Auch das erinnert jeden aufgeklärten und geschichtsbewussten Menschen an ganz dunkle Zeiten in diesem Land. Fakt ist, dass deshalb auch in einem Antrag, in dem Boden und Bodenspekulation Thema ist, die Unterscheidung zwischen ausländisch und deutsch wichtiger ist als die negativen sozialen Auswirkungen von Land Grabbing auf die soziale Gerechtigkeit in den ländlichen Räumen und damit auch den sozialen Zusammenhalt. Aber das ist ja gerade der Punkt. Der AfD geht es überhaupt nicht um sozialen Zusammenhalt, sondern der AfD geht es immer um das „Wir gegen die“.
Fakt ist doch, dass der landwirtschaftliche Bodenmarkt schon seit vielen Jahren in großer Bewegung ist. Und ich muss noch mal daran erinnern, was ich schon in der Aktuellen Stunde zu diesem Thema ausgeführt habe, dass die Umsetzung, die Privatisierung ehemaliger Staatsflächen durch die BVVG das größte Privatisierungsprojekt und Land-Grabbing-Projekt in der Bundesrepublik Deutschland war und die PDS, die Vorgängerpartei der Linken, die einzige Partei war, die dagegen gekämpft hat und im Bundestag dagegengestimmt hat.
Und Ihre AfD-Leute – und da spreche ich genau von Ihrem Bundesvorsitzenden Gauland, der damals ja schon in Amt und Würden war – haben dieser Art des Land Grabbings überhaupt nichts Negatives abgewinnen können. Ganz im Gegenteil, er hat das befördert, dass das durchgesetzt wird.
Seit vielen Jahren ist der Bodenmarkt in großer Bewegung, die Pacht- und Kaufpreise steigen und durch den andauernden Niedrigzins ist Boden als Spekulationsobjekt attraktiv für Investoren geworden. Gesetzliche Regelungen, um das Vorkaufsrecht für landwirtschaftliche Nutzerinnen und die Transparenz bei Unternehmens- und Anteilsverkäufen zu erhöhen, bedürfen einer Novellierung. Dabei ist zu beachten, dass das Grundstückverkehrsgesetz das regelt und das ist ein Bundegesetz, weswegen es für die Linke, für uns, wichtig ist, sowohl auf Bundesebene an dieser Thematik zu arbeiten als auch auf Länderebene, und das machen wir, wie ich sagte, schon seit Jahrzehnten. Anträge mit
chauvinistischem Charakter so wie Ihren lehnen wir bei dieser Thematik wie auch überhaupt ab. Vielen Dank.
Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, die seit 2008 zu verzeichnenden hohen Kaufpreissteigerungen und ein zunehmendes Kaufinteresse von außerlandwirtschaftlichen Kapitalanlegern am landwirtschaftlichen Grundstücksmarkt werden in der Landwirtschaft und in der Agrarpolitik intensiv diskutiert. Auch Tageszeitungen, Magazine ohne agrarischen Fachbezug greifen das Thema der Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Bodenmarktpolitik immer wieder auf. Inhaltlich gesehen geht es insbesondere darum, eine zunehmende Konzentration landwirtschaftlicher Eigentumsflächen in der Hand einzelner weniger Personen oder Gesellschaften zu unterbinden, eine Flächenübertragung auf Nichtlandwirte zu verhindern, indem Anteilsverkäufe an Unternehmen einem behördlichen Genehmigungsvorbehalt nach dem Grundstückverkehrsgesetz unterstellt werden, und somit im Ergebnis weiter steigende Bodenpreise einzudämmen. Das Problem ist also bekannt, aber nicht gelöst. Es wird auch heute nicht gelöst werden, jedenfalls nicht durch eine Situationsbeschreibung bekannter Dinge, wie sie die AfD hier vornimmt.
Werte Kolleginnen und Kollegen, bereits 2012 hat der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften ein Gutachten erstellen lassen, in dem die Entwicklung im landwirtschaftlichen Bodenmarkt analysiert, Ursachen und Gefahren für die Agrarstrukturentwicklung identifiziert, die Wirkungsweisen und Grenzen des bodenpolitischen Ordnungsrahmens untersucht wurden sowie Änderungsmöglichkeiten im Grundstücksrecht und tangierenden Rechtsbereichen beleuchtet und schließlich einer grundgesetzlichen, europarechtlichen Bewertung unterzogen werden. Es gibt einen Endbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ vom 19.03.2015, ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbands der gemeinnützigen Landgesellschaften zu den Möglichkeiten einer gesetzlichen Steuerung im Hinblick auf den Rechtserwerb von Anteilen an landwirtschaftlichen Gesellschaften sowie zur Verhinderung unerwünschter Konzentra
tionsprozesse beim landwirtschaftlichen Bodeneigentum – ebenfalls von 2015. Es gibt eine Studie des Thünen-Instituts von 2015. Es gab auch 2015 den Entwurf eines Agrarstruktursicherungsgesetzes aus Sachsen-Anhalt und vieles mehr.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich zähle das alles auf, weil ich es so lächerlich finde, wenn die AfD hier behauptet – ich habe das beim letzten Plenum schon gesagt und möchte es noch mal zitieren –: „Die AfD geht voran, nimmt die wichtigen Themen unserer Zeit auf, präsentiert Lösungen und die Kartellparteien schreiben ab.“ Das ist schon putzig. Wo bitte schön präsentieren Sie denn eine Lösung? Oder besser gesagt: Was ist denn die Lösung?
Ich kann Ihrem Antrag keine Lösung entnehmen. Aus Ihrem Antrag spricht lediglich, dass nun auch Sie das Problem erkannt und aufgeschrieben haben und die Landesregierung nun etwas unternehmen soll.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ja das finde ich allerdings auch: Die Landesregierung sollte etwas unternehmen, sie hat ja ein bisschen etwas unternommen. Im November 2017 fand im Thüringer Landtag ein Workshop „Landwirtschaftliche Bodenmarktpolitik in Thüringen“ statt, bei dem Agrar- und Rechtsexperten in ihren Vorträgen den aktuellen Sachstand zum Thema vermittelt und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt haben. Auf die Schlussfolgerungen der Landesregierung warten wir aber bis heute, Frau Ministerin.
Aber noch einmal zu Sache: Warum haben wir denn keine schärferen bodenrechtlichen Regelungen, wenn doch das Problem seit 2008 immer stärker in das Bewusstsein rückt, wenn doch Bundund Länder-Arbeitsgruppen, Agrarministerkonferenzen, Institute und Gutachten sich intensiv mit dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt auseinandersetzen und Handlungsoptionen aufzeigen? Das ist ganz einfach: Weil eben eine unmittelbare staatliche Lenkung bzw. Mengen- oder Preisregulierung des Bodenmarkts vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Eigentumsfreiheit eine rechtlich problematische Sache ist. Es ist nicht ganz einfach, gesetzliche Eingriffe zu begründen, die das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum von Grund und Boden betreffen. Werte Kolleginnen und Kollegen, da bin ich schon sehr gespannt, ob es der rot-rotgrünen Regierungskoalition gelingt, noch vor der Landtagswahl ein Gesetz zu erlassen, um Bodenspekulanten und Finanzinvestoren den Ankauf von Landwirtschaftsbetrieben zu erschweren. So hat es jedenfalls der stellvertretende Fraktionsvorsitzende
der Grünen im Landtag Olaf Müller angekündigt. Nun war das ja bei einer Protestaktion der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und wir wissen von den Vertretern dieser Landesregierung und dieser Regierungskoalition nur zu gut, dass auf den Veranstaltungen verschiedener Interessengruppen immer nur das erzählt wird, was sie hören wollen. Bei der gegenteiligen Interessengruppe wird dann das Gegenteil erzählt.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Malsch, Sie müssen nicht von sich auf andere schließen!)
Ja, das ist schon skurril. Wir haben das bei der Grünen Woche erlebt, Herr Adams, danke dass Sie mir da den Ball herüberspielen. Da war nämlich deutlich zu erkennen, wie Ihr Handeln ist. Der Ministerpräsident steht auf der Grünen Woche am Thüringenabend vor den Landwirten und lobt völlig zu Recht die Thüringer Land- und Ernährungswirtschaft. Ministerin Keller war auch dabei und hat dasselbe auch getan. Wir haben uns alle gefreut, wie und dass die Landesregierung auch zu dieser Landwirtschaft steht. Die Umweltministerin derweil demonstriert gemeinsam mit dem Fraktionsvorsitzenden Adams
und anderen Würdenträgern der Ramelow-Regierung genau gegen diese Landwirtschaft, für die sich der MP so feiern lässt. Das will heißen, es ist die daraus folgende Logik, dass es hier bei dieser Problematik keine Lösung geben wird, über die wir heute reden.
Meine Fraktion verschließt sich jedenfalls nicht der Novellierung bodenrechtlicher Vorgaben mit dem Ziel einer ausgewogenen Agrarstruktur und zur Abwehr außerlandwirtschaftlicher Investitionen. Mit tiefgreifenden Änderungen bodenrechtlicher Vorgaben müssen wir allerdings sehr vorsichtig sein, weil in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum eingegriffen wird. Wenn ich mit einer restriktiven Regelung die Bösen treffen will, treffe ich eben auch die Guten. Eigentum und Eigentumsrechte, insbesondere in Bezug auf den Boden, prägen das landwirtschaftliche Selbstverständnis. Sie sind Antriebskraft für wirtschaftliches Engagement, Unabhängigkeit und Freiheit, aber auch für Verantwortung. Eigentum und Eigentumsrechte zu wahren, ist uns ein großes Anliegen. Eine unmittelbare staatliche Lenkung muss also gut überlegt sein. Staatliche Eingriffe halten wir dennoch für geboten, um Missbrauch und Störung der Agrarstruktur zu vermeiden. Solche Eingriffe in den Bodenmarkt sollten dann erfolgen, wenn Gefahren für eine bäuerlich
Ich will das noch mal deutlich machen: Wir reden heute eigentlich über zwei unterschiedliche Dinge. Einmal geht es um den – sagen wir mal – schlichten Verkauf von landwirtschaftlicher Fläche und das andere Mal – und das ist das viel größere Problem – geht es um den Verkauf ganzer Betriebe mitsamt Grund und Boden. Wenn es lediglich um Flächenerwerb geht, können wir immer noch feststellen, dass Thüringen im bundesweiten Vergleich noch einen stabilen Bodenmarkt und niedrigste Preise hat. Thüringen ist mit dem Verwaltungsvollzug seines Grundstückverkehrs durch die Landwirtschaftsämter und die Landgesellschaft gut aufgestellt. Nicht umsonst haben wir noch einen Bodenmarkt, der preislich noch nicht so überhitzt ist wie in anderen Bundesländern, und konnten die Zahl außerlandwirtschaftlicher Investoren begrenzen. Dieses bestehende System müssen wir auf seinem hohen Niveau halten und weiterentwickeln. Bereits jetzt können wir in diesem System zahlreiche Ansätze umgesetzt sehen, zum Beispiel Begrenzung von Kaufund Pachtpreisen, Vorrang für eine landwirtschaftliche Nutzung der Agrarflächen und Vorrang von Landwirten beim Flächenerwerb.
Viel schlimmer ist es doch, wenn ganze landwirtschaftliche Betriebe ohne Anteile an Gesellschaften oder Genossenschaften von nicht landwirtschaftlichen Kapitalgebern erworben werden. Das macht uns schon große Sorgen. Hier muss gehandelt werden. Ich denke da zum Beispiel auch an die Grunderwerbsteuer. Wird ein ganzer Betrieb oder werden Gesellschaftsanteile verkauft, fällt keine Grunderwerbsteuer an, auch wenn der Betrieb zu großen Teilen aus landwirtschaftlichem Grund und Boden besteht. Das kann nicht richtig sein. Hier ist allerdings der Bundesgesetzgeber gefragt und auch hier muss vieles bedacht werden, weil mit einer pauschalen Regelung auch wieder alle getroffen werden und nicht nur die, die man treffen will. Ich denke dabei an Wohnungsgesellschaften, die von einer solchen Regelung auch getroffen würden, wenn man das zu unspezifisch macht.
Werte Kolleginnen und Kollegen, für den ganz großen Teil der herausgearbeiteten Handlungsoptionen haben aber seit 2006 die Länder die Gesetzgebungskompetenz. Es gibt Gutachten und Ergebnisse von allen möglichen Arbeitsgruppen. Diese Handlungsoptionen liegen auf dem Tisch. Wir sehen die Landesregierung nicht nur in der Verantwortung, sondern in der Pflicht, die richtigen Lösungen für die Thüringer Agrarstruktur vorzuschlagen, damit wir sie auch behandeln können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, ich will es gleich zu Anfang sagen, dass wir den vorliegenden Antrag ablehnen werden.
Über das Thema haben wir bereits im Plenum gesprochen, aber ich möchte etwas genauer als in der Aktuellen Stunde darauf eingehen. Das Landwirtschaftsministerium hat bereits im November 2017 einen Workshop dazu durchgeführt. Wir wissen, dass das Thema einerseits sehr vielschichtig und umfassend ist und dass andererseits die rechtlichen Möglichkeiten der Regulierung durchaus begrenzt sind.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, richtig ist, dass es besonders in den neuen Bundesländern eine beachtenswerte Entwicklung gibt. Bodenspekulanten, die mit Landwirtschaft nichts am Hut haben, kaufen zunehmend Agrarbetriebe oder Anteile von Agrarunternehmen auf. Sie umgehen damit die Regelungen des Grundstückverkehrsgesetzes, das den Handel mit Landwirtschaftsflächen strikt reglementiert und dafür sorgen soll, dass Agrarland nicht an Nichtlandwirte verkauft wird. Mit den sogenannten Share Deals werden nicht nur die Regelungen des Grundstückverkehrsgesetzes umgangen, sondern auch die Zahlungen von Grunderwerbsteuer vermieden.
Auch andere Bundesländer befassen sich natürlich mit dem Thema. In Baden-Württemberg gibt es bereits seit 2010 ein Agrarstrukturverbesserungsgesetz, das beispielsweise besagt, dass die Landgesellschaft, die vorkaufsberechtigt ist, Flächen auch dann kaufen kann, wenn noch kein neuer Käufer da ist. Die Flächen werden zunächst verpachtet und die Landgesellschaft sollte zukünftig auch in die Lage versetzt werden, die Flächen langfristig zu verpachten oder gegebenenfalls wieder zu verkaufen. Hier sollte eine Erweiterung der Aufgaben der Landgesellschaft erfolgen. Die Landgesellschaft muss auch einen wirtschaftlichen Rahmen einhalten, der beim Thema „Bodenpreise“, „Höchstpreisverkauf“ oder „Entwicklung der Bodenpreise“ eng gesteckt ist. Es kann aus meiner Sicht jedoch eine Lösung sein, die Flächen dauerhaft bei der Landgesellschaft zu belassen. Dies sollte natürlich auch für Wald- und Forstflächen gelten.
Das Thema „Share Deals“ ist in zahlreichen Wirtschaftsbereichen ein Thema, so zum Beispiel auch in der Immobilienwirtschaft. Ich weise hier ausdrücklich auf das Thema in Bezug auf Landwirtschaft hin. Dazu müssen wir die geschichtlichen Hintergründe für landwirtschaftliche Flächen betrachten. Die Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke ist bereits seit dem Jahre 1919, dem Jahr des Inkrafttretens des Reichssiedlungsgesetzes, von einer behördlichen Genehmigung abhängig. Damit sollten Flächenspekulationen und unerwünschte Entwicklungen in der Agrarstruktur verhindert werden. Wenn heute landwirtschaftlich genutzte Grundstücke den Besitzer wechseln, wird dies im Wesentlichen durch das Grundstückverkehrsgesetz festgelegt, das in Länderverantwortung kontrolliert und geregelt wird. Dieses Gesetz soll den Fortbestand land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sichern, indem die Landwirtschaft vor dem Ausverkauf ihres Bodens geschützt wird. Besonders betont wird in diesem Gesetz auch der Schutz von Natur und Umwelt, indem die Agrarstruktur erhalten und verbessert wird. Ebenso ist die Sicherung der Ernährungsvorsorge der Bevölkerung zu betrachten.
Auf der anderen Seite haben wir eine ganz klare Gesetzgebung zum Thema „Eigentum und Eigentumsveräußerung“. Wir können niemandem verbieten, sein Land oder Anteile an Genossenschaften oder Gesellschaften zu verkaufen. Dass landwirtschaftliche Fläche verkauft oder neues Kapital gebraucht wird, das man sich über eine Beteiligung einholt, kann vielerlei Ursachen und Gründe haben: dass etwa der Betrieb in eine wirtschaftliche Schieflage geraten oder kein Nachfolger für den Hof gefunden worden ist oder auch dass die Erben die Flächen veräußern wollen. Wie auch immer die Gründe für einen Verkauf sind: Wir brauchen eine bessere Struktur, um einerseits den Verkäufern und den Kapitalnehmern zu helfen und gleichzeitig die landwirtschaftlichen Interessen zu wahren.
Hier kommt zum Beispiel die Thüringer Landgesellschaft ins Spiel. Sie befasst sich mit diesem Thema und hat die wichtige Aufgabe des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts. Wenn eine landwirtschaftliche Fläche verkauft wird, eine Prüfung des Grundstückverkehrsgesetzes erfolgt ist und die Fläche an einen Nichtlandwirt verkauft werden soll, hat die Landgesellschaft das Vorkaufsrecht für diese Fläche. Sie kann zum Beispiel auch einem Betrieb, der in Schieflage geraten ist, anbieten, Flächen aufzukaufen, diese dem Landwirt zu verpachten oder gegebenenfalls später wieder an den Landwirt zurückzuverkaufen.
Ich halte es daher für enorm wichtig, das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht und damit auch die Landgesellschaft insgesamt zu stärken. Die Erhaltung wettbewerbsfähiger landwirtschaftlicher Unternehmen, die flächenmäßige Aufstockung ausbaufähiger Unternehmen und eine Verhinderung der Verschlechterung der Agrarstruktur durch unerwünschte private Grundstücksgeschäfte sollten das Ziel sein.
Ebenso muss die bäuerliche Landwirtschaft gefördert werden. Es muss zum Beispiel noch mehr Programme geben, die Junglandwirte, die Betriebe übernehmen wollen, unterstützen und bevorzugt behandeln, damit wir hier in Thüringen unsere Strukturen behalten. Share Deals in der Landwirtschaft werden sich nicht vermeiden lassen, aber wir müssen sie kritisch betrachten und genau schauen, aus welcher Branche der Investor kommt. Durch die Stärkung der Landgesellschaft und die Unterstützung der Landwirte beugen wir dem Verkauf an artfremde Investoren vor. Es sollte also möglich sein, hier etwas zu tun.
Wir sollten über ein neues Agrarstrukturverbesserungsgesetz mit allen Beteiligten diskutieren, mit dem wir unter anderem auch zuerst Transparenz bei den Anteilsverkäufen herstellen müssen. Sie sehen, das ist insgesamt ein Thema, das bereits unsere Aufmerksamkeit hat. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, nachdem wir uns bereits während des vergangenen Plenums im Zuge einer Aktuellen Stunde mit dem Thema ausführlich beschäftigen durften, könnte man eigentlich das damals Gesagte noch einmal wiederholen, denn viel Neues ist nicht dazugekommen.
Ja, Land Grabbing ist auch bei uns in Thüringen zu einem Problem geworden. Herr Malsch, Sie haben vollkommen recht, und das ist auch richtig zitiert worden: Wir von Bündnis 90/Die Grünen arbeiten an einer Gesetzesvorlage, die sich dieses Themas annehmen wird. Ob wir es in dieser Legislatur noch hinbekommen oder in der Fortsetzung der rot-rotgrünen Regierungskoalition in der nächsten umsetzen und durchbringen werden, das lassen wir noch
mal offen im Raum stehen. Was Sie beschrieben haben, Herr Malsch, ist sicherlich auch das Wirken einer Koalition. Das haben Sie sicherlich auch schon erfahren – im Zusammenwirken mit anderen Partnern –, dass es da unterschiedliche Auffassungen gibt, die auch durchaus hin und wieder mal nach außen zu merken sind. Ich finde, das ist in einem demokratischen Prozess nichts Ehrenrühriges.
Jetzt möchte ich aber doch noch mal auf den Antrag der AfD eingehen und mir den einen oder anderen Punkt des Antrags vornehmen. Den Wunsch nach Berichterstattung kann ich sogar nachvollziehen. Wenn ich aber mit II. Ihres Antrags beginne, dann erschließt sich mir der erste Unterpunkt absolut nicht. Herr Rudy, glauben Sie denn tatsächlich, dass ein Käufer, woher er oder sie auch immer kommen mag, irgendetwas an der Bewirtschaftung ändern wird? Wenn ich als Investor Ackerfläche kaufe, werde ich darauf kein Gewerbegebiet bauen, sondern vermutlich auch in Zukunft selbst Landwirtschaft darauf betreiben oder betreiben lassen. Glauben Sie ernsthaft, dass ein ausländischer, beispielsweise ein niederländischer Käufer den Boden anders bewirtschaftet als ein inländischer oder meinen Sie etwa einen deutschen Bewirtschafter?