Protokoll der Sitzung vom 21.06.2018

Die Stiftung Naturschutz sollte unabhängig sein. Das ist nach Einschätzung von Dr. Werner nur in einer privatrechtlichen Stiftung ohne Beteiligung der politischen Mandatsträger möglich. Denn die geplante personelle Besetzung und die Aufsicht der Stiftung erfolgen dann durch das Umweltministerium, was zur Folge hat, dass hier wiederum neue politische Abhängigkeiten der beauftragten Personen geschaffen werden. Deshalb ist der vorliegende Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig. Wir teilen die Einschätzung von Prof. Werner, dass das Gesetz hier auch gleichzeitig die Satzung ist, und dabei müssen die erforderlichen Kriterien erfüllt und beachtet werden.

Zusammenfassend möchte ich sagen, dass wir erstens keine Notwendigkeit sehen, die bisherige Organisationsform der Stiftung aufzugeben, und zweitens ist die Art und Weise, wie der Gesetzentwurf hier durchgepeitscht wurde, für uns inakzeptabel. Sowohl das Gesetz als auch der geschilderte Hergang seiner Beratung kann nicht unsere Zustimmung finden.

Zum Schluss möchte ich mich noch ausdrücklich bei allen Mitgliedern des Stiftungsrats der Stiftung Naturschutz und besonders bei Herrn Dr. Franz so

wie allen Mitarbeitern der Geschäftsleitung für ihre engagierte Arbeit in den letzten Jahren bedanken.

(Beifall SPD, AfD)

Sie haben viel für den Thüringer Naturschutz getan und der neue Geschäftsführer – sind wir mal gespannt, wer das sein wird – muss sich an dem Ergebnis der letzten Jahre dann auch messen lassen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Herr Abgeordneter Kummer für die Fraktion Die Linke, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Stiftung Naturschutz liegt vor. Frau Tasch, Sie sind bei der Beschreibung des Ausschussverfahrens schon ganz schön weit gegangen, was die Frage des Umgangs mit nicht öffentlichen Sitzungen angeht.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ich habe nicht zitiert!)

Sie haben nicht zitiert, das ist richtig. Aber Sie haben das Verhalten von einzelnen benannten Personen so hinreichend beschrieben, dass das dem Zitieren eigentlich schon sehr nahe kommt.

Ich will dazu sagen: Dieses sehr kurze Anhörungsverfahren, was Sie beschrieben haben, was im Raum stand, wäre natürlich nur vor dem Hintergrund gegangen, dass die kommunalen Spitzenverbände daraufhin gesagt hätten, wir sind nicht betroffen, von der Warte her interessiert uns das nicht. Wenn sie gesagt hätten, wir fühlen uns betroffen, wir erwarten, dass die verfassungsgemäße Frist eingehalten wird, dann hätte man mit dieser Rückantwort eine Verlängerung der Anhörung machen müssen. Das war die einzige Option, unter der diese kurze Anhörung möglich gewesen wäre. Der Ausschuss hat sich für einen anderen Weg entschieden. Ich bin zufrieden damit.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Der normale Weg!)

Und von der Warte her haben wir jetzt die verfassungsgemäßen Fristen gewahrt. Zur Ausschussdiskussion will ich sagen: Ich war ein bisschen überrascht, dass wir in der verabschiedenden Sitzung keine Fragen gehört haben von Ihrer Seite. Denn es gab ja eine ganze Reihe von Anregungen

(Unruhe CDU)

von Anzuhörenden, von Kritiken am Gesetzentwurf und man hätte durchaus nachfragen können, ob denn das das Ministerium auch so sieht, was denn

vielleicht Gründe sind, die hinter bestimmten Regelungen liegen. Ich sage mal ein Beispiel: Der Waldbesitzerverband hat zu Recht moniert, dass die Stiftung überall auf der Ausschüttung der Jagdpacht besteht in den Jagdgenossenschaften und dass das, wenn eine Jagdgenossenschaft sich entscheidet, einen Weg in Ordnung zu bringen, vielleicht auch im Bereich des Grünen Bandes, natürlich zum Problem wird, wenn einer sagt: „Nein, ich verlange die Ausschüttung“, weil dann kann man das Geld der Jagdgenossenschaft nicht mehr nehmen, um den Weg zu sanieren, vielleicht gerade auch auf stiftungseigenen Flächen. Und da haben wir eine klare Aussage bekommen. Wir haben ja manchmal auch eine Vorberatung, wo uns dann gesagt wurde: Ja, es ist eine Vorgabe der Landeshaushaltsordnung. Das hat also mit dem Stiftungsgesetz nichts zu tun und wir können es im Stiftungsgesetz nicht ändern. Das heißt, viele Anregungen, die die Anzuhörenden gemacht haben, gehören eigentlich in andere Rechtsbereiche. Wir müssen sie mitnehmen und deshalb waren sie auch nicht für die Katz! Bloß, hier brauchte es nicht zu Änderungen zu führen. Ich hätte mir trotzdem noch eine Änderung gewünscht, das sage ich auch, bezüglich der Frage der Einbindung anderer. Die Grundbesitzerverbände haben mir gesagt, sie hätten gerne jemanden im Stiftungsrat. Das wäre mir lieb gewesen, wenn das gegangen wäre. Aber da gab es halt bei uns keine Mehrheiten und das muss ich respektieren. Fakt ist: Das Infrastrukturministerium sitzt mit im Stiftungsrat. Wir haben auch geklärt, dass zwei Parlamentarier mit im Stiftungsrat sitzen. Und von der Seite, denke ich, ist auch die Anbindung des Thüringer Landtags hinreichend gegeben, sodass wir die Stiftung auf gute Gleise stellen.

Die Notwendigkeit, die Stiftung neu zu ordnen, die sehe ich schon allein dadurch, dass wir gegenwärtig verschiedene Arbeitsverhältnisse haben in dem Bereich. Und das war eine Sache, die nicht länger zielführend war. Die Stiftung ist sehr, sehr schmal angelegt gewesen bei ihrer Gründung. Da war nicht zu erwarten, dass sie irgendwann mal Herr über mehrere Tausend Hektar Land wird. Und alleine das Management dieser Flächen im Grünen Band hauptsächlich, dieser Flächen des Nationalen Naturerbes, die der Stiftung gehören, braucht eine professionelle Betreuung. Deshalb finde ich es auch legitim zu sagen: Die Stiftung braucht einen Geschäftsführer.

Ich hoffe mal, dass wir den Sachverstand des bisherigen Vorstands über den Stiftungsrat mit einbinden können, denn in diesem Vorstand sind sehr, sehr viele Probleme schon abgeräumt worden bei den gemeinsam getroffenen Entscheidungen. Und ich denke, dafür ist der Dank, deshalb habe ich vorhin noch mal geklatscht, als Frau Tasch den Dank ausgesprochen hat, also auch von der Seite meiner Fraktion, an die bisherigen Mitglieder des Stiftungs

(Abg. Tasch)

vorstands zu überbringen. Ich wünsche der Stiftung mit dieser Neuaufstellung einen guten Erfolg. Ich erwarte, dass die Stiftung dann auch Träger des Nationalen Naturmonuments wird, auch noch mal eine zusätzliche Aufgabe, die mit mehr Personal verbunden sein wird. Dafür braucht es die Voraussetzung dieses Gesetzes, das hier auf den Weg gebracht ist. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Herr Abgeordneter Kießling für die AfD, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, die Stiftung Naturschutz soll neu gegliedert werden, was auf den ersten Blick nicht dramatisch und sogar logisch klingt. Wir haben es ja im Ausschuss gehört. Jedoch liegt das Problem im Detail bei dem, was sich hier die Fraktionen der Grünen, Linken und der SPD ausgedacht haben. Manch einer würde sagen, es ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten. Wir hatten ja von unserer ehrenwerten oder geschätzten Frau Tasch etliche Ausführungen dazu gehört. Darauf will ich jetzt nicht noch mal eingehen. Ich möchte das nicht wiederholen. Bereits in der ersten Beratung hatten wir als AfD-Fraktion ernste Zweifel an dem vorliegenden Gesetzentwurf geäußert. Aber das, was sich im Anhörungsverfahren dargestellt hat, hat unsere Bedenken bestätigt und auch weiter bestärkt. Einmal mehr offenbart sich, dass die rot-rot-grünen Fraktionen alles versuchen, um sich als Heilsbringer des Umweltschutzes darzustellen und sich gleichzeitig die Umweltverwaltung unter den Nagel reißen zu wollen, um ihre ideologischen Interessen durchzusetzen. Wie kommt man zu dem Schluss, muss man sich fragen: Bisher bestand der Stiftungsrat aus maximal sieben Personen, nun sind es nicht mehr als neun, welche gemäß dem neuen § 6 die allgemeinen Richtlinien, Programme und Maßnahmen zur Erfüllung des Stiftungszweckes und die Grundsätze der Verwaltung festlegen. So weit, so gut, denkt man, jedoch wurden bisher der Vorsitzende des Stiftungsrates und sein Stellvertreter aus dem Kreis seiner Mitglieder gewählt. Nach den neuen ach so demokratischen Methoden von Rot-Rot-Grün ist dann nun mal eben automatisch das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Mitglied der Landesregierung Mitglied des Stiftungsrats und gleichzeitig auch der Vorsitzende – ohne je gewählt zu sein. Der bisherige Platz für einen Vertreter der Friedrich-Schiller-Universität Jena im Stiftungsrat entfällt. Warum wohl? Auch fällt der Platz im Stiftungsrat für einen Vertreter des zuständigen Fi

nanzministeriums weg, obwohl die Stiftung laufende Steuermittel des Landes erhält. Dafür kommen je ein Vertreter aus dem Bereich Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke hinzu, welche gemeinsam je ein Mitglied vorschlagen können, welche dann unter anderem die Ausgaben der Steuergelder in den Maßnahmen mitverantworten.

Bisher wurde die Rechtsaufsicht für Naturschutz und Landschaftspflege als Rechtsbewahrungsfunktion für die gesetzeskonforme Erfüllung öffentlicher Aufgaben vom zuständigen Ministerium durchgeführt. Nun soll es eine Fachaufsicht durch die oberste Naturschutzbehörde geben, welche nur eine fachliche Kontrollfunktion ausführt. Allein die Tatsache, dass die kontrollierenden und aufsichtführenden Ministerien eine Position im Stiftungsrat bekommen sollen und somit ihre politischen Abhängigkeiten in die Stiftung einbringen, spricht Bände. Heißt das doch nichts anderes, als dass die Ministerien, gemäß ihrem medienpolitischen Duktus, sich selbst kontrollieren wollen.

(Beifall AfD)

Dies widerspricht jeder Art von Rechtsstaatlichkeit und erinnert einmal mehr an tiefste DDR-Zeiten, was jedoch bei Rot-Rot-Grün nicht verwunderlich ist. Wenn eine Regelung im Gesetz verankert werden soll, dann muss auch dafür Sorge getragen werden, dass die Aufsicht der Ministerien über Personen, die ebenfalls diesen Ministerien angehören, speziell geregelt werden muss. Das ist hier aber nicht der Fall.

Zudem ist dieser Gesetzentwurf ein offener Angriff der drei Koalitionsfraktionen auf die verdienten Mitarbeiter der staatlichen Umweltverwaltung, die bisher die fachliche Arbeit der Stiftung erledigt haben – und das sehr gut – und auf den allseits geschätzten und geachteten ThüringenForst, dem in der Gesetzesbegründung zu Ihrem Antrag schlicht mal eben die Fachkompetenz für die Waldbetreuung abgesprochen wurde. Dies alles für sich allein genommen, wäre schon schlimm genug und Grund genug, dieses Machwerk abzulehnen, zumal die Stiftung bislang der Verwendung von Mitteln für die Bereitstellung von Flächen und Maßnahmenpools nur unzureichend oder gar nicht nachgekommen ist. Zwischenzeitlich ist das Grundstockvermögen der Stiftung per 30.06.2017 auf 9,849 Millionen angewachsen. Neu ist auch der § 3 Abs. 3. Hier wurden zusätzlich jährlich angemessene Verwaltungsausgaben der Stiftung – vom Land getragen – im Wege einer Fehlbedarfsfinanzierung dargestellt. Näheres zur Finanzierung ist zwischen dem Land und der Stiftung in einer weiteren Vereinbarung geregelt, laut dem Entwurf so zu lesen. Hier ist die Frage: Was bitte ist angemessen? Warum weitere Vereinbarungen zur Finanzierung der Stiftung, welche wir bis heute hier nicht einsehen und nicht beraten konnten? Warum? Nein, um dem Ganzen die

(Abg. Kummer)

Krone aufzusetzen, strotzt dieser Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen geradezu vor Fehlern. Über 20 Mängel wurden durch Prof. Werner, einen Rechtswissenschaftler der Universität Jena, bei den schriftlichen Anhörungen im Umweltausschuss festgestellt. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, möchte ich daher exemplarisch zwei grundsätzliche Passagen aus der besagten Zuschrift 6/1920 von Herrn Prof. Werner von der Universität Jena der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zitieren, welche dem Umweltausschuss am 11. Juni 2018 zugegangen ist: „Wie bereits angedeutet, leidet der Gesetzentwurf an erheblichen handwerklichen Fehlern.“ Weiter heißt es dort: „Es empfiehlt sich daher vornehmlich auch in stiftungsrechtlicher Hinsicht, eine völlige Überarbeitung des Gesetzes bzw. der Satzung.“ Ich denke, dass diese beiden Passagen für sich sprechen und belegen, dass der vorliegende Entwurf voller inhaltlicher und handwerklicher Fehler ist, ohne jetzt alle im Detail ausführen zu müssen – das würde hier den Rahmen sprengen. Daher kann man guten Gewissens behaupten, dass der vorliegende Gesetzentwurf eventuell gut gemeint ist – das wollen wir nicht bestreiten –, aber mehr als schlecht gemacht wurde. Das „gut gemeint“ gilt natürlich auch für die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses. Aus diesem Grund lehnt die AfDFraktion den vorliegenden Gesetzentwurf und die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses kategorisch ab. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Danke schön. Nun hat Frau Abgeordnete Becker für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte zunächst allen danken, die in den Beratungen unserer Eile gefolgt sind und mit uns den Gesetzentwurf sachlich beraten und uns dabei geholfen haben, ihn so schnell umzusetzen.

(Beifall DIE LINKE)

Frau Tasch ist schon darauf eingegangen. Ganz so drastisch habe ich das nicht gesehen, aber es ist in Ordnung. Wir hatten Eile. Wir haben den Gesetzentwurf gern gemacht. Wir finden ihn auch nicht so schlimm, wie Herr Kießling das gerade beschrieben hat.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: „Nicht so schlimm“ heißt aber doch nicht „gut“!)

Nein, ich finde ihn gut. Da komme ich jetzt noch hin, ich wollte nur den Schlenker zu Herrn Kießling machen und sagen, dass der Herr Professor und wir die schriftliche Stellungnahme geprüft und vieles verworfen haben. Das muss man einfach so sa

gen. Das ist ja nicht ganz einfach, wenn einer so detailliert ein Gesetz verreißt. Aber wir haben es wirklich geprüft. Es sind viele Ansätze von ihm einfach nicht nachvollziehbar und sie stimmen auch nicht. Deshalb brauchen wir unseren Gesetzentwurf nicht schlechtreden zu lassen. Er ist gut und wir wollen ihn heute verabschieden und das geht auch in Ordnung.

Die Neuaufstellung der Stiftung ist vollkommen in Ordnung, weil sie die einzige Stiftung war, die ohne Gesetzesgrundlage vorhanden war – das muss man auch sagen. Die Landesregierung hat die Stiftung ohne Gesetzgebungsverfahren ins Leben gerufen; das korrigieren wir mit diesem Gesetz. Ich glaube, wir stärken durch dieses Gesetzgebungsverfahren auch die Stiftung. Das haben wir als SPD-Fraktion schon in der letzten Legislaturperiode gemacht,

(Beifall SPD)

als wir nämlich das Stiftungskapital von 3 Millionen Euro auf 9 Millionen Euro angehoben haben. Das war in der letzten Legislatur gemeinsam mit der CDU, muss man so sagen. Also auch da hat man schon gemerkt, dass wir gemeinsam für die Stiftung stehen und die Stiftung als notwendig und wichtig für Thüringen erachten. Das hat man auch in der letzten Landesregierung schon so gesehen.

Natürlich haben wir in dem Gesetzentwurf jetzt auch Veränderungen – Frau Tasch ist schon teilweise darauf eingegangen. Wir haben jetzt einen hauptamtlichen Geschäftsführer. Das halte ich für sehr wichtig. Die Zeit reicht nicht mehr, um so viele Flächen und so viel anderes ehrenamtlich zu verwalten bzw. zu bearbeiten. Ich bedanke mich bei Herrn Dr. Franz und Frau Schrader – natürlich –, die das sehr gut in Harmonie gemacht und die Stiftung vorangebracht haben. Aber trotzdem glaube ich, dass es an der Zeit ist, hier einen hauptamtlichen Geschäftsführer einzustellen. Mit diesem Gesetzentwurf, der heute vorliegt, ist das möglich.

Ich will auch darauf hinweisen, dass wir natürlich die Beschäftigten der Stiftung überführen – das ist auch vollkommen klar –, raus aus der Landesanstalt für Umwelt und Geologie in die Stiftung. Das ist auch vollkommen in Ordnung und das finde ich auch vollkommen richtig. Die Sicherheit haben sie auch verdient.

Über den Stiftungsrat ist schon gesprochen worden. Ich finde das gut, das habe ich auch schon bei der Einbringung gesagt. Ich finde es notwendig, dass auch Landtagsabgeordnete in Stiftungsräten und in Aufsichtsräten vertreten sind. Ich finde die Einseitigkeit der Besetzung der Aufsichtsräte durch die Landesregierungen, egal welcher Farben, einfach überholt. Ich finde, das Parlament müsste viel öfter in Aufsichtsräten und in Gremien sein, weil die auch teilweise da sind, wo die Landesregierung mit

(Abg. Kießling)

arbeitet. Da muss das Parlament die Rechte haben, zu überprüfen und dabei zu sein. Das haben wir in anderen Fällen noch nicht, hier fangen wir an. Ich finde, das ist ein guter Start,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass wir als Parlamentarier mitarbeiten können und in diese Struktur des Stiftungsrats mit eingebunden sind.

Herr Kummer ist schon darauf eingegangen, dass der Bauernverband einer der größten Flächennutzer bei der Stiftung ist. Wir hätten schon auch gern gesehen, dass der Bauernverband einen Sitz im Stiftungsrat bekommt, aber wir regen an, dass das über den Naturschutzbeirat erfolgen kann. Da ist der Bauernverband auch Mitglied und von dem Naturschutzbeirat werden zwei Mitglieder entsandt. Da kann man, wenn man damit wohlwollend umgeht, auch den Bauernverband berücksichtigen, wenn das denn gewollt ist. Das kann man ja nur anregen; man kann nur bitten, darüber nachzudenken, damit die Landnutzer sich da auch wiederfinden.

Wichtig ist für uns natürlich auch, dass die Stiftung das Nationale Naturmonument am Grünen Band übernimmt. Für uns, also für die SPD-Fraktion, wäre es auch von Vorteil, wenn nicht alles in Erfurt gebaut würde und wir vielleicht ein Haus für das Nationale Naturmonument und für die Stiftung in der Fläche bauen könnten.