Nicht, dass die Hebammen – freiberufliche wie angestellte – keine Unterstützung durch kräftige Maßnahmen der Landes- und Bundespolitik bräuchten – die Geburtshilfe ist seit Jahren unterfinanziert und der Personalmangel ein großes Problem. Allerdings gilt gerade Thüringen jetzt schon als Vorreiter auf dem Weg einer guten Versorgung mit Hebammenleistungen. Die Koalitionsparteien haben sich seit Beginn der Regierungsübernahme im Dezember 2014 nachdrücklich und zukunftsweisend dafür eingesetzt. Die Probleme werden hier angesprochen und es passiert auch etwas; so bescheinigt auch Annika Wanierke, die erste Landesvorsitzende des Hebammenverbands Thüringen e. V., den Thüringer Regierungsparteien gute Arbeit.
So wurden bereits, bevor die Damen und Herren der AfD aufwachten und das Thema für sich entdeckten, erfolgreiche Projekte auf den Weg gebracht. Hier bitte ich vor allem die Damen und Herren der AfD-Fraktion um Aufmerksamkeit, da ihnen
einiges an Kenntnis um die bisherigen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Hebammen in Thüringen zu fehlen scheint.
Erstens: Thüringen gehört zu den Vorreitern bei der vollakademischen Hebammenausbildung. An der Ernst-Abbe-Hochschule in Jena absolvieren die ersten Studierenden ihre Bachelorzeit und verfügen danach über einen akademischen Abschluss. Laut EU-Richtlinie muss die Akademisierung des Hebammenberufs in Deutschland in spätestens zwei Jahren umgesetzt sein. Hier ist Thüringen anderen Bundesländern voraus.
Zweitens: Der Runde Tisch „Familie und Geburt“ hat bereits im Dezember 2015 seine Arbeit aufgenommen und arbeitet bis heute erfolgreich mit den für die Versorgung mit Hebammenleistungen maßgeblich verantwortlichen Vertreterinnen und Vertretern der Hebammen, Ärzteschaft, Krankenkassen, Kliniken und Elternschaft, der Wissenschaft, Bildung und Politik zusammen. Hier werden Maßnahmen zur Förderung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen vereinbart und gemeinsam an der Umsetzung gearbeitet.
Drittens: Die Suche nach einer Schwangerschaftsund Geburtsbegleitung wird werdenden Eltern in Thüringen durch eine seit Jahresbeginn freigeschaltete Online-Plattform leichter gemacht. Mittlerweile haben sich dort etwa 100 Hebammen eingetragen. Der Hebammenlandesverband Thüringen betreibt diese Seite und hofft, dass noch mehr Hebammen die Möglichkeit nutzen, ihr Leistungsangebot und freie Kapazitäten in die Webseite einzupflegen.
Viertens: Für den durch die Koalition neu eingeführten Titel „Maßnahmen zur Förderung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen“ wurden durch die regierungstragenden Fraktionen erstmals Mittel in Thüringer Haushalten vorgesehen, um weitere notwendige Schritte zu einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen zu unterstützen. Waren es 2017 noch 50.000 Euro, so sind es für 2018 und für 2019 Summen von je 500.000 Euro pro Jahr.
Natürlich gibt es noch viele und größere Felsbrocken aus dem Weg zu räumen. Dass die Geburtshilfe in Deutschland vor zahlreichen Schwierigkeiten steht, ist landauf und landab bekannt. Plumpe Forderungen wie die von der AfD propagierte Einrichtung eines Fonds zur finanziellen Entlastung freiberuflicher Hebammen helfen uns dabei aber nicht weiter, ein ganzheitlicher Blick auf eine enge
Kommunikation mit denen, die es betrifft, schon. Deshalb haben wir Grünen zusammen mit den Koalitionspartnern das Thema „Hebammenleistungen“ in Thüringen zu einer zentralen Aufgabe gemacht. Mit dem Hebammenlandesverband als der Interessenvertretung der angestellten und freiberuflichen Hebammen gibt es eine enge Zusammenarbeit. Für uns Grüne gehören Geburt, Frauengesundheit, Familien und Kinder zusammen und sind für uns selbstverständlich ein wichtiges Anliegen von Politik und Gesellschaft. Der Berufsstand der Hebammen versteht sich von selbst in der Tradition der Frauenbewegung. Hebammen haben über Jahrhunderte hinweg Frauen beigestanden und oft genug auch geholfen, autonome Entscheidungen zu treffen.
Da wundert es schon, dass die AfD plötzlich einen Berufsstand für sich entdeckt, der doch in seiner weiblichen Unabhängigkeit und dem absoluten Recht auf frauliches selbstbestimmtes Leben so gar nichts mit dem von der Rückstandspartei propagierten Frauenbild gemein hat.
Die frauen- und familienpolitischen Positionen der AfD widersprechen allen ethischen Grundsätzen dieses Berufsstands. Das Frauenbild der AfD dagegen möchte längst Überwundenes aus dunklen Zeiten wieder ans Tageslicht zerren und wirbt offen für eine Rückabwicklung zahlreicher Errungenschaften zur Gleichstellung von Mann und Frau. Hebammen sorgen als Bündnispartnerinnen von Frauen dafür, dass kleine Menschen gesund zur Welt kommen und dass es ihren Müttern gut geht.
Zum Berufsethos der Hebammen gehört es, niemanden auszugrenzen und allen Frauen und ihren Familien ungeachtet ihrer Herkunft, ihres sozialen Status und ihrer Lebensform die notwendige Hilfe zu ermöglichen, die sie brauchen.
Frauenpolitik und Gleichstellungsgerechtigkeit beginnt im Kreißsaal. Die Versorgung mit Hebammen muss flächendeckend und wohnortnah sein. Dazu müssen die Arbeitsbedingungen sowohl der freiberuflichen als auch der Hebammen in den Kliniken verbessert, die Probleme der zu geringen Löhne und der weiter steigenden Haftpflichtversicherung gelöst werden. Wir Grünen setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass entsprechende Maßnahmen und Programme entwickelt werden, um diese berechtigten Forderungen nach guten Rahmenbedingungen zu verwirklichen. In unserem Freistaat Thüringen haben wir schon eine wichtige Sache vorangebracht und wir sind auch weiterhin auf einem guten Weg. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer und Zuhörer! „Was bedeutet gute Geburtshilfe für die Menschen in Deutschland?“ Das fragte der Deutsche Hebammenverband im Rahmen des Internationalen Hebammentags am 5. Mai dieses Jahres. „Ganzheitliche Betreuung[,] die Sicherheit vermittelt und sich Raum und Zeit nimmt“, lautete ein Beitrag, ein anderer: „Eine kompetente und liebevolle Betreuung von Anfang an.“ „Kompetenz“, „Sicherheit“ und „Geborgenheit“ sind Begriffe, die mit dieser Frage immer wieder assoziiert werden. Es sind Begriffe, die für die Frauen und ihre Familien eine besondere Bedeutung in dem intensiven Lebensabschnitt von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett haben und im Übrigen auch Auswirkung auf die weitere Familienplanung haben können. Der 5. Mai war auch in diesem Jahr wieder ein besonderer Tag für alle in Thüringen tätigen Hebammen und Entbindungspfleger. Es war ein Tag, der uns als Gesellschaft wieder erneut darauf aufmerksam machte, welche wichtige Funktion die im Hebammenberuf tätigen Personen in unserem Gesundheitssystem haben und welchen immensen gesellschaftlichen Beitrag sie mit ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit leisten. Unverändert sind Hebammen für Familien und Frauen ein ganz entscheidender Ansprechpartner und Begleiter weit über die Geburtshilfe hinaus. Deswegen möchte ich diese Gelegenheit hier nutzen, Ihnen im Namen der CDU-Fraktion zu danken, verehrte Hebammen und Entbindungspfleger, denn Sie sind diejenigen, die diese wertvolle Aufgabe wahrnehmen. Von ganzem Herzen möchte ich Ihnen unseren Dank aussprechen und Sie motivieren, sich auch weiterhin Tag für Tag voll für diese Aufgabe einzusetzen.
Sie leisten mit dieser umfassenden Betreuung einen Beitrag zur Frauen- und Familiengesundheit, denn eine kompetente Begleitung in der Schwangerschaft und danach stärkt das gesundheitliche Wohlergehen von Mutter und Kind für die Zukunft. Das muss auch in Zukunft so bleiben. Seien Sie sich sicher, dafür kämpfen auch wir als CDU-Fraktion. Deswegen haben wir auch in dieser Legislaturperiode schon Anträge zu diesem Thema eingebracht, im Ausschuss diskutiert und letztendlich im Landtag auch Beschlüsse mitgetragen.
Passend zum Internationalen Welthebammentag am 5. Mai hat auch die AfD zwei Tage später einen Antrag eingebracht, einen Antrag, der aus unserer Sicht völlig überflüssig und populistisch ist.
Das möchte ich jetzt natürlich aber auch untersetzen und mit Argumenten begründen. Wenn Sie sich, verehrte AfD-Fraktion, schon mit diesem sehr wichtigen Thema auseinandersetzen, dann reden Sie doch bitte auch vorher mit den Hebammen und den zuständigen Landesverbänden. Frau Pfefferlein sagte es schon, Frau Wanierke ist hier eine sehr gute Ansprechpartnerin. Vielleicht hätten Sie im Vorfeld dieses Antrags auch das eine oder andere erfahren, dann hätte sich vielleicht dieser Antrag letztendlich auch erübrigt. Das fängt schon mit Ihrer ersten Frage an die Landesregierung an. Sie sprechen hier von einer „Berücksichtigung der Problematik unzureichender Personalkapazitäten“.
Wie auch bei vielen allen anderen Anträgen schon bemerkt – und das schließt sich nahtlos an den vorhergehenden Tagesordnungspunkt an – könnte man denken, dass Sie in dem zuständigen Fachausschuss nur körperlich anwesend sind. Aber Sie haben uns ja gerade eines Besseren belehrt, dass Sie letztendlich an der Beratung im Ausschuss nur teilnehmen wollen, wenn dem auch ein AfD-Antrag zugrunde liegt.
Ich finde das sehr schade, denn zu den Hebammen hatten wir sehr intensive Beratungen im Sozialausschuss. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich zweifele daher an Ihrem Demokratieverständnis
und auch an dem Verständnis für soziale Probleme, wenn es Ihnen letztendlich dabei nur um die Sicht der AfD geht und Sie sich ansonsten nicht einbringen wollen.
Im Ausschuss berichtete uns die Sozialministerin in der 36. Sitzung im Oktober 2017 darüber, dass man bereits aktiv Maßnahmen ergreife, um die Zahl der schulischen und akademischen Ausbildungsplätze für Hebammen in den nächsten zehn Jahren anzuheben. Ich denke, das ist durchaus eine gute Entwicklung. Ich glaube auch, dass hier die Arbeit
des Runden Tisches erste Ergebnisse zeigt. Man kann nur hoffen, dass sich die Hebammen hier auch in Thüringen weiter in diesen Runden Tisch so aktiv einbringen und auf offene Ohren stoßen, damit diesem auch weitere Schritte folgen.
Ich möchte aber noch auf weitere Vorschläge in Ihrem Antrag eingehen, nämlich auf Punkt 6 bezüglich einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dieser Punkt erledigt sich für jede Person, welche Hebamme werden will. Um Hebamme zu sein, braucht man ein gutes Netzwerk an Freunden und Bekannten, die sich in einem Geburtsnotfall um die eigenen Kinder kümmern. Es war schon immer so bei den Hebammen und es wird sich auch nichts daran ändern.
Aber ich kenne viele Hebammen, die Beruf und Familie gut in Einklang gebracht haben. Denn für sie bedeutet Hebamme zu sein, nicht einfach nur einen Job zu haben. Hebammen sind mit Herzblut und Engagement dabei und sie haben sich deswegen auch bewusst für die Ausübung dieses Berufs entschlossen. Im Übrigen, was sollen denn all die anderen Frauen und Mütter in anderen Berufszweigen sagen, beispielsweise im Handel? Ich denke, das ist letztendlich auch eine Frage der Berufswahl.
Doch ich will zur eigentlichen Forderung Ihres Antrags kommen, die Forderung, einen Fonds zur finanziellen Entlastung freiberuflich tätiger Hebammen in Thüringen zu schaffen. Warum picken Sie hier eigentlich lediglich die Gruppe von Hebammen, die freiberuflichen, heraus? Was ist denn mit den Beleghebammen, die Hausgeburten und Wochenbetten betreuen, die sich insgesamt um Schwangere kümmern, die verschiedene Kurse anbieten? Die Angestellten fehlen in diesem Punkt total.
Anhand einer Hebammenbefragung wurde in dem Gutachten des IGES-Instituts vom Dezember 2015 gezeigt, dass in Thüringer Geburtskliniken angestellte Hebammen aufgrund ihrer Arbeitsbelastung mit ihrer Arbeitssituation viel unzufriedener sind als ihre freiberuflichen Kollegen. Schaut man in diesem Zusammenhang auf die Entwicklung der letzten Jahre, so lässt sich schnell feststellen, dass sich in Thüringen die Situation der freiberuflichen Hebammen verbessert hat. Der Ehrlichkeit halber muss man sagen, daran ist der Bund auch nicht ganz unschuldig. Hier wurde in den vergangenen letzten Jahren dahin gehend schon viel erreicht. Mit dem Sicherstellungszuschlag, Verbesserung bei der Vergütung und der Haftpflichtversicherung hat die CDU-geführte Bundesregierung wichtige Schritte unternommen, um die wertvolle Arbeit der Hebammen dauerhaft zu unterstützen.
Bezüglich Ihres Vorschlags zur Einrichtung eines Fonds will ich Sie aber auch daran erinnern, mit realen Zahlen zu arbeiten.
Fakt ist – und da gebe ich recht –, dass der Selbstanteil der Hebammen an der Haftpflichtprämie immer höher wird. Das liegt daran, dass ein Teil der Abzüge prozentual ist und sich dieser selbst zu bezahlende Betrag mit jeder Prämienerhöhung ebenfalls erhöht. Doch rechnen wir doch mal mit realen Zahlen. Glaubt man der Statistik, so gab es beispielsweise in Thüringen im Jahr 2016 insgesamt 277 Hausgeburten und Geburtshausgeburten. Angenommen, jede Hebamme betreut nun circa zehn dieser Geburten, so kommt man auf 27 Hebammen, welche diese Aufgabe übernahmen. Rechnet man das nun hoch mit rund 2.000 Euro, die Hebammen selbst zahlen mussten, so kommt man gewiss nicht auf 2 Millionen Euro, sondern eben lediglich auf 450.000 Euro. Wenn wir schon bei dem Sicherstellungszuschlag sind: Hebammen, die Leistungen der Geburtshilfe ambulant erbringen, erhalten diesen seit dem 1. Juli 2015 im Sinne eines Haftpflichtausgleichs gemäß § 134a Abs. 1b SGB V. Schaut man erneut in die Statistik, kann man in Thüringen infolge dieser Regelung einen Anstieg der Hausgeburten und Geburtshausgeburten beobachten. Also reden Sie doch bitte nicht alles kaputt.
Auch trifft Ihre Forderung bezüglich der Beleghebammen ins Leere, zumindest was Thüringen betrifft. Wenn Sie vor Ihrem Antrag nun wirklich mit den Hebammen gesprochen hätten, so hätten Sie schnell bemerkt, dass diese Problematik für Thüringen nicht so massiv relevant ist. Da wir hier eher kleinere Häuser haben, tritt dieses Problem kaum auf. Tritt es dann doch einmal auf, so übernehmen die Hebammen trotzdem mehr als zwei Betreuungen. Zudem wollen Hebammen meist gar nicht angestellt werden, sondern sie sind froh über ihre Freiberuflichkeit.
Wahrscheinlich ist das einzig Sinnvolle in Ihrem Antrag Punkt 5 in II. Hier fordern Sie unter anderem zur Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung mit Hebammenleistungen, insbesondere im ländlichen Raum, kleinere Geburtsstationen finanziell zu fördern. Bei dieser Formulierung habe ich gedacht, da hat doch die AfD tatsächlich mal abgeschrieben, und zwar bei einem Antrag, den Sie selbst abgelehnt haben. Denn genau im letzten Jahr am 23. Februar 2017 gab es einen gemeinsamen Antrag, der vorsah, die Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen bedarfsgerecht auszubauen und nachhaltig sicherzustellen. Dieser Antrag wurde von der CDU-Fraktion und den Regierungsfraktionen beschlossen und beinhaltete genau diese Formulierung, die Sie jetzt in Ihren Antrag aufgenommen haben. Deswegen frage ich mich: Warum haben Sie damals nicht zugestimmt und heute bringen Sie es als Antrag ein? Die Auffälligkeiten in Ihrem Demokratieverständnis werden immer deutlicher. Ich frage mich wirklich, wo das noch hinführen soll.
In diesem Antrag forderten wir aber auch, so wie heute, den Runden Tisch „Geburt und Familie“ mit allen hier zur Verfügung stehenden Ressourcen weiterhin zu unterstützen und entsprechende Handlungsempfehlungen in die landesrelevanten Planungsprozesse aufzunehmen.
Des Weiteren wurde die Landesregierung mit unserem Antrag beauftragt, zu prüfen, wie die Hebammenversorgung in der Fläche insbesondere durch eine finanzielle Förderung kleiner Geburtsstationen und Geburtshäuser sicherzustellen ist und wie im Falle der Schließung von Geburtsstationen in strukturschwachen Regionen Kompensationsmöglichkeiten zur Versorgung von Gebärenden geschaffen werden können. Dieser damals beschlossene Absatz kam auf Intention der CDU-Fraktion zustande und ich möchte die Gelegenheit hier heute nutzen, liebe Frau Ministerin, Sie auch noch mal zu bitten, den Prüfauftrag mit Leben zu erfüllen und letztendlich uns auch über entsprechende Handlungsschritte zu informieren, denn hier geht es letztendlich auch um die Förderung des ländlichen Raums.
Zum Schluss kann ich nur noch einmal sagen, Geburt, Frauengesundheit, Familien und Kinder gehören zusammen und sind ein wichtiges Anliegen unserer Politik und Gesellschaft. So wie alle anderen Pflegeberufe arbeiten auch Hebammen am Limit. Damit Hebammen im Beruf bleiben, sind Arbeitgeber aufgefordert, die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld grundsätzlich zu verbessern. Wir müssen uns insbesondere auch überlegen, wie wir die Berufsrückkehr so einfach wie möglich gestalten. Deswegen können wir in diesem Bereich auch in andere Bundesländer schauen, sei es nach Bayern, sei es nach Sachsen, die dort versuchen, Hebammen mit neuen Ansätzen unter die Arme zu greifen. All das sind Vorschläge, die wir in der nächsten Zeit prüfen werden. Ich hoffe, dass uns unsere Hebammen in Thüringen weiterhin treu bleiben und letztendlich dafür sorgen, dass noch viele Kinder auf die Welt kommen und Mütter zufrieden sind. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.