Außerdem tragen wir Vorsorge für die digitale Bildung, indem wir 75 Millionen Euro für über vier Jahre dafür vorsehen. Wir planen auch für 2020 wieder mehr Mittel für freie Schulen ein. Auch das ist ein Ergebnis grüner Bildungspolitik, denn gute Rahmenbedingungen für freie und staatliche Schulen sind uns wichtig. Die Jugendförderung erhöhen wir von 95 Millionen Euro auf 107 Millionen Euro, ebenso wie wir die Erwachsenenbildung weiter finanziell stärken, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Inklusion.
Beim Einzelplan 05 steigt das Ausgabenvolumen um 9 Millionen Euro gegenüber dem aktuellen Jahr. Dadurch gelingt uns eine Verstetigung der Ausgaben für Integrationsmaßnahmen und wir werden eine unabhängige Evaluierung unseres Integrationskonzepts durchführen lassen.
Im Justizbereich werden wir mehr Mittel für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Gerichtsakte bereitstellen. Das Geld soll gezielt für Projektkräfte und für Videokonferenz
technik in den Gerichtssälen eingesetzt werden. Um die Zugangskontrollen zu allen Gerichtsgebäuden den aktuellen Sicherheitsstandards anzupassen, werden wir nochmals 2 Millionen Euro in die Hand nehmen.
Im Bereich Verbraucherschutz wird die Teilsubventionierung – also die Unterstützung eines gesunden Schulmittagessens – fortgeführt. Die Verbraucherzentralen und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung erhalten nach den Tarifsteigerungen beim Personal ebenfalls einen Aufschlag. Im Bereich Lebensmittelverschwendung setzen wir uns mit einem Präventionsprogramm für mehr Nachhaltigkeit ein und wir unterstützen ein Projekt zur Verbesserung der Gemeinschaftsverpflegung bei Senioren.
Ich komme nun zum Einzelplan 07: Hier werden die Steigerungen für mehr Forschungs- und Entwicklungsmittel beispielsweise im Bereich der wirtschaftsnahen Forschung angelegt. Auch die Hochschulen profitieren noch einmal von der Fortführung der Rahmenvereinbarung IV, nach der Zuschüsse noch einmal um 4 Prozent gesteigert werden. Dadurch holen wir wiederum das nach, was die CDU jahrelang versäumt hatte, nämlich eine vernünftige, solide Finanzausstattung der Hochschulen zu gewährleisten. Wir erinnern uns: Bei der CDU stiegen die Zuschüsse für die Hochschulen nur jeweils um 1 Prozent, auch wenn die Universitäten allein durch Tarifsteigerungen zu höheren Personalkosten gezwungen waren. Das müssen wir nachholen und das „bläht“ – um mit den Worten der CDU zu sprechen – den Haushalt an dieser Stelle entsprechend auf – aber ich glaube, sinnvoll gebläht.
Die Tourismusmittel werden ebenfalls verstetigt und der Fokus für mehr Qualität im Tourismusbereich bekräftigt.
Zu guter Letzt wurden mehr Mittel für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt, damit wir auch hier die Versäumnisse der Vergangenheit sukzessive ausräumen und durch eine moderne Glasfasertechnologie ersetzen können.
Im Einzelplan 08 ist aus unserer Sicht ein starker Fokus auf die Verbesserung der Hebammensituation in Thüringen wichtig und jeder dort angelegte Euro kommt der Versorgung der Schwangeren und damit auch dem Kindeswohl zugute. Außerdem kümmern wir uns weiterhin um eine vernünftige Drogenprävention. Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben“ entwickeln wir weiter.
Im Bereich Tierwohl fördern wir Tierheime mit einer Erhöhung der Summe für investive Maßnahmen. Wir setzen das Programm zur Katzenkastration fort und wir entwickeln die Tierwohlstrategie weiter. Al
les Maßnahmen, die oft leider vernachlässigt werden und die wir deshalb gerade jetzt mit mehr Aufmerksamkeit und mehr finanziellen Mitteln ausstatten müssen.
Im Einzelplan 09 sind die Steigerungen aus unserer Sicht selbstverständlich besonders wichtig, weil alle dort getätigten Investitionen im Bereich Umweltund Klimaschutz der Inbegriff der Nachhaltigkeit sind. Als Beispiel möchte ich hier insbesondere die Investitionen in den kommunalen Klimaschutz erwähnen, weil genau dort die wichtigen Entwicklungen angestoßen und vollzogen werden. Dazu passen insbesondere viele Beratungsleistungen der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur, der ThEGA. Insgesamt mehr als 33 Millionen Euro werden hier für besseren Klimaschutz eingesetzt. Das ist mitnichten Geld, welches in irgendeine Ökolobby fließt, Herr Kießling. Sicher ist noch die Fortsetzung der Unterstützung für mehr Elektromobilität, besonders in den Kommunen, erwähnenswert, wo insgesamt fast 6 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Ein anderer Schwerpunkt liegt weiterhin in der Aufarbeitung der ökologischen Altlasten, die uns seit der Wende mit begleiten und nur langsam sukzessive abgebaut und behoben werden können. Da ist in der Vergangenheit bereits durch Umweltministerin Anja Siegesmund viel angestoßen und aufgearbeitet worden. Ich erinnere da nur einmal an die Dauerbaustelle Rositz. Doch es liegt auch in Zukunft noch viel Arbeit vor uns. Deshalb werden wir hier noch einmal über 19 Millionen Euro für die Altlastensanierung und weitere 39 Millionen Euro für die Beseitigung der ökologischen Altlasten einplanen.
Eine weitere wichtige Säule der Umweltpolitik ist das Thema „Gewässerunterhaltung und Abwasserbehandlung“ – zur Auflösung des Sondervermögens hatte ich mich bereits geäußert. Alleine die Auflösung dieses Sondervermögens führt unter anderem dazu, dass der Etat des Umwelt- und Energieministeriums entsprechend gewachsen ist. Da steht nicht einfach mehr Geld zur Verfügung, das ist einfach nur Haushaltswahrheit, die hier eingeführt worden ist.
Das Wassergesetz als weiterer Meilenstein wird nach gründlicher Beratung bald wieder hier im Plenum besprochen. Mit dem Haushalt untersetzen wir diese Maßnahmen und noch weitere, wie den Hochwasserschutz, finanziell insgesamt mit rund 110 Millionen Euro.
Erlauben Sie: Mir persönlich liegen auch die Natura-2000-Stationen sehr am Herzen, ein Kleinod in unserer Naturschutzlandschaft. Diese Naturschutzstationen habe ich in den vergangenen Monaten häufig besucht und mich selbst von ihrer wertvollen
Arbeit überzeugen können. Mit diesen Stationen wird die Projektarbeit des Programms für die Entwicklung von Natur und Landschaft auch in Zukunft begleitet und finanziell abgesichert.
Im Einzelplan 10 finden die Infrastrukturmaßnahmen eine Verstetigung. Das jahrelang angesparte Wohnungsbauvermögen wird für sozialen und ökologischen Wohnungsbau veranschlagt.
Bleibt zu guter Letzt noch der Einzelplan 17 und der darin enthaltene Kommunale Finanzausgleich: Hier steigt die Finanzmasse für die Kommunen auf über 2 Milliarden Euro an. Ich hoffe und ich wünsche mir, dass auch im Zusammenhang mit den Rekordsteuereinnahmen der Kommunen der Finanzierungsbedarf der kommunalen Familie dadurch erfüllt wird. Eine wichtige Forderung wurde im Vorfeld bereits mit der Überführung der 100 Millionen Euro Investitionsförderung in die Schlüsselmasse erfüllt. Auf weitere Anregungen durch die Verbände freue ich mich selbstverständlich in den schriftlichen und mündlichen Anhörungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben ein Musterbeispiel an Kontinuität, Vernunft und Mut für wichtige Investitionen in Form des Haushalts 2020 vorliegen. Ich freue mich auf die weiteren Diskussionen in den Ausschüssen und bin sehr gespannt auf die Qualität und Anzahl der Änderungsanträge aus den Reihen der Opposition. Ich beantrage für unsere Fraktion die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann können wir zur Abstimmung kommen.
Wir stimmen über die Unterrichtung durch die Landesregierung in Drucksache 6/6145 – ich sage immer mal den TOP dazu, hier TOP 8c – sowie über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 6/6320 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die fraktionslosen Abgeordneten Rietschel und Gentele. Stimmenthaltungen? Das sind die AfD-Fraktion und Teile der CDU-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir stimmen über die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Drucksache 6/6668 – TOP 7 – an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Drucksache 6/6668 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Wir stimmen über die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Drucksache 6/6669 – TOP 8 a – an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Ich frage jetzt nach Gegenstimmen. Da gibt es keine. Stimmenthaltungen? Gibt es auch keine. Damit haben alle Abgeordneten des Hauses die Ausschussüberweisung beschlossen.
Wir stimmen über die Überweisung der Drucksache 6/6653 – TOP 8 b – an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung beschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6686 ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf zum Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen begründet sich mit der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments. Diese Richtlinie wurde am 26. Oktober 2016 beschlossen und trat am 21. Dezember desselben Jahres in Kraft. Damit werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften bezüglich der Anforderung an die Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen anzupassen. Die Mitgliedsstaaten waren dabei gehalten, diese Anpassungen bis zum 23. September 2018 umzusetzen. Auch die Länder trifft diese Anforderungen, weshalb auch Thüringen seine bestehenden gesetzlichen Regelungen konkretisieren muss.
Elementarer Bereich des vorliegenden Artikelgesetzes sind die neuen Regelungen des ThürBarrWebG, so die Abkürzung. Notwendige Folgeanpassungen betreffen das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von
Kernpunkte der umzusetzenden Richtlinie sind die Bereitstellung einer detaillierten und umfassenden Erklärung zur Barrierefreiheit sowie die Einrichtung eines Feedbackmechanismus auf Webseiten und mobilen Anwendungen, also eine barrierefrei gestaltete Möglichkeit der elektronischen Kontaktaufnahme. Zudem sollen gemäß Gesetzentwurf eine Überwachungs- und eine Durchsetzungsstelle eingerichtet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, die genannte Überwachungsstelle beim Thüringer Finanzministerium einzurichten. Damit liegt auch die in der Richtlinie geforderte spätere Berichtspflicht beim Finanzministerium. Die Aufgabe der Durchsetzungsstelle soll der Thüringer Beauftragte für Menschen mit Behinderungen übernehmen.
Die Regelung zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten öffentlicher Stellen erfasst Inhalte, die ab dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden. Die Umsetzung soll für diese Inhalte zum 23. September 2019 erfolgt sein, für früher veröffentlichte Inhalte ein Jahr später, also zum 23. September 2020. Die Barrierefreiheit mobiler Anwendungen ist zum 23. September 2021 umzusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, zur weiteren Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs beantrage ich namens der Koalitionsfraktionen die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer auf der Zuschauertribüne! Wir haben einen Gesetzentwurf vorliegen, der ziemlich nüchtern und bürokratisch klingt, aber der in seinen Auswirkungen doch von erheblicher Bedeutung ist.
Es geht hier darum, dass Menschen mit Behinderungen einen barrierefreien Zugang zum Internet und damit für sie wichtige Informationen finden. Grundlage für diesen Gesetzentwurf ist aber nicht das Ansinnen von Rot-Rot-Grün, sondern eine Verpflichtung der EU, und die gibt es schon seit dem Jahr 2016. So hat das EU-Parlament unter der Nummer 2016/2102 eine Richtlinie vom 26. Oktober über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
erlassen. Es gab dafür eine Umsetzungsfrist bis zum 23. September vergangenen Jahres. Gemäß Artikel 12 Abs. 1 der Richtlinie hat der Ablauf dieser Frist ohne den Erlass einer entsprechenden gesetzlichen Regelung oder Verordnung im Landesrecht eine Meldung der EU-Kommission zur Folge. Das heißt, es wird sicherlich auch interessant sein, ob wir hier in Thüringen ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren durchlaufen müssen, denn Thüringen hat es eben nicht geschafft, bis zum Ablauf dieser von der EU vorgegebenen Frist eine entsprechende gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen.
Ich muss sagen, wir haben hier schon einen sehr beachtlichen Vorgang, denn uns liegt heute nicht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, sondern ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Das ist auch insofern beachtlich, da diese Richtlinie, wie gesagt, seit 2016 existiert und wir als CDUFraktion hier im Parlament mehrfach darauf gedrungen haben, diese Richtlinie auch fristgerecht umzusetzen und entsprechende gesetzliche Regelungen in Kraft zu setzen. So haben wir das – und ich möchte Ihnen das gern noch mal vor Augen führen – bereits am 23. August 2017 getan. Da haben wir anlässlich des zehnjährigen Bestehens der UNBehindertenrechtskonvention einen Antrag hier ins Plenum eingebracht, in dem unter Punkt I.5 eben die Forderung und der Bericht enthalten ist, wie das Land Thüringen diese EU-Richtlinie umsetzen will. Was soll ich sagen? Der Antrag wurde abgelehnt und im Ergebnis wurde keine gesetzliche Regelung vorgelegt.
Das war für uns der Anlass, im Rahmen der Beratung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes im März 2018 einen Entschließungsantrag einzubringen, weil wir eben der Meinung waren, es geht nicht darum, Blindengeld oder Sinnesbenachteiligtengeld zu zahlen, sondern es geht darum, eine vollumfängliche Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft zu ermöglichen und ihnen damit auch den Zugang zu Informationen, die sie betreffen, zu ermöglichen. Wir haben also einen Entschließungsantrag hier im Plenum zu dem Gesetz eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, diese barrierefreien Zugänge entsprechend der EU-Richtlinie zu schaffen. Dieser Entschließungsantrag wurde auch abgelehnt.
Nichtsdestotrotz habe ich dann noch zwei Kleine Anfragen an die Landesregierung gestellt – eine vom 16. April vergangenen Jahres sowie eine im September des letzten Jahres, und zwar nach Ablauf der Frist. Alle diese Anfragen wurden teilweise ausweichlich beantwortet, aber – da möchte ich die Antwort auf meine letzte Kleine Anfrage zitieren, die mir Minister Hoff am 09.11.2018 gegeben hat: „Gegenwärtig befindet sich die Novelle des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Inklusion von
Menschen mit Behinderungen [...] im [...] Gesetzgebungsverfahren [...] Im Gesetzentwurf werden explizite Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie [...] des Europäischen Parlaments und des Rates [...] über den barrierefreien Zugang [...] enthalten sein.
Wir haben jetzt Januar 2019 und der genannte Gesetzentwurf der Landesregierung liegt immer noch nicht vor. Da muss man vielleicht jetzt auch den Regierungskoalitionen dankbar sein, dass sie dieses Spiel nicht mehr weiter mitspielen und gesagt haben: Wir warten seit Jahren auf diesen Gesetzentwurf, er liegt bis heute nicht vor, sodass wir jetzt selbst einen Gesetzentwurf einbringen, damit wir uns gegenüber der EU nicht weiter strafbar machen.