Protokoll der Sitzung vom 21.06.2018

Wir haben, das ist mehrfach festgestellt, hier ein vorliegendes Gesetz und dieses Gesetz novelliert ein Gesetz, das seit 1992 weitestgehend unverändert bestanden hat. Und in den 25 Jahren hat sich natürlich einiges an Änderungsbedarf angesammelt. Ich will hier nur ein paar Schwerpunkte nennen: Das ist erstmals die Festlegung des Umgangs mit digitalem Archivgut. Das war 1992 überhaupt noch kein Thema. Da gab es das – wenn überhaupt – nicht in Größenordnungen. Es ist erstmals eine archivfachliche Regelung eingezogen worden für die Archive in kommunaler Trägerschaft. Hier gibt es nun Mindeststandards in Personalund Sachausstattung. Das wird – davon bin ich fest überzeugt – zu einer Professionalisierung in diesen Archiven führen.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung – auch das ist angesprochen worden – musste ebenfalls eingearbeitet werden. Das ist in diesem Gesetzentwurf erfolgt. Ich will das gar nicht alles näher erläutern, in der ersten Lesung ist dazu viel gesagt worden. Ich möchte mich eher auf das Ergebnis der ausführlichen Anhörung beziehen. Die ist – das habe ich auch so wahrgenommen – sehr, sehr hilfreich gewesen, sehr gut gewesen. Wir haben nicht nur die Standorte des Landesarchives angehört, wir ha

(Abg. Kellner)

ben kommunale Archive gehört, wir haben die Hochschularchive gehört, wir haben das Landesarchiv Baden-Württemberg gehört und die Archivschule Marburg. Alle zusammen haben uns sehr wichtige Hinweise gegeben und wir haben in den Koalitionsfraktionen danach eine gute Fachdiskussion geführt. Ich glaube, unsere Änderungsanträge – ich glaube es nicht nur, sondern ich bin fest davon überzeugt – werden den Gesetzentwurf an zentralen Stellen nachbessern und ihn noch praxistauglicher machen, als er es im Entwurf gewesen ist. Ich will das an einigen Beispielen ausführen.

In der Anhörung ist mehrfach die Sorge um die Standorte des Landesarchivs geäußert worden. Diese Sorge ist aus unserer Sicht unbegründet, aber sie war in der Welt, und wie das eben ist, wenn Mitarbeiter solche Sorgen äußern, solche Sorgen aufnehmen, sie belasten das Klima, sie belasten die Arbeit vor Ort und sie belasten auch den Umgang miteinander. Deswegen haben wir da nachgebessert und haben die Standorte des Landesarchivs festgeschrieben.

Die Hochschularchive haben darum gebeten, neben Landesarchiven und kommunal betriebenen Archiven auch erwähnt zu werden. Auch diesem Wunsch sind wir nachgekommen. Das war keine Neuerung, das war vorher schon der Fall und insofern war das auch überhaupt kein Problem, das wieder einzuziehen.

Eine weitere Frage in der Anhörung, die aufgeworfen wurde, war der Umfang und die Definition des künftig dauerhaft archivarisch aufbewahrten Guts aus den Verwaltungsüberlieferungen. Hier hat eine Formulierung im Gesetz Verwirrung gestiftet. Sie ist dahin gehend missverstanden worden, dass fortan vom Landesarchiv sämtliche Unterlagen von Verfassungsorganen – ich zitiere – „von Behörden, Gerichten und sonstigen […] Stellen des Landes“ sowie „von sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und ihrer Vereinigungen“ übernommen werden sollten. Das hat die Landesregierung so natürlich nicht intendiert. Die fragliche Regelung ist nicht sonderlich präzise gewesen. Wir haben dann nachgebessert und haben im Änderungsantrag nun klargestellt, dass dieses Gut „nach der Richtlinie über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Verwaltung des Freistaats Thüringen dauerhaft aufzubewahren“ ist. Wir werden also, um eine Kritik aufzugreifen, nicht regalmeterweise Pegelstände von Flüssen archivieren, sondern wir werden einen eng begrenzten Kanon archivwürdiger Unterlagen den Landesarchiven zuführen.

In diesem Zusammenhang war auch die Kritik zu sehen über die Nachkassation, also nachträgliches Aussortieren von Archivgut, das schon den Landesarchiven übergeben worden ist. Diese Regelung war als nicht praxistauglich angesehen worden und

wurde – auf die Spitze getrieben – als Freibrief für die Archivgutvernichtung auch nach politischen Gesichtspunkten verstanden. Auch hier haben wir nachgebessert und jetzt darf ausschließlich nach archivfachlichen Gesichtspunkten eine Nachkassation erfolgen.

Ich glaube, mit diesen Änderungen ist das ein gutes, ein praxistaugliches Gesetz. Ich will das auch noch mal bestätigen. Die Anzuhörenden haben das Gesetz durchaus als insgesamt positiv bewertet mit ihren Änderungsvorschlägen, von denen wir viele übernommen haben. Ich bin der Überzeugung – da teile ich das, was Madeleine vorher gesagt hat –, das wird ein sehr gutes Gesetz sein, wenn wir es verabschieden. Ich bin mir sicher, dass wir das in der Durchführung dann sehen werden.

Diesen Antrag der AfD lehnen wir natürlich ab.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Warum?)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächste hat Abgeordnete Mitteldorf für Die Linke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich wiederhole jetzt nicht die Historie des Gesetzentwurfs, aber ich will Ihnen schon sagen: Wenn wir diesen Gesetzentwurf heute mit den Änderungsanträgen, sprich der Beschlussempfehlung, beschließen werden, dann wird mir schon ein wenig danach sein, auch mal freudig Halleluja zu sagen, weil es durchaus ein sehr guter, langer und sehr intensiver Prozess war und – es ist auch schon mehrfach gesagt worden – es ist gerade für die Archivlandschaft, die einen sehr wichtigen Stellenwert einnimmt, auch was die Frage „Gedächtnis der Gesellschaft“ und „kulturelles Gedächtnis“ betrifft, tatsächlich ein deutschlandweites Novum in der Form, eine Öffentlichkeit auch in der parlamentarischen Auseinandersetzung zu bekommen, wo wir wirklich ein bisschen stolz sein können, dass wir in Thüringen auch auf diesem Gebiet Vorreiterinnen und Vorreiter sein werden.

Es ist auch gut und richtig, dass die Anhörung in der Form stattgefunden hat, wie sie stattgefunden hat, und dass wir uns auch im Ausschuss die Zeit genommen haben, sehr intensiv zu einzelnen Formulierungsfragen, zu einzelnen Inhalten, auch zu den Fragen „Wie können Formulierungen in diesem Gesetz verstanden werden?“, „Können sie missverstanden werden?“, „Müssen wir Präzisierungen vornehmen?“ zu beraten. Da will ich auch an dieser Stelle wirklich sagen: Die sachliche Debatte, die wir auch mit der CDU-Fraktion hatten, kann ich von

(Abg. Dr. Hartung)

meiner Seite nur als sehr positiv empfinden. Ich glaube, dass wir im Ringen um das Noch-besserMachen eines schon besseren Archivgesetzes, wie es vorgelegt worden ist und auch beschrieben worden ist in der Anhörung, zu einem guten Punkt gekommen sind.

Für mich ganz persönlich – das habe ich hier an dieser Stelle schon mal gesagt – gibt es ganz entscheidende Punkte, wo ich sehr froh bin, dass die in Thüringen nunmehr im Archivgesetz zu finden sein werden. Das eine ist das Jedermann-Prinzip, das ist natürlich gerade in der Informationsgesellschaft der heutigen Zeit sehr wichtig. Unlängst hat, als wir mit dem Wirtschaftsausschuss in Estland waren, jemand die tatsächlich wichtige Frage gestellt: Ist die Informationsgesellschaft eine informierte Gesellschaft? Gerade im Hinblick auf diese Frage ist also auch das Jedermann-Prinzip der Thüringer Archivlandschaft wichtig.

Der zweite Punkt ist, dass es im Gegensatz zum Bundesarchivgesetz – und auch das wiederhole ich, das habe ich an dieser Stelle schon mal gesagt – in diesem Thüringer Gesetz keine expliziten Ausnahmeregelungen oder -möglichkeiten für die Frage von Archivgut oder Unterlagen aus Nachrichtendiensten, Geheimdiensten, Verfassungsschutz etc. gibt. Es wäre – und auch das wurde hier an dieser Stelle schon besprochen – für ein Bundesland wie Thüringen aus meiner Sicht auch undenkbar, wenn wir diese Ausnahmeregelung hier zulassen würden.

Ich will zu dem Änderungsantrag der CDU allerdings auch noch eins sagen: Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung eingereicht – völlig in Ordnung. Ich habe mir das natürlich sehr intensiv angesehen, ich habe mir sogar Sachen angestrichen; also so intensiv beschäftige ich mich auch mit den Änderungsanträgen, der CDU-Fraktion in dem Fall. Dabei ist mir unter anderem aufgefallen, dass die Kritikpunkte, die der Kollege Kellner hier vorn zu großen Teilen vorgebracht hat, in der Beschlussempfehlung, wie nämlich ebenso in unseren Änderungsanträgen, verankert sind.

Und dass bei dem Änderungsantrag, den die CDU jetzt zur Beschlussempfehlung eingebracht hat, einige Sachen verändert worden sind zum Originaländerungsantrag, zum Gesetzentwurf in der Debatte – finde ich insofern spannend, dass, wenn man also bestimmte Sachen, wie zum Beispiel die Frage zur Nachkassation – haben Sie ja hier gestrichen in diesem jetzigen Änderungsantrag. Sie haben auch mal noch Halbsätze angefügt. Aber dann, wenn Sie den Änderungsantrag schon minimal verändern, frage ich mich, warum Sie die Punkte, wo Sie uns ja zustimmen und wo Sie uns ja auch dafür, sagen wir mal, zu Recht loben, dass wir das noch mit aufgenommen haben, warum Sie die dann nicht aus

Ihrem Änderungsantrag nehmen, weil das so doppelt gemoppelt ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei den Hochschularchiven ist der einzige Unterschied, den Sie im Kern vorschlagen, dass es § 5 sein sollte. Sie schreiben das aber in Ihrem Änderungsantrag, als hätten wir das nicht als Teil der Beschlussempfehlung. Die Frage nach den Standorten der Staatsarchive, also alle diese Dinge, wozu wir auch immer sehr einhellig in der Debatte gesagt haben, das sind Dinge, die wir verändern wollen, und wir ringen auch um die beste Formulierung, damit es praxistauglich ist, dass Sie das dann hier in Ihrem Änderungsantrag so ein bisschen halbherzig und nicht stringent gemacht haben, finde ich sehr schade. Deswegen weiß ich auch nicht, wie Sie – muss ich auch sagen – auf die Idee kommen, dass wir quasi doppelt dieselben Sachverhalte abstimmen. Ich würde noch mal bei Ihnen werben, dass Sie einfach der Beschlussempfehlung zustimmen, weil Sie ja die meisten Punkte, die in der Beschlussempfehlung stehen und von uns als Änderungsanträge eingebracht worden sind, auch aufgegriffen haben. Das heißt, es dürfte für Sie an sich kein Problem sein.

Ich will dann aber doch noch mal zu den Ausführungen, die der Kollege Kellner bezogen auf die Anhörung gemacht hat, auch ein bisschen was sagen. Bei der Aussage, es seien verfassungsrechtliche Bedenken geäußert worden, sind für mich ganz große Fragezeichen. Ich war nun sehr intensiv an der Anhörung und auch an den Fragen und Rückfragen und an der Diskussion beteiligt. Da würde ich einfach mal unabhängig davon – vielleicht auch irgendwie so beim Kaffee oder was auch immer – gern noch mal wissen, wer das gesagt haben soll. Mir ist das nicht erinnerlich und ich wüsste auch nicht, wer das in welchem Zusammenhang gesagt haben sollte.

Dann zu der Frage der Archivberatung – das ist ja auch ein Punkt, den Sie im Änderungsantrag aufgenommen und hier auch noch mal sehr ausführlich besprochen haben –: Fakt ist – und das muss man auch zur Kenntnis nehmen, das ist auch schon mehrfach gesagt worden –, dass es eben seit über zehn Jahren diese Person nicht mehr gibt, dass auch im Zuge der ersten Novelle des Archivgesetzes 2016, als es um die Frage des Landesarchivs ging, niemandem aufgefallen ist, dass der Passus nicht mehr drinsteht. Das kam jetzt durch die Anhörung noch mal ins Rollen. Und auf meine Nachfrage, auch in der Anhörung, wie sich das denn in den letzten zehn Jahren verhalten hat, wo sozusagen die Personalie Archivberatung gar nicht da war, wurde mitgeteilt, dass es trotzdem irgendwie stattgefunden hat. Dennoch haben wir gesagt: Gut, wenn also das Wort „Archivberatungsstelle“ für die Archivarinnen und Archivare einen emotionalen

und ideellen Wert hat, auch für ihre Arbeit, dann ist es natürlich völlig folgerichtig zu sagen, wir beschreiben noch mal, was eigentlich auch immanent die Funktion des Landesarchivs gegenüber allen anderen Archiven ist, indem wir die Archivberatung mit aufnehmen.

Ich will aber auch ganz ehrlich sagen: Ich bin dafür, dass wir darüber nachdenken, wie wir die Archivberatung tatsächlich – also sprich auch in personeller Unterstützung und Untersetzung – in Thüringen – ich hätte jetzt beinahe gesagt – wieder an den Markt bringen. Das klingt natürlich für eine Linke lustig. Aber Sie wissen, was ich meine, dass wir tatsächlich wieder Archivberatung auch personell untersetzt in Thüringen anbieten können. Und da gibt es, wenn man sich andere Bundesländer anschaut, Beispiele, die ich persönlich zumindest für diskussionswürdig halte, zum Beispiel sich auch mal mit den Akteurinnen zusammenzusetzen und zu überlegen: Wäre es vielleicht und unter Umständen sogar hilfreich, wenn man sagen würde, man nimmt die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken, die eine Beratungsstelle für in dem Fall öffentliche Bibliotheken ist, und stärkt diese, indem man sie wie in anderen Bundesländern auch gemeinsam mit einer Archivberatung anbietet?

Das sind Dinge, die ich gern losgelöst von der Gesetzgebung heute und von dem Gesetz hier in die Diskussion werfen wollen würde, und ich würde da auch gerne alle Interessierten einladen, da einfach mitzudenken, weil ich glaube, dass das notwendig ist, um den Effekt zu haben, dass natürlich gerade auch die kommunalen Archive die Beratungsmittel und Tätigkeiten bekommen, die ihnen für ihre wirklich wichtige Arbeit zustehen, dass das auch real passiert. Demzufolge sehe ich die Frage der Archivberatung mit der Wiederaufnahme ins Gesetz auch durch unseren Änderungsantrag als einen ersten Schritt und lade da auch gemeinsam zur Debatte mit dem Landesarchiv, mit den Akteurinnen, die das auch betrifft, ein. Das wäre ein Punkt.

Und noch ein Wort zum Entschließungsantrag der AfD: Die Fragen, die Sie hier aufwerfen, sind ja auch mal kurz im letzten Ausschuss diskutiert worden. Also meiner Meinung nach sind die Fragen durchaus gerechtfertigt, ich finde nur, dass sie während der Haushaltsberatungen, wo sie nämlich hingehören – das hatten wir ja im Ausschuss versucht Ihnen noch mal zu erklären – gestellt werden sollten und müssen, denn da kommt es natürlich auch darauf an, wie ist sozusagen das Landesarchiv aufgestellt. Da freut sich auch – weil Sie auf die Finanzministerin abgehoben haben – die Finanzministerin bestimmt immer, dass während der Haushaltsberatungen natürlich auch solche Fragen gestellt werden. Deswegen halten wir den Entschließungsantrag tatsächlich inhaltlich für obsolet.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Nicht nur während der Haushaltsdebatte! Immer!)

Ansonsten – jetzt habe ich wieder die Haushaltsdebatte angestoßen, das war nicht mein Begehr –, ansonsten bin ich wirklich und ernsthaft froh, dass wir diesen Prozess durchlaufen haben, auch gemeinsam in einer sehr sachlichen Debatte. Zum Wohle der Archive und unseres kulturellen Gedächtnisses werbe ich noch mal dafür, dass die Beschlussempfehlung und demzufolge die Änderungsanträge und das Gesetz insgesamt angenommen werden. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Jetzt habe ich von Abgeordneter Henfling eine weitere Wortmeldung. Bitte schön.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir doch noch einmal ein paar Klarstellungen nach der Rede von Herrn Kellner.

Also zuerst mal, Herr Kellner, Twitter: Twitter ist ein Micro-Blogging-Dienst, so nennt man das, „Micro“ ist da ganz wichtig dabei, 280 Zeichen. Hätte ich geschrieben, dass ich mich sehr freue, dass wir das Gesetz gemeinsam mit den Beschlussanträgen der Regierungsfraktionen mehrheitlich im Ausschuss beschlossen haben, wären die 280 Zeichen ziemlich schnell rum gewesen. Von daher ist Ihre Kritik so ein bisschen albern, wenn ich das mal ehrlicherweise sagen darf – aber gut. Ich finde das Gesetz gut, so wir das heute verabschieden werden, damit meine ich natürlich auch die Beschlussempfehlung, aber sei es drum, da streite ich mich gar nicht mit Ihnen. Jetzt kommen wir mal zu Ihrer Kritik, von wegen, es gäbe verfassungsrechtliche Bedenken. Da ist auch König, wer lesen kann und es vor allen Dingen auch verstehen kann. Das ist ganz wichtig. Es gibt in den Protokollen eine Powerpoint-Präsentation der Archivschule Marburg und wahrscheinlich haben Sie sich nur diese Powerpoint-Präsentation angeschaut, da steht ein Satz drin, der lautet – ich zitiere –: „Rechtmäßigkeit gemäß der Grundsätze der Pflichtexemplarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts?“ Und dann gibt es aber die Ausführungen, die mündlichen Ausführungen von Prof. Dr. Henne – Frau Tasch regt sich wieder auf, dass sie aufgeklärt wird. Na ja, das ist nun mal so, wenn man einfach hier was in den Raum stellt, dann muss man damit rechnen, dass es klargestellt wird.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Mitteldorf)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Sie sind ja so eine kluge, arrogante Person!)

Nein, das ist nicht arrogant, das ist sachliche Auseinandersetzung, Frau Tasch. Das verstehen Sie vielleicht nicht, aber Sie können sich

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

nicht hier hinstellen und irgendwas behaupten und sich dann wundern, dass das, was Sie sagen, widerlegt wird. Das ist ein ganz normaler, sachlicher Vorgang.

(Unruhe AfD)

Ich weiß, dass Sie damit schwer können.

Aber jetzt zitiere ich mal, was Prof. Henne hier an dieser Stelle gesagt hat, er sagt nämlich – Zitat –: „Auch sei für ihn nicht nachvollziehbar, weshalb unhaltbare Regelungen wie die Belegexemplarpflicht in § 16 Abs. 3 des Gesetzentwurfs aufgenommen worden seien (vgl. PowerPoint-Präsentation, Sei- te 11). Bei der Belegexemplarpflicht handele es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums nach Artikel 14 Grundgesetz. Dies sei gemäß der Grundsätze der Pflichtexemplarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zwar rechtmäßig, allerdings müsste hier ein zusätzliches Exemplar abgeliefert werden“ etc. pp. Da steht nichts von einer Verfassungswidrigkeit drin. Das ist nur mal zur Anmerkung, denn ich finde es immer ein bisschen krass, wenn man einfach in den Raum stellt, hier ist was verfassungswidrig, nicht umsonst springt dann gleich meine justizpolitische Sprecherin auf und sagt: Schwierig. So, da hätten wir das auch geklärt.

Und das Letzte ist sozusagen noch mal der Hinweis auf die Frage der Strafverfolgungsbehörden. Die Archivare haben alle sehr einhellig auch erklärt, dass sie sozusagen bewerten, was sie in ein Archiv aufnehmen, und das gerade bei umfänglichen Fragen – doch, das haben Sie getan, ich kann es Ihnen auch noch mal zitieren, Herr Kellner, ist überhaupt gar kein Problem. Beispielsweise hat Herr Marek ausgeführt: „Um die Vorgehensweise zu verdeutlichen, werde er im Folgenden darstellen, wie die Archive mit den in § 2 Abs. 2 Nummer 3 des Gesetzentwurfs angesprochenen Unterlagen umgehen würden, wenn es eine solche konkrete Vorgabe nicht gäbe.“ Da ging es um die Vorgabe, was archiviert werden soll. „Auch wenn Archivaren Gegenteiliges nachgesagt werde, könne er versichern, dass man das aktuelle Tagesgeschehen und die Ereignisse auf der Welt sehr aufmerksam verfolge. Aus diesem Grund wisse man, dass Unterlagen eines Prozesses, in der Dimension des NSU-Prozesses beispielsweise, vollständig zu archivieren seien, vorbehaltlich der Aussonderung von anfallenden Doppelstücken bzw. umfangreichen Unterlagen auf verschiedenen Ebenen. Bei Propagandadelik

ten, etwa die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, sei hingegen davon auszugehen, dass bei Großereignissen wie in Themar massenhaft Vorgänge und umfangreiche Unterlagen in verschiedenen Polizeiinspektionen, Landespolizeibehörden in Thüringen anfielen. In diesem Fall würden sich die Archive eine gewisse Auswahl vorbehalten, insbesondere hinsichtlich der eingestellten Verfahren, bei denen sich die Vorwürfe strafrechtlich nicht als haltbar erwiesen hätten, sodass die Menge des überlieferten Schriftgutes reduziert werden könne.“ Da gibt es eine gewisse Kompetenz bei den Archivaren, die werden sie auch wahrnehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und damit bin ich auch schon fertig.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Kellner, bitte schön.

So, nun will ich da mal etwas richtigstellen. Frau Henfling, wie haben Sie gesagt? „Wer lesen kann und das noch versteht, der ist dann im Vorteil.“ Habe ich das richtig verstanden? Ja, Arroganz lässt grüßen. Ich weiß zwar nicht, wo Sie es hernehmen. Vielleicht lesen Sie mal alles, wenn Sie schon lesen. Sie haben gerade die Powerpoint-Präsentation zitiert.