SED-Unrechtsbereinigungsgesetze hätten längst entfristet und novelliert werden können. Das hing und hängt an Ihnen. Schön, dass Sie es von der Thüringer Union jetzt auch fordern. Sorgen Sie doch bei ihren Kolleginnen und Kollegen im Bundestag dafür, dass jetzt die Umsetzung gelingt, damit die Hilfe, die Sie zu Recht einfordern, auch kommen kann! Denn dort klemmt es, nicht hier bei unseren Regierungsfraktionen, auch nicht bei unserer Landesregierung, sondern ich wiederhole es noch mal, auch wenn Sie es nicht so gern hören: Es hängt bei Ihren Leuten im Bund.
Was mit den Mitteln aus dem früheren Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR, die im letzten Jahr nach langwierigen Gerichtsverfahren zur Verfügung standen, nämlich den rund 30 Millionen Euro, passieren soll, wofür sie verwendet werden sollen, dazu haben wir uns hier im Landtag auch längst verständigt. Für uns gilt weiterhin – ich zitiere –: „Die Aufarbeitung der SEDDiktatur in all ihren Facetten ist weder überflüssig, noch rückwärtsgewandt. Aufarbeitung ist fester Bestandteil der demokratischen Kultur von morgen, sie bleibt ein fester Bestandteil des täglichen Wirkens von Landtag und Landesregierung im Freistaat Thüringen. Der Landtag ist sich seiner hieraus ergebenden besonderen Verantwortung bewusst.“ Das haben wir hier im Landtag beschlossen, leider haben Sie von der CDU damals nicht zugestimmt.
Weiter haben wir klare Ziele für die Verwendung der PMO-Mittel definiert. So hieß es im Beschluss, den Einsatz von Mitteln für Investitionen in die Modernisierung der im Freistaat existierenden Erinnerungs- und Gedenkorte als Stätten der Bildung, Aufklärung und wissenschaftlicher Aufarbeitung und dabei insbesondere für die drei ehemaligen Bezirksdienststellen des Ministeriums für Staatssicherheit, Andreasstraße Erfurt, Amthordurchgang Gera und Suhl, als authentische Orte und – jetzt hören Sie mir gut zu, lieber Herr Wirkner – für die Errichtung eines Fonds für soziale Härtefälle und bisher nicht berücksichtigte Gruppen von Opfern des SED-Unrechts vorzusehen. Klar war für uns auch, dass bei der Vergabe der Mittel aus dem PMO-Vermögen die Fachöffentlichkeit als Expertise mit einbezogen werden soll.
All das ist hier beschlossen worden. Wir haben darüber im Landtag am 22. Februar letzten Jahres diskutiert. Nachzulesen ist das alles in den Plenarprotokollen – es war die 110. Sitzung – auf den Seiten 96 bis 106. Sie finden dort unter anderem die Wortmeldungen von Herrn Wirkner, von Herrn Dr. Pidde, von unserer Finanzministerin Frau Taubert und auch von mir. Bitte lesen Sie dort nach, denn dort ist eigentlich wirklich alles Wesentliche zu
Frau Ministerin Taubert hat in dieser Sitzung aber auch die Rahmenbedingungen erläutert, in denen wir uns bei der Verwendung der PMO-Mittel zu bewegen haben, nämlich genau die Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und den Ländern von 1994 bzw. 2008. Und dieser Rahmen ist sehr eng. Das Geld ist für investive und investitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand, für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zwecke auszugeben. Eine Änderung der Rahmenbedingungen muss herbeigeführt werden, da sind wir eigentlich ganz bei Ihnen, aber bisher ist das ganz offensichtlich – hören Sie mir zu – an der CDU gescheitert, denn Sie stellten bis zu den letzten Wahlen im Bund und hier im Land immer die zuständigen Finanzminister und Finanzministerinnen. Sie hätten das, wie gesagt, längst erledigen können. Was aber haben Sie getan? Nichts, lieber Herr Wirkner.
Ich bin mir sicher, dass unsere Landesregierung an einer Änderung der Verwaltungsvereinbarung arbeitet, dafür braucht es aber auch den Willen der anderen Partner, allen voran der Bundesebene. Und dass sie das tut, dass sie arbeitet, das kann man nachlesen. Nehmen Sie sich zum Beispiel den dritten Bericht der Landesregierung zu ihren Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen für den Zeitraum März 2017 bis Februar 2018, dort das Kapitel 8 mit den Zielsetzungen 2018/2019, da steht es ganz genauso drin. Sie hätten es auch einfach nur nachlesen können, haben Sie aber offenbar nicht.
Die Idee, einen Fonds einzurichten, um schnelle und unbürokratische Hilfe für soziale Härtefälle und bisher nicht berücksichtigte Gruppen von Opfern der SED-Diktatur leisten zu können, ist eine sehr gute. Die begrüße ich ausdrücklich, aber sie stand auch genauso in dem von uns verabschiedeten Antrag.
Ich nehme jetzt zur Kenntnis: Auch die CDU ist lernfähig und bereit, sich zu bewegen, fordern Sie doch genau das, was wir hier im letzten Jahr schon beschlossen haben. Vor einem Jahr – ich muss es noch mal sagen – hatten Sie sich leider bei der Abstimmung zu dem Antrag enthalten. Ich hoffe, Ihr Umdenken liegt nicht nur an den bevorstehenden Wahlen. Die AfD hatte den Antrag abgelehnt, sie wollte keine Hilfe für soziale Härtefälle und für Opfer der SED-Diktatur. Interessant, was nun heute hier zu hören war. Das kann man bewerten, wie man möchte. Frau Ministerin Taubert hatte im letzten Jahr zu dem Antrag der Union gesagt: „Es ist
Hinsichtlich des aktuell diskutierten Antrags sehe ich leider keinen anderen Antrag vorliegen als sozusagen eine Zweitauflage oder einen Zweitaufguss. Wie erwähnt, für den Punkt I hätte die Kleine Anfrage Ihres Kollegen Walk völlig ausgereicht, die Punkte II bis IV sind längst erledigt oder mindestens längst hier beschlossen. Daher komme ich zu dem einzig möglichen Schluss an dieser Stelle: Wenn wir den vielen Opfern der SED-Diktatur mit ihren individuellen Schicksalen gar nicht helfen, denn das hätten wir längst tun können, dann müssen wir uns zusammentun und auf Bundesebene ein Umdenken erreichen. Sie einfach nur zu benutzen – und das heißt in diesem Kontext hier, in einem Antrag –, das finde ich leider einfach nur schäbig.
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Ich erteile der Finanzministerin Frau Taubert das Wort.
Herzlichen Dank! Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist schon vieles dazu gesagt worden. Ich will mal mit der Ursache beginnen, warum wir überhaupt PMO-Mittel bekommen – ich beziehe mich auch nur auf die rechtliche Frage.
Am 21. Februar 1990 hat der amtierende Vorsitzende des Staatsrats der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes unterzeichnet: ein Gesetz, nämlich das Parteiengesetz (DDR), welches auf Basis schon westdeutscher Grundlage geschlossen worden ist. Da steht in § 20b, auf der ja am Ende die Vereinbarung mit der BvS beruht: „Die treuhänderische Verwaltung wird von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder deren Rechtsnachfolger wahrgenommen. Diese führt das Vermögen an die früher Berechtigten oder deren Rechtsnachfolger zurück. Soweit dies nicht möglich ist, ist das Vermögen zugunsten gemeinnütziger Zwecke, insbesondere der wirtschaftlichen Umstrukturierung, in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet zu verwenden.“ Dann geht das weiter. Das ist also die Grundlage.
Dieses Gesetz müssten wir ändern, hätte die KohlRegierung schon ändern können, hätten andere Regierungen schon ändern können, ist nie geändert worden, weil natürlich viele auch ein Interesse daran haben, dass genau das passiert, was in dem Parteiengesetz steht. Ich kann es mir auch nicht verkneifen: Natürlich gibt es auch genügend Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion der CDU, die natürlich scharf darauf sind, dass ihre Region aus PMO-Mitteln abbekommt. Das ist alles nicht zu beanstanden, gar keine Frage. Und – auch das will ich dazu sagen – das Geld kann nur einmal ausgegeben werden. Wer sich ein bisschen mit den Sonderfonds der Bundesregierung – zum Beispiel für Heimkinder – beschäftigt, der weiß, da werden größere Summen bewegt. Das ist nicht ganz klein, auch für Ostdeutschland nicht ganz klein gewesen. Wenn man in die Entschädigung geht – und da gibt es sehr vielfältige Wünsche –, sind zum einen die Vertriebenen angesprochen worden, zum anderen sind auch die Kinder angesprochen worden, die adoptiert worden sind. Es gibt eine breite Palette. Da kommen dann auch die Schüler dazu, die nicht das Abitur machen oder nicht studieren durften, also eine ganz breite Palette. Dann muss man da auch schon richtig Geld in die Hand nehmen, wenn man das tun will. Das kann Thüringen selbst nicht tun.
Wir haben natürlich versucht – das ist auch hier schon angesprochen worden – aufgrund der Beratung und Beschlussfassung im Februar 2018, dass wir Veränderungen in der Mittelverwendung hinbekommen können. Ich kann aus eigenem Erleben sagen: Es ist nicht ganz so einfach, auch mit den anderen ostdeutschen Bundesländern zunächst einmal zu einer Einigung zu kommen. Natürlich können wir Ihnen den Wunsch erfüllen, wir stellen eine Bundesratsinitiative und dann sitzen wir allein da. Das sind eben unsere Stimmen, die das beschlossen haben. Besser ist es, man findet, wenn man im Bundesrat erfolgreich sein möchte, andere Bundesländer, die mit uns gemeinsam so eine Initiative auf den Weg bringen, denn sonst ist die von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Ich kann sagen, dass auch der Ministerpräsident viele Runden dafür genutzt hat, um genau das hinzubekommen, nämlich dass man diese Mittel auch anderweitig einsetzen kann.
Nun ist es so, dass dieses Gesetz bisher nicht geändert worden ist. Es müsste aber geändert werden, wenn man etwas erreichen wollte. Wir werden weiter daran arbeiten – das ist gar nicht die Frage –, aber die BvS selbst bezieht sich auf diesen Passus im Gesetz und die Vereinbarung, die am 14. Februar 1994 das erste Mal geschlossen wurde, nämlich wie das Geld zu verwenden ist – Herr Wirkner hat noch mal auf die prozentualen Zahlen
Ich will auch sagen, weil der Antrag vom Februar 2018 angesprochen wurde, dass wir natürlich sehr intensiv im Auge gehabt haben, wie wir den einzelnen Institutionen, die sich entweder an der Grenze befinden oder auch Aufarbeitung betreiben, helfen können. Im Übrigen muss ich sagen, weil auch hier bestimmte Aufarbeitungen angesprochen worden sind: Natürlich ist aus diesen PMO-Mitteln, also aus den wieder hervorgeholten Mitteln, zum Beispiel auch die Stiftung Aufarbeitung mit unterstützt worden. Das ist quasi vorabgezogen, bevor die Bundesländer dann die Vereinbarung und die entsprechenden Zuweisungen in den vergangenen Jahren bekommen haben. Es ist nicht so, dass an der Stelle nie etwas passiert ist. Auch die Kleinen Anfragen, die wir schon beantwortet haben, was in der Vergangenheit mit dem Geld passiert ist, zeigen sehr deutlich, dass jede vergangene Landesregierung – auch unsere Landesregierung wird das so tun – natürlich darauf geschaut hat, dass auch die Gedenkstätten in angemessener Weise mit bedacht worden sind. Wir haben eine Antragstellung von 98 Millionen Euro, können das natürlich nur partiell auch befrieden, weil wir natürlich zum einen in dem Bereich Kultur/Soziales und zum anderen in dem Bereich Wirtschaft/Kommune – den müssen wir auch noch mit bedenken – eine große Antragstellerbreite haben. Das heißt, wir können nicht einfach die Maßnahmen verschieben.
Aber ich will noch mal sagen, dass Gedenkstätten auch in dieser Tranche bedacht werden, zum Beispiel die Gedenkstätte Andreasstraße, natürlich auch Point Alpha, die Grenzanlagen und das Grenzmuseum, auch beim Grünen Band, Leutenberg und natürlich auch die Aufarbeitung der Geschichte auf der Leuchtenburg. Wir haben die Mittel zunächst – sage ich mal – theoretisch geteilt und haben sie dann mit den einzelnen Ministerien und den vorliegenden Anträgen entsprechend beraten und dann auch zugeteilt. Ob am Ende dann diese Maßnahmen umgesetzt werden können, liegt natürlich zumeist an den Antragstellern. Wir haben schon auch versucht, darauf zu schauen. Sie wissen, in der Vergangenheit hatten wir nur eine ganz kurze Frist, diese Mittel auszugeben.
Dass Sie nicht wissen, dass die Landesregierung etwas tut, liegt daran, dass Sie mich noch nie gefragt haben, was wir da machen, bzw. nicht das nachgelesen haben, was wir hier schon gesagt haben. Wir sind schon seit Oktober 2017 in einem engen Gespräch mit der BvS zu der Frage, wie wir Veränderungen hinbekommen können. Außer dass wir eine längere Verwendungszeit bekommen ha
ben, ist da mit der BvS bisher nichts möglich gewesen. Und wenn denn noch eine letzte Tranche oder zwei letzte Tranchen in den nächsten Jahren ausgezahlt werden können, dann handelt es sich schon lange nicht mehr um das eigentliche Vermögen.
Was wir jetzt an finanziellen Mitteln bekommen haben, sind Entschädigungszahlungen von Banken, die damals das Geld bekommen und keine Auskunft gegeben haben, wo es denn hingeflossen ist. Also wir sind schon ein ganzes Stück weiter, es sind schließlich 30 Jahre vergangen. Aber wenn dann noch einmal eine Tranche übrig ist, dann ist es so – möchte ich sagen –, dann müssen sich die Parteien im Bund schon einig werden und da muss auch mal ein Antrag gestellt werden, dass es dann möglich ist, diesen Paragrafen im Gesetz noch einmal zu verändern, aufzubohren. Das hat aber natürlich auch wieder eine andere Dimension. Wenn Sie nämlich für bestimmte Opfergruppen einen Härtefallfonds machen, ist es alles gut und schön. Dann müssen Sie aber, weil begrenztes Geld da ist, auch sagen: Wie gehe ich dann damit um? Bei dem Heimkinderfonds haben wir gesagt: Jeder bekommt soundso viel, wenn er einen Antrag stellt und das nachweist, und der Fonds war nach oben nicht ganz begrenzt. Auch das muss man bedenken, wenn man so etwas tut – in welcher Form man das tut und welche Gruppen dann auch zu allererst und am nötigsten eine Entschädigung bekommen sollten.
Ich muss ganz ehrlich sagen – und das sage ich auch im Interesse derer, die Opfer sind –: Wir sollten den Opfern nicht zu viel Hoffnung auf Geld machen, wenn wir am Ende nicht in der Lage sind, auch die Grundlagen dafür zu schaffen, dass es dann auch möglich ist, Gelder zu zahlen. Denn das ist, glaube ich, das eigentlich Schwierige. Sie hatten gerade die Zwangsausgesiedelten mehrfach im Gespräch und es ist gut beschrieben worden, wie das ist, auch mit der Opfergruppe zu sprechen. Ich weiß noch sehr gut, wie sich die damalige Ministerpräsidentin Frau Lieberknecht sehr intensiv darum bemüht hat. Ich will das mal nicht freundlich sagen: Die ist in Berlin einfach abgetropft. Nichts ist passiert.
Deswegen sollten wir da sehr realistisch rangehen und den Leuten nicht mehr Hoffnung machen, als wir machen können. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte hier noch einmal klarstellen: Es geht bei dem Antrag nur darum, dass die Verwaltungsvorschrift für die PMO-Mittel geändert werden muss. Diese Bundesratsinitiative, die Sie mir übergeben haben, Frau Rothe-Beinlich, bezieht sich eben nicht grundsätzlich auf die Änderung der Verwaltungsvorschrift. Ich möchte Ihnen, Frau Taubert, als Ministerin ausdrücklich dafür danken, dass Sie im Anschluss der Debatte so sachlich dazu beigetragen haben, das Thema noch einmal zu erklären. Ich freue mich, dass Sie das so sachlich getan haben, das ist dieser Debatte eigentlich auch gezollt. Ich würde mich freuen, wenn wir weniger beherzt mit diesen Dingen emotional umgehen oder uns den Vorwurf machen, dass wir das als Wahlkampfthema nutzen.
Das ist schon gar nicht mein Ansinnen, das können Sie mir glauben. Es geht um die Sache und wenn es um die PMO-Mittel geht, dann sollten wir alle an einem Strang ziehen. Fakt ist eins: Im Februar 2018 haben Sie unseren Antrag nicht mitgetragen.
Es geht auch heute noch mal darum, in Erinnerung zu bringen und noch mal den Antrag zu stellen, dass diese Verwaltungsvorschrift geändert werden sollte und muss, vorausgesetzt, dass es weitere finanzielle Zuwendungen an die Länder gibt. Das ist das Ansinnen und ich möchte mich ausschließlich bei Ihnen, Frau Ministerin Taubert, für die sachliche Darstellung bedanken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Wirkner, ich zitiere aus Ihrem Antrag, das steht unter Nummer II: „Die Landesregierung wird aufgefordert, mittels einer entsprechenden Bundesratsinitiative darauf hinzuwirken, dass angesichts der vielfach sozial prekären Situation vieler in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und in der DDR politisch Verfolg
ter insbesondere denjenigen wirksamer geholfen wird, die sich weiterhin verfolgungsbedingt in einer schwierigen Lebenslage befinden und bisher nicht oder nur ungenügend unterstützt werden.“
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau das ist im Bundes- rat beschlossen worden!)
Ich verweise nochmals darauf: Das ist das, worauf sich Ihr Antrag bezieht. Und da gibt es die Bundesratsdrucksache 316/18.
Nicht? Gut. Das war nur der Hinweis auf die Wortmeldung, die ich nicht gleich gesehen hatte. Dann sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr.
Es wurde keine Ausschussüberweisung beantragt und wir stimmen deswegen direkt über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/6657 ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der CDU-Fraktion und die Abgeordnete Herold. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? Das sind die Fraktion der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Rietschel. Der Antrag ist damit mehrheitlich abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Approbationen und Zulassungen für ausländische Ärzte und Anerkennung der Berufsqualifikation für ausländisches Pflegepersonal in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/6685 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, am 17. Januar berichtete die „Thüringer Allgemeine“ von einem Fall, und zwar von einem Arzt aus Serbien, der an der Geriatrischen Fachklinik „Georgenhaus“ in Meiningen zum Jahreswechsel eine Stelle als Assistenzarzt übernehmen sollte. Das Warten auf die Berufserlaubnis zögerte sich über Wochen hin und er erhielt letztendlich im Februar einen Prü
fungstermin, zwei Monate nach dem eigentlich geplanten Beginn seiner Tätigkeit. Das Ergebnis können wir uns alle denken, denn er konnte die Stelle nicht antreten und ist inzwischen in seine Heimat zurückgekehrt.