Der Gesetzentwurf der Landesregierung mit dem Titel „Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung und zu Änderungen bei Stiftungen“ wurde in der 127. Plenarsitzung am 26. September 2018 erstmals beraten. Parallel brachten die Regierungsfraktionen einen Entschließungsantrag mit dem Titel „Vielfalt der Familie in Thüringen stärken“ ein. Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit federführend sowie an den Gleichstellungsausschuss, den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, den Innen- und Kommunalausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Entschließungsantrag wurde an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend, den Gleichstellungsausschuss, den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschloss in seiner 50. Sitzung am 17. Oktober 2018, eine mündliche sowie eine schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf und zum Entschließungsantrag durchzuführen. Insgesamt wurden rund 80 Institutionen, Vereine und öffentliche Stellen um eine mündliche oder schriftliche Stellungnahme gebeten. Der Ausschuss kam überein, den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, den Innen- und Kommunalausschuss, den Haushaltsauschuss sowie den Gleichstellungsausschuss als Zuhörer zur mündlichen Anhörung einzuladen.
In seiner 51. Sitzung am 25. Oktober beschloss der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, eine Online-Diskussion durchzuführen. Die OnlineDiskussion wurde am 26. Oktober eröffnet und am 20. November 2018 geschlossen. Es gab keine Beiträge im Diskussionsforum. In seiner 52. Sitzung am 9. November 2018, einer außerplanmäßigen Sitzung, beschäftigte sich der Sozialausschuss kurzfristig erneut mit dem Gesetzentwurf. Der Tagesordnungspunkt war einen Tag vorher auf die Tagesordnung gesetzt worden, ohne vorher eine Einigung zwischen den Fraktionen herbeizuführen. Anlass der außerplanmäßigen Sitzung war ein sechsseitiger Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Gesetzentwurf, der den Abgeordneten ebenfalls erst einen Tag vor der planmäßigen Sitzung zugegangen war. Zumindest die Abgeordneten der Oppositionsparteien, welchen der Änderungsantrag zuvor nicht bekannt war, hatten dadurch keine Möglichkeit, den umfangreichen und inhaltlich folgenschweren Änderungsantrag angemessen zur Kenntnis zu nehmen und sahen sich dementsprechend in ihren Rechten als Abgeordnete eingeschränkt. Der Sozialausschuss beschloss, eine schriftliche Anhörung zum Änderungsantrag der Regierungsfraktionen parallel zum bereits laufenden Anhörungsverfahren durchzuführen.
licher Sitzung statt. Die Anhörung fand somit auf Basis des Gesetzentwurfs statt, zu dem die Regierungsfraktionen inzwischen selbst einen umfangreichen Änderungsantrag eingereicht hatten. In seiner 54. Sitzung am 29. November hatte der Sozialausschuss die mündliche und schriftliche Anhörung ausgewertet. Der Ausschuss empfahl, den Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung und zu Änderungen bei Stiftungen“ mit den Änderungen entsprechend Vorlage 6/4938 anzunehmen.
Zugleich wurde in der 54. Sitzung ein Änderungsantrag mit einer Neufassung des Entschließungsantrags „Vielfalt der Familien in Thüringen stärken“ verteilt. Die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen, für Gleichstellung sowie für Inneres und Kommunales wurden gebeten, abweichend von § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags die Beratung über die Neufassung des Entschließungsantrags vor der abschließenden Beratung des federführenden Sozialausschusses durchzuführen.
Der mitberatende Gleichstellungsausschuss hat den Gesetzesentwurf sowie den neugefassten Entschließungsantrag in seiner 37. Sitzung am 5. Dezember 2018 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfohlenen Änderungen entsprechend Vorlage 6/4938 sowie den neugefassten Entschließungsantrag in Vorlage 6/ 4929 anzunehmen.
Der federführendende Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat über den neugefassten Antrag in seiner 55. Sitzung am 6. Dezember 2018 abschließend beraten und empfiehlt, den Entschließungsantrag in der Neufassung entsprechend Vorlage 6/4929 anzunehmen.
Der mitberatende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf sowie den neugefassten Entschließungsantrag in seiner 65. Sitzung am 6. Dezember 2018 beraten und empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs mit den vom Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vorgeschlagenen Änderungen entsprechend Vorlage 6/4938 sowie der Neufassung des Entschließungsantrags in Vorlage 6/4929.
Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 54. Sitzung am 7. Dezember beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfohlenen Änderungen anzunehmen.
Schließlich hat der ebenfalls mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss den Gesetzentwurf sowie den neugefassten Entschließungsantrag in seiner 64. Sitzung am 7. Dezember 2018 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit den vom Aus
schuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vorgeschlagenen Änderungen entsprechend Vorlage 6/4938 sowie den Entschließungsantrag in der Neufassung entsprechend Vorlage 6/4929 anzunehmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für diese umfangreiche Berichterstattung. Zur Einbringung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU erhält Abgeordnete Meißner von der CDU-Fraktion das Wort.
Nein? Wird keine Wortmeldung zur Einbringung gewünscht? Wenn das nicht der Fall ist, dann eröffne ich die Aussprache zu beiden Tagesordnungspunkten 6 a und b, also die gemeinsame Beratung. Als erster Rednerin erteile ich der Abgeordneten Jung von der Fraktion Die Linke das Wort.
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wir beraten heute den von Herrn Zippel ja ausführlich in der Berichterstattung dargestellten Gesetzentwurf und Entschließungsantrag. Ich finde, Herr Zippel, Sie haben es ja deutlich gemacht, dass, wenn man es denn will, in sicherlich kurzer Zeit ein solch umfangreiches Gesetzesvorhaben gelingen kann.
Was ich aber nicht verstehe, ist, dass Sie Ihre Kritik auch hier jetzt schon wieder deutlich zum Ausdruck gebracht haben. Ich gehe davon aus, Frau Meißner, dass Sie das dann auch noch mal umfangreich tun werden. Deshalb bin ich froh, dass ich Ihnen am Anfang auch noch mal nachvollziehbar darstellen kann, wie das Ganze denn 2005 war. Im Gegensatz zur Verkündung der Familienoffensive im Jahr 2005, der kein Diskussionsprozess vorausging, in der Sie die Stiftung FamilienSinn – und das kam ja auch in der Anhörung mehrfach zum Ausdruck – einfach aufgesetzt und gemacht haben, ist dieses Gesetzesvorhaben fast über zwei Jahre in einem umfangreichen partizipativen Prozess entstanden. Über 80 Anzuhörende, kommunale Verbände, Kommunen, Familienverbände und Vereine, Wohlfahrtsverbände, Frauenzentrum – ich will nicht alle aufzählen – wurden einbezogen, was alle Anzuhörenden als sehr positiv herausgestellt haben, eben auch im Unterschied zur Errichtung der Stiftung FamilienSinn.
Lassen Sie mich noch mal in das Jahr 2005 zurückgehen. Am 05.09. stellte Dieter Althaus damals diese Familienoffensive vor, bis ein CDU-Parteitag am 03.12. sie beschlossen hatte. Am 07.09. ist das Thüringer Familienfördergesetz 2005 vorgelegt, am
16.09.2005 in den Landtag eingebracht worden. Am 23.09. gab es eine Ausschusssitzung, am 12.10. die dazugehörige mündliche Anhörung und in der Auswertung der Anhörung am 18.11. – darauf will ich hinaus – gab es mitten in der Sitzung des Sozialausschusses einen 17-seitigen Änderungsantrag der CDU zum Gesetz als Tischvorlage zur Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, als in dieser Ausschusssitzung über jeden Punkt ohne die Möglichkeit, sich überhaupt damit zu befassen, abgestimmt wurde. Das ist alles nachzulesen in dem Protokoll. Die abschließende Beratung im Ausschuss fand dann am 05.12. statt und die Abstimmung im Landtag am 16.12., also fast der gleiche Zeitraum, nur mit einem einzigen Unterschied: Da ging es nicht nur um Familienförderung, damals ging es auch um die umfassende Neuausrichtung des Kita-Gesetzes, also der Umfang des Gesetzes war noch viel größer.
Ich will das einfach noch einmal herausstellen. Manchmal haben Gesetzesberatungen auch eine Dynamik, die man als Abgeordnete durchaus auch nachvollziehen kann. Wir haben uns bemüht, Ihnen im Vorfeld immer wieder die Dinge im Entstehungsstand so vorzulegen, damit Sie das auch nachvollziehen können.
Meine Damen und Herren, bei der Einbringung habe ich es schon gesagt, besonders die Stiftung FamilienSinn, deren Einrichtung und deren Ausrichtung wurden wie immer unterschiedlich gewertet. Der Thüringer Rechnungshof hat ja mehrfach die Stiftung überprüft und die Wahrnehmung der Aufgaben der Familienförderung durch die Stiftung als ineffizient und unwirtschaftlich gewertet. Deswegen verwundert es mich schon, dass Sie heute einen Änderungsantrag einbringen, der genau zu dieser Stiftung entsprechend das Ganze zurückfahren soll. Der Rechnungshof hat sie als unwirtschaftlich gewertet und letztlich nach dem Entzug des Stiftungskapitals bereits 2012 empfohlen, die Stiftung aufzulösen und die Familienförderung in Thüringen neu zu organisieren. Und wenn man mal nachliest in den zurückliegenden Jahren, da gab es eine Pressemitteilung: „CDU will Stiftung Familiensinn auflösen“.
„Die Thüringer CDU-Landtagsfraktion hat angekündigt, die umstrittene landeseigene Stiftung Familiensinn aufzulösen.“ Frau Präsidentin, ich zitiere: „Das geht aus einem am Donnerstag vorgelegten Diskussionspapier zur Verwaltungsreform hervor. Darin heißt es, man habe der Stiftung das Kapital entzogen und ihr die Entscheidungskompetenz genommen. Sie sei damit de facto handlungsunfähig.“ Ich will den Rest nicht weiter vorlesen.
Meine Damen und Herren, diese Aussage des Rechnungshofs – und das habe ich in der Einleitung auch schon gesagt – führte natürlich dazu, dass wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, die Vor- und Nachteile einer Umwandlung oder Rückführung oder Auflösung dieser Stiftung im Prinzip herauszuarbeiten und ich denke, bei all Ihren Nachfragen, auch in der mündlichen Anhörung, die sich ja fast ausschließlich auf die Arbeitsweise der Stiftung FamilienSinn bezogen haben, kam das zum überwiegenden Teil
Ich denke, die Anzuhörenden haben in der Anhörung sehr deutlich gemacht, dass der Vorteil der Stiftung FamilienSinn darin zu sehen ist, dass am Anfang des Jahres der Geldfluss vorhanden ist. Dazu komme ich später noch einmal.
Aber zum anderen wurde auch sehr deutlich, dass die Anzuhörenden, was Sie in der Begründung zu Ihrem Änderungsantrag geschrieben haben, ich zitiere: „Die fachliche Expertise der Stiftungsmitarbeiter wird so gebunden und nicht, wie im Gegensatz geplant, abgebaut“, wenn man die Stiftung erhält, in vielen Fällen widersprechen. Fachspezifische Anfragen – wurde gesagt – wurden nicht zur Zufriedenheit beantwortet.
Ansprechpartner waren nicht vorhanden, Gremien zum Diskutieren existierten nicht. Es gebe einen überbordeten Fachbeirat, auch das Antrags- und Abrechnungsverfahren wurde von den Anzuhörenden durchaus kritisiert, und das, was übrig blieb, war wirklich das Positive, dass am Anfang des Jahres Geld zur Verfügung stand. Da kam in der Anhörung – und das unterstütze ich zum Beispiel sehr –, ob es nicht zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten kommt, was man dann in der Evaluierung des Gesetzes durchaus auch noch einmal ausloten sollte. Also der Vertreter des Landkreistags hatte durchaus sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass eine auf die Kommunen ausgerichtete Familienpolitik auch wie der Kulturlastenausgleich oder wie die Finanzierung zum Jugendförderplan sein könne.
Ich denke, das sind zwei Beispiele, die durchaus zum Ausdruck gekommen sind, wo man das Ganze noch einmal überdenken kann. Aber man sollte erst einmal abwarten, ob man diese Entbürokratisierung auch unter den jetzigen Bedingungen vielleicht doch noch hinbekommt.
Meine Damen und Herren, was auch die Stiftung FamilienSinn nicht vermocht hat – und das war die Ausgangssituation der Diskussion zu diesem Ge
setz –, war diese Unterschiedlichkeit, unterschiedliche Ausgangssituationen für die Neustrukturierung in den Thüringer Kommunen. Die hat sich in den letzten Jahren, auch aufgrund verschiedener Situationen, nicht verbessert. Es gab fast überhaupt keine oder eine sehr geringe Bedarfsorientierung. Es gab wenig Abstimmung untereinander, parallele Angebotsstrukturen einerseits und Angebotslücken andererseits, weil sehr häufig kein planerischer Ansatz zur Bedarfsermittlung gewählt worden ist. Es gab schwach ausgebaute Vernetzungsstrukturen innerhalb der Kommunalverwaltung. Viele Anzuhörende haben auch gesagt, dass sie diese inhaltliche Neuausrichtung der Familienförderung durchaus begrüßen und dass sie sich im Prinzip wünschen, dass dieser partizipative Prozess auch fortgesetzt wird. Und sie haben auch die Aufteilung der kommunalen Ausrichtung und der Landesausrichtung mit dem Familienförderplan durchaus begrüßt.
Da meine Zeit jetzt um ist, höre ich jetzt auf, vielleicht ergibt sich ja dann später noch etwas in der Diskussion. Danke schön.
Ich habe vorhin versäumt, bei dem Aufruf des Tagesordnungspunkts zu benennen, dass wir unter dem Punkt 6 a auch noch über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/6565 beraten – das ist der mit dem Komma, aber kleine Dinge wollen auch berücksichtigt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Besucher auf der Zuschauertribüne und am Livestream! Wir haben jetzt hier in der zweiten Beratung – ich sagte es beim letzten Mal schon – meiner Meinung nach das zentrale Regierungsprojekt im Sozialbereich der rot-rot-grünen Landesregierung und ich muss ganz ehrlich sagen, nicht nur der Inhalt hat uns als Fraktion enttäuscht, sondern auch der Umgang bzw. das Verfahren.
Frau Jung, Sie haben zu Recht vermutet, dass ich in meiner Rede darauf eingehen werde, und ich muss das auch. Deswegen möchte ich an dieser
Stelle gleich zu Beginn sagen: Wir werden als Fraktion gemäß § 59 der Geschäftsordnung beantragen, diesen Gesetzentwurf mit Entschließungsantrag und Änderungsanträgen zurück in den Ausschuss zu überweisen, denn die dort stattgefundene Beratung – und das hat man der Berichterstattung ja entnommen – war nicht nur sehr überhastet, nein, sie war unserer Meinung nach auch eine Zumutung für das Parlament. Deswegen wollen wir im Ausschuss eine intensivere Beratung zu diesen umfangreichen Änderungen und auch den nicht vollständig durchgeführten Anhörungen. Ich möchte das an dieser Stelle auch mal untersetzen: Zum einen – wir haben es ja gehört – gab es also hier im Plenum im September den Gesetzentwurf zum Familienfördergesetz und dazu einen Entschließungsantrag. Das Ganze wurde an den Ausschuss überwiesen und dann sollte eigentlich gleich am nächsten Tag eine Sitzung stattfinden, in der man eine Anhörung mit Anzuhörenden beschließt, wo wir dann Gott sei Dank erreicht haben, dass man uns noch eine Woche Zeit gegeben hat. Und in der nächsten Sitzung wurde nicht nur eine Anhörung beschlossen, sondern wir bekamen einen fünfseitigen Änderungsantrag. Das heißt, innerhalb von einer Woche war nicht nur das Gesetz nicht vollständig eingereicht, sondern es gab schon den ersten Änderungsantrag. Die Anhörung wurde beschlossen und es musste zusätzlich eine weitere Anhörung stattfinden, also neben dem beschlossenen mündlichen Anhörungsverfahren hier im Landtag noch mal ein schriftliches zum Änderungsantrag. Und dem nicht genug, erreichte uns auch noch eine weitere Fassung des Entschließungsantrags, die sich eigentlich so sehr von dem Entschließungsantrag unterschied, der hier eingereicht worden war, dass man auch da sagen muss: völlig neue Karten, völlig neues Spiel von einem Tag auf den anderen und am gleichen Tag auch noch beschließen.
Alles in allem, muss ich ganz ehrlich sagen, hat mich dieses Verfahren sehr enttäuscht, denn dieses Gesetz wurde zwei Jahre lang vorbereitet. Das kritisiere ich gar nicht, es ist ja gut, dass die Betroffenen auch wissen, worum es geht, aber beschlossen wird so ein Gesetz nun mal hier im Parlament und dafür sind wir die gewählten Abgeordneten und dafür muss man unsere Rechte auch zur Wirkung kommen lassen, indem wir uns mit dem eingereichten Gesetz letztendlich auch beschäftigen können. Deswegen empfinde ich es wirklich als Armutszeugnis und als eine Zumutung, dass es bei zwei Jahren Vorbereitung nicht möglich war, sich auch hier im Parlament Zeit zu lassen, um das Ganze intensiv zu beraten.
Und wenn Sie jetzt meinen, das sei nur die Meinung der CDU-Fraktion und die ist ohnehin in der Opposition und die kann man ignorieren, dann möchte ich auch darauf verweisen, was die Anzu