So, nun will ich da mal etwas richtigstellen. Frau Henfling, wie haben Sie gesagt? „Wer lesen kann und das noch versteht, der ist dann im Vorteil.“ Habe ich das richtig verstanden? Ja, Arroganz lässt grüßen. Ich weiß zwar nicht, wo Sie es hernehmen. Vielleicht lesen Sie mal alles, wenn Sie schon lesen. Sie haben gerade die Powerpoint-Präsentation zitiert.
Was haben Sie denn zitiert? Hier ist das von Marburg, Archivschule Marburg. Da können Sie das nachlesen. § 16, da ist das ausgeführt. § 16, da geht es genau um diese Abgabe dieser zwei Exemplare – § 16 „Benutzung von Archivgut“. Und da steht klipp und klar:
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Sie müssen die mündlichen Ausführungen dazu lesen, Herr Kellner!)
„Insoweit begegnet die doppelte Ablieferungspflicht an Bibliotheken und Archive grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies gilt erst recht im Zeitalter digitaler Kataloge, die einfache Recherche und kostengünstige Fernleihmöglichkeiten eröffnen. Dass § 16 III eine Entschädigungsregelung in Ausnahmefällen enthält, überträgt zwar eine Forderung des BVerfG aus der Pflichtexemplarentscheidung in das Archivrecht. Damit allein lassen sich aber die übrigen hier aufgeführten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht überwinden.“ Lesen Sie es nach, für Sie, schreiben Sie es auf, die Zuschrift 6/1824. Und lesen Sie es nach, bevor Sie hier vorgehen und was behaupten, das nicht
stimmt, und hier versuchen, wirklich zu diffamieren, so nach dem Motto: Hätten Sie es richtig gelesen, wüssten Sie, was Sie sagen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, ich halte mich auch kurz, jetzt kamen wir ja schon wieder in die inhaltliche Auseinandersetzung. Ich durfte sie eine Zeit lang begleiten. Sie war tatsächlich ganz interessant und ich muss gestehen: Man lernt auch was im Leben. Also vor zwei Jahren wusste ich weniger über das Archivwesen und Archivgesetze, als ich es heutzutage tue. Aber das ist ja gut. Dadurch wird man ja auch schlauer. Wir sind in der zweiten Sitzung der Beratung über das Archivgut. Im Plenum am 25./26. Januar 2018 war die erste Beratung. Ich halte mich kurz.
Ich darf noch mal auf zwei wesentliche Punkte hinweisen – Entschuldigung, eine Sache noch vorweg: Das Anhörungsverfahren war in der Tat umfangreich. Viele Angehörte tatsächlich, mündlich und schriftlich, eine hohe Beteiligung, eine breite Diskussion und letztendlich sollte man sich auch gar nicht wundern, sondern freuen, wenn viele Anregungen kommen. Wenn so viele Menschen daran beteiligt sind, kommt auch eine Vielzahl an Anregungen. Und ich würde sagen: Selbstverständlich war der Entwurf der Landesregierung ein guter Gesetzentwurf.
Jetzt ist es ein sehr guter Gesetzentwurf, den wir heute hoffentlich verabschieden. Aber das ist ja nicht schlimm, sondern, im Gegenteil, zu begrüßen. Zwei inhaltliche Sachen darf ich noch erwähnen, die in der Beschlussempfehlung doch herausstechen. Es sind ja auch ein paar redaktionelle Sachen geändert worden. Die Stärkung der Kreisarchive ist tatsächlich noch mal eine inhaltliche Ergänzung, die nach der Anhörung im Ausschuss beraten und beschlossen worden ist. Gut und richtig ist aus unserer Sicht auch, dass die Beibehaltung der Archivierung der Unterlagen der Strafverfolgungsbehörden, die bestimmte Staatsschutzdelikte betreffen, noch mal eine Klarstellung ist, die gesetzlich verankert ist und eine stärkere Normierung hat, als sie vorher hatte.
Das ist, glaube ich, auch sehr richtig; das ist immerhin – wenn ich das sagen darf – auch eine Empfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses. Insofern sollte man die Empfehlung, die der Landtag natürlich früher gefasst hat, auch nicht vergessen, sondern es sollte tatsächlich eine entsprechende Gesetzesänderung an anderer Stelle erfolgen.
Der Bereich der Archivpflege/Archivberatung ist hier heute auch noch mal diskutiert worden. Wir sehen auch, dass die Unterstützungsleistung gut und richtig ist. Die zahlreichen Archiveigentümer – also Kommunen und Kreise, aber auch Private, nämlich Wirtschaftsunternehmen, Religionsgemeinschaften, Vereine –, die Empfehlungen für ihre Archivierungspraxis bekommen können, sind, glaube ich, gut bedient, kriegen ein Angebot, das es ihnen einfacher ermöglicht zu unterscheiden, was sie archivieren wollen, was sie aufbewahren wollen und was vielleicht auch Dinge sind, die man nicht für alle Ewigkeit oder nicht für längere Zeit sammeln will und muss.
In diesem Sinne ist das Archivgesetz, wenn es jetzt so beschlossen wird, tatsächlich seit 1992 das erste Mal novelliert worden. Ich glaube, es ist modernisiert worden, natürlich auch im Zuge der Digitalisierung unter technologischen Aspekten einfach ganz notwendig. Aber es ist auch inhaltlich noch mal präzisiert und klargestellt worden. Insofern freue ich mich, wenn wir dann mit diesem neuen Archivgesetz arbeiten können. Tatsächlich – ein letzter Satz – wird man dann noch mal schauen, ob es zusätzliche Belastungen gibt. Aber da würde ich darauf verweisen, dass man das im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen dann einfach noch mal eruieren und fragen muss: Treten bei den Kommunen und sonstigen Archivierenden zusätzliche Belastungen auf, die eventuell angemeldet werden können und müssen, um sie in einem Finanzausgleichsgesetz geltend machen zu können? Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Damit kann ich die Aussprache schließen. Wir kommen nun zur Abstimmung zum Gesetzentwurf, zunächst über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion in Drucksache 6/5878. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfDFraktion. Danke schön. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? Von den beiden fraktionslosen Kollegen. Damit mit Mehrheit abgelehnt.
Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien in Drucksache 6/5855 unter Berücksichtigung der eben durchgeführten Abstimmung ab. Wer dafür ist,
den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der beiden fraktionslosen Kollegen. Danke. Gegenstimmen? Aus der CDU-Fraktion. Enthaltungen? Aus der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit so angenommen.
Wir stimmen nun unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung zur Beschlussempfehlung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/4942 in zweiter Beratung ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der beiden fraktionslosen Kollegen. Gegenstimmen? Aus der CDU-Fraktion. Enthaltungen? Aus der AfDFraktion. Damit mit Mehrheit angenommen.
Wir bekräftigen nun in der Schlussabstimmung dieses Ergebnis. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der fraktionslosen Kollegen. Gegenstimmen? Aus der CDU-Fraktion. Enthaltungen? Aus der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen dann zur Abstimmung zum Entschließungsantrag. Hier frage ich noch mal, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. Das ist nicht der Fall, sodass wir direkt über den Antrag abstimmen. Wer für den Entschließungsantrag der AfDFraktion in Drucksache 6/5879 ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Kollegen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen und vom Abgeordneten Gentele. Enthaltungen? Aus der CDU-Fraktion und vom Abgeordneten Krumpe. Damit mit Mehrheit abgelehnt.
Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Stiftung Naturschutz Thüringen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/5576 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 6/5854
Das Wort hat Frau Abgeordnete Skibbe zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Stiftung Naturschutz Thüringen ist ein Gesetzentwurf
der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Übertragung konkreter Aufgaben, die sich aus dem § 38 Abs. 2 des Thüringer Naturschutzgesetzes ergeben und sonst durch das Land zu erfüllen sind. Zum Beispiel wurde die Stiftung Eigentümer von rund 4.000 Hektar ehemaliger Bundesflächen im Grünen Band, wo Pflege- und Naturschutzaufgaben erfüllt werden. Die bisherige Organisationsstruktur hat sich als veränderungsbedürftig erwiesen, auch weil das Aufgabenspektrum gestiegen ist. Die Leitung erfolgte bisher nebenamtlich, jetzt soll eine hauptamtliche Stelle geschaffen werden, die dem Stiftungsrat untergeordnet werden soll. Da die Zusammensetzung des Stiftungsrats die große Zahl von Aufgaben nicht ausreichend widerspiegelt, soll diese erweitert werden, unter anderem auch um Mitglieder des Umweltausschusses des Landtags.
Der Gesetzentwurf selbst, ein Artikelgesetz in Drucksache 6/5576, wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 115. Sitzung am 25. April 2018 an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz federführend und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der federführende Ausschuss hat zum Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am 27. April 2018 ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen. In seiner 44. Sitzung am 13. Juni 2018 nahm der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz eine Auswertung des schriftlichen Anhörungsverfahrens vor und beschloss mehrheitlich, die Annahme des Gesetzentwurfs ohne Änderungen zu empfehlen. Im federführenden Ausschuss wurde der Tagesordnungspunkt abgeschlossen.
Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 63. Sitzung am 15. Juni 2018 beraten und empfiehlt ebenfalls, den Gesetzentwurf ohne Änderungen anzunehmen. Danke.
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Beratung und als Erste hat Abgeordnete Tasch für die CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wir wollen nicht alles anders, aber vieles besser machen.“ Dies hat Rot-Rot-Grün bei der Regierungsbildung 2014 vollmundig angekündigt.
stalten. Wenn man diesen Gesetzentwurf hier aber nimmt, dann zeigt es, dass die großen Worte in der Praxis nur hohle Phrasen sind. Und ich möchte gern noch mal den Koalitionsvertrag zitieren und in Erinnerung rufen: „Wir wollen die Stiftung Naturschutz strukturell [so] stärken, damit sie ihre satzungsgemäßen und vom Freistaat übertragenen Aufgaben besser erfüllen kann. Dazu soll die finanzielle Ausstattung der Stiftung verbessert werden. Angemessene Wege dazu werden geprüft.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Umweltministerium hat es in den vier Jahren nicht geschafft, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Deshalb mussten jetzt die Regierungsfraktionen kurz vor Toresschluss einen Gesetzentwurf zur Strukturierung der Stiftung Naturschutz einbringen. Da frage ich – jetzt ist die Ministerin nicht da, dann frage ich jetzt den Herrn Staatssekretär Möller –: Wollten Sie sich die Abstimmung in der Regierung ersparen? Sie haben ja den ersten und zweiten Kabinettsdurchgang und damit auch die Regierungsanhörung eingespart. Ist das die viel beschworene Transparenz der Grünen und ihre öffentliche Beteiligung, die Sie immer so hochhalten? An diesem Beispiel kann das eindeutig widerlegt werden – an ihren Taten werdet ihr sie erkennen.
Am 26. April war dann die erste Lesung im Thüringer Landtag und am 27. April musste dann unbedingt Freitagnachmittag nach dem Plenum noch eine Sondersitzung des Umweltausschusses einberufen werden. Und was wir da erlebt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen, schlägt dem Fass den Boden aus. Allen Ernstes sollte eine schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf zwischen dem 1. und 10. Mai stattfinden – ich erinnere daran: Freitagnachmittag halb vier. Wir haben dann von unserer Seite gefragt: Dienstag ist der 1. Mai, das ist ein Feiertag, wie sollen die Anzuhörenden vor Mittwoch den Gesetzentwurf vorliegen haben? Dann war ja noch Christi Himmelfahrt dazwischen. So ein Hauruckverfahren haben wir noch nie erlebt. Ich bin im Nachgang den beiden Kollegen, also Frau Becker und Herrn Kummer, noch dankbar, dass Sie Herrn Kobelt, der sonst auch immer für Transparenz und für alles ist, der sich so stur angestellt hat und das überhaupt nicht wollte, zu einer Auszeit bewegt haben. Dann hat doch die Vernunft gesiegt, weil Frau Becker und Herr Kummer ihn haben überzeugen können, nicht innerhalb von zwei Wochen, wo zwei Feiertage dazwischenliegen, eine Anhörung zu machen, denn das wäre eine Farce sondergleichen gewesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anhörung zum Gesetzentwurf macht aber nun klar, was uns erwartet – deutliche Veränderung. Aber hin zum Guten? Da mache ich ein großes Fragezeichen dahinter. Während die meisten Anzuhörenden nur wenige
Ergänzungen zu einem Paragrafen vorgeschlagen haben, sind die Feststellungen des Gemeinde- und Städtebunds und vor allem die klare Analyse des geplanten Gesetzes durch Prof. Dr. Werner, den Thüringer Fachmann für Stiftungen, ein Schlag ins Kontor der Umweltministerin und ein Fanal für ihre Politik. Aber das ficht ja die Grünen nicht an. Das erleben wir hier tagtäglich oder alle vier Wochen. Die Grünen haben immer recht, das haben wir ja im Moment beim Archivgesetz wieder erlebt, was wir uns da anhören müssen und mit welcher Arroganz über alles drüber weggegangen wird.
Auch in der eben genannten Sitzung war mein Eindruck, Herr Staatssekretär Möller, dass Sie sich an dem Tag ein Schweigegelübde auferlegt hatten, Sie haben geschwiegen, saßen ganz klein da hinten und da habe ich gesagt: Der hat sich heute vielleicht vorgenommen, nichts zu sagen. Vielleicht hat er ein Gelübde gemacht. Ich stelle die Frage jetzt mal nur so in den Raum. Anders konnte ich mir das nicht erklären, dass Sie nichts gesagt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Neuordnung der Stiftung soll ein unabhängiger fachlich konzentrierter Schwerpunkt gesetzt werden. Fachkenntnisse zu bündeln und die Finanzierungsmöglichkeiten abzugleichen gelang aber auch bisher schon gut. Gerade die Vorschläge des Gemeindeund Städtebunds unterstützen wir. Aber es wurde ja überhaupt nicht ansatzweise diskutiert, sondern so durchgepeitscht; das lässt uns hinter das ganze Gesetzesvorhaben ein großes Fragezeichen machen.
Die Stiftung Naturschutz sollte unabhängig sein. Das ist nach Einschätzung von Dr. Werner nur in einer privatrechtlichen Stiftung ohne Beteiligung der politischen Mandatsträger möglich. Denn die geplante personelle Besetzung und die Aufsicht der Stiftung erfolgen dann durch das Umweltministerium, was zur Folge hat, dass hier wiederum neue politische Abhängigkeiten der beauftragten Personen geschaffen werden. Deshalb ist der vorliegende Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig. Wir teilen die Einschätzung von Prof. Werner, dass das Gesetz hier auch gleichzeitig die Satzung ist, und dabei müssen die erforderlichen Kriterien erfüllt und beachtet werden.