Ein Sonderstab oder eine AG, wie Sie ihn in Ihrem Antrag schreiben, „hartnäckige Integrationsverweigerer“ gibt es übrigens Gott sei Dank und aus guten Gründen nicht. Im Gegensatz zu den Begriffen „Gefährder“ und „Intensivtäter“, bei denen es sich um Begriffe der Sicherheitsbehörden bzw. aus dem strafrechtlichen Bereich handelt, handelt es sich nämlich bei dem Begriff „Integrationsverweigerer“ um einen politischen Kampfbegriff, der aus gutem Grund – hören Sie mir zu! – im Jahr 2010 als „Unwort des Jahres“ nominiert war. Der vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière in Umlauf gebrachte und von Ihnen verwendete Begriff unterstellt, dass viele Migrantinnen und Migranten ihre Integration absichtlich verweigern würden. Zum einen – das will ich ganz deutlich sagen – gibt es für diese Behauptung, die Menschen verächtlich macht, überhaupt keinen Nachweis. Zum anderen kann dies niemals ein Grund für eine Abschiebung sein. Denn klar ist doch, dass der Staat in der Pflicht steht, mehr zur Integration beizutragen und diese überhaupt erst zu ermöglichen. Aber die Debatte hatten wir ja gestern umfangreich zum Integrationsgesetz.
Rot-Rot-Grün hat sich dieser Aufgabe mit dem Integrationskonzept gestellt und begreift dies auch als dauerhaften Auftrag. Mit Ihrem Antrag zeigen Sie zweierlei. Erstens, Sie wollen unnötige Doppelstrukturen schaffen, und zweitens, Sie verwenden Begriffe, mit denen Sie von den eigentlichen Problemen der Integration ablenken: Oder wollen sich damit als Integrationsverhinderer outen? Kurzum, wir lehnen Ihren Antrag selbstverständlich ab. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, zu diesem Antrag möchte ich zuallererst sagen, dass es uns als AfD-Fraktion natürlich immer freut, wenn es uns gelingt, unseren politischen Gegner dazu zu bringen, unseren Ansichten zu folgen.
Noch mehr würden wir es aber begrüßen, wenn die CDU bei den Anträgen gleich mitstimmen würde, dann könnten wir uns das sparen, anstatt dass sie solche Anträge hier einbringt, bei welchen sie sich – vorsichtig ausgedrückt – von unseren Anträgen hat inspirieren lassen. Ich kann es zwar verstehen, das bei Ihnen, meine sehr geschätzten Kollegen von der CDU, angesichts der massiv gesunkenen Umfragewerte die Angst umgeht.
Jedoch garantiere ich Ihnen, dass Sie mit dem schlichten Kopieren unserer Positionen nicht einen einzigen Wähler zurückgewinnen werden. Die Wählerinnen werden sich erinnern, dass man hier auch anders argumentiert hat und dass das noch gar nicht so lange her ist. Denn egal wie viele Abschiebeanträge dieser Art Sie auch hier einbringen mögen, die Wähler werden es bis zur nächsten Landtagswahl garantiert nicht vergessen,
dass die CDU die Hauptverantwortung für die illegale Grenzöffnung im Jahre 2015 sowie die gesamten damit verbundenen Konsequenzen in Deutschland trägt. Da wundere ich mich sehr, denn Ihre Kanzlerin und Sie selbst sind auch noch in Verantwortung. Also hätten Sie durchaus Möglichkeiten, das eine oder andere auf höherer Ebene anders zu machen.
Zu der im Antrag aufgestellten Forderung nach der Errichtung eines Sonderstabs beim Thüringer Migrationsministerium will ich nur sagen, dass es sich dabei um nicht mehr und nicht weniger als eine Scheinforderung handelt, die nur dem Stimmenfang dient. Sie schreiben hier in Ihrem Antrag, dass durch ihn Abschiebungen beschleunigt bzw. Abschiebungshindernisse beseitigt werden sollen. Wie soll dies aber möglich sein, wenn der rechtliche Rahmen für eine rasche, unkomplizierte Abschiebung von straffällig gewordenen Ausländern gegenwärtig gar nicht existiert? Wenn es Ihnen mit diesem Anliegen tatsächlich ernst gewesen wäre, hätten sie dem von uns bereits im Mai eingebrachten
Antrag zustimmen können. Mit der hierdurch bewirkten Abänderung des Aufenthaltsgesetzes wären die nötigen rechtlichen Grundlagen für eine erleichterte Abschiebung von kriminellen Ausländern geschaffen worden. Doch stattdessen lehnten Sie unseren Antrag ab und legten dann mit einiger Verspätung solche handwerklich schlecht gemachten Kopien vor, die vor leeren Floskeln nur so strotzen.
Schnelle und konsequente Strafverfolgung, Abschiebung, Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in den Rechtsstaat oder Steigerung der Akzeptanz gegenüber Flüchtlingen sind die Worthülsen, die so oder in ähnlicher Form in den Anträgen der CDU immer wieder neu verwertet werden und den Blick dafür verstellen sollen, dass in Wirklichkeit gar keine Inhalte vorhanden sind. Denn konkrete Vorschläge für die Realisierung der plakativen Forderungen sucht man hier vergebens. Im Ergebnis kann man also sagen, dass es sich bei diesem Antrag um nichts weiter als puren Populismus handelt,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich denke, sie haben Ihre Position übernommen!)
mit dem sich der Bock selbst zum Gärtner macht. Wir als AfD-Fraktion sind aber an der wirklichen Lösung für die Probleme interessiert, die in erster Linie durch die Grenzöffnung im Jahre 2015 von der CDU verursacht wurden.
Daher werden wir uns an diesem offensichtlichen Versuch, die Wähler hinters Licht zu führen, nicht beteiligen und lehnen diesen Scheinantrag der CDU ausdrücklich ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen, Frau Präsidentin, ich möchte darüber sprechen, wie eine kleine Personengruppe versucht, die öffentliche Wahrnehmung zu verzerren.
Meine Damen und Herren, damit wir alle miteinander, auch die Zuhörerinnen und Zuhörer, diesen Antrag der CDU-Fraktion einordnen können, will ich kurz den Werdegang skizzieren, wie die CDU mit dem Thema „Umgang mit straffälligen Ausländern“, der möglichst lautstark und möglichst schlagwortartigen Forderung nach harter Hand und Durchgreifen – der Begriff Rechtsstaat kommt da eher seltener vor – seit inzwischen fast einem Dreivierteljahr umgeht, wie sie dieses Thema für sich und für das Schüren von Unsicherheiten, für die Verzerrung der öffentlichen Wahrnehmung benutzt und ausschlachtet. Im Mai hat die CDU einen Berichtsantrag im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Verteilung straffälliger oder gewaltbereiter Asylbewerber gestellt. Abgefragt wurden mit diesem Antrag eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Asylbewerber seit 2015. Abgefragt wurden wohlgemerkt Beschuldigte, nicht Verurteilungen. Im August reichte die CDU-Fraktion einen Alternativantrag zu dem Antrag der Rechtspopulisten ein, Asylsuchende in Lagern zu internieren. Die Anhalte des CDU-Antrags waren damals die Forderung nach Ankerzentren, die Geflüchtete isolieren würden, wie wir alle wissen, und die Forderung nach einem Gewaltschutzkonzept für die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl. Im Übrigen wurden Gewaltschutzkonzepte für kommunale Einrichtungen dann vom Abgeordneten Herrgott am 26.11. abgelehnt, was zeigt, es geht Ihnen überhaupt nicht um Sicherheit oder Gewaltschutz, sondern einerseits um Stimmungsmache, andererseits um Vorwürfe gegen die rot-rot-grüne Landesregierung. Das ist der blanke Wahlkampf, den Sie hier seit Mai betreiben, meine Damen und Herren.
Im Oktober dann hat die CDU mit Presseverlautbarungen und im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz den Vorfall beim Zwiebelmarkt aufgegriffen, den der Abgeordnete Hartung eben schon kurz erwähnt hat. Die CDU forderte eine umfassende Berichterstattung und hat diese auch bekommen, meine Damen und Herren. Im November reichte die CDU eine Aktuelle Stunde ein mit dem Titel „Straffällig gewordene Asylbewerber und Integrationsverweigerer schnell und konsequent abschieben – Wer rechtsstaatliche Grundsätze ablehnt, hat sein Gastrecht verwirkt“. Hier ist dann erstmals der Begriff „Integrationsverweigerer“ bei der CDU-Fraktion in Thüringen eingeführt worden. Ebenfalls im November reichte die CDU einen Antrag „Informationsfluss zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Ausländerbehörden verbessern – Kriminelles Verhalten von Asylbewerbern konsequent ahnden“ in das Plenum ein. Dieser Antrag war schon im September als Dringlichkeitsantrag eingereicht worden. Die Fragen, die da als dringlich
gestellt waren, hatte die Landesregierung bereits am 16. Oktober, nämlich durch Herrn Staatssekretär von Ammon und Herrn Staatssekretär Götze, in einer Pressekonferenz beantwortet, andere in Sitzungen des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Dennoch beharrte die CDU auf Aufrechterhaltung dieses Antrags und bekam die Fragen erneut beantwortet. In der Novemberausgabe der CDU-Fraktionszeitung wurde dann der heute vorliegende Antrag angekündigt und für die Dezembersitzung eingereicht. Nach den Worten des CDUInnenpolitikers Raymond Walk „richtet die vergleichsweise kleine Gruppe der Mehrfach- und Intensivtäter oder Integrationsverweigerer unter den Migranten großen Schaden an. Sie verzerren die Wahrnehmung und erschweren damit die Integration der viel größeren Gruppe friedlicher und anpassungsbereiter Ausländer.“ Wer mit „Integrationsverweigerer“ gemeint sein soll, das beantwortet die CDU-Fraktion nicht.
Sie postulieren, sehr geehrte Damen und Herren der CDU-Fraktion, Sie wollten den Rechtsstaat schützen – Zitat –: „Ereignisse dieser Art schwächen in besonderem Maße das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat […]“. Das behaupteten Sie in der Begründung zur Aktuellen Stunde im November. Ich glaube, Herr Geibert ist es gewesen. Aber im Gegenteil, Sie sind es, die den Rechtsstaat schwächen. Ihre stetig wiederholten Forderungen – „klare Kante“, „aus der Haft direkt zum Flughafen“, „straffällig gewordene Ausländer konsequent abschieben“ – immer wieder in den unterschiedlichsten Varianten und Formulierungen, möglichst lautstark und möglichst schlagwortartig! Es ist direkt ein Wunder, meine Damen und Herren der CDU, dass Sie solche Anträge nicht inzwischen in Großbuchstaben schreiben und mit vielen, vielen Ausrufezeichen versehen, wie wir das bei solchen Schlagwortdingen in den sozialen Medien gewöhnt sind.
Ich dachte, Sie nehmen das Thema ernst, aber diese Zwischenbemerkung zeigt ganz klar, dass es Ihnen wirklich nur um Krachmachen geht. Auch im vorliegenden Antrag machen Sie bei Ihren Fragen nach der Anzahl der Ermittlungsverfahren, beispielsweise nach der Anzahl der eröffneten Hauptverfahren, nach der Anzahl der wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilten Asylsuchenden, keinerlei qualitativen Unterschied zum Beispiel hinsichtlich
der Art der Vergehen, der Schwere der vorgeworfenen Tat, des Strafrahmens oder dergleichen. Ohne Sinn und Verstand Zahlen abzufragen, bloß um dann mit möglichst großen Zahlen den Teufel an die Wand malen zu können, ohne irgendeine Einordnung oder qualitative Wertung, wissen Sie, was das ist, meine Damen und Herren der CDU? Das ist eine AfD-Manier. Sie spielen das Spiel der Rechtspopulistinnen und ich bin froh, dass die Landesregierung Sie in diesem Spiel nicht mit Zahlen bedient. Im Übrigen ist Ihnen ja die Polizeiliche Kriminalstatistik zugänglich wie allen anderen auch.
Sie suggerieren in Ihrem Antrag im Begründungstext, „derartige Vorfälle“ – ich nehme an, Sie meinen den während des Weimarer Zwiebelmarktes – würden nicht mit allen rechtsstaatlichen Mitteln schnell und konsequent geahndet. Sie waren dabei – Herr Hartung hat es erwähnt –, als Minister Lauinger sowohl im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz als auch während Ihrer Aktuellen Stunde am 7. November über die Ermittlungen berichtet und die zwischenzeitlich ermittelten Fakten dargestellt und damit einige Falschmeldungen und Falschaussagen – Frau Holbe erinnert sich sicherlich – richtiggestellt hat.
Dennoch bleiben Sie bei der Forderung – Zitat –: „Nach Auffassung der Fraktion der CDU muss der Freistaat insbesondere in solchen Fällen künftig gezielter und schneller die straffällig gewordenen Personen abschieben.“ Sie fordern das in Ihrer Begründung in direktem Bezug auf den Vorfall in Weimar. Das, meine Damen und Herren der CDU, ist quasi eine Aufforderung zum Rechtsbruch, eine Aufforderung, das rechtsstaatliche Verfahren auszusetzen, wenn es um Geflüchtete geht. Was anderes ist das denn sonst, meine Damen und Herren, als Rechtspopulismus? Sie greifen mit solchen rechtspopulistischen Forderungen direkt und unverhohlen den Rechtsstaat und die freiheitliche demokratische Grundordnung an.
Sie behaupten, es gebe in Thüringen rechtsfreie Räume. Für Sie zum Mitschreiben, Herr Herrgott: Die gibt es nicht.
Aber ganz offensichtlich wollen Sie solche rechtsfreien Räume schaffen. Sie wollen nämlich ganz offenbar die in den §§ 53 und 54 des Aufenthaltsgesetzes formulierten Voraussetzungen für eine Ausweisung abschaffen. Ganz offensichtlich und unverhohlen wollen Sie das universell geltende Grundrecht auf Asyl zu einem irgendwie gearteten Gastrecht erklären und Sie wollen offensichtlich auch
völkerrechtliche Vorgaben außer Kraft setzen, das Abschiebungsverbot in Folterstaaten etwa oder in Verfolgung oder in Staaten, in denen für die Menschen eine andere erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.
Meine Damen und Herren, ich habe es wirklich satt, immer und immer wieder diese Ihre Angriffe auf den Rechtsstaat und die grundlegenden Menschenrechte abzuwehren. Aber ich werde nicht damit aufhören, immer wieder auf Rechtsstaatlichkeit zu verweisen,
die universelle Geltung der Menschenrechte, auch für kriminelle Menschen übrigens, und das Grundrecht auf Asyl, das eben kein Gastrecht ist, hochzuhalten.
Ich will mit einem Zitat aus Ihrem Begründungstext zum Schluss kommen. Ich habe es schon angedeutet, das Zitat heißt: „Zudem verzerrt diese kleine Personengruppe die öffentliche Wahrnehmung […]“. Das schreiben Sie und meinen die tatsächlich sehr kleine Gruppe straffällig werdender Ausländer. „Zudem verzerrt diese kleine Personengruppe die öffentliche Wahrnehmung“ ist aber ein Satz, der für Parteien wie die AfD und andere Rechtspopulisten und Nazis zutrifft – eine kleine Gruppe, die es laut schreiend schafft, immer wieder mit Tabubrüchen von Medien wahrgenommen und reproduziert zu werden und so Scheindebatten großmacht und die öffentliche Wahrnehmung verzerrt.
Sie, werte CDU-Fraktion des Thüringer Landtags, sind auf dem Weg, eine eben solche kleine Gruppe zu sein – nach meiner Einschätzung allein zu Wahlkampfzwecken. Hören Sie bitte auf, Stimmung zu machen, hören Sie bitte auf, Unsicherheit zu schüren, und hören Sie bitte damit auf, die öffentliche Wahrnehmung zu verzerren. Das tut nämlich nichts gegen Kriminalität, das tut nichts für Prävention, das tut nichts für mehr Sicherheit und das tut auch nichts für Sie selbst, meine Damen und Herren. Das schürt nur Ängste und ebnet Rechtspopulistinnen den Weg. Verantwortungsvolle Politik geht anders und verantwortungsvolle Opposition geht auch anders.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Kollegin Berninger, es ist ja sehr löblich, dass Sie jetzt hier über weitaus mehr als 5 Minuten die mehr als zehn Initiativen unserer CDU-Fraktion hier noch mal Revue passieren ließen. Das zeigt, wie sehr wir uns um dieses Thema kümmern und wie sehr wir auch nicht müde werden, das Thema immer wieder auf die Tagesordnung zu bringen. Darin lassen wir uns auch nicht beirren. Keine Sorge, ich werde auch das nächste Mal nicht bei Ihnen vorher einen Antrag einreichen, ob wir zu diesem Thema etwas machen wollen. Als gute demokratische Fraktion in diesem Parlament leben wir Demokratie und stellen die Anträge für die Themen, die uns wichtig erscheinen und die in der Bevölkerung wichtig sind.
(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Ich habe Ihnen nichts verboten. Ich habe nur deutlich gemacht, wie Sie arbeiten!)