Protokoll der Sitzung vom 09.11.2018

Man fragt sich wieder einmal, ob so eine Person überhaupt die Qualifikation besitzt, dieses Amt bekleiden zu dürfen. Ich hoffe doch, dass Sie wenigs

tens von den massenhaften sexuellen Übergriffen von Migranten auf Frauen in der Silvesternacht 2016 gehört haben. Oder ist das jetzt auch neu für Sie? Wie dem auch sei: Mag man den rot-rot-grünen Fraktionen bei der Thematik der Migrantenkriminalität noch Weltfremdheit oder Verlogenheit vorwerfen, so kann ich das Verhalten der CDU nur noch als Heuchelei bezeichnen.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Da haben Sie gestern nicht zugehört!)

Wir haben schon zugehört.

Können Sie vielleicht Ihre Sprache etwas anpassen, also „Heuchelei“, „Verlogenheit“ – es geht vielleicht auch ohne.

Ebenso wie mit Ihrer Aktuellen Stunde versuchen Sie, sich mit Ihrem Antrag als die „Law-and-Order“-Partei aufzuspielen, die nun alle Probleme löst, die sie jedoch selbst verursacht hat, denn schließlich war es Ihre Kanzlerin, die im Jahr 2015 die Grenze am Parlament vorbei geöffnet hat

(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Falsch!)

und sich hinterher hingestellt und gesagt hat: Nun sind sie halt da.

(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: So ein Un- sinn!)

Das hat uns natürlich die Probleme beschert, die wir heute haben. Und es war damit auch die CDU, die eine millionenfache illegale Zuwanderung von Kulturfremden aus archaischen und von Gewalt geprägten Gesellschaften ermöglicht hat und auch weiterhin möglich macht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete von der CDU, glauben Sie nicht, dass Sie mit solchen halbherzigen Anträgen noch die Wähler hinters Licht führen können, denn die einzig wahre politische Alternative, die von Anfang an nicht die Augen vor der wachsenden Problematik der Ausländerkriminalität verschlossen hat und die auch praktikable Lösungen hierfür liefert, sind und bleiben wir, die AfD.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Wo ist denn die praktikable Lösung?)

Dies wird auch an dem von uns hier eingebrachten Alternativantrag deutlich, denn hierdurch werden nicht nur die tatsächlichen, sondern auch die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um straffällige Ausländer schnellstmöglich außer Landes zu schaffen. Ich appelliere hier an alle Abgeordneten: Springen Sie über Ihren Schatten, stimmen Sie zum

Wohl der Bevölkerung unserem Alternativantrag zu, damit nicht noch mehr Bürger dem Migrantenwall zum Opfer fallen.

Kommen Sie bitte zum Schluss!

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Weitere Ausführungen zum Thema macht der Kollege Möller, der wird Ihnen dann sagen, welche Ideen wir haben.

(Zwischenruf Abg. Hausold, DIE LINKE: Das macht es aber nicht besser!)

Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Ich eröffne die Beratung. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts zu dem Antrag der Fraktion der CDU gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Als erster Rednerin in der Beratung erteile ich Kollegin Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wir sollten mal „Herbeirufen des Parlaments“ machen!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir reden hier über zwei Anträge von zwei Fraktionen, die selbst auch nicht großartig vertreten sind. Aber die, die da sind, sind vermutlich genau die richtigen, Herr Herrgott.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)

Das ist einmal der Antrag unter der Überschrift „Informationsfluss verbessern – Kriminelles Verhalten von Asylbewerbern konsequent ahnden“, und dann haben wir noch den Alternativantrag der AfD. Wirklich verwundert sind wir über diese Anträge nicht. Und die Versatzstücke, die eben von Herrn Henke als Begründung für seinen Alternativantrag vorgetragen wurden, sind auch hinlänglich bekannt, weil es immer die gleichen sind, die uns die AfD hier vorträgt, egal, ob das Thema „Geflüchtete“ auf der Agenda steht oder nicht, im Zweifel sind sie ja nach ihrer Lesart an allem schuld. Das Einzige, was variiert, sind die Begriffe, die verwandt werden, die immer wieder auch entmenschlichend sind. Sie, Herr Henke, haben beispielsweise von „animalisch“ gesprochen. Ich sage es noch einmal: Wir leben in einem Rechtsstaat. Am 9. November 2018 – ich will es ganz besonders betonen – bin ich doppelt froh,

in einem Rechtsstaat zu leben. Das Rechtsstaatsprinzip sagt, dass es gleichermaßen für jeden Menschen gilt und auch anzuwenden ist, und zwar unabhängig von der Herkunft, unabhängig davon, welchen Aufenthaltsstatus er oder sie hat, unabhängig auch von sonstigen vermeintlichen Merkmalen, die man Menschen zuschreiben möchte.

Ich weiß, ehrlich gesagt, nicht so richtig, was die CDU geritten hat, diesen Antrag einzubringen, der offenkundig sehr schnell gestrickt und auch relativ kurz zusammengeschrieben ist. Ich werde auch gleich noch auf zwei Punkte konkreter eingehen. Das Reflexhafte der AfD, mit einem Alternativantrag alles noch mal verschlimmernd, sind wir ja inzwischen schon gewohnt. Ich meine tatsächlich – und vielleicht ist das auch einer der Gründe dafür, warum dieses Rund jetzt so überhaupt nicht gefüllt ist –, dass es immer und immer wieder zitiert wird, immer und immer wieder wiederholt wird, ist letzten Endes nichts anderes, was wir hier erleben, als die Diskreditierung bestimmter Menschen aufgrund ihrer Herkunft. Dann wird immer wieder die Kanzlerin bemüht, die angeblich an allem schuld sei. Natürlich ist sie nicht schuld daran, wenn Menschen sich schuldhaft verhalten, wenn Menschen Rechtsstaatsverstöße begehen. Und selbstverständlich handeln hier sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Polizei. Der Dank gilt an dieser Stelle natürlich allen, die handeln, aber auch einer wachen Zivilgesellschaft, die darauf achtet, dass es möglichst keine Übergriffe gegen Menschen gibt,

(Beifall DIE LINKE)

egal, woher sie kommen oder welche Staatsangehörigkeit sie haben.

Ich möchte auf zwei Punkte im CDU-Antrag etwas genauer eingehen. In Punkt 2 heißt es nämlich: „im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegenüber asylsuchenden Mehrfachtätern darauf hinzuwirken, dass diese Delikte – nach dem Vorbild der Staatsanwaltschaft Gera – von einem Staatsanwalt federführend bearbeitet werden“. Ich habe das so gelesen – Herr Herrgott kann ja gleich etwas dazu sagen –, dass dieser Antrag so ein Stück weit in die Richtung geht, eine Spezialisierung von Staatsanwälten bis hin zur Gründung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu fordern. Für bestimmte Delikttypen kann die Zuständigkeit auf eine sogenannte deliktspezifische Schwerpunktstaatsanwaltschaft übertragen werden, Zweck ist aber immer die Spezialisierung auf bestimmte Delikte, die besondere Sachkenntnis verlangen, wie zum Beispiel Wirtschaftsstrafsachen, das SED-Unrecht – weil wir gerade darüber sprachen –, der Gesundheitsbereich oder aber auch die organisierte Computerkriminalität. Mit dem Antrag der CDU soll nun suggeriert werden, dass es sich bei „Asylsuchenden“ um eine bestimmte Sorte Mensch handelt, für deren strafrechtliche Behandlung besondere Sachkenntnisse

(Abg. Henke)

erforderlich sind. Das ist aber nicht der Fall. Menschen, die durch Eigentums- oder Körperverletzungsdelikte in Erscheinung treten, müssen strafrechtlich verfolgt werden – ich sagte es eingangs –, unabhängig von ihrer Herkunft. Für die Bearbeitung dieser Fälle bedarf es eines soliden juristischen Wissens – das ist sicherlich erforderlich – und idealerweise auch menschlicher Erfahrung, aber sicher keiner besonderen Sachkenntnis, wie mit Menschen aus anderen Kulturen, so wie es hier benannt wurde, strafrechtlich umzugehen ist, denn der Rechtsstaat macht da glücklicherweise keinen Unterschied. Schon deshalb müssen wir das ablehnen.

Jetzt komme ich zum Punkt 3: „die Polizei und Staatsanwaltschaften behördenintern anzuweisen, strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegenüber Asylsuchenden spätestens zwei Tage nach Aufnahme der Ermittlungen der zuständigen Ausländerbehörde unter Angabe des Deliktes zu melden.“

Auch hier noch einmal: Straftäter, Straftäterinnen – völlig gleich welcher Herkunft – müssen konsequent verfolgt werden. Dies führt bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit – ja, das ist eine Besonderheit oder unterscheidet – unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zu deren Abschiebung.

Wir hatten das Thema gestern oder vorgestern schon einmal in der Debatte. Es müssen also Straftaten sein, die eine Verurteilung von zwei Jahren mit sich bringen. Dies wird auch von niemandem bestritten. Tatsache ist jedoch, dass zunächst einmal eine Verurteilung vorliegen muss. Die CDU will offenbar eine Vorverurteilung von Asylsuchenden erreichen, wenn Ermittlungen gegen sie innerhalb von zwei Tagen nach Aufnahme dieser Ermittlungen der Behörde mitgeteilt werden sollen.

Die Unschuldsvermutung, die übrigens ein ganz elementarer Bestandteil des Rechtsstaats ist, soll hier wohl nicht mehr gelten; sie wird ausgehebelt

(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Nein, wird sie nicht!)

doch, Herr Herrgott – und damit die Axt an eines der wichtigsten Prinzipien des Rechtsstaats gelegt.

(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Das ist Unsinn!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sagen, es ist Unsinn. Ich sage, wir müssen den Rechtsstaat schützen. Deshalb komme ich zu dem Schluss: Lassen Sie uns sowohl den Antrag der CDU als auch den noch sehr viel schwierigeren Antrag der AfD selbstverständlich ablehnen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Als nächstem Redner erteile ich Abgeordnetem Möller von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ja, wir leben in einem Rechtsstaat. Man sollte das halt ab und an auch mal wieder merken. Das ist das große Problem, das wir haben, wenn wir beispielsweise an die Ereignisse vom Zwiebelmarkt denken oder was beispielsweise in anderen Bundesländern noch Schlimmeres passiert ist. So etwas wollen wir hier nicht. Wir wollen vor allem nicht, dass sich bei den Bürgern hier im Freistaat der Eindruck festsetzt, dass am Ende durch die Unfähigkeit oder fehlende Kapazitäten im Bereich der strafrechtlichen Ermittlungen oder wegen der fehlenden Kapazitäten bei der Polizei doch viel zu oft das böse, das kriminelle Element zuletzt lacht. Das wollen wir verhindern.

Das ist im Kern der Beweggrund für unseren Antrag und sicherlich auch der Beweggrund des CDU-Antrags, der einige durchaus richtige Aspekte aufgreift. Wir haben sicherlich kein Problem damit, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu bilden. Wir gehen da ein Stück weiter als die CDU, die da einen Schwerpunktstaatsanwalt beauftragen möchte. Wir würden sagen, es muss in der Tat eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft sein. Wir meinen, dass es genügend sachliche Punkte gibt, die dafür sprechen.

Sie sprachen, sehr geehrte Frau Kollegin RotheBeinlich, davon, dass es für so eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft schon irgendeine spezifische Geschichte geben müsste – spezifische Delikte beispielsweise oder eine besondere Sachkenntnis, die erforderlich wäre. Dieses Bedürfnis liegt doch auf der Hand, dass es genau diese besondere Sachkenntnis braucht, denn es ist immer wieder dieselbe Art von Delikten, um die es hier geht, nämlich Belästigung aus einer Gruppe von Männern heraus, manchmal leider auch Schlimmeres.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Jetzt sagen Sie mal ein paar Beispiele, die nicht „Zwiebelmarkt“ heißen!)

Diese Form der ganz speziellen Gewalt gegenüber Frauen braucht eine besondere Sachkenntnis bei der Ermittlung. Sie selbst haben das doch neulich erst in Ihrem Antrag ganz offen zugegeben, als Sie gesagt haben: Da braucht es eine besondere Sensibilität – bei der Vernehmung von Geschädigten oder von Zeugen beispielsweise –, wie mit den verletzten Frauen umgegangen wird. Insofern ist das durchaus auch sachlich begründbar, solche Fälle einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft zuzuweisen, zumal es, wie gesagt, immer wieder dieselben De

(Abg. Rothe-Beinlich)

likte sind, mit denen solche Intensivtäter auffällig werden.

Das Gleiche gilt natürlich auch für Körperverletzungsdelikte oder für Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch – solche Sachen, die jetzt auch immer wieder vermehrt in der Öffentlichkeit auftreten. Auch das sind Delikte, speziell wenn man sich eben auch die Frage stellt: Wer hat welches Delikt begangen, wer ist immer daran beteiligt? Auch da macht es natürlich Sinn, wenn solche Tatverdächtigen immer wieder bei derselben Staatsanwaltschaft aufschlagen, weil man daraus dann natürlich auch entsprechende Erkenntnisse gewinnen und das bei den Ermittlungsverfahren entsprechend besser berücksichtigen kann, als wenn es einmal die Staatsanwaltschaft in Mühlhausen und das nächste Mal die in Gera ist.

Also da gibt es durchaus gute Gründe, hier eine Kompetenzbündelung vorzunehmen. Insofern unterstützen wir den Antrag, wir gehen halt nur noch ein kleines bisschen weiter. Wir finden den Gedanken der CDU-Fraktion auch durchaus richtig, dass man den Informationsaustausch verbessert, und auch das hat überhaupt nichts mit dem Rechtsstaat oder mit rechtsstaatswidriger Politik zu tun. Man muss nicht erst verurteilt sein, oder man braucht nicht erst eine strafrechtliche Verurteilung, um