Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste! Wir als AfD-Fraktion begrüßen ausdrücklich die geplante Einstufung der Maghreb-Staaten sowie Georgiens als sichere Herkunftsstaaten, denn hierbei handelt es sich um einen notwendigen und längst überfälligen Schritt in die richtige Richtung, um die illegale Migration aus diesen Ländern nach Deutschland sowie die damit verbundene Ausbeutung unserer Sozialkassen durch Wirtschaftsflüchtlinge zu beenden.
Wie hier jedem sicher noch bekannt ist, scheiterte der letzte Versuch, Marokko, Tunesien und Algerien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, einzig und allein daran, dass die von den Grünen mitregierten Bundesländer ihre Zustimmung zu dem damaligen Gesetzentwurf im Bundesrat verweigerten. Als Begründung für ihre Verweigerungshaltung haben sich die Grünen ebenso wie ihre unzähligen Unterstützer aus der Asylindustrie auf angebliche Menschenrechtsverletzungen in diesen Ländern berufen. Doch die Realität sah damals ebenso wie heute ganz anders aus, denn nach der Erkenntnislage der Bundesrepublik und auch der Bundesregierung fand und findet sich auch aktuell in den Maghreb-Staaten keine systematische und durchgängige Verfolgung, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung infolge willkürlicher Gewalt, die im Rahmen eines internationalen und innerstaatlichen bewaffneten Konflikts steht.
Wie man also sieht, bestand und besteht auch nach wie vor kein plausibler Grund für die Weigerung, die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Demgegenüber liegen die Vorteile, die sich hieraus ergeben würden, auf der Hand. So würde zunächst einmal aufgrund der Signalwirkung, die von der Einstufung der betroffenen Länder als sichere Herkunftsstaaten ausgehen würde, die Anzahl der Asylanträge von Personen aus diesen Staaten rapide sinken. Denn diese Personen würden erst gar nicht versuchen, über mehrere sichere Drittstaaten nach Deutschland hinweg zu flüchten, um hier einen Asylantrag zu stellen, der so gut wie keine Erfolgschance hat. Die unmittelbare Konsequenz hiervon wäre zum einen eine spürbare finan
zielle Entlastung bei Bund, Ländern und Kommunen, weil es nicht mehr nötig wäre, mehrere Tausend Asyltouristen, die nicht über die geringste Bleibeperspektive verfügen, über Jahre hinweg zu versorgen. Zum anderen käme es auch zu einer signifikanten Entlastung der Behörden und Gerichte, denn diese müssen sich gegenwärtig jedes Jahr mit einer Vielzahl von völlig aussichtslosen Asylanträgen befassen, die von Personen aus diesen Ländern gestellt werden. Welche sinnlose Mehrarbeit durch die aktuelle Rechtslage verursacht wird, wird besonders deutlich, wenn man sich einmal die folgenden Zahlen vergegenwärtigt. So musste sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge allein im Jahr 2017 mit über 15.000 Asylanträgen aus den vier besagten Herkunftsländern befassen. Gleichzeitig lag aber die Anerkennungsquote für Georgier bei 0,6 Prozent, für Algerier bei 2 Prozent, für Tunesier bei 2,7 Prozent und für Marokkaner bei gerade mal bei 4,1 Prozent. Im Ergebnis heißt das, dass die weit überwiegende Mehrzahl der gestellten Anträge ungerechtfertigt gewesen ist, was wiederum dazu geführt hat, dass aufgrund von überflüssigen und langwierigen Asylverfahren Kapazität sowohl bei den Gerichten als auch bei den Behörden unnötigerweise gebunden sowie zudem Unmengen an Steuergeldern hierfür verschwendet wurden.
Folglich hätte die Klassifizierung der vier in Rede stehenden Länder als sichere Herkunftsstaaten somit zur Folge, dass Mittel und Kapazitäten in erheblichem Umfang frei würden, die man für die Bearbeitung von berechtigten Asylgesuchen einsetzen könnte, was eine erhebliche Beschleunigung dieser Verfahren zur Folge hätte. Zugleich wäre es durch die Verfahrensvereinfachung aber auch möglich, gerade die aus Maghreb-Staaten stammenden nordafrikanischen Intensivstraftäter, durch welche die innere Sicherheit hierzulande in den letzten Jahren so sehr gelitten hat, schneller in ihre Heimatländer abzuschieben.
Abschließend möchte ich hier zudem auch noch einmal klarstellen, dass entgegen der oftmals vorgebrachten Falschbehauptung das Grundrecht auf Asyl durch die Einstufung als sicheres Herkunftsland keineswegs ausgehöhlt wird, denn die betroffenen Personen können die von der Einstufung ausgehende Vermutung, dass ihnen in ihrem Heimatland keine Gefahren drohen, noch im Rahmen des Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens widerlegen, sodass ihnen hierzulande sehr wohl noch Asyl gewährt werden kann.
Wie man also sieht, würde die Einstufung der Maghreb-Staaten sowie Georgiens als sichere Herkunftsstaaten ausschließlich Vorteile mit sich bringen und zugleich würde auch tatsächlich verfolgten Personen weiterhin Asyl gewährt werden. Außer ideologischen Erwägungen bestehen somit keine
rationalen Argumente, die gegen eine Klassifizierung der genannten Staaten als sichere Herkunftsländer angeführt werden können.
Ich fordere daher die Landesregierung mit Nachdruck dazu auf, dass sie die auf ihrer fehlgeleiteten Multi-Kulti-Ideologie fußende Verweigerungshaltung aufgibt und zum Wohle der deutschen Bevölkerung der Einstufung Georgiens und der Maghreb-Staaten zustimmt. Danke.
Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Beratung. Als Erster hat Abgeordneter Herrgott, Fraktion der CDU, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr verehrte Landesregierung, am 06.09.2018 wird der Ausschuss für Innere Angelegenheiten im Bundesrat im ersten Durchgang über den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Drucksache 380/18 zur Einstufung der genannten Länder beraten.
Bereits 2016 hat sich der Bundestag mit dem Thema beschäftigt. Die Ausschüsse für Frauen und Jugend und der Rechtsausschuss warfen damals aus Sicht des Bundestags die Frage nach dem verfassungsrechtlichen Maßstab auf. Sie mahnten eine Auseinandersetzung mit den Berichten des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und anerkannter internationaler Nichtregierungsorganisationen an. Dies – auch wenn das vielleicht der eine oder andere nicht so sieht – ist inzwischen intensiv geschehen. Die Bundesregierung hat diese entsprechenden Stellungnahmen und die Betrachtungen in den Gesetzentwurf zur Änderung des Asylgesetzes mit eingearbeitet.
Herr Minister Holter, Herr Minister Lauinger und Herr Minister Maier: Erheben Sie am nächsten Donnerstag keine Einwendungen und machen Sie bitte den Weg frei für beschleunigte Verfahren im Asylrecht, die Betroffenen bereits vor Antritt ihrer gefährlichen Reise klarmachen, dass Einwanderung auf einem Asylticket nach Deutschland keine Chance hat.
Meine Damen und Herren, in Punkt 2 unseres Antrags verlangen wir eine einheitliche Anwendung der 3+2-Regelung. Die sogenannte Ausbildungs
duldung gibt dabei geduldeten Asylbewerbern die Möglichkeit, für die Dauer einer qualifizierten Berufsausbildung in Deutschland geduldet zu werden und anschließend zwei Jahre im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer im Ausbildungsbetrieb weiterzuarbeiten. Zu dieser gesetzlichen Regelung, die mit dem Bundesintegrationsgesetz eingeführt wurde, gibt es allgemeine Anwendungshinweise des Bundesministeriums und auch zwei Erlasse des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Trotzdem erreichen uns immer wieder Klagen, dass die Ausländerbehörden ganz unterschiedlich Gebrauch von diesen Regelungen machen. Erst gestern wurde mir in einem persönlichen Gespräch beschrieben, dass die Ausländerbehörden bei entsprechenden Bewilligungen einen ganz unterschiedlichen Maßstab anlegen. Wir wollen aber – und das sag ich ganz ausdrücklich – nicht, dass künftig für die Dauer der Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Das würde nämlich dem Anreiz einer illegalen Wirtschaftsmigration nur Tür und Tor öffnen. Wir wollen eine sinnvolle und praktikable Lösung für Menschen, die eben nun einmal hier sind, aber selber nichts dafür können, dass sie entweder nicht in ihr Heimatland zurückkehren oder leider eine entsprechende Kettenduldung zu ihrer Historie gehört.
Die Ausbildungsduldung darf aber auch nicht als Umgehung von Abschiebungen missbraucht werden, meine Damen und Herren. Wir müssen hier einheitliche Standards umsetzen, damit Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen Planungssicherheit und Perspektive haben – aber nur im Rahmen der Ausbildungsduldung und nicht im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis.
Meine Damen und Herren, klare Regeln, Effizienz, Geschwindigkeit und Qualität sollten das Maß unseres Handelns sein. Im Zuge dessen müssen wir uns Gedanken über die inzwischen gut integrierten, aber dennoch abgelehnten Asylbewerber machen, die aufgrund von einer Kettenduldung hier arbeiten, leben, deren Kinder über Jahre hinweg hier zur Schule gehen und die nach ganz objektiven Maßstäben gut integriert sind. Die Bundesrepublik hat sich immer wieder Gedanken über den Umgang mit solchen Langzeitgeduldeten machen müssen. Wer alt genug ist, kann sich sicherlich an die entsprechenden Debatten in den 90er-Jahren erinnern.
Eine einmalige, neue Regelung zu Langzeitaltfällen ist daher notwendig. Wir sprechen uns als CDUFraktion für solch eine Regelung aus. Aber wir sprechen uns hier für einen Statuswechsel aus, der nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erfolgen darf: gute Sprachkenntnisse, Integration vor Ort in Bezug auf den Arbeitsmarkt, der Nachweis eines belastbaren und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln und – selbstverständlich – regelmäßiger Schulbesuch der Kin
der sowie der Nachweis eines eigenen Wohnraums. Schließlich muss dieser Stichtag, den wir hier einfordern, auch in der Vergangenheit liegen. Denn es ist klar, mit den entsprechenden Umsetzungen der Asylpakete und auch mit der inzwischen geschehenen Abarbeitung und dem Abflauen der entsprechenden neuen Zuzüge wollen wir mit so einer Stichtagsregelung auf keinen Fall neue Anreize schaffen, einfach nur nach Deutschland zu kommen, die deutsche Grenze zu überqueren und dann auch für Fälle, die zukünftig geschehen, so eine Stichtagsregelung in irgendeiner Form zu unterlaufen.
In dieses Feld der Forderungen gehört es selbstverständlich auch, dass das geplante Fachkräftezuwanderungsgesetz uns in den nächsten Wochen und Monaten sicher auch hier in diesem Haus beschäftigen wird, aber ich will es noch mal deutlich sagen, meine Damen und Herren, wir bestehen hier weiterhin auf einer klaren Trennung und auf einem Zweiklang. Kein Missbrauch des Asylrechts, und Zuwanderung über das Asylticket, sondern ein klarer Verweis auf eine legale Arbeitsmigration. Wir wissen, dass das deutsche Aufenthaltsrecht bereits ganz umfangreiche und nach Auffassung einiger Praktiker auch sehr weitreichende Regelungen hat, die auch weiter gehen als viele Regelung in den klassischen Einwanderungsländern USA, Kanada oder Australien, die vielfach als Musterbeispiele herangezogen werden. Diese Regelungen werden in einigen Fällen zu wenig genutzt und wir wollen, dass diese Regeln zur legalen Einwanderung vereinfacht und konkretisiert werden. Ein Fachkräftezuwanderungsgesetz gibt uns diese Möglichkeit und ein solches Gesetz sollte auch im klaren Interesse Thüringens liegen. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Alternativantrag im vorliegenden Punkt. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Zum Antrag der Fraktion der AfD nehme ich für die Linksfraktion wie folgt Stellung: Nein!
Zum Alternativantrag der CDU: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Herrgott, bei Flucht geht es nicht um ein Ticket. Sie haben das im Januar schon gesagt, als es um Ihren Antrag zur Einstufung der sogenannten sicheren Herkunftsländer ging und da ist es mir nicht so aufgefallen, aber ich will das jetzt
noch mal zurückweisen. Es geht nicht um ein Ticket und es geht auch nicht darum – auch das haben Sie im Januar schon mal gesagt –, die Verwaltungsverfahren zu erleichtern. Das Asylverfahren ist nicht dazu da, Belastungen für die Verwaltung zu verringern. Im Asylverfahren geht es ganz konkret um das individuelle Recht auf Prüfung jedes ganz individuellen Einzelfalls.
Ich möchte nicht wieder wie im Januar, als wir über die Drucksache 6/3282, den Antrag der CDU auf Einstufung der Länder Tunesien, Marokko und Algerien als sichere Herkunftsländer, gesprochen haben, Zahlen zu den Schutzquoten und den Duldungsgründen aufzählen, die es für Menschen aus diesen Herkunftsländern gibt. Ich will einfach eine Empfehlung erneuern, die Herr Herrgott im vorvorigen Tagesordnungspunkt gesagt hat: Gucken Sie sich die Regelanfragen der Linksfraktion im Deutschen Bundestag in Bezug auf die Anzahl der Asylantragstellungen und auch der Schutzquoten aus diesen Ländern an.
Ich will aber noch mal grundsätzlich etwas zu dem Konstrukt der sicheren Herkunftsländer sagen. Mein Bundestagskollege Jan Korte hat – ich weiß es nicht genau – Anfang des Jahres, zu dieser Frage gesagt, ich will zitieren: „Wer sogenannte sichere Herkunftsstaaten festlegt, distanziert sich vom individuellen Anspruch auf Asyl.“ Genau das ist die Einstellung der Fraktion Die Linke, die wir zu diesem Konstrukt der sicheren Herkunftsländer haben, die ich auch schon oft genug wiederholt habe. Es ist eine Einschränkung des Grundrechts auf Asyl und sie ist dieses Jahr im Mai 25 Jahre alt geworden, denn die sogenannten sicheren Herkunftsländer waren Teil des sogenannten Asylkompromisses, mit dem 1993 das Asylrecht geschliffen wurde, meine Damen und Herren. Wir werden deshalb diesem Punkt 1 Ihres Antrags nicht zustimmen können. Selbst wenn es da möglicherweise unterschiedliche Auffassungen in den Parteien, aus denen unsere Koalitionsfraktionen kommen, gibt. Wir haben dafür eine Regelung im Koalitionsvertrag, das wissen Sie, die muss ich auch nicht noch mal vorlesen.
Zu Punkt 2 Ihres Antrags: Da geht es, das haben Sie selber jetzt schon kurz erläutert, um die sogenannte Ausbildungsduldung und darum, dass für eine einheitliche Verwaltungspraxis gesorgt wird. Da kann ich Vollzug melden. Das hat die Thüringer Landesregierung, das TMMJV, bereits im April gemacht. Uns ist aufgefallen nach Beschwerden, Problemmeldungen aus unterschiedlichen Ausländerbehörden, also Problemmeldungen aus Schwierigkeiten, die Menschen mit unterschiedlichen Ausländerbehörden gehabt haben, dass die Duldungspraxis bezüglich der Ausbildungsduldung sehr intrans
parent und unterschiedlich gehandhabt wurde. Das TMMJV hat einen Erlass an die Ausländerbehörden gesendet. Daraus möchte ich mal ein paar Sachen vorlesen. Im letzten Punkt dieses Erlasses hat das Ministerium geschrieben, Zitat: „Nach der Intention des Integrationsgesetzes soll mit dem Anspruch auf Erteilung der Duldung für die gesamte Dauer der Berufsausbildung sowohl der Auszubildende als auch der Ausbildungsbetrieb ein erheblich verstärktes Maß an Sicherheit erhalten.“ Und weiter steht in dem Punkt: „Die Duldung nach dieser Vorschrift ist deshalb von Anfang an für die gesamte Dauer des Ausbildungsvertrages zu erteilen.“
Weitere Inhalte dieses Erlasses, für den wir als Flüchtlingspolitikerinnen sehr dankbar sind, sind, dass darauf hingewiesen wurde, dass neben Ausbildungen im dualen System auch Ausbildungen an Berufsfachschulen für eine solche Ausbildungsduldung in Betracht kommen, dass die Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung zu erteilen ist, dass auch nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 11 für weitere sechs Monate, nämlich um einen Arbeitsplatz zu suchen, zu erteilen ist und dass, wenn jemand eine Beschäftigung gefunden hat, nach diesen sechs Monaten ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre zu erteilen ist. Genau das, worum Sie in Ihrem Antrag im Punkt 2 bitten.
Ebenfalls wurde klargestellt, dass auch nach einer vorzeitig abgebrochenen Ausbildung eine weitere einmalige Duldung für sechs Monate zur Suche einer weiteren Ausbildungsstelle zu erteilen ist und dass diese zweite Ausbildungsduldung ebenfalls für den gesamten Zeitraum, der im Ausbildungsvertrag steht, zu erteilen ist und dass auch egal ist, ob man mit der zweiten Ausbildung den Beruf wechselt oder die Richtung, in der man sich ausbilden lassen möchte.
Ebenfalls ist in diesem Erlass klargestellt worden, dass auch für Vorzeiten, bevor also der Ausbildungsvertrag abgeschlossen ist, quasi zum Auswahlverfahren etc. eine Ermessensduldung erteilt werden kann und soll. Und es ist in diesem Erlass ebenfalls klargestellt worden, dass auch, wenn man die Schule abgeschlossen hat, für die Dauer der Teilnahme an von der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern, des SGB II, von Kommunen oder dem Land geförderten Berufsvorbereitungs-, Helferausbildungs- oder Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen eine Ermessensduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus erteilt werden soll. Also ganz viele klarstellende Sätze zu § 60a, den die Bundesregierung mit dem Integrationsgesetz 2016 eingeführt hat. Sie können also einen Haken hinter Ihren Punkt 2 machen, Herr Abgeordneter Herrgott.
Wenn Ihnen dennoch trotz dieses Erlasses Fälle bekannt werden, dass beispielsweise geflüchtete junge Menschen sagen, die haben mir trotzdem keine Ausbildungsduldung erteilt, oder wenn Ausbildungsbetriebe zu Ihnen kommen und sagen, die Situation ist dennoch unsicher und wir können uns nicht auf die kurzfristigen Duldungen usw. verlassen, dann geben Sie einfach Bescheid, damit auch das Ministerium oder das Landesverwaltungsamt diesen Fällen nachgehen kann, damit tatsächlich die Anwendungspraxis eine einheitliche wird.
Zu Ihrem Punkt 3: Sie hätten mich fast gehabt mit Ihrem Stichtag zum Statuswechsel, wenn das nicht so zynisch wäre, was Sie da aufgeschrieben haben. Sie haben vor ein paar Wochen Ihren Entwurf für ein Integrationsgesetz als CDU-Fraktion vorgelegt und darin festgelegt, dass Anspruch auf Integrationsangebote tatsächlich nur Menschen haben, die nach Ihren Worten rechtmäßig mit einem längeren Aufenthalt zu rechnen haben. Also Menschen, die geduldet sind, weil es Abschiebungsgründe gibt etc., denen wollen Sie Integrationsangebote, Sprachkurse etc. gar nicht zugestehen. Und hier in Ihrem Punkt 3 sagen Sie, es soll einen Stichtag geben, damit Menschen einen Statuswechsel vornehmen können, die in den letzten Jahren trotz der widrigen Umstände, die es für sie gibt, nämlich als Geduldete, ohne Anspruch auf Integrationskurse, Sprachkurse etc., die trotz dieser widrigen, ausländerrechtlichen Voraussetzungen das geschafft haben, was Sie als Voraussetzung hier anfordern, nämlich „echte“ Integrationsleistung. Die Leute sollen die Sprache, also deutsch, gut sprechen können, die Leute sollen sich selbst durch eigene Erwerbsarbeit ernähren können, die Leute sollen ausreichend Wohnraum finanzieren können. Ich finde das zynisch, dass Sie erst eine Politik machen, die genau das verhindert, und dann sagen: Aber für die, die das geschafft haben, dennoch, für die wollen wir einen Statuswechsel.
Und Ihr vierter Punkt – die Landesregierung soll im Bundesrat oder auf Bundesebene dem Fachkräftezuwanderungsgesetz zustimmen –: Also erstens weiß ich nicht, ob Sie das mal irgendwann mit sich machen lassen wollen, dass man sagt: Erteilen Sie mal pauschal Ihre Zustimmung zu einem Gesetzentwurf, den es überhaupt noch gar nicht gibt. Ich glaube, Sie würden das lachend von sich weisen.
Ich kann Ihnen versprechen, die Koalition wird sich eine Meinung bilden, sobald tatsächlich ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, aber Sie wissen auch, die Linke diskutiert derzeit ein Einwanderungskonzept, das Grenzen durchlässig machen soll, legale Fluchtwege eröffnen soll und das eben Zuwanderung ermöglichen soll, und zwar Zuwanderung, die
oder wenn Menschen als unnütz empfunden werden, diese eben an Einwanderung gehindert werden sollen. Das ist mit der Linken nicht zu machen. Und, Herr Abgeordneter Herrgott, Sie haben zumindest schon Zeitungsartikel über unser Einwanderungskonzept gelesen, denn Sie haben es auch in einer Zeitung ein „Programm zur Demontage der Bundesrepublik, wie wir sie kennen“ genannt und befürchtet, „unser Land würde damit abgeschafft“. – Das habe ich beides jetzt zitiert.
Ein alleiniges Regelwerk zur Steuerung von Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, wie das ja im Koalitionsvertrag von CDU und SPD auf Bundesebene formuliert ist, das sich – auch das ist dort formuliert – am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientiert, wird die Linke nicht unterstützen. Das wissen Sie auch, sehr geehrte Damen und Herren der CDU, sehr geehrter Herr Herrgott. Ich kann deshalb nur annehmen, dass Punkt 4 Ihres Antrags allein deshalb formuliert ist, um Streit in der rot-rot-grünen Koalition zu provozieren. Das klappt aber nicht, ich habe vorhin schon darauf hingewiesen. Für solche Meinungsverschiedenheiten haben wir auf Seite 95 unseres Koalitionsvertrags eine Regelung getroffen. Rot-Rot-Grün lässt sich nicht auseinanderdividieren, durch die Forderung nach neuen sicheren Herkunftsländern nicht und auch nicht durch provozierten Streit bezüglich eines Einwanderungsgesetzes.