Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer! Uns liegt heute das zentrale soziale Projekt der Landesregierung vor.
Es tut mir leid, ich muss es gleich am Anfang sagen: Gut gedacht ist nicht gleich gut gemacht. Das trifft leider für viele Punkte in diesem Gesetzesvorhaben zu. Ich möchte das gern untersetzen und zu allererst sagen, dass schon der Zeitplan wirklich arge Bedenken hervorruft. Man hat den Eindruck, hier ist etwas mit heißer Nadel gestrickt worden, denn dieses ganze Vorhaben ist jetzt mit derartigem Zeitverzug versehen, dass es schwer werden wird, alles umzusetzen und den Kommunen so ab 01.01. nächsten Jahres die Möglichkeit zu geben, Familien so zu fördern, wie man es eigentlich vorhat. Ob dieses Ziel also damit erreicht werden kann, ist fraglich – allein vor dem Hintergrund, dass uns derzeit keine Richtlinie vorliegt und uns der Inhalt der Richtlinie auch nicht bekannt ist. Darüber hinaus ist auch nicht klar, wie das Thema „Personal“ für diese Aufgabenübertragung und die Auflösung der Stiftung FamilienSinn geregelt wird. Und letztendlich muss man auch sagen, dass der vor sechs Tagen eingereichte Entschließungsantrag dafür spricht, dass man wohl im Gesetz einiges vergessen hat, was man jetzt noch mal nachschieben muss, oder auf der anderen Seite, dass der Entschließungsantrag möglicherweise viel zu spät eingereicht wurde, denn in diesem Entschließungsantrag gibt es wirklich viele gute Punkte, die unserer Ansicht nach aber hätten geklärt werden müssen,
Gut gedacht heißt nicht gleich gut gemacht, das dürften wohl auch viele kommunale Vertreter sagen. Denn derzeit ist die Situation bei dem, was das Gesetz vorsieht, im Land Thüringen sehr unterschiedlich. Deswegen muss man auch festhalten, dass dieses zentrale Gesetzesvorhaben für Familien hier in Thüringen für die Familien erst mal null Wirkung entfalten wird, denn viele Kommunen müssen erst Voraussetzungen schaffen, um letztendlich die Fördermittel so in Anspruch zu nehmen, damit bei den Familien vor Ort etwas ankommt. Denn Voraussetzung ist eine fachspezifische Sozialplanung. Unabhängig von der Frage, was überhaupt die Gesetzesgrundlage für die Verpflichtung einer solchen Planung für jede Kommune in Thüringen ist, ist doch die Frage, wie das überhaupt zeitlich alles hinzubekommen ist. Es gibt Kommunen wie beispielsweise das Weimarer Land, die nicht so eine Planung haben. Um diese Planung durchzusetzen, braucht es Planer zusätzlich zu dem Personal, das dieses Landesprogramm umsetzt. Dieses Personal wird man schlecht in kurzer Zeit finden und auch diese Planung wird nicht innerhalb eines Jahres in den Regionen zu leisten sein, wo es noch keine gibt.
Aber die Landkreise, die man hier ausgewählt hat, das Altenburger Land und der Kyffhäuserkreis, sind die, die bereits ein Familienaudit haben. Durch dieses Familienaudit ist es ihnen möglich, die Sozialplanung, die notwendig ist, schnell zu erstellen und letztendlich an die Fördermittel heranzukommen. Deswegen muss man festhalten: Gut gedacht ist nicht gleich gut gemacht.
Ein weiterer Punkt ist, dass durch diese komplette Umgestaltung der Familienförderung zwei Drittel der Aufgaben an Kommunen übergeben werden, aber nur ein Drittel davon beim Land bleibt. Das hat zur Folge, dass der Gestaltungsspielraum, den man landespolitisch im Bereich der Familienpolitik hat, stark eingeschränkt wird und dass es dadurch auch schwer sein wird, eigene Akzente zu setzen. Beispielhaft möchte ich dafür nennen, dass die Stiftung FamilienSinn in den letzten Jahren neue Modellprojekte initiiert hat, Modellprojekte, bei denen es jetzt
an der Zeit wäre, sie auch in die Tat umzusetzen. Aber dieser Aufgaben entledigt man sich und deswegen ist es schade, dass man da landespolitisch nicht Einfluss nehmen kann. Überdies möchte ich auch anmerken, dass natürlich auch die Frage sein wird, wie die Aufgaben, die im Ministerium bleiben, letztendlich schlagkräftig umgesetzt werden sollen, denn auch dafür bedarf es zusätzlichen Personals im Ministerium, was derzeit nicht da ist.
Ein weiterer Punkt, den wir kritisch sehen, ist die Vermengung von gesetzlichen Pflichtaufgaben der Kommunen mit freiwilligen Aufgaben. Die einzigen Pflichtbereiche in diesem Bereich sind die Maßnahmen der Familienbildung und die Ehe-, Familienund Lebensberatungsstellen. Jetzt kommt ein großer Anteil an freiwilligen Aufgaben hinzu, der teilweise so ausgedehnt wird, dass man feststellen wird, dass die 10 Millionen Euro sind, so schön sie auch sind, am Ende nicht reichen werden, denn man muss neben dem vorhin angesprochenen zusätzlichen Personal für Aufgaben sorgen, wie beispielsweise attraktive ÖPNV-Konzepte oder eine familienfreundliche Unternehmenskultur. Das wird schwer möglich sein und deswegen muss man auch festhalten, dass sich die Verteilungskämpfe für die Träger insbesondere der Familienförderung somit auf die kommunale Ebene verlagern.
Das ist traurig, denn eigentlich soll ja dieses Landesprogramm das solidarische Zusammenleben fördern, doch ich könnte mir vorstellen, an der einen oder anderen Stelle ist dieses Ziel schwer zu erreichen. Vor allen Dingen – und das möchte ich an dieser Stelle herausheben – produziert man mit diesem Gesetz für alle Beteiligten einen riesengroßen Verwaltungsaufwand. Nicht nur, dass jetzt die GFAW mit im Boot ist – und viele haben damit sicherlich ihre eigenen Erfahrungen –, es wird eine zusätzliche Ebene eingeschoben und damit werden auch die Verwaltungswege zur Bewilligung letztendlich erhöht.
Ich möchte aber natürlich in meiner Rede die Stiftung FamilienSinn nicht außen vor lassen. In diesem Zusammenhang möchte ich an dieser Stelle sagen, dass Rot-Rot-Grün zwar versucht, den Koalitionsvertrag in allen Punkten umzusetzen, aber an dieser Stelle hat Rot-Rot-Grün das leider nicht getan, denn – Sie sagten es – es sollten die Vor- und Nachteile der Stiftung FamilienSinn abgewogen werden. Ich kann mich nicht erinnern, dass einmal ein Vorteil der Stiftung hier im Raum stand. Es wurde von Anfang an nur an die Nachteile gedacht und es wurde von Anfang an dafür gesorgt, dass die Stiftung geschwächt und daran gearbeitet wird, dass sie jetzt letztendlich abgeschafft wird.
Das, muss ich sagen, ist nicht fair und am Ende entspricht es auch nicht dem, was Sie sich vorgenommen haben.
Ich möchte das auch mit einem Beispiel untersetzen: Seit 2008 gibt es den Thüringer Familienpreis, ausgelobt durch die Stiftung FamilienSinn. 2016 war das letzte Mal, dass dieser übergeben werden konnte. Das war eine Maßnahme, die eingestellt wurde und damit hat man natürlich die Stiftung geschwächt und vielleicht einen Grund mehr geschaffen, um dann zu sagen, dass die Stiftung unwirtschaftlich ist.
Ein weiteres Beispiel, wo deutlich wird, dass die Stiftung nicht die faire Beurteilung gefunden hat, die sie verdient hätte, ist, dass es im Gegensatz zur damaligen Sozialministerin jetzt leider nicht mehr so war, dass die Sozialministerin Präsidentin des Stiftungsrats war. Die jetzige Ministerin hat das leider nicht getan. Vielleicht wäre die Arbeit der Stiftung FamilienSinn eine andere gewesen, wenn sie zur Chefsache erklärt worden wäre. Das ist das, was wir als CDU-Fraktion gefordert haben und auch fordern,
nämlich eine Weiterentwicklung der Stiftung FamilienSinn. Es gibt so viele Herausforderungen, die Familien aktuell zu bewältigen haben, dass es Sinn gemacht hätte, die Stiftung FamilienSinn weiterzuentwickeln. Wir persönlich haben das gemeinsam mit der SPD in der letzten Legislatur getan, indem wir die Förderung der Kinderwunschbehandlung als Aufgabe der Stiftung FamilienSinn neu eingeführt haben. Das hat sich bewährt und genauso gibt es auch jetzt sicherlich Aufgaben, die die Stiftung hätte gut ausfüllen können. Ich denke beispielsweise an die Problematik von suchtkranken Familien, aber ich denke auch an die Thematik der Hilfe für Flüchtlingsfamilien.
Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt auch gute Dinge im Gesetzentwurf und auch im Entschließungsantrag. Deswegen sind wir gern bereit, Familienpolitik auch im Sozialausschuss weiterzudenken und stimmen einer Überweisung zu.
Allerdings möchte ich zur parlamentarischen Beratung noch ein paar Worte sagen, denn für dieses zentrale Regierungsvorhaben und für diesen umfassenden Reformprozess wünsche ich mir eine intensive parlamentarische Beratung: Wenn wir als CDU-Fraktion vergangene Woche Freitag, 22.00 Uhr, eine E-Mail eines Referenten aus der Koalition bekommen haben, wo in einem doch sehr bestimmenden Ton vorgeschrieben wurde, es gäbe jetzt einen Entschließungsantrag zum Gesetz und beides soll an den Ausschuss überwiesen werden und dann müsse auch gleich noch am Freitag in der Mittagspause eine Sozialausschusssitzung stattfinden, um eine schriftliche und mündliche An
hörung zu beschließen, zu der wir dann auch noch die Anzuhörendenvorschläge mitbringen sollen, dann sage ich ganz ehrlich, ist das kein kollegiales Miteinander und vor allen Dingen ist es auch nicht der Sache dienlich.
Wir haben hier so ein tiefgehendes Gesetzesvorhaben, das bedarf auch einer intensiven parlamentarischen Debatte. Das sage ich auch vor dem Hintergrund, dass ja die Regierungskoalition, was parlamentarische Beratung und das Scheitern vor dem Verfassungsgericht angeht, einschlägige Erfahrungen gemacht hat.
Deswegen werden wir auch keine Fristverkürzung dulden, dass der Sozialausschuss am Freitag tagt, sondern wir wollen genügend Zeit zur Beratung haben und auch die Vorlage der Richtlinien. In dem Gesetzentwurf, der uns vorliegt, ist das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben“ in einem Paragrafen benannt und an insgesamt fünf Stellen wird auf Richtlinien verwiesen. Das kann man machen, das ist natürlich eine Praxis. Aber ich sage ganz ehrlich, ich als Parlamentarierin möchte wissen, was hier beschlossen wird und habe kein blindes Vertrauen in eine Landesregierung, die uns nur grobe Vorgaben macht und dann mit umfangreichen Richtlinien etwas ausgestaltet, was womöglich gar nicht im Sinne dessen ist, was eigentlich geplant war. Deswegen erwarte ich von der Landesregierung, dass sie die entsprechenden Richtlinien im Ausschuss vorlegt und dass wir als Parlamentarier, aber auch die Anzuhörenden diese Richtlinien gemeinsam mit dem Gesetzentwurf beraten können, denn nur dann ist die Sache rund und nur dann kann man sich darüber auch eine Meinung bilden.
In diesem Sinne hoffe ich auf eine gute parlamentarische Beratung mit dem Ergebnis, dass wir vielleicht aus dem „gut gedacht“ und „schlecht gemacht“ etwas Besseres machen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich wollte an der Stelle die Frage stellen, an der Sie gefragt haben, wie man das Personal für die Sozial
planung bekommen soll. Ist Ihnen bekannt, dass seit mehr als zwei Jahren die Möglichkeit besteht, für die Sozialplanung Gelder im Ministerium zu beantragen, was ja auch viele Kommunen getan haben?
Darauf antworte ich mit einer Gegenfrage, nämlich der: Kennen Sie kommunale Selbstverwaltung? Denn danach kann jede Kommune selbst entscheiden, ob sie eine Sozialplanung macht oder nicht und dafür letztendlich Fördermittel beantragt und entsprechende Eigenmittel auch einstellt.
Leider sind Dialoge nicht erlaubt. Deswegen kann die Gegenfrage jetzt geschäftsordnungsmäßig nicht beantwortet werden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin eigentlich sehr froh, dass dieser Gesetzentwurf jetzt endlich vorliegt, der einschließlich unseres Entschließungsantrags für mich nicht nur familien- und sozialpolitisch ein wegweisendes Vorhaben ist, sondern auch ein persönliches Anliegen, weil wir – nicht nur wir vonseiten der SPD-Fraktion, sondern die Koalition insgesamt und auch das zuständige Ministerium – das hier auch immer deutlich gemacht haben.
Ich finde es jetzt ein bisschen schade, Frau Meißner, dass wir uns unabhängig von durchaus inhaltlichen Unterschieden und Auseinandersetzungen dann jetzt wieder auf ganz einfache Formalien begeben. Es ist mir in letzter Zeit immer offenkundig geworden, dass Sie, wenn Sie etwas politisch inhaltlich nicht wollen, mit Formalien und mit Terminproblemen und mit sonstigen Dingen ankommen. Ich finde das schade. Das war an der einen oder anderen Stelle mal anders. Das hätte ich mir jetzt an dem Punkt auch gewünscht, dass wir zumindest am Freitag in einer Sondersitzung des Sozialausschusses die Anzuhörenden festlegen, um sie zum Gesetz und dem Entschließungsantrag anzuhören und daraus natürlich dann noch unsere Schlüsse hinsichtlich des Gesetzes und möglicher Änderungsanträge zu ziehen. Das wäre für mich ein vernünftiges parlamentarisches Handeln gewesen. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt: Sie können auch immer wieder die Stiftung loben. Also die Frage „Wer war mal für die Stiftung FamilienSinn – ja oder nein?“ ist über
die letzten Jahre und Jahrzehnte sehr unterschiedlich in diesem Haus gewesen. Irgendwann standen wir hier mal als Sozialdemokratie, die am Anfang immer gesagt haben, diese Stiftung muss weg, weil sie aus der althausschen Familienoffensive resultierte. Irgendwann waren wir mal, nachdem die damalige Sozialministerin Heike Taubert die Stiftung FamilienSinn einigermaßen in Ordnung gebracht hat, die Einzigen, die gesagt haben, die Stiftung könne unter diesen Bedingungen weiterarbeiten, denn da hat selbst Herr Gumprecht für die CDUFraktion gesagt, nun mal endlich weg mit dieser Stiftung und lass das wieder in ganz normale, in ordentliche Wege leiten. Insofern ist es ab und an ganz interessant, mal in alte Protokolle zu schauen und nachzusehen. Deswegen glaube ich, kann man mit dieser Umstrukturierung, die in diesem Gesetz festgehalten ist, dann auch eine gute Arbeit vornehmen.
Ich habe gesagt, dass mir dieser Gesetzentwurf und der Entschließungsantrag familien- und sozialpolitisch sehr wichtig sind, und ich sage auch ganz deutlich, warum. Weil nämlich erstmals hier im Lande Thüringen Familien- und Sozialpolitik so umfassend verstanden wird, wie tatsächlich die Lebenswirklichkeit von Familien draußen aussieht, und so umfassend, wie das Zusammenleben von Menschen und die Verantwortung der Generationen in den Familien füreinander tatsächlich aussehen. Es ist nämlich diese Verantwortung für die Altersbereiche von null bis 100 Jahre – wegen mir auch gern darüber hinaus, ich will das damit nicht einschränken –, die Verantwortung füreinander völlig unabhängig von irgendwelchen durch Ideologen vorgegebenen Rollenbildern. Dass das endlich so ist, ist gut.
Dieser Gesetzentwurf und auch unser Entschließungsantrag sind ein unterstützender, ein fördernder, öffentlich verantworteter Auftrag an das Land – das geht aus dem Gesetzestext und aus unserem Entschließungsantrag hervor – und die Kommunen. Ich finde, ganz deutlich, dort gehört diese Verantwortung auch hin und eben nicht in Stiftungen und damit in irgendwelche Schattenhaushalte. Ein Auftrag zur Unterstützung der familiären Sorge für ein gutes Aufwachsen von und mit Kindern ebenso wie die Sorge der Jüngeren im Hinblick auf das Altern in Würde der Älteren in den Familien. Ich kann rückblickend feststellen, dass ich in einem seinerzeit von mir selbst verantworteten familienpolitischen Leitantrag in der Thüringer SPD, der in der 3. Legislaturperiode damals diskutiert worden ist, erstmals auch die öffentliche Mitverantwortung für das Altwerden von Eltern aufgegriffen und versucht habe, diesem Thema einen gleichen Stellenwert zu geben wie dem Aufziehen von Kindern und von Jugendlichen. Ich glaube, es ist ein ganz wesentlicher Punkt.
Damit – das will ich auch noch mal ganz deutlich sagen, weil von der einen oder anderen Seite immer wieder kommt, dass wir alles verstaatlichen und erzwingen wollen – ging es nie um das Ersetzen familiärer Verantwortung. Die kann der Familie keiner abnehmen – weil das immer wieder von rückwärtsgewandten Kräften deutlich unterstellt wird. Es geht immer um eine öffentliche, um eine gemeinsame Mitverantwortung, damit Familien mit dieser im Gesetz definierten Vielfalt der gewollten und praktizierten Verantwortung für Jung und Alt überhaupt gerecht werden können. Das wollen wir damit gewährleisten. Wir wollen, dass niemand überfordert wird. Wir wollen, dass Hilfebedarf rechtzeitig erkannt wird und deshalb der Begriff der Familienfreundlichkeit im Alltag gelebt und auch erlebt werden kann.
Der Gesetzentwurf samt unserem Entschließungsantrag ist nicht nur familien- und sozialpolitisch ein gewaltiger Schritt nach vorn, sondern gerade auch in Verbindung mit unserem Kindertageseinrichtungsgesetz und dem heute schon diskutierten kommenden Gute-Kita-Gesetz des Bundes zugleich die Beseitigung dieser letzten noch vorhandenen Relikte der sogenannten Familienoffensive der Regierung Althaus aus dem Jahr 2004. Sie können sich alle noch ganz gut daran erinnern, was dieses Programm der Familienoffensive, das von wenigen Herren geplant und spätestens 2009 endgültig gescheitert gewesen ist, damals alles mit sich gebracht hatte.