Protokoll der Sitzung vom 28.02.2019

Ich frage die Landesregierung:

Frage 1: Welche Ergebnisse mit welcher rechtlichen Konsequenz hat die Bürgerbefragung in der Gemeinde Katzhütte über den Anschluss an die Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach genau ergeben?

Frage 2: Ist nach der Befragung der Einwohner der Gemeinde Katzhütte über den Anschluss an die Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach auch eine Befragung der Einwohner der bereits bestehenden Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach über den Anschluss von Katzhütte vorgesehen oder gesetzlich notwendig und wenn nein, warum nicht?

Frage 3: Verliert der im März 2018 von den inzwischen neu gegliederten Gemeinden abgeschlossene Vertrag über den Zusammenschluss zu einer Landgemeinde Großbreitenbach, einschließlich der Gemeinde Katzhütte, seine Rechtsgültigkeit durch das in Kraft getretene Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019, aufgrund dessen die Landgemeinde Großbreitenbach ohne die Gemeinde Katzhütte gebildet wurde – bitte begründen?

Frage 4: Wenn Frage 3 mit Ja beantwortet wird: Muss ein neuer Vertrag zwischen Katzhütte und der Landgemeinde Schwarzatal geschlossen werden und wenn ja, wie muss dieser in den Grundzügen aussehen? Bitte begründen.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kießling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1: Hierbei gehe ich zunächst davon aus, dass mit der hier angesprochenen Bürgerbefragung über den Anschluss an die Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach der Bürgerentscheid gemeint ist, der am 6. Januar 2019 in der Gemeinde Katzhütte stattgefunden hat. Dieser Bürgerentscheid war nicht auf den Anschluss an die Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach gerichtet, da diese zum 1. Januar 2019 aufgelöst wurde. Vielmehr konnten die Bürger darüber entscheiden, ob die Gemeinde Katzhütte der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzatal oder der Landgemeinde Großbreitenbach beitreten soll. Zum genauen Ergebnis des Bürgerentscheids können an dieser Stelle noch keine verlässlichen Angaben gemacht werden, da das Ergebnis bisher nicht rechtswirksam öffentlich bekannt gemacht wurde. Die örtlich zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat das Innenministerium vorab darüber informiert, dass sich eine knappe Mehrheit der Bürger der Gemeinde Katzhütte für eine Neugliederung mit der Landgemeinde Großbreitenbach ausgesprochen hat.

Allerdings hat die Bürgerinitiative „Pro KatzhütteOelze“ am 11. Januar 2019 rechtliche Bedenken gegen die Durchführung des Bürgerentscheids am 6. Januar 2019 vorgetragen. Diese werden derzeit von der örtlich zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Wann die anstehende Entscheidung darüber vorliegen wird, ist derzeit noch nicht abzusehen.

Die rechtlichen Wirkungen eines Bürgerentscheids sind in § 23 des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid festgelegt. Danach hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Zugleich kommt ihm eine befristete Bindungswirkung zu, sodass zum gleichen Sachverhalt bis zum Ablauf von zwei Jahren kein inhaltlich abweichender Gemeinderatsbeschluss gefasst und kein neues Bürgerbegehren und kein neuer Bürgerentscheid durchgeführt werden darf.

Die Antwort zu Frage 2: Soweit mit dem Terminus der Befragung auch hier der Bürgerentscheid vom 6. Januar 2019 in der Gemeinde Katzhütte gemeint ist, verweise ich auf die Erläuterung der Beantwortung zu Frage 1. Ein Bürgerentscheid ist nach dem Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid dann vorgesehen, wenn die Bürger einer Gemeinde

(Abg. Kießling)

ein Bürgerbegehren eingeleitet haben und dieses erfolgreich zustande gekommen ist. Entsprechendes ist hinsichtlich der Landgemeinde Großbreitenbach nicht bekannt. Bei einer Gemeindeneugliederung, wie sie hier in Rede steht, ist aber nach der Verfassung des Freistaats Thüringen und der Thüringer Kommunalordnung eine vorherige Anhörung der Einwohner erforderlich. Vor einer Neugliederung haben daher auch die Einwohner der Landgemeinde Großbreitenbach im Rahmen des förmlichen schriftlichen Anhörungsverfahrens des Thüringer Landtags zu dem entsprechenden Gemeindeneugliederungsgesetz die Möglichkeit, sich zu äußern.

Die Antwort zu Frage 3: Die Bewertung, ob und inwieweit ein Neugliederungsvertrag rechtsgültig ist, obliegt in erster Linie der zuständigen unteren Rechtsaufsichtsbehörde, die auch die konkreten Regelungen des jeweiligen Vertrags bei ihrer Bewertung einbeziehen muss. Grundsätzlich verliert ein Neugliederungsvertrag mit der Neugliederung der vertragsschließenden Gemeinden nicht seine Rechtsgültigkeit, weil er gerade auf Rechtswirkungen für die Zeit nach der Neugliederung gerichtet ist. Allerdings wurde der Neugliederungsvertrag in der Gemeinde Katzhütte für den Fall der Neubildung der Landgemeinde Großbreitenbach unter Beteiligung des Gebiets der aufgelösten Gemeinde Katzhütte geschlossen. Da die Bildung der Landgemeinde Großbreitenbach bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, kann Katzhütte nunmehr auf dem Weg einer Eingliederung Teil der neugebildeten Landgemeinde werden. Ob hierfür die bereits beschlossenen vertraglichen Vereinbarungen vollständig umsetzbar sind oder möglicherweise Anpassungen erforderlich werden, ist eine Frage des Einzelfalls und von den beteiligten Gemeinden zu beurteilen. Die örtlich zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden werden hierbei beratend tätig.

Und die Antwort zu Frage 4: Hier möchte ich auf die Antwort zu Frage 3 verweisen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, ich sehe keine weiteren – doch bitte schön, eine Nachfrage aus der Mitte des Hauses, Herr Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie haben in einer Teilantwort davon gesprochen, dass die örtliche Rechtsaufsichtsbehörde zu der Feststellung kam, dass sich eine knappe Mehrheit entschieden hat. Können Sie mal definieren, was unter

knapper Mehrheit zu verstehen ist, auch mit Blick auf den erfolgreichen und inzwischen auch rechtskonformen Bürgerentscheid in Mönchenholzhausen? Was ist denn jetzt knapp und was resultiert daraus rechtlich? Und die zweite Frage: Wie ist denn gegenwärtig die Beschlusslage im Gemeinderat?

Eine Mehrheit ist eine Mehrheit. Wie knapp die hier war, wie groß der konkrete Stimmenvorsprung für die Befürworter war, kann ich Ihnen nicht sagen. Aber ich werde mich bei der örtlichen Rechtsaufsichtsbehörde noch einmal rückversichern, was „knapp“ hier in konkreten Zahlen bedeutet.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Zweite Frage, die Beschlussfassung im Ge- meinderat?)

Die Beschlussfassung im Gemeinderat ist mir nicht bekannt.

Jetzt kommt noch die Frage des Abgeordneten Kießling.

Vielen Dank erst mal, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung der Anfrage. Die Antwort war jetzt nicht ganz so greifend. Vielleicht mal noch eine Nachfrage dazu, denn Sie hatten gesagt, die Kommunalaufsicht würde jetzt beratend tätig werden. Da ist noch mal die Frage: Heißt das also letzten Endes, zwischen Katzhütte und der neu gebildeten Verwaltungsgemeinschaft wird dann de facto irgendwann demnächst ein neuer Vertrag geschlossen werden müssen, oder?

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Es gibt keine Verwaltungsgemeinschaft Groß- breitenbach mehr!)

Landgemeinde – Entschuldigung –, also zwischen der neuen Landgemeinde Großbreitenbach und Katzhütte. Und wenn ja, was ist da wie vorgesehen – beratend tätig werden –, wird ein neuer Vertrag geschlossen, wenn ja, wie soll der aussehen, wie soll dann das gesetzliche Prozedere werden?

Nein, ich hatte Ihnen mitgeteilt, dass nunmehr zu prüfen ist, ob die bereits geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen weiterhin tragen. Das müssen die Vertragspartner miteinander klären. Und wenn eine Beratung der Rechtsaufsichtsbehörden

(Staatssekretär Götze)

erforderlich bzw. gewünscht ist, dann werden die Rechtsaufsichtsbehörden, wie es ihr gesetzlicher Auftrag ist, diesem Wunsch sicher gern entsprechen.

Vielen Dank. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, und zwar von Frau Abgeordneter Henfling, Bündnis 90/Die Grünen, in der Drucksache 6/6823. Die Frage stellt Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, bitte schön.

Gewalttat in Arnstadt

In Arnstadt ereignete sich in der Nacht vom 16. auf den 17. Februar 2019 ein Überfall auf zwei Personen im Alter von 31 und 39 Jahren. Auf dem Heimweg in der Turnvater-Jahn-Straße wurde auf die beiden Opfer von Unbekannten eingeschlagen und ‑getreten. Es ist bekannt, dass die Angreifer und/ oder Angreiferinnen einen Hund mit sich führten. Die angegriffenen Männer mussten im Krankenhaus behandelt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über den genauen Tathergang?

2. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über den Ermittlungsstand, insbesondere über die Täterinnen oder Täter?

3. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über ein möglicherweise extrem rechtes oder rassistisches Tatmotiv?

4. Sind der Landesregierung ähnliche Taten im IlmKreis und im Besonderen in Arnstadt und Umgebung in den vergangenen Monaten bekannt geworden?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Es antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1: Der in Rede stehende Sachverhalt ereignete sich am 16. Februar 2019 im Bereich der Turnvater-Jahn-Straße in Arnstadt. Nach bisherigen polizeilichen Erkenntnissen kam

es dort zu einer gefährlichen Körperverletzung, bei der zwei männliche Personen geschlagen und getreten wurden. Da die polizeilichen Maßnahmen der Strafverfolgung derzeit noch nicht abgeschlossen sind, muss ich darauf hinweisen, dass bei laufenden Ermittlungen dem Bekanntwerden vorläufiger Ermittlungsergebnisse gesetzliche Vorschriften zum Zwecke des Ermittlungsverfahrens entgegenstehen.

Die Antwort zu Frage 2: Die polizeilichen Ermittlungen werden derzeit durch die Kriminalpolizeiinspektion Gotha geführt und sind gegenwärtig noch nicht abgeschlossen.

Die Antwort zu Frage 3: Derzeit liegen keine Erkenntnisse in Bezug auf eine politisch motivierte Straftat vor.

Die Antwort zur Frage 4: In den vergangenen Monaten sind ähnliche Taten im Ilm-Kreis und Arnstadt nicht bekannt geworden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Kießling. Bitte schön.

Kurze Nachfrage: Ist es denn möglich zu erfahren, zu welcher Uhrzeit das war, weil ich genau an dieser Stelle regelmäßig zu Fuß entlanggehe? Vielleicht können Sie sagen, um welche Uhrzeit das war?

Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Tut mir leid.

Vielen Dank. Wir kommen zur nächsten Anfrage des Abgeordneten Walk der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/6829. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Danke, Frau Präsidentin.

„Die Wartburgstadt ins Wanken bringen!“?