Und das, was kam, war noch nicht mal das, was Sie heute hier gefordert haben. Ich sage es noch mal: Ja, hier liegt heute der Antrag vor, den Sie vor 15 Monaten hier im Plenum eingebracht haben. Aber dann gehen Sie doch mal auf die Punkte ein, die darin stehen. Die Punkte waren die, die bei uns im CDU-Antrag enthalten waren, und deswegen war es ein einfacher Trittbrettfahrerantrag, dem wir nicht zustimmen mussten bzw. den wir nicht auch noch im Ausschuss brauchten, weil das in unserem enthalten war. Überdies – das sage ich Ihnen ganz ehrlich – waren da Punkte drin, die auch nicht in den Sozialausschuss gehörten. Sie sprechen von den Ursprungswegen von Drogen – es ist richtig, darum müssen wir uns kümmern. Aber das gehört doch nicht in den Sozialausschuss! Dann hätten Sie Ihren Antrag doch einfach mal an den Innenausschuss überweisen müssen. Aber das haben Sie nicht beantragt. Daran sieht man doch einfach, wie Sie hier Themen nutzen, um ideologische Gräben zu schaffen, anstatt der Bedeutung des Themas gerecht zu werden und zu sagen: Jawohl, wir stimmen zu, weil wir für diese betroffenen Menschen etwas tun wollen.
Kann ich jetzt davon ausgehen, dass es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt? Dann stimmen wir zuerst über den Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/3490 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist der Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/3490 abgelehnt.
Es ist namentliche Abstimmung für den Antrag der Fraktionen der CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/5734 beantragt und ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. Ich eröffne die Abstimmung.
Hatten alle die Gelegenheit, Ihre Stimmkarte abzugeben? Das scheint der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Ich darf Ihnen das Ergebnis bekannt geben: Es wurden 75 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 69, mit Nein 6 (namentliche Abstimmung siehe An- lage). Damit ist der Antrag in Drucksache 6/5734 mit Mehrheit angenommen.
Einrichtung eines Fonds zur finanziellen Entlastung freiberuflich tätiger Hebammen in Thüringen Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/5654
Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Beratung und das Wort hat Abgeordnete Herold eigentlich, Fraktion der AfD.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Mensch, kommt doch endlich mal an in diesem Parla- ment, wenn ihr schon Anträge stellt!)
Herr Abgeordneter Hey, ich gebe Ihnen da recht. Aber wie gesagt, wenn es keine Einbringung gibt, dann ist es üblich, dass der Antragsteller die Rede hält.
Die Pause war zu kurz. – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne, Zuschauer im Internet, einem Artikel der TLZ von Anfang Mai dieses Jahres zufolge steht der erste Studiengang für Hebammen an einer Thüringer Hochschule vor dem baldigen Abschluss. So sollen an der Fachhochschule in Jena zum Ende des Sommersemesters 2018 nach vier Jahren Ausbildung die ersten 36 Geburtshelferinnen ihr Studium beendet haben und im Herbst die Bachelorabschlusszeugnisse in den Händen halten.
Nach Einschätzung der Fachhochschule ist das Interesse an dem bestehenden dualen Studiengang groß und schon für das Wintersemester 2018 sollen gemäß der TLZ die nächsten 37 Bewerber immatrikuliert werden.
Das Interesse angehender Hebammen an einer akademischen Ausbildung begrüßt die AfD-Fraktion mit Nachdruck. Unsere Freude über jede Nachwuchskraft in einem so wichtigen Berufsfeld wird allerdings durch die Sorge getrübt, dass wir befürchten müssen, dass die im Land so dringend benötigten Geburtshelferinnen in eine aktuell durchaus schwierige berufliche Situation entlassen werden. So erwarten die Berufseinsteiger unter anderem familienunfreundliche Arbeitsbedingungen und eine viel zu niedrige Bezahlung. Darüber hinaus besorgt uns der spürbare Rückgang der Anzahl der Geburtshelferinnen in Thüringen. Laut einer aktuellen
amtlichen Statistik waren Ende 2016 in Thüringen 514 Hebammen freiberuflich oder als Angestellte an Geburtskliniken tätig und damit 14 Hebammen weniger als noch 2015. Dies vollzog sich vor dem Hintergrund des erfreulichen Trends, dass in Thüringen wieder mehr Kinder geboren werden. Gerade junge Familien, die auf kompetente Begleitung bei ihrem ersten Kind angewiesen sind und sich diese auch dringend wünschen, sind verunsichert und leiden unter dem sich zusehends anbahnenden Hebammenmangel in weiten Teilen des Landes.
Die für die Zukunftsfähigkeit des Freistaats bedenkliche Entwicklung hat inzwischen auch Thüringer Kreißsäle erreicht, wie ein Artikel der „Thüringer Allgemeinen“ vom 27. Juli 2017 beschreibt. Auf all das, was im Thüringer Hebammenwesen derzeit im Argen liegt, wird in der Hauptrede gleich noch näher eingegangen werden: Arbeitsverdichtung, Arbeitsbelastung und familienunfreundliche Arbeitszeiten führen immer häufiger zu Abwanderung …
Frau Abgeordnete Herold, Sie machen jetzt keine Einbringung, also das war vorbei. Da haben Ihre Fraktionskollegen gesagt, Sie reden jetzt.
Am 5. Mai 2018 fand der Internationale Hebammentag unter dem Motto „Hebammenarbeit – wegweisend für die Versorgung von Mutter und Kind“ statt. Dieses Ereignis nahmen wir als AfD-Fraktion zum Anlass, uns zum wiederholten Mal mit der gegenwärtigen Situation der Thüringer Hebammen zu befassen. Leider mussten wir feststellen, dass seit Bestehen des 2015 von der Landesregierung ins Leben gerufenen Runden Tisches und vieler Diskussionsrunden gravierende Probleme noch immer nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten und die Situation junger Mütter und Hebammen in Thüringen Grund zur Sorge gibt. Das hat uns heute dazu bewogen, diesen Antrag einzubringen, der ganz konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation der Hebammen in Thüringen benennt und mit dem es uns letzten Endes darum geht, die bestehenden Probleme unbürokratisch und effektiv zu lösen, damit der Berufsstand wieder aufgewertet wird, die verdiente Anerkennung erfährt und für junge Frauen attraktiv wird.
In Anbetracht der drohenden Überalterung der in Thüringen tätigen Geburtshelferinnen, einer zunehmenden Arbeitsverdichtung sowie einer sehr hohen Verantwortung, der allerdings keine adäquate Bezahlung gegenübersteht, führt es dazu, dass die Thüringer Hebammen in andere Bundesländer abwandern, Stellen nicht mehr besetzt werden kön
Der Mangel an Hebammen in Thüringen geht mit nennenswerten Defiziten bei der Versorgung mit den Leistungen einher, vor allem im viel berufenen und zitierten ländlichen Raum. Dies verunsichert junge Paare, die sich in Thüringen mit dem Gedanken tragen, in Thüringen eine Familie zu gründen, und die sich eine wohnortnahe, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Geburtsbegleitung wünschen.
Lassen Sie mich nun drei zentrale Punkte benennen, die aus unserer Sicht unverzüglich angegangen werden müssen: das persistierende Haftpflichtversicherungsproblem. Mit unserem heute hier zur Debatte stehenden Antrag formulieren wir die Lösung für das wiederholt diskutierte Problem der steigenden Haftpflichtprämien, das insbesondere die Freiberuflerinnen unter den Hebammen wirtschaftlich stark belastet. Wir fordern die unverzügliche Einrichtung eines Fonds aus Landesmitteln in Höhe von nur 2 Millionen Euro jährlich, der es den freiberuflich tätigen Hebammen in Thüringen ermöglichen würde, einen großen Teil der gezahlten Versicherungsprämien unbürokratisch erstattet zu bekommen. Der Haftpflichtfonds ist dringend notwendig, da die individuellen Prämien im Jahr mittlerweile längst über 7.500 Euro hinaus angewachsen sind und der vom Bundesgesetzgeber eingeführte, bürokratisch aufwendige hebammenindividuelle Sicherstellungszuschlag aus unserer Sicht keine dauerhafte Lösung darstellt. Langfristig sollte dieser Fonds auf Bundesebene angesiedelt werden. Aber bis der Bundesgesundheitsminister statt markiger Sprüche hier eine Lösung angeschoben hat, sollte Thüringen doch bitte als positives Beispiel vorangehen.
Als Nächstes müssen wir die Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten der Hebammen in Thüringen schnell und deutlich besserstellen, sollen der weitere Aderlass an Fachkräften im Thüringer Hebammenwesen gestoppt und junge Menschen für den Berufsstand gewonnen werden. Der riesige Personalmangel drückt. Für circa 50 Prozent der Geburten in den Kliniken kann keine Eins-zu-einsBetreuung gewährleistet werden, wie sie von den Müttern und auch den Hebammen oft gewünscht und gefordert wird. Stattdessen kommt es zu einer Deckelung der Abrechnung für lediglich zwei gleichzeitig ablaufende Geburten, was den Hebammen wiederrum Verdiensteinbußen beschert.
Immer mehr Hebammen in Thüringen arbeiten in Teilzeit, 2014 waren das 80 Prozent. Das korreliert mit einem stetig steigenden Arbeitspensum. Die IGES-Studie aus dem Jahr 2015 zur Hebammenversorgung hat zudem ermittelt, dass fast zwei Drittel der freiberuflichen Hebammen oft oder oftmals
daran dachten, künftig weniger zu arbeiten. 15 Prozent der Freiberuflerinnen und 23 Prozent der Angestellten denken zudem häufig über einen kompletten Berufsausstieg nach. Am häufigsten nennen sie die hohe Arbeitsbelastung als Grund hierfür, die wiederum mit der wirklich niedrigen Bezahlung korreliert. Eine der Hebammen, die ich zu dem Thema hören durfte, hat gesagt, sie findet es beschämend und auch erniedrigend, wenn sie ungefähr so viel verdient wie eine Angestellte in einem Callcenter.
Diese ausscheidenden Damen würden natürlich in der Versorgungsstruktur fehlen. Hier steht die Landesregierung in der Pflicht, Vollzeitbeschäftigung attraktiv zu machen und das Hebammenangebot in Thüringen langfristig zu sichern. Spürbare Verbesserungen im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind erforderlich. Der Hebammenberuf ist weiblich, viele Hebammen sind Mütter und müssen Schichtdienst im Kreißsaal und Familienarbeit in Übereinstimmung bringen. An der Schaffung flexibler, familienfreundlicher Strukturen für die Mitarbeiter in der Geburtshilfe entscheidet sich schließlich die Familienfreundlichkeit im Sinne der Thüringer Eltern und des Freistaats insgesamt. Familienfreundlichkeit und Willkommenskultur für Kinder beginnen in einer familienfreundlichen Infrastruktur im Geburtshilfewesen.
Die Mittel für die bedarfsgerechte Versorgung mit Hebammenleistungen im Doppelhaushalt 2018/2019 sind auf nur 500.000 Euro aufgestockt worden. Das entspricht zwar dem Zehnfachen dessen, was in den Jahren zuvor im Landeshaushalt angesetzt war, aber es reicht bei Weitem nicht aus, eine Fachkräftesicherung im Hebammenwesen wirklich langfristig zu untermauern.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Regierungskoalition hat die schwierige Lage der Thüringer Hebammen bisher nicht sonderlich interessiert bzw. es hat zu keinen Ergebnissen geführt, außer vielen Runden Tischen und vielleicht auch Arbeitskreisen – Sie kennen ja alle den Spruch.
Es wird die Existenznot der freiberuflich tätigen Hebammen seit Beginn der Legislaturperiode ohne greifbares Ergebnis diskutiert. Ich glaube, vorige Landesregierungen wussten auch schon um das Problem. Ich weiß, dass der eine oder andere hier mit dem Hebammenthema in den Wahlkampf gezogen ist, aber es ist bis jetzt eben nichts dabei herausgekommen. Wenn wir vorschlagen, wenigstens als Erstes einen Fonds einzurichten, um das drängendste Problem – das finanzielle Problem – anzugehen und langfristig zukunftsfest zu machen, dann ist das nur sinnvoll und ist auch nur ein erster Schritt; andere müssen folgen.
an den Sozialausschuss – Frau Kollegin Meißner, nicht an den Innen- und Kommunalausschuss, es geht nicht um Grenzsicherung, es geht um Soziales.
Wir bitten hiermit ausdrücklich um Überweisung unseres Antrags an den Sozialausschuss. Wenn Sie dem zustimmen, können Sie erleben, dass ich im Ausschuss mit Ihnen darüber diskutieren werde. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Die Welt braucht Hebammen, aber die Welt braucht keinen Antrag der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag
mit dem Titel „Einrichtung eines Fonds zur finanziellen Entlastung freiberuflich tätiger Hebammen in Thüringen“.