Protokoll der Sitzung vom 30.08.2018

Erhöhung der europäischen Fördergrenzen für kulturelle Zwecke

Die Landesregierung hat insbesondere durch die Staatssekretärin für Kultur und Europa in der Thüringer Staatskanzlei, Frau Dr. Winter, verschiedentlich darauf hingewiesen, dass sie gegenüber der Europäischen Kommission das Ziel verfolgte, bei der Förderung für kulturelle und touristische Infrastruktur die bisherige Deckelung in Höhe von 5 Millionen Euro bzw. bei Welterbestätten in Höhe von 10 Millionen Euro aufzuheben oder den Deckel zu erhöhen. Dem Vernehmen nach soll eine entsprechende Verordnung inzwischen in Kraft getreten sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Verordnung, mit der die Förderung auf kulturelle und touristische Kleininfrastruktur aufgehoben werden soll, inzwischen in Kraft getreten und wenn ja, in welchem Umfang sind nunmehr kulturelle Vorhaben förderfähig und wie bewertet die Landesregierung diese Verordnung?

2. Umfasst die Änderung der Förderung bereits beantragte und bewilligte Kulturinvestitionen oder sind von der Verordnung, sofern sie bereits in Kraft ist, ausschließlich zukünftige Vorhaben betroffen?

3. Wird die Landesregierung die Kommunen und Kulturverbände über die Änderung, wenn sie in Kraft gesetzt ist, in Kenntnis setzen und wenn ja, in welcher Form bzw. wenn nein, warum nicht?

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Herr Minister Prof. Dr. Hoff.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die entsprechende Verordnung – da allein der Name dieser Verordnung sieben Zeilen in meiner Antwort umfasst, verzichte ich jetzt darauf, die gesamte Nummerierung dieser Verordnung vorzulesen – ist am 2. August 2018 in Kraft getreten. Mit der Regelung in Artikel 271 Nummer 1 Buchstabe a wird die Beschränkung der Förderung auf kulturelle und touristische Kleininfrastruktur aufgehoben. Dies ist ausschließlich eine Frage der Definition, denn die Kommission hatte einseitig eine Auslegung des Begriffs „Kleininfrastruktur“ nach Artikel 3 Abs. 1 e – und dann würde ich jetzt umfangreich weiterzitieren – dieser Verordnung getroffen. Sie fasste darunter

Projekte mit förderfähigen Kosten von maximal 5 Millionen Euro bzw. 10 Millionen Euro für UNESCO-Weltkulturerbestätten.

Die Festlegung erfolgte erst ab Oktober 2014. Zu diesem Zeitpunkt hatten einige Länder in Deutschland und wohl auch in ganz Europa Projekte über diesem Schwellenwert zur EFRE-Förderung vorgesehen. Alle seinerzeit veranlassten Gespräche zur Aufhebung dieser Grenze blieben leider erfolglos. Das war der Punkt, an dem die Landesregierung nach Inkrafttreten der Arbeit der Landesregierung durch Frau Staatssekretärin Dr. Winter kontinuierlich in Gespräche eingetreten ist, auch mit Vertretern der Generaldirektion und der EU-Kommission, um darauf hinzuwirken, dass diese von der EUKommission in gewisser Hinsicht durch Definition veranlasste, sehr sparsame und kleine Form der Definition der Kleininfrastruktur aufgehoben wird. Die Regelung – und das war der Erfolg, der eben auch auf das Konto von Frau Dr. Winter geht – zur Erhöhung der Fördergrenze ist in Artikel 271 Nr. 1 b enthalten, danach enthält Artikel 3 Abs. 3 VO folgenden Unterabsatz – ich zitiere mit Einverständnis –: Investitionen und kulturelle und nachhaltige touristische Infrastruktur gemäß Abs. 1 e) gelten als geringfügig und förderfähig, wenn der Betrag zur Maßnahme durch den EFRE 10 Millionen Euro nicht übersteigt. Diese Obergrenze erhöht sich auf 20 Millionen Euro, wenn es sich bei der Infrastruktur um Kulturerbe im Sinne des Art. 1 des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und so weiter von 1972 handelt. Für diese Regelung gilt die Anwendbarkeit ab dem 2. August 2018.

Das ist, auf Deutsch gesagt, ein wirklicher Erfolg, der auch dafür spricht, warum wir eine Landesvertretung in Brüssel haben und über diese Landesvertretung tatsächlich konkret Einfluss auf die europäische Normsetzung nehmen, weil sie eben auch dem Landesinteresse zum Teil widersprechen kann und es notwendig ist, dieses Landesinteresse immer und immer wieder deutlich zu machen. Insoweit begrüßen wir selbstverständlich die Verordnung grundsätzlich, da sie die Möglichkeiten eröffnet, Investitionen in kulturelle, aber – und da schaue ich in Richtung der Kolleginnen und Kollegen aus dem Wirtschaftsministerium – eben auch nachhaltige touristische Infrastruktur in den genannten Bereichen zu bewilligen.

Da die Gesamtausgaben bei Investitionsvorhaben im kulturellen Bereich in den meisten Fällen über den bis zum 01.08.2018 geltenden Grenzen liegen, konnten nur wenige ausgewählte Vorhaben bewilligt werden, weil wir natürlich auch aus gutem Grund – Stichwort Rechnungshof – davon abgesehen haben, Vorhaben künstlich zu trennen, um sie irgendwie unter diese doch sehr kleinen Untergrenzen zu packen.

Zu Frage 2: Sie haben dann gefragt, wie sich die Änderung der Förderung auf bereits beantragte Vorhaben auswirkt. Hier ist der Sachverhalt so, dass diese Änderung nur für neue Vorhaben in Kraft tritt. Das heißt also, wir können jetzt nicht bisherige Projekte auf den Betrag von 10 bzw. 20 Millionen Euro aufstocken.

Zu Frage 3: Wird die Landesregierung die Kommunen- und Kulturverbände über die Änderung in Kenntnis setzen, war Ihre Abschlussfrage. Ja, selbstverständlich. Tue Gutes und sprich darüber, gilt als Prinzip. Das würden wir auch in diesem Fall gelten lassen.

Gibt es Nachfragen? Frau Kollegin Mitteldorf.

Genau. Herzlichen Dank. Nur die konkrete Nachfrage: In welcher Form werden Sie denn darüber informieren? Also die Kulturverbände und die Kommunen? Vielleicht können Sie dazu noch was ausführen.

Es spricht vieles dafür, dass wir dies in gewohnter Weise schriftlich machen werden. Dadurch dass wir aber auch regelmäßig beispielsweise bei der Vorstellung des Kulturrates als Kulturverwaltung auftreten, werden wir also auch dort informieren, aber auch auf den Internetseiten der Staatskanzlei werden entsprechende Informationen zu finden sein und auch die Antragstellerinnen und Antragsteller werden in der Kommunikation, die wir mit ihnen haben, dann auch über die entsprechenden Änderungen in Kenntnis gesetzt.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Wir kommen dann zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Liebetrau von der Fraktion der CDU und die Drucksachennummer ist die 6/6074. Bitte schön, Frau Kollegin.

Danke, Frau Präsidentin.

Ausreichung von Fördermitteln für Investitionen in Kindertagesstätten

Zur Modernisierung, Sanierung, Ausstattung oder Neuschaffung von Betreuungskapazitäten für Kinder von Geburt bis zum Schuleintritt wurden in den vergangenen Jahren Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene auf den Weg gebracht. Der

Bund reicht im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 jährlich 300 Millionen Euro aus, wovon Thüringen 28,6 Millionen Euro erhalten wird. Im laufenden Jahr stehen darüber hinaus Bundesmittel im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ bereit. Für das Landesinvestitionsprogramm „Kindertageseinrichtungen“ 2017 bis 2018 stellt der Freistaat Thüringen zudem Landesmittel in Höhe von jeweils 5 Millionen Euro zur Verfügung. Vor dem Hintergrund steigender Geburtenzahlen sowie des Rechts auf einen Betreuungsplatz haben viele Kommunen Anträge auf Förderung ihrer nötigen Baumaßnahmen gestellt. Aus meinem Wahlkreis ist insbesondere die Gemeinde Viernau betroffen, die sich seit Monaten um Förderung bemüht (Antragstellung am 26. Februar 2018).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge seitens der Träger liegen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport derzeit für die drei benannten Förderprogramme thüringenweit und speziell aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen vor?

2. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand dieser Anträge (bitte nach dem jeweiligen Förderpro- gramm unterscheiden) ?

3. Wann können die Kommunen, insbesondere die Gemeinde Viernau, mit einer Förderentscheidung rechnen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Liebetrau beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Grundsätzlich kann die Antragstellung für Kindertageseinrichtungen in allen drei Förderprogrammen gemäß der Richtlinien nur durch Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften erfolgen. Bei den Bundesprogrammen können auch Anträge zur Kindertagespflege durch die Landkreise bzw. kreisfreien Städte gestellt werden. Folgende Anträge sind insgesamt gestellt worden:

1. Im Förderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 bis 2018 wurden in Thüringen insgesamt 271 Anträge gestellt, davon acht aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen.

2. Im Förderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 wurden insgesamt 210 Anträ

(Minister Prof. Dr. Hoff)

ge in Thüringen gestellt, davon elf aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen.

3. Landesinvestitionsprogramm „Kindertageseinrichtungen“ 2017 und 2018, hier wurden insgesamt 228 Anträge gestellt, aus Schmalkalden-Meiningen waren es zwölf.

Zu Ihrer zweiten Frage: Aktuell gibt es folgenden Bearbeitungsstand:

1. Programm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 bis 2018: Zu diesem Förderprogramm wurden in Thüringen insgesamt 199 Anträge bewilligt und 72 abgelehnt bzw. zurückgezogen. Aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen wurden hier fünf Anträge bewilligt und drei nicht genehmigt.

2. Förderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020: Im Rahmen dieses Förderprogramms wurden in Thüringen bisher 76 Anträge bewilligt und 25 abgelehnt bzw. zurückgezogen. 109 Anträge sind aktuell noch in Bearbeitung. Aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen wurde ein Antrag zurückgezogen und zehn sind noch in Bearbeitung.

3. Landesinvestitionsprogramm „Kindertageseinrichtungen“ 2017 bis 2018: Hier wurden thüringenweit bisher 101 Anträge bewilligt, 95 abgelehnt bzw. zurückgezogen und 32 sind aktuell noch in der Bearbeitung. Aus dem Landkreis SchmalkaldenMeiningen konnte bisher kein Antrag bewilligt werden. 11 Anträge mussten abgelehnt werden und einer ist noch in Bearbeitung.

Zu Ihrer dritten Frage: Die Gemeinde Viernau hat die erforderlichen Unterlagen vorgelegt, die Vorvotierung des Landkreises war positiv. Vorbehaltlich der endgültigen Überprüfung der Ermessensentscheidung des Landkreises ist dieser Antrag zuwendungsfähig. Die Anträge befinden sich in der Bearbeitung, erst nach der abschließenden Prüfung werden die Bescheide erlassen. Ein genaues Datum kann ich Ihnen daher bislang noch nicht nennen. Es ist aber absehbar.

Gibt es Nachfragen? Frau Kollegin Liebetrau.

Ja, ich hätte doch vielleicht noch einmal eine Konkretisierung. Es ist absehbar – es zieht sich nur schon ewig hin. Die Fördermittel wurden auch aufgrund anderer Umstände bereits von 400.000 auf 285.000 Euro gekürzt. Die Kommunen sind dringend auf das Geld angewiesen, weil sie ganz einfach die Betreuungskapazitäten schaffen wollen und schaffen müssen. Das Jahr ist bald zu Ende, also es drängt alles sehr. Vielleicht kann der Zeitraum ein bisschen eingegrenzt werden. Dauert es noch Monate, Wochen oder wie auch immer?

Ich kann Ihnen das leider jetzt nicht genauer sagen, weil ich in der Antragsbearbeitung selbst nicht damit betraut bin und keine näheren Informationen dazu habe. Die Verfahren sind relativ umfänglich, weil immer alles betrachtet werden muss. Es gibt die Gesamtsumme von Anträgen, es gibt die Prioritätenliste der Landkreise, diese müssen abgestimmt werden. Dann müssen Bescheide erlassen werden, in bestimmten Fällen muss abgewartet werden, ob es Widersprüche gibt. Das ist nicht wirklich sehr viel schneller zu machen, aber ich hoffe, dass gerade Viernau – wie gesagt – in absehbarer Zeit einen positiven Bescheid erhält. Ich kann im Haus noch einmal nachfragen, ob wir da schon ein genaueres Datum haben. Mitbringen konnte ich jetzt erst mal noch keines.

Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Kollege Walk von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/6076. Bitte, Herr Walk.

Danke, Frau Präsidentin.

Feuerwehreinsätze in Thüringen

Dem jüngst vorgestellten Jahresbericht 2017 über Einsätze im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz im Freistaat Thüringen zufolge wurden die Feuerwehren im vergangenen Jahr zu 30.829 Einsätzen gerufen. Die Anzahl der Brandbekämpfungseinsätze stieg demnach im Vergleich zum Vorjahr um 3,1 Prozent, die Anzahl der Einsätze in der Allgemeinen Hilfe um 16,8 Prozent. Die Gesamtzahl der Einsatzstunden stieg auf insgesamt 465.387 Stunden. Bei Einsätzen zur Brandbekämpfung verletzten sich 2017 59 Feuerwehrleute. Bei Einsätzen der Allgemeinen Hilfe verletzten sich 48 Feuerwehrleute.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Feuerwehreinsätze gab es in Thüringen vom 1. Januar 2018 bis 31. Juli 2018 – bitte gliedern nach Brandeinsätzen, Verkehrsunfällen, Hochwasser, allgemeinen Hilfen, Fehlalarmen usw.?

2. Wie viele Einsatzstunden fielen in diesem Zeitraum an?

3. Wie viele Feuerwehrleute wurden bei den Einsätzen verletzt – bitte nach Art und Schwere der Verletzung gliedern?