Protokoll der Sitzung vom 26.09.2018

Der Gesetzentwurf samt unserem Entschließungsantrag ist nicht nur familien- und sozialpolitisch ein gewaltiger Schritt nach vorn, sondern gerade auch in Verbindung mit unserem Kindertageseinrichtungsgesetz und dem heute schon diskutierten kommenden Gute-Kita-Gesetz des Bundes zugleich die Beseitigung dieser letzten noch vorhandenen Relikte der sogenannten Familienoffensive der Regierung Althaus aus dem Jahr 2004. Sie können sich alle noch ganz gut daran erinnern, was dieses Programm der Familienoffensive, das von wenigen Herren geplant und spätestens 2009 endgültig gescheitert gewesen ist, damals alles mit sich gebracht hatte.

Verbunden war dies mit einem Versuch, zumindest Teile der Familienpolitik wieder der parlamentarischen Kontrolle zu entziehen, und einem krachend gescheiterten Versuch, die über Generationen hinweg für gut und erfolgreich befundenen Thüringer Kindergärten zu diskreditieren. Das war damals eine ganz schlimme Diskussion und Sie alle können sich noch an die öffentlichen Reaktionen und an die Bürgerbegehren und Offensiven erinnern.

Familienpolitik in Thüringen ist für uns kein Ort für überwunden geglaubte ideologische Auseinandersetzungen, kein Ort für Politik abseits parlamentarischer Verantwortung. Wir wollen mit diesem Gesetz, ergänzt durch unseren Entschließungsantrag, die Familienpolitik hier in Thüringen neu und speziell an den Interessen der Familien orientieren. Damit erfüllen wir zunächst den Koalitionsvertrag und auch den Landesentwicklungsplan 2025, der feststellt, dass Familienfreundlichkeit zusätzlich in ganz anderen Dimensionen notwendig ist.

Der zweite persönliche Grund: Als ich seinerzeit für Jugendpolitik in der SPD zuständig gewesen bin, haben wir gemeinsam dafür gesorgt, die Jugendförderung mit der sogenannten Jugendpauschale maßgeblich dorthin zu verlagern, wo sie hingehört, nämlich in die Kommunen, in die kreisfreien Städte,

in die Landkreise, in die Jugendhilfeausschüsse. Da gibt es dann auch die kommunale und örtliche Jugendhilfeplanung, die gestellt wird. Insofern ist das die Grundlage, worauf dann auch die kommunale, die örtliche Jugendarbeit basiert. Im Übrigen hat auch der Bundesgesetzgeber nie einen Hehl daraus gemacht, dass Gestaltung und Verantwortung in diesem Bereich auch dorthin gehören, nämlich in die Kommune vor Ort.

Letztendlich war auch unsere Entscheidung seinerzeit, was den Jugendbereich angeht, rückblickend richtig, weil wir uns damit auf verpflichtende Jugendförderpläne verständigt haben, wo alle beteiligten Akteure miteinander ins Gespräch kommen und die öffentlichen und freien Träger zielgerichtet handeln und sich untereinander verständigen müssen. Ich glaube, das ist auch ganz wichtig. Und genau dieses Prinzip verlagern wir jetzt von der Jugendpolitik in die Familienpolitik, wo alle Akteure miteinander gemeinsam handeln müssen, und das ist eben auch der Schwerpunkt innerhalb des LSZ, aber darauf ist ja auch schon verwiesen worden.

Und ich sage, es ist höchste Zeit, dass die Familienförderung in die Kommunen verlagert wird, dort in die Parlamente und zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort. Ich bin sehr verwundert, dass Frau Meißner die Qualität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen infrage stellt und ihnen das nicht zutraut, eine vernünftige Sozialplanung zu gestalten. Ich glaube, das ist der richtige Weg, dass wir uns so entschieden haben. Wir wollen mit dieser gesetzlichen Regelung und mit unseren Ergänzungen im Entschließungsantrag unterstreichen, dass es sich bei der Neuausrichtung unserer Familienpolitik um eine dauerhafte Lösung handelt.

Lassen Sie mich noch mal darauf verweisen, dass im Entschließungsantrag im Übrigen unter II. auch etwas zum fiskalischen Aspekt steht: „Die Landesregierung wird gebeten, folgende Regelungen in einem dem Landtag vorzulegenden Gesetzentwurf zu verankern: 1. eine Festschreibung der Förderung des Landesprogramms in Höhe von mindestens zehn Millionen Euro pro Jahr, wie im Landeshaushalt für 2019 bereitgestellt“. Da steht „mindestens“ und wir wissen genau, dass wir natürlich auch, wenn sich die Projekte vor Ort weiterentwickeln, das dann durchaus auch unter fiskalischen Aspekten weiterdiskutieren müssen.

Die Pilotprojekte in den Landkreisen, im Kyffhäuserkreis und auch im Altenburger Land, zeigen, dass es aus meiner Sicht doch der richtige Weg ist. Ich finde, insbesondere in den Modelllandkreis Kyffhäuser kann man sich ruhig mal bewegen und sich das ansehen,

(Beifall SPD)

dort läuft es nämlich hervorragend – ich glaube, das haben viele auch schon gemacht.

Ich freue mich auf jeden Fall auf die Anhörung, auf die Beratung im Sozialausschuss und freue mich, dass nicht nur im Sozialausschuss beraten werden soll, sondern noch in einer Reihe von Ausschüssen mehr, und bitte in diesem Sinne um die Überweisung des Gesetzentwurfs gemeinsam mit dem Entschließungsantrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit – und dieser Ausschuss soll federführend sein –, den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, den Gleichstellungsausschuss und den Innen- und Kommunalausschuss.

Ich hoffe sehr, dass wir ideologiefrei diskutieren können, dass wir uns gemeinsam auf den Weg begeben können zu einer wirklich offenen, zukunftsorientierten und auch finanziell untersetzten Familienpolitik, weil keiner von uns vorhat, irgendwen im Regen stehen zu lassen, weder Kommunen noch Familien. Das ist eine Landesaufgabe, der wir uns stellen wollen, und deswegen gibt es hier diesen Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächste Rednerin erhält Abgeordnete Pfefferlein, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der demografische Wandel trägt mehr und mehr unseren Alltag und kommt in allen Lebensfeldern an. Diese Entwicklung erfordert all unser politisches Engagement. Das Schaffen möglichst gleichwertiger regionaler Lebensverhältnisse gehört zu unseren größten Herausforderungen, und zwar gleichwertige regionale Lebensbedingungen langfristig für alle Regionen, auch für jene, die schon heute massiv unter den starken demografischen Schrumpfungs- und Alterungsprozessen leiden. Viele Aufgaben, die für eine Aktivierung dieses Gestaltungsprozesses erforderlich sind, liegen in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Zur Lösung dieser Aufgaben wird das Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung und zu Änderungen bei Stiftungen beitragen.

Thüringen ist ein Land, in dem auf Kultur und Tradition großer Wert gelegt wird. Das ist gut so, dennoch dreht sich die Welt weiter, und was gestern war, das darf und muss heute unter neuen, anderen Gesichtspunkten neu gedacht werden. Wir leben heute in einer offenen Gesellschaft, nicht tradierte Familienbilder, sondern Vielfalt und Veränderung prägen unseren Alltag. Mit unserem Entschlie

(Abg. Pelke)

ßungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung schreiben wir uns in der Verantwortung ein, diese Vielfalt der Familie in Thüringen zu stärken. Unser Antrag berücksichtigt die vielfältigen Familienformen, die besonderen Lebenslagen von Alleinerziehenden, Regenbogenfamilien und Mehrkindfamilien.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Durch den Antrag soll die gesetzliche Verankerung des im zweiten Thüringer Familienberichts formierten Leitbilds geprüft, aber es sollen auch engagierte und seit vielen Jahren verlässlich, professionell arbeitende Verbände und Organisationen gestärkt werden.

(Unruhe im Hause)

So soll die Thüringer Förderlandschaft erhalten und für die zukünftigen Aufgaben starkgemacht werden.

Frau Abgeordnete Pfefferlein! Also, meine Damen und Herren, ich weiß, dass es spät ist, aber der Lärmpegel ist wirklich sehr intensiv, der hier oben ankommt. Ich bitte Sie einfach um Ruhe.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin!

Nachhaltig zu vereinbaren ist, dass die Ergebnisse des Runden Tisches „Geburt und Familie“ durch die bedarfsgerechte Versorgung mit Hebammenleistungen beachtet werden. Die Wahlfreiheit der Geburt und familienbegleitende Maßnahmen sicherzustellen, ist für uns als Grüne für Thüringen in diesem Antrag ebenfalls wichtig.

Gute Rahmenbedingungen braucht es, um künftig den hohen Anforderungen gerecht zu werden, die mit der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, dem Wandel und der Pluralisierung von Familienformen einhergehen. Ganz wichtig ist hier, die bedarfsgerechte soziale Infrastruktur zu erhalten und die vorhandenen und langjährig aufgebauten Strukturen in den Regionen weiter vorzuhalten. Dazu gehören die auskömmliche Finanzierung von Frauenzentren ebenso wie der Erziehungs-, Ehe-, Familien-, Lebensberatungsstellen, Familienzentren und der Seniorenbeauftragten. Die jeweiligen regionalen Unterschiede in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen müssen da mitgedacht werden. Ganz wichtig aber ist auch die Ergänzung der genannten Angebote durch innovative Ideen und Projekte, die gute Zusammenarbeit mit Trägern und Aktiven, die das wollen, und die notwendige generationengerechte und nachhaltige Förderung. Der Kyffhäuserkreis ist eine – neben dem Altenburger Land, das wurde ja schon gesagt – der beiden Modellregionen für das Landesprogramm Familien.

Viele von Ihnen wissen, dass ich aus dem Kyffhäuserkreis komme und die Problemlagen dort sehr gut kenne. Ich bin da auch im Kreistag tätig. Ich freue mich, Ihnen heute über das sehr erfolgreich gestartete Modell – Frau Pelke hat es schon gesagt – der Dorfkümmerer – ich möchte es noch mal unterstreichen – zu berichten, stellvertretend für die vielen neuen Ideen, die es braucht, um die fachspezifische, integrierte Sozialplanung in den Kommunen zu realisieren.

Dorfkümmerer sind Menschen, die sich neben dem Bürgermeister als Ansprechpersonen zum Beispiel für alltägliche Probleme verstehen. Bei uns im Landkreis ist es zum Beispiel so: Sie bieten Unterstützung bei Problemen bei der Mobilität, sie sind hilfebedürftigen Menschen behilflich beim Umgang bei Behörden, vermitteln Kontakte, sind auch die Schnittstelle zum Landratsamt, zum Verein usw. Sie fahren zum Beispiel Senioren zu Veranstaltungen, besorgen Fahrzeuge, mit denen sie fahren können, also das ist auch soziale Zusammenfindung. Das finde ich sehr gut, das kann man an dieser Stelle ruhig mal sagen. Teilhabe und Mitwirkung werden ermöglicht wie auch die Selbstwirksamkeit und Selbstverwirklichung der Menschen. Ohne dieses Landesprogramm zum solidarischen Zusammenleben der Familie wäre dieses Projekt nämlich niemals angeschoben worden. Auch solche Ideen und deren Umsetzung braucht es, um Anforderungen und Handlungskonzepte für den gesellschaftlichen, ökonomischen und demografischen Wandel zu finden.

Und, ja, für die Landkreise – Frau Meißner, Sie haben vorhin die Landkreise, die noch keine Sozialplanung haben, erwähnt – bietet das Land diese Übergangsphasen von zwei Jahren an. Also es hat jeder Landkreis die Möglichkeit, sich dort einzufinden. Niemandem wird ein Datum gesagt, bis dann und dann muss das vorliegen. Es gibt diese Übergangsfristen. Ich finde, das ist sehr gut, dass das vom Land angeboten wird. Wir kommen mit diesem Gesetz und mit diesem Antrag, der das noch mal untersetzt, ein großes Stück weiter für unser Land. Ich finde es auch sehr schade, wenn solche Sachen an formalen Dingen scheitern sollten. Da bitte ich die Kolleginnen und Kollegen der CDU, noch mal darüber nachzudenken, ob man das benutzen sollte. Über Inhalte können wir immer noch mal diskutieren, aber an formalen Dingen sollte man so etwas nicht scheitern lassen.

Auf Fragen wie das Zusammenleben der Generationen sind Antworten zu finden, die Lebensverhältnisse und die Arbeitsbedingungen für Familien in Thüringen gilt es weiter zu verbessern. Das wurde alles schon gesagt. Wir brauchen gute Rahmenbedingungen, um diesen großen Herausforderungen begegnen zu können. Familie heißt heute in unserer guten und offenen Gesellschaft, auch veränderbar zu bleiben. Wie gesagt, wir als Regierungskoa

lition untersetzen mit unserem Entschließungsantrag den Gesetzentwurf der Landesregierung. Die Ausschüsse, an die es überwiesen werden soll, hat Frau Pelke schon genannt, das möchte ich an der Stelle nicht wiederholen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordnete Mitteldorf das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkolleginnen, wir haben jetzt sehr viel über den Gesetzentwurf gehört, den die Landesregierung eingebracht hat. Aber es ist vielleicht aufgefallen, bei diesem Gesetzentwurf gibt es ja noch einen zweiten Teil, der sich unter anderem mit der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen beschäftigt. Ich muss an der Stelle schon sagen, mich hat das etwas verwundert, dass die beiden Fragen um die Stiftung FamilienSinn und das Landesprogramm und die Fragen um die Kulturstiftung und eine kleine formelle Änderung bei der Klassik Stiftung in einen Gesetzentwurf zusammengepackt werden. Das finde ich ein bisschen schade, zumal beide Themenbereiche eigene Gesetzentwürfe durchaus verdient hätten.

Nichtsdestotrotz will ich, auch wenn wie immer beim Thema „Kultur“ – wir kennen das ja – alle eigentlich schon auf den Feierabend hoffen, noch drei Worte sagen, weil die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen nicht irgendeine Stiftung ist, die de facto unwichtig ist und wir sie halt haben, sondern ein wichtiger Eckpfeiler der Kulturförderung des Freistaats ist. Und sie ist in den vergangen Jahren durch bereits eingeleitete Maßnahmen immer weiterentwickelt worden zu dem Punkt, wo sie aus meiner Sicht auch hingehört, nämlich dass sie ein größeres Gewicht und auch eine größere Sichtbarkeit bekommt. Deswegen ist der Vorschlag, den dieser Gesetzentwurf unterbreitet, nämlich nicht nur zu sagen, wir erweitern quasi das Fachgremium, sondern wir diskutieren mal darüber, auch die Kulturstiftung in Richtung Förderinstrument für die zeitgenössische Kunst zu entwickeln und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die Gelder, die im Landeshaushalt eingestellt sind und vormals dann vom Freistaat als Projektförderung und Stipendien ausgegeben wurden – wie wir ja auch wissen, immer mit einem sehr bürokratischen Aufwand –, an die Kulturstiftung als Fachgremium und Fachexpertise übertragen werden, sodass da die Förderung ausgegeben wird. Ich glaube, dass es sich lohnt, darüber zu diskutieren, auch intensiver zu diskutieren, gerade wenn man sich ansieht, wie die Kulturstif

tungen unserer Nachbarländer in Sachsen-Anhalt und Sachsen aufgestellt sind, die aus einem ähnlichen Momentum heraus entstanden sind wie bei uns, die aber zum Teil eine viel größere Sichtbarkeit und Schlagkraft entwickelt haben. Wenn ich mir ansehe, was mit der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen in den letzten Jahren passiert ist, habe ich am Anfang gesagt, glaube ich, dass wir da auf einem sehr, sehr guten Weg sind und dass es aber noch immer Potenzial nach oben gibt, das auch weiterzuentwickeln und die Sichtbarkeit zu erhöhen und natürlich zu erreichen, dass wir gerade im Bereich der zeitgenössischen Kunst auch Künstlerinnen und Künstler aller Sparten und Genres haben, die wir im Zweifelsfalle auch durch eine verstärkte Anbindung an das Gesicht Thüringens auch hier halten können, denn es wäre auch eines meiner Anliegen, gerade in Bezug auf kulturpolitische Entwicklungen und Kulturpolitik in Gänze, das zu versuchen.

Ich freue mich – die Ausschussüberweisungen sind ja schon beantragt worden –, dass wir die Möglichkeit haben werden, darüber zu diskutieren, und bin auch sehr gespannt, was wir in den Beratungen alles so hören werden und wie wir das diskutieren und abwägen können, und hoffe, dass wir uns in einem breiten und inhaltsreichen Prozess mit der Frage der Kulturstiftung auch über diesen Gesetzentwurf hinaus beschäftigen können, weil ich glaube, dass die Kulturstiftung gerade auch in Zukunft ein immer wichtigerer Faktor werden muss, um auch nach außen unseren Freistaat zu repräsentieren. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU hat Abgeordneter Kellner das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zeit ist schon fortgeschritten, 18.30 Uhr, ich werde mich kurzfassen. Wir spielen keine große Rolle in diesem Gesetz. Man hat es heute an den Reden gehört: Unsere Stiftungen, Klassik Stiftung oder Kulturstiftung, spielen kaum eine Rolle, jedenfalls bei den Reden habe ich es nicht gehört, außer bei meiner Kollegin Mitteldorf – wir haben uns da ein bisschen geteilt, das ist klar. Die Ministerin hat es gestreift, hat die Klassik Stiftung kurz angesprochen. Das ist sicherlich ein kleiner Teil, aber das ist, denke ich mir, nicht das Wesentliche, was in diesem Gesetz noch enthalten ist. Ich habe mich natürlich auch gefragt: Wie kommen diese Stiftungen, Kulturstiftung und Klassik Stiftung Weimar, in dieses Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung und zu Änderungen bei Stiftungen rein? Wo

(Abg. Pfefferlein)

ist da letztendlich der Zusammenhang? Ich habe dann lange überlegt, habe dann auch was gefunden, was für mich einleuchtend ist, was mir das erklärt, warum wir das gemeinsam hier in diesem Gesetzentwurf beraten. Das ist einfach das Datum 01.01.2019. Da soll das Gesetz in Kraft treten – „Familienförderung“, hatten wir ja gerade,

(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Das ist mir gar nicht aufgefallen, aber das stimmt!)

01.01.2019. Das gleiche Datum findet sich auch im Zusammenhang mit den Kulturstiftungen wieder 01.01.2019. Da schließt sich letztendlich der Kreis für mich. Da hat sich erst mal ergeben, warum man überhaupt dieses Gesetz dort reingeschrieben hat. Natürlich will man so schnell wie möglich – ich sage mal – Erfolge produzieren. Eines davon ist Ihres, die Familienförderung, das andere ist, die Kulturstiftung zu erneuern, weiterzuentwickeln, wie auch immer. Die Frau Kollegin Mitteldorf hat es ja auch positiv gesehen, dass es natürlich auch wichtig ist, dass man diesen Bereich weiterentwickelt, dass man da schaut, ob das noch zeitgemäß ist oder wir hier Änderungen vornehmen müssen. Vom Grundsatz her bin ich auch der Auffassung, es lohnt sich immer, dass man sich erneut mit diesen Stiftungen beschäftigt, damit wir sie auch so ausrichten, dass sie zukunftsfähig werden.

Aber es gibt natürlich ein paar Änderungen, die bedürfen dann schon noch einer genaueren Betrachtung. Zum Beispiel sind wesentliche Änderungen bei der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen: Die Stiftung soll 0,5 Millionen Euro, also 500.000 Euro, des Thüringer-Staatskanzlei-Einzelplans künftig selbst bewirtschaften bzw. eigenständig darüber verfügen mit dem Ziel, vor allem zeitgenössische Kunst zu fördern. Darüber hinaus soll der Stiftungsrat durch einen weiteren Vertreter der Landesregierung erweitert werden. Das für Kunst zuständige Ministerium soll bei der Zusammensetzung des Kuratoriums vorschlagsberechtigt sein, was ebenfalls neu ist. Ferner soll künftig bei der Beratung der Fördervorschläge im Kuratorium mindestens ein Vertreter des Ministeriums dabei sein. Bislang konnten die Kuratoriumsmitglieder aus den eigenen Reihen der Kultur- und Kunstverbände allein beraten.

Da sollte man schon noch mal darüber nachdenken, was das zum Schluss bedeutet. Ich meine, man könnte daraus schließen, dass man letztendlich der Zusammensetzung, wie sie bisher war, misstraut, dass man die Regierung dort mit reinsetzt, um letztendlich auch mit Einfluss nehmen zu können. Also das bedarf aus meiner Sicht schon einer konkreten Hinterfragung, was letztendlich das Ziel ist, was letztendlich auch der Vorteil ist und was das der Stiftung zum Schluss bringt. Herr Hoff hat sich ja darüber ausgelassen bzw. hat das auf

den Weg gebracht und auch ein entsprechendes Statement abgegeben. Es soll mit der Veränderung auch eine bessere Wahrnehmbarkeit der zeitgenössischen Kunst und Kultur Thüringens im Bundesgebiet möglich werden. Das erschließt sich mir nicht, geht aus dem Gesetz nicht so richtig hervor, wie es funktionieren soll, was da gemacht werden soll. Auch der Punkt ist beratungsbedürftig und ich freue mich natürlich, dass wir auch mitberaten können. Wir dürfen ja mitberaten, das ist schon mal viel wert, dass wir überhaupt mitberaten dürfen, da freue ich mich natürlich. Aber die Fragen sind natürlich zu klären, inwieweit letztendlich die Neubesetzung des Kuratoriums mit Mitgliedern aus der Regierung erforderlich ist, was der Grund ist und wo letztendlich der Vorteil liegt.

Wir haben hier gehört, dass das Gesetz auch mitberatend an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen werden soll. Das begrüße ich außerordentlich. Wir werden dazu auch eine Anhörung machen wollen, wo wir letztendlich auch noch mal mit den Akteuren sprechen, wie sie letztendlich diese Veränderung sehen. Ich bin sehr gespannt auf die Diskussion im Ausschuss, aber letztendlich auch auf die Anhörung, welche Impulse und Anregungen da gegeben werden, natürlich mit dem Ziel, dass sich im Interesse des Kulturlands Thüringen alles verbessert. Wir sind ja Kulturland Thüringen, das sollte man letztendlich an der Stelle auch ein Stück weit berücksichtigen. Deswegen bin ich etwas enttäuscht, dass es in so ein Gesetz so mit reingeschoben wird.

(Beifall CDU)

Kein Mensch verliert da groß ein Wort, aber wir sind immer Kulturland Thüringen, das passt irgendwo nicht zusammen. An der Stelle hätte ich mir mehr Sensibilität gewünscht, auch von der Landesregierung, das bedauere ich außerordentlich. Aber ich denke, wir können da noch das Beste daraus machen. Wir sind jedenfalls bereit dazu. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und natürlich bei der Anhörung auf die neuen Erkenntnisse, die wir daraus bekommen. Vielen Dank.