Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst mal einen ganz emotionslosen Einstieg, bevor ich zu meinem sehr geschätzten Vorredner komme.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der 20. September als Weltkindertag zu einem gesetzlichen Feiertag in Thüringen erklärt. Damit wird aus unserer Sicht, aus der Sicht von Rot-Rot-Grün den sozialen Bedürfnissen von Kindern, den Eltern, den Einrichtungen, aber auch anderen gesellschaftlichen Akteuren Rechnung getragen und den Belangen und den Rechten von Kindern ein höherer
Es ist zudem ein Schritt in der weiteren Umsetzung der Ziele und Zwecke der von Deutschland ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention – dazu wurde schon einiges gesagt.
Noch mal in der Untersetzung, auch wenn Kollegen vorher schon darauf hingewiesen haben: Seinen Ursprung hat der Weltkindertag in der 9. Vollversammlung der Vereinten Nationen, die am 21. September 1954 ihren Mitgliedstaaten die Einrichtung eines weltweiten Kindertags empfohlen hat, das konkrete Datum allerdings den Staaten selbst überließ. Mit der Verabschiedung der Resolution von 1954 wählte die Bundesrepublik Deutschland den 20. September als Weltkindertag. Kollege Adams hat schon darauf verwiesen, in wie vielen Ländern dieser Weltkindertag auch gepflegt und gefeiert wird.
Die Bekämpfung von Kinderarmut, die Wahrung von Kinderrechten und der Gesundheitsschutz der Kinder sowie der Schutz der Kinder vor Elend, Leid und Zerstörung ihrer Lebensperspektive gehören weiterhin zu den nicht bewältigten grundlegenden gesellschaftlichen Aufgaben.
Ich sage an dieser Stelle aus gegebenem Anlass: Gerade ist auch die Katholische Kirche in dieser Sache an einem Aufarbeitungsprozess, den man sehr begrüßen kann. Ich frage wirklich: Gibt es einen besseren Grund zum Feiern und zur Besinnung, als weltweit allen Kindern und deren Familien durch die Einführung eines weiteren gesetzlichen Feiertags über den Alltag hinaus eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen? Ich finde nicht. Das ist ein guter Anlass.
Herr Adams hat schon darauf hingewiesen: Es geht nicht um irgendwelche Wahlgeschenke. Lieber Kollege Fiedler, zerbrechen Sie sich mal nicht unseren Kopf. Also ein Jahr vor den Wahlen brauchen wir keine Wahlgeschenke zu machen. Wenn man Wahlgeschenke macht, worüber sich alle freuen, dann macht man etwas anderes als einen solchen Tag, der gleich wieder bei der Wirtschaft zu Endzeitstimmungsrufen beiträgt.
Die Diskussion, muss ich mal sagen, finde ich auch ein bisschen bemerkenswert, dass es mehr um irgendwelche Zahlen und Ergebnisse geht als um Kinder und deren Familien. Wenn es um Zeit geht, lieber Kollege Fiedler, dann geht es um Zeit für Kin
der, dann geht es um Zeit für Kinder mit ihren Eltern und umgekehrt, und es geht auch darum, die kranken oder zu pflegenden Angehörigen mal an einem weiteren Tag mit einbeziehen zu können, zu besuchen. Denn Zeit, lieber Kollege Fiedler, ist das, was Familien am meisten brauchen, was Kinder am meisten wertschätzen.
Der 1. Juni – Wolfgang, da hast du tatsächlich darauf hingewiesen – ist in der Erinnerung. Es wundert mich ja, dass du jetzt noch mal ganz speziell darauf hingewiesen hast, wir hätten ja dann in der Diskussion vielleicht mal miteinander reden können, ob es der 1. Juni oder der 20. September ist. Aber wir haben ja erklärt, warum wir speziell den 20. September wollen.
Wenn sich jemand auf den 1. Juni bezieht, dann muss man natürlich auch wissen, dass es große Traditionen zum 1. Juni in den Kindergärten, in den Schulen, in den Vereinen, überall gibt, wo ohnehin gefeiert wird,
und dieses würden wir dann mit einer anderen Variante unterbinden. Das haben wir nicht gewollt, deshalb der 20. September als beweglicher Feiertag. Wenn du, lieber Wolfgang Fiedler, auf den Bußund Bettag eingehst, dann muss man sagen: Ja, der Buß- und Bettag ist ein Tag, der immer an einem Werktag stattfindet. Demzufolge sind wir mit dem beweglichen Feiertag – darauf ist Herr Adams auch schon eingegangen – der Wirtschaft noch eher entgegengekommen, weil er eben auch mal an einem Samstag oder an einem Sonntag liegen kann. Im Übrigen hatten wir auch mal in die Überlegungen, in Gesprächen mit Gewerkschaften und mit der Wirtschaft mit einbezogen, dass man möglicherweise einen Feiertag nimmt, der dann ein längeres Wochenende als Grundlage hat, um damit beispielsweise auch der Gastronomie und dem Hotelgewerbe entgegenzukommen. Aber das ist eine Schwierigkeit, weil ein Feiertag ganz besonders definiert und genau untersetzt werden muss und ein festes Datum haben soll.
Im Übrigen fällt mir gerade ein, dass Hamburg ja auch einen weiteren Feiertag zusätzlich beschlossen hat, nämlich den Reformationstag. Ich kann mich nicht erinnern, dass in Hamburg die Wirtschaft von irgendeiner Endzeitstimmung geschrien hat
Eine Bemerkung sei mir noch gestattet: Du hast den Buß- und Bettag noch mal mit der Frage des Betens und des Bußetuns untersetzt. Zu dem einen hast du alles gesagt, da kann ich mich anschließen. Zu der Frage, was das Bußetun angeht, da bräuchten wir dann vielleicht für manchen hier in diesem Haus zwei Tage.
Die Vergleichsvarianten, die auch hier noch mal von Wolfgang Fiedler angesprochen wurden, dass dieser Feiertag letztendlich abgeschafft worden ist – wir haben ja schon darauf hingewiesen – wegen der Pflegeversicherung: Wir wissen auch, dass sich Sachsen anders entschieden hat, das steht auch jedem zu, das ist eine Selbstverständlichkeit. Sachsen hat sich anders entschieden in dieser Frage, hat dafür aber auch in Kauf genommen, für die Pflegeversicherung mehr zu bezahlen. Das muss man an dieser Stelle ehrlicherweise auch dazusagen. Wenn man etwas zurückorganisieren will, wäre das dann noch mal eine völlig andere Diskussion.
Wir wollen aber die Einführung dieses Feiertags, nämlich des 20. September. Das ist natürlich ein symbolträchtiger Tag, aber zugleich eben auch ein praktischer Beitrag, um das, was wir hier alle so oft sagen und was so oft zitiert wird, die Zielsetzung „Kinder sind unsere Zukunft“, mit der Einführung dieses Feiertags ganz konkret zu unterstreichen. Wir finden auch, dass Kinder- und Familienfreundlichkeit ein wichtiger, vielleicht sogar ein entscheidender Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung in Thüringen ist.
Mehr Zeit für Familie ist eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit eigentlich auch ein wesentlicher Aspekt für die Zukunftsfähigkeit der Thüringer Wirtschaft, insbesondere bezogen auf Fachkräftesicherung und die damit verbundenen Herausforderungen. Es wäre schön, wenn die Wirtschaft auch mal über sol
che Dinge nachdenken würde und die Diskussion um diesen weiteren Feiertag als eine Aufforderung erkennen würde, dass gerade die Arbeitgeber gemeinsam mit den Gewerkschaften Kinder- und Familienfreundlichkeit in Zukunft noch stärker berücksichtigen, sowohl tarifvertraglich als auch im Arbeitsalltag. Ich glaube, das würde allen gemeinsam helfen.
Das Gesetzesvorhaben ist für uns und aus unserer Sicht ein weiterer Baustein, um die Bedürfnisse von Familien in den Mittelpunkt zu rücken. Ich denke, neben dem novellierten Kindertagesstättengesetz, dem Jugendhilfe-Ausführungsgesetz und auch dem jetzt verwiesenen Familienfördergesetz sind wir auf dem richtigen Weg. All das ist für uns auch wichtige und praktizierte Familienfreundlichkeit, die wir ganz praktisch in Thüringen umsetzen wollen.
Du hast ja noch mal gesagt, an wie vielen Punkten Familien noch weiter zu entlasten sind. Ja, natürlich. Wenn wir uns dann in einen guten Diskussionsprozess mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion begeben können, was beispielsweise das Familienförderungsgesetz angeht, dann, glaube ich, können wir auch noch weiterhin sehr viel mehr für die Familien tun, über diesen neuen Feiertag, den Weltkindertag, hinaus, der kein Wahlgeschenk ist, sondern der einfach ein Aspekt ist, dass wir wollen, dass Familie mehr Zeit hat. Wichtig in dieser heutigen schnelllebigen Zeit ist, Zeit füreinander zu haben und füreinander da zu sein. Herzlichen Dank.