Protokoll der Sitzung vom 01.02.2019

(Beifall AfD)

Eine weitere Wortmeldung kommt vom Kollegen Blechschmidt von der Fraktion Die Linke.

Nun weiß ich ja gar nicht, ob ich mich hier wundern soll oder nicht. Ich bin über zehn Jahre lang Parlamentarischer Geschäftsführer. Ich habe schon einige Kolleginnen und Kollegen erlebt, aber einen so unwissenden und die Dokumente für die entspre

(Abg. Möller)

chende Tagesordnung nicht lesenden PGF – ja, dazu gibt es, die Kollegin hat es vorgelesen, einen Änderungsbeschluss – nicht erlebt. Da stellen Sie sich hier vorne hin und erzählen irgendeinen Sülz – kann ich ja sagen, doch, Sülz –, der entspricht doch nicht der Realität. Das ist typisch AfD.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt noch zu zwei anderen Unwahrheiten, die Sie hier vorne einfach verbreiten. Das ist der Punkt 1, die Kollegin Rothe-Beinlich hat nicht von „demokratischen Fraktionen“,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!)

sondern von „demokratischem Handeln“ gesprochen. Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachen. Sehen Sie, Sie haben es wieder uminterpretiert. Sie haben die Unwahrheit gesagt. Und was die Frage der letzten Geschäftsordnungsänderung anbetrifft: Was haben Sie damals gemacht? Die gesamten Anträge, die wir im Ausschuss vordiskutiert hatten, haben Sie zu Ihrem Antrag gemacht. Na, glauben Sie wirklich, dass Ihnen das die anderen Fraktionen, die Monate daran gearbeitet haben, durchgehen lassen? Nein! Deshalb haben wir es geändert. Demzufolge muss ich Ihnen sagen: Das, was Sie hier abgeliefert haben, das war nicht mal Nebelstochern, das war unvorbereitet, falsch und – wie gesagt – für die Entscheidung nicht geeignet. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen.

Ich weise nochmals darauf hin, dass es nach unserer Geschäftsordnung möglich und auch immer wieder gern Usus ist, dass man bis zum Ende der Debatte über einen Tagesordnungspunkt Änderungsanträge einbringen kann. Über die wird dann zuerst abgestimmt. Wenn sie angenommen werden, ändern sie die Beschlussempfehlung des Ausschusses, der vorher getagt hat. So machen wir das jetzt auch.

Ich rufe deswegen zunächst den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/6742 auf und frage: Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Dann ist dieser Änderungsantrag mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen dann über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 6/6546 unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags ab. Wer stimmt der jetzt geänderten Beschlussempfehlung zu? Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? Die Fraktion der AfD. Somit haben wir jetzt diese Beschlussempfehlung beschlossen und damit auch die veränderte Geschäftsordnung. Ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 16

Straffällige ausländische Intensivtäter, Gefährder und Integrationsverweigerer konsequent abschieben Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6460 -

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Debatte und erteile dem Abgeordneten Herrgott von der CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Antrag „Straffällige ausländische Intensivtäter, Gefährder und Integrationsverweigerer konsequent abschieben“ ist schon etwas älter. Wir kommen heute vernünftigerweise dazu, diesen Tagesordnungspunkt endlich abzuarbeiten.

Ich hätte mir schon gewünscht, dass die Landesregierung die Chance nutzt, die Fragen, die unter Punkt 1 formuliert sind, in einer Unterrichtung einmal ausführlich dar- und klarzustellen, denn was wir bisher im Innen- und im Justizausschuss dazu erlebt haben, ist ein klares Kommunikationsversagen. Denn die Zahlen, die uns zu diesen Punkten teilweise vorliegen, sind – je nachdem, welche Quelle man nimmt, alles offizielle Regierungsquellen – zum Teil über 100 Prozent auseinanderliegend. Da hätte es sich schon gehört, heute einmal diese Zahlen auch hier im Parlament klarzustellen.

Aber es zeigt vielleicht auch – dass diese Zahlen so weit auseinanderliegen –, dass das notwendig ist, was wir unter unserem Punkt 2 sehr klar fordern, nämlich eine Konzentration dieser Aufgaben und der entsprechenden Informationen. Deshalb, meine Damen und Herren, fordern wir die Einrichtung eines Sonderstabs beim Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, nicht nur anlassbe

(Abg. Blechschmidt)

zogen wie jetzt gerade, wenn mal wieder Zahlen nicht zusammenpassen oder bestimmte Dinge in Thüringen vorfallen, sondern dauerhaft, um diese Aufgaben entsprechend hier zu lösen, einen Sonderstab, der mit dem Landeskriminalamt, mit den Staatsanwaltschaften und mit den für Abschiebung zuständigen Behörden intensiv zusammenarbeitet. Denn, meine Damen und Herren, das Ziel, das wir, denke ich, alle verfolgen sollten, ist die Rückführung von ausländischen Intensivtätern, Schwerverbrechern, islamistischen Gefährdern und hartnäckigen Integrationsverweigerern. Diese Rückführung zu beschleunigen und umzusetzen, dafür müssen in intensiver Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden mögliche Abschiebehindernisse beseitigt werden, um die nationale Kraftanstrengung der Abschiebung auch umzusetzen.

Bevor wieder das Lamento kommt, man möchte hier in Grundrechte eingreifen oder Ähnliches: Genau in den Antrag reinschauen! Das möchten wir nicht. Wir möchten, dass das, was Recht und Gesetz ist und in diesem Land gilt, auch klar und zügig umgesetzt wird. Das erwarten wir nicht nur als Parlamentarier, sondern das erwarten vor allen Dingen auch die Bürgerinnen und Bürger. Da haben wir in Thüringen noch eine gehörige Anzahl an Hausaufgaben zu leisten.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, die kleine Gruppe oder – sagen wir auch sehr deutlich – die kleine Gruppe von Intensivtätern, Schwerverbrechern und islamistischen Gefährdern in der großen Masse von Migranten, die in den letzten Jahren zu uns gekommen sind, ist eine kleine Gruppe, aber eine Gruppe, der nicht nur durch uns, sondern auch durch die Medien und die Öffentlichkeit eine besondere Aufmerksamkeit zukommt. Eben diese kleine Gruppe ist es, die eine besondere negative Wirkung für die Mehrheit der bei uns auf Zeit lebenden friedlichen Migranten – nicht nur in Thüringen, auch in Deutschland – ist. Denn diese kleine Gruppe vergiftet das Klima und die positiven Dinge, die von der Mehrheit der zu uns Gekommenen ausgehen, treten da in den Hintergrund. Meine Damen und Herren, es ist nämlich unseren Bürgern nicht zu erklären, dass die rechtlichen Mittel, die alle bestehen und uns für die ausländischen Intensiv- und Mehrfachtäter auch zur Verfügung stehen, nicht bis zum letzten Millimeter in Thüringen zügig ausgenutzt und umgesetzt werden, um letztendlich eine Abschiebung zu vollziehen und vernünftig vorzubereiten. Als positives Beispiel können wir Baden-Württemberg anführen, die bereits Anfang 2018 ein erfolgreiches Modell, diesen Sonderstab, gestartet haben und damit sehr gut unterwegs sind. Denn die

Kollegen in Baden-Württemberg haben erkannt, dass man hier die Aufgaben und die Befugnisse konzentrieren muss, um bisher bestehendes Recht einfach umzusetzen.

Also, meine Damen und Herren, lassen Sie uns auch hier in Thüringen doch einmal unseren Nachholbedarf aufholen. Dafür müssen wir keine Gesetze ändern, dafür müssen wir nichts beschneiden oder jemandem in irgendwelche Rechte eingreifen, sondern wir müssen lediglich das tun, was uns der Gesetzgeber bisher vorgibt, aber wir müssen es klar tun und mit entsprechendem Nachdruck. Deshalb werbe ich um Zustimmung zu unserem Antrag und hoffe natürlich, dass uns die Fragen, die wir unter dem Punkt 1 gestellt haben, vielleicht nachher, wenn die Regierung redet, noch einmal erläutert werden, und ich hoffe inständig, dass wir dann nicht die dritten Zahlenreihen hören, die zu den anderen beiden, die wir schon haben, auch wieder nicht passen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Hartung von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Herrgott, Sie schildern ein Vollzugsdefizit des Rechtsstaates und Sie haben recht. Die Akzeptanz des Rechtsstaats hängt entscheidend davon ab, dass wir ihn umsetzen. Da sind wir nicht auseinander. Die Hauptverantwortung für dieses Defizit im Vollzug liegt aber beim Bundesinnenminister und der Bundesinnenminister ist Mitglied Ihrer Schwesterpartei. So! Die Frage, warum wir dieses Vollzugsdefizit haben, muss als Allererstes der Bundesinnenminister verantworten und erst im nachgeordneten Verfahren das Land Thüringen. Sie haben hier in Ihrer Begründung beispielsweise wieder auf den Vorfall am Weimarer Zwiebelmarkt verwiesen. Da ist nichts dran gewesen. Nichts! Gegen keinen der Verdächtigen ist irgendetwas nachweisbar gewesen nach Auskunft im Justizausschuss. Sie können sich sicher daran erinnern. Der Hauptverdächtige, mehrfach Vorbestrafte ist wahrscheinlich jetzt abgeschoben, aber am Ende ist es so …

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: „Wahr- scheinlich“ sagt er!)

Ja, wahrscheinlich.

(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Aber zu spät!)

(Abg. Herrgott)

Na ja, da sind wir wieder beim Vollzugsdefizit, Herr Herrgott. Genau das habe ich doch gemeint. In die Region, wo der Mann herkam, hat die Bundesrepublik praktisch nicht abgeschoben, weil in der Region keiner übernommen wurde. Das liegt nicht an Thüringen. Die Region, also Nordkurdistan im Irak, hat abgeschobene Menschen nicht aufgenommen. Das ist das Problem. Dieses Vollzugsdefizit ist doch nicht in Thüringen zu lösen. Das ist genau unser Problem. Wenn wir dem Rechtsstaat Geltung verschaffen wollen, dann müssen wir uns auch einer vernünftigen Sprache befleißigen. Allein wenn ich Ihre Überschrift sehe: „Straftäter, Gefährder und Integrationsverweigerer abschieben“. Integrationsverweigerung ist keine Straftat. Warum müssen die abgeschoben werden? Ich konstruiere jetzt einfach mal – ich meine, davon abgesehen, dass Sie in der Debatte regelmäßig Asylrecht und Gastrecht verwechseln. Das eine ist ein Menschenrecht und das andere etwas anderes.

(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Das habe ich nicht gesagt!)

Nein, Sie haben es diesmal nicht gesagt, aber Sie haben es schon mal gesagt.

Allein in diesem Zusammenhang muss man einfach mal schauen, was steckt denn dahinter. Sie wollen, dass Menschen, die sich nicht integrieren wollen, abgeschoben werden. Ich konstruiere jetzt mal: Es ist also ein Mensch, der zu uns kommt, weil er in seinem Heimatland verfolgt wird, lehnt die Rechtsordnung, die gilt, ab, lehnt die Werteordnung ab, lehnt das Gesellschaftssystem ab, das in diesem Land herrscht, kapselt sich dementsprechend zu Hause ab, hat kein Interesse, am Leben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen oder die Sprache zu erlernen oder wirtschaftlich tätig zu sein. Solch ein Mensch würde nach Ihrem Antrag Gefahr laufen, abgeschoben zu werden.

(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Sie möch- ten ihn hierbehalten?)

Herr Herrgott, ich habe jetzt keinen aktuellen Fall konstruiert, ich zitiere aus dem Verhalten Bertolt Brechts in den USA während der Zeit seines Exils. Würden Ihre rechtlichen Vorstellungen dort gegolten haben, wäre Bertolt Brecht nach Nazideutschland abgeschoben worden mit den erwartbaren Konsequenzen. Darüber müssen Sie sich mal Gedanken machen. Genau das ist das, was ich meine. Das, was Sie wollen, höhlt das Menschenrecht auf Asyl aus und genau deswegen lehnen wir das ab. Deswegen lehnen wir auch Ihren Antrag ab und ich bitte Sie um sprachliche Sauberkeit und um die Differenzierung, was ist eine Straftat und was nicht.

Denn auch das gehört zur Durchsetzung des Rechtsstaats.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Rednerin erteile ich Abgeordneter Rothe-Beinlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe Herrn Herrgott sehr genau zugehört, denn als ich den Antrag zunächst in die Hände bekam und die Überschrift gelesen habe, habe ich gedacht: Steht da etwa die falsche Fraktion? Ich weiß nicht, ob Sie es wirklich nötig haben, mit solchen Schlagworten so zu agieren. Als ich mir dann genauer angeschaut habe, was Sie eigentlich wollen, habe ich mich gleich noch mal gefragt: Was soll das eigentlich? Was will die CDU? Die CDU will durch einen neu zu errichtenden Sonderstab im Justizministerium plus Landeskriminalamt, Staatsanwaltschaften und Ausländerbehörden die Abschiebung von sogenannten ausländischen Intensivstraftätern und ausländischen Schwerverbrechern, islamistischen Gefährdern sowie hartnäckigen Integrationsverweigerern beschleunigen.

(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Genau!)

Ja, hören Sie mir gut zu, das gibt es nämlich alles schon.

Vorweg aber: Diesen Antrag lehnen wir ab. Das wird Sie auch nicht wundern. Wir brauchen nämlich keine neuen Sonderstäbe und wir brauchen auch keine Doppelzuständigkeiten. Wir haben bereits seit zehn Jahren – also noch aus einer Zeit, in der Sie als CDU die Regierung geführt haben – eine Arbeitsgruppe für den Bereich. Die nennt sich „Aufenthaltsrechtliche und staatsangehörigkeitsrechtliche Behandlung von Personen aus dem Bereich des Ausländerextremismus“, kurz AG AUX. Diese AG AUX ist im Justizministerium angesiedelt und arbeitet mit Vertreterinnen der für Ausländerrecht zuständigen Abteilung des Justizministeriums sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Polizeiabteilung und des Amts für Verfassungsschutz zusammen. Fallbezogen werden hier Vertreterinnen und Vertreter weiterer Behörden hinzugezogen, soweit dies erforderlich ist. Das gibt es also längst.

Darüber hinaus arbeitet der Freistaat auf Bundesebene in der Arbeitsgruppe, die nennt sich „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ – kurz AG Status –,

(Abg. Dr. Hartung)

des Bundesinnenministeriums, dem gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr – kurz ZUR –, dort insbesondere in der Arbeitsgemeinschaft „Sicherheit“ mit. In der AG Status geht es um die frühzeitige Identifizierung von Personen mit einem islamistisch-extremistischen oder islamistischterroristischen Hintergrund, um die notwendigen ausländer-, asyl- oder staatsangehörigkeitsrechtlichen Maßnahmen zur Abwehr einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorschlagen zu können. Und in der AG „Sicherheit“ geht es insbesondere um Einzelrückführungen von Gefährdern und Intensivtätern. Thüringen ist also durchaus aktiv in all diesen Bereichen vertreten.

Ein Sonderstab oder eine AG, wie Sie ihn in Ihrem Antrag schreiben, „hartnäckige Integrationsverweigerer“ gibt es übrigens Gott sei Dank und aus guten Gründen nicht. Im Gegensatz zu den Begriffen „Gefährder“ und „Intensivtäter“, bei denen es sich um Begriffe der Sicherheitsbehörden bzw. aus dem strafrechtlichen Bereich handelt, handelt es sich nämlich bei dem Begriff „Integrationsverweigerer“ um einen politischen Kampfbegriff, der aus gutem Grund – hören Sie mir zu! – im Jahr 2010 als „Unwort des Jahres“ nominiert war. Der vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière in Umlauf gebrachte und von Ihnen verwendete Begriff unterstellt, dass viele Migrantinnen und Migranten ihre Integration absichtlich verweigern würden. Zum einen – das will ich ganz deutlich sagen – gibt es für diese Behauptung, die Menschen verächtlich macht, überhaupt keinen Nachweis. Zum anderen kann dies niemals ein Grund für eine Abschiebung sein. Denn klar ist doch, dass der Staat in der Pflicht steht, mehr zur Integration beizutragen und diese überhaupt erst zu ermöglichen. Aber die Debatte hatten wir ja gestern umfangreich zum Integrationsgesetz.