Protokoll der Sitzung vom 29.03.2019

dieser Art im Sinne des Artikels 14 der Verordnung und seitdem wird es auch getan.

Vom 20. September bis 22. November 2018 fand die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Managementvorschlägen für die invasiven Arten hier in Thüringen statt. Dazu gehören auch Maßnahmen in Bezug auf die Nilgans. Aktuell erfolgt auf Bund-Länder-Ebene eine Abstimmung über die dazu eingegangenen Stellungnahmen, um ein bundesweit weitgehend einheitliches Management dieser invasiven Arten zu gewährleisten. Ich betone aber noch mal: Tiefgreifende Auswirkungen der Nilganspopulation auf heimische Arten sind entgegen der von der AfD formulierten Aussage wissenschaftlich nicht belegt. Das in der IAS-Verordnung festgelegte Prinzip der Kosten-Nutzen-Kalkulation bei der Durchführung von Managementmaßnahmen muss also auch bei dieser Art im Blick behalten werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung setzt nun in Abstimmung mit den anderen Ländern und dem Bund die Regelungen zur Prävention und zum Management invasiver gebietsfremder Arten entsprechend der eingangs genannten Richtlinie um. Auch die Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht ist innerhalb der Landesregierung bereits abgestimmt worden. Eine zielorientierte Umsetzung der IAS-Verordnung ohne viel bürokratischen Aufwand kennzeichnet also das Handeln der Landesregierung.

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der AfD kommt – wie Sie sehen – deutlich zu spät und ist völlig entbehrlich.

(Beifall SPD)

Hier wird nur auf einen fahrenden Zug aufgesprungen, der sich schon längst in die richtige Richtung bewegt. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es gibt eine weitere Wortmeldung vom Abgeordneten Möller.

Sehr geehrte Kollegen, insbesondere Herr Kummer! Das enttäuscht mich alles schon sehr. Herr Kummer, Sie sind, glaube ich, seit 1999 Abgeordneter, Sie sind Vorsitzender des Umweltausschusses, Sie sind meines Wissens Nebenerwerbslandwirt, Sie kennen die Problematik sicherlich aus vielen Fachgesprächen und Sie haben das Thema bis

(Abg. Kummer)

her nicht ein einziges Mal mit einer eigenen Initiative erörtert. Nun sagen Sie, der Antrag der ersten Fraktion, die zum Thema „Nilgans“ was vorlegt, entspricht nicht ganz Ihren Anforderungen. Wobei das ein bisschen nebulös bleibt, weil das, was Sie da im Detail sagen, das wissen Sie selbst, sind Scheinargumente.

Die Tatsache, dass eine Ausnahme für die Hege gesetzlich geregelt werden muss, ist doch kein Argument gegen diesen Antrag. Wir machen gerade eine Novelle des Jagdgesetzes, das ist gerade an den Ausschuss überwiesen worden. Wo wollen Sie es denn anders regeln als beispielsweise im Jagdgesetz? In Sachsen-Anhalt gibt es beispielsweise auch so eine Novelle des Jagdgesetzes. Ich weiß gar nicht, ob sie schon durch ist. Aber auch dort wurde eine Ausnahmeregelung für die Hege der Nilgans mit aufgenommen, dass man dort eben keine Hege durchführt. Das wäre gerade angesichts des aktuellen zeitlichen Rahmens ohne Weiteres regelbar. Es wäre derselbe Ausschuss, in dem darüber zu sprechen ist. Dasselbe gilt natürlich auch für den Austausch des Geleges.

Sie wissen also, das wäre ohne Weiteres sofort umsetzbar. Insofern sind das aus meiner Sicht ganz klar auf der Hand liegende Scheinargumente, mit denen Sie im Grunde genommen, obwohl Sie wissen, dass wir mit der Sache recht haben, am Ende doch den Antrag der AfD-Fraktion ablehnen wollen, weil allen anderen Behauptungen zum Trotz leider Ihre Partei – ich will das gar nicht mal auf Sie persönlich beziehen – und wahrscheinlich Ihr grüner Koalitionspartner sagen, eine sachliche Auseinandersetzung mit der AfD, das wollen wir zwar mit dem Mund, aber das wollen wir nie in der Realität. Damit erweisen Sie am Ende natürlich den Interessen der Landwirte, dem Naturschutz und auch den Interessen der Jagd einen Bärendienst. Sie sollten diese Haltung überdenken.

Ich meine, wir sind in den Landtag gewählt worden, weil wir – das mag Ihnen gefallen oder nicht – Positionen vertreten, die in der Bevölkerung durchaus einen gewissen Widerhall finden und die deswegen auch hier im Landtag Berücksichtigung finden sollten, auch in der sachlichen Auseinandersetzung. Wenn Sie diese sachliche Auseinandersetzung ablehnen, entweder so polemisch, wie es Herr Adams gemacht hat, oder mit solchen Scheinargumenten, dann verfehlt das Parlament ein Stück weit leider seinen Zweck.

Insofern bitte ich Sie: Gehen Sie da noch mal in sich! Es ist nun wirklich ein rein unideologisches Thema. Es ist eine Sache, bei der es eigentlich – bis vielleicht auf die Grünen, die haben es noch nicht ganz verstanden – um Umweltschutz, um Na

turschutz, um Jagdpolitik geht. Das hat nichts mit den großen Verwerfungslinien unserer politischen Auseinandersetzung zu tun. Da heben Sie sich doch keinen Bruch, wenn Sie einer Ausschussüberweisung zustimmen – das vielleicht noch mal ergänzend.

(Beifall AfD)

Herr Abgeordneter Kummer, Fraktion Die Linke.

Herr Möller, ich habe es Ihnen gestern gesagt. Sie hätten gestern zum Jagdgesetz noch einen entsprechenden Änderungsantrag hier einbringen können, der hätte in erster Lesung beraten werden können, man hätte es zusammenführen können, im Ausschuss beschließen können, dann hätten wir keine Probleme mit dem Bepackungsverbot gehabt. Das wäre der Punkt gewesen, wenn Sie es ehrlich gemeint hätten. § 21 Abs. 3 – Verbot, Nester und Gelege zu beschädigen: Das kriegen Sie mit Ihrem Antrag nicht hin. Sie können sich doch mit Ihrem Antrag nicht einfach über das Gesetz stellen. § 1 Abs. 3 – die Hege: auch dort eine Verpflichtung, keine Ausnahmemöglichkeit. Sie müssen beim Gesetz agieren. Versuchen Sie es im Ausschuss beim Gesetz. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen jetzt nicht vor. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt worden. Wer möchte diese Ausschussüberweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von CDU und AfD. Wer ist gegen diese Ausschussüberweisung? Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung mit Mehrheit abgelehnt.

Weiter wurde beantragt, den Antrag an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. Wer ist für diese Ausschussüberweisung? Erneut die Fraktionen von CDU und AfD. Wer ist gegen diese Ausschussüberweisung? Die Koalitionsfraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Dann ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Damit stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/6957 ab. Wer ist für diesen Antrag? Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Koalitionsfrak

(Abg. Möller)

tionen. Wer enthält sich? Die CDU-Fraktion. Damit ist der Antrag auch abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 16

Rechtsstaatliche Verhältnisse wiederherstellen, neue Wege in der Abschiebepraxis beschreiten Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/6958 -

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Abgeordneter Henke hat das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, der hier von uns eingebrachte Antrag behandelt die Thematik der mangelhaften Abschiebepraxis – ein Problem, das in den letzten Jahren immer größer geworden ist, obwohl uns die Bundeskanzlerin noch vor gut zwei Jahren vollmündig eine sogenannte nationale Kraftanstrengung für mehr Abschiebung versprochen hatte. Passiert ist jedoch nicht viel, denn bundesweit scheiterten vergangenes Jahr mehr als die Hälfte aller geplanten Abschiebungen. Von circa 57.000 geplanten Abschiebungen kamen 31.000 nicht zustande. Auch hier in Thüringen gestaltet sich die Situation ähnlich. So konnten im Jahr 2017 von 1.426 versuchten Abschiebungen nur 648 auch tatsächlich erfolgreich durchgeführt werden. Im Ergebnis macht das somit eine Erfolgsquote von gerade einmal 45 Prozent. Dieses verheerende Ergebnis wird von den Werten aus dem vergangenen Jahr sogar noch übertroffen. 2018 konnten nämlich gerade einmal 665 von insgesamt 1.733 versuchten Abschiebungen vollzogen werden, was eine magere Erfolgsquote von 38,4 Prozent ergibt.

Die Gründe für das Scheitern der geplanten Abschiebungen sind dabei ebenso bunt und vielfältig wie die Abzuschiebenden selbst. Manchmal sind die Ausreisepflichtigen plötzlich krankheitsbedingt reiseuntauglich, sie leisten Widerstand am Flughafen oder aber die betreffende Person ist bei der Abschiebung nicht mehr anzutreffen, da sie rechtzeitig untergetaucht ist. Zumindest in der letzten Konstellation könnte man mithilfe des Instruments der Abschiebehaft sicherstellen, dass die Abschiebung auch tatsächlich vollzogen wird. Das einzige Problem hierbei ist jedoch, dass die Anordnung von Abschiebehaft nicht immer möglich ist, denn, wie sich aus der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Walk zu diesem Thema ergibt, unterbleibt der Er

lass eines Haftbeschlusses durch das Amtsgericht, wenn kein freier Abschiebeplatz zur Verfügung steht, denn wir haben ja kein Abschiebegefängnis. Da bundesweit jedoch gerade einmal etwa 400 Abschiebeplätze existieren, kam es auch hier im Freistaat in der Vergangenheit bereits wiederholt dazu, dass in Ermangelung eines freien Haftplatzes die Abschiebehaft nicht verhängt werden konnte und man die abzuschiebenden Personen wieder freilassen musste.

Nun führt die Landesregierung in den besagten Kleinen Anfragen weiter aus, dass die Errichtung einer Abschiebehafteinrichtung aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht zielführend sei, da ja auch nur eine relativ geringe Anzahl an Personen in den letzten Jahren in Abschiebehaft genommen werden konnte. Es müsste eigentlich jedem einleuchten, dass stattdessen vielmehr die logische Konsequenz der angezeigten Umstände sein muss, dass man die Anzahl der bestehenden Abschiebeplätze schnellstmöglich erhöht, damit das Instrument der Abschiebehaft wieder jederzeit ungehindert eingesetzt werden kann. Zu diesem Zweck ist, wie von uns gefordert, die Einrichtung einer provisorischen Containerabschiebehaftanstalt in der Nähe des Flughafens Erfurt-Weimar das ideale Mittel,

(Beifall AfD)

denn die Verwendung von voll ausgestatteten Wohncontainern bietet im Vergleich zum Einsatz einer Immobilie eine verhältnismäßig kostengünstige sowie gleichzeitig auch kurzfristig realisierbare Alternative zur sicheren Unterbringung von Ausreisepflichtigen. Flankierend hierzu sind darüber hinaus zur Gewährleistung der reibungslosen Außerlandschaffung der betroffenen Personen Charterflüge zur Durchführung von Sammelabschiebungen vom Flughafen Erfurt-Weimar zu organisieren.

(Beifall AfD)

Die Kombination der beiden aufgezeigten Maßnahmen wird letztlich maßgeblich dazu beitragen, dass die Erfolgsquote im Bereich der Abschiebungen hier in Thüringen signifikant ansteigt, Recht und Gesetz wieder durchgesetzt werden und letztlich auch das Vertrauen der Bürger in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats wiederhergestellt wird.

Zum Schluss noch ein kleines Zitat von meinem Kollegen Prof. Dr. Gottfried Curio – mit Ihrer Erlaubnis: „Bei Abschiebungen tauchen sie unter, beim Geldabheben wieder auf!“ Vielen Dank.

(Beifall AfD)

(Vizepräsidentin Marx)

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner erhält Abgeordneter Dr. Hartung von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die AfD möchte die gescheiterten Abschiebungen dadurch verhindern, dass sie mehr Haftplätze schaffen will. Sie möchte dabei 100 Haftplätze für Thüringen schaffen. Lassen wir uns das mal auf der Zunge zergehen: Es gibt in ganz Deutschland, wo seit 2018 eine zentrale Vergabe der Abschiebehaftplätze erfolgt, 479 Abschiebehaftplätze. Das heißt, mit dieser Einrichtung von 100 Abschiebehaftplätzen würden wir die Gesamtzahl aller Abschiebehaftplätze in Deutschland um 21 Prozent steigern. Das erscheint nicht nur viel, das ist auch viel.

Wir haben in den Jahren 2014 bis 2018 insgesamt 68 Fälle von Abschiebehaft in Thüringen ausgelöst. Das heißt, wir hätten nicht einmal in den vier Jahren zusammen so viele Abschiebehäftlinge gehabt, um diese Haftanstalt zu füllen. Das ist wirklich mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Und wenn Sie jetzt meinen – ich kann mir das ja schon vorstellen –, das würde auf die rot-rot-grüne Abschiebepraxis zurückzuführen sein, schauen wir doch mal in ein anderes Bundesland. Schauen wir nach Bayern, das nun nicht unbedingt für seine sozialistischen Umtriebe bekannt ist, die haben bei sechsmal so vielen Einwohnern genau 88 Abschiebehaftplätze. Wenn wir jetzt in einem annähernden Verhältnis dazu Haftplätze schaffen würden, wäre das irgendwo unter 20 Plätzen. Das rechnet sich überhaupt nicht. Selbst bei diesen 100 Abschiebehaftplätzen muss man sich ganz genau anschauen, was wir damit sollen. Bayern hat von diesen 88 Plätzen gerade – Anfang 2018 – 30 Abschiebehaftplätze am Flughafen München geschaffen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Im Ankerzentrum geht es zu wie im KZ!)

In dieser gesamten Zeit seit 2018 haben auf diesen 30 Plätzen genau 63 Abschiebehäftlinge auf ihre Abschiebung gewartet – selbst diese 30 Plätze sind nicht ausgelastet. Daraufhin hat das Bundesland Bayern diese Plätze anderen Bundesländern angeboten – kein Interesse, weil der Bedarf nicht da ist.

Jetzt schauen wir mal: Die Bayern geben für diese 30 Haftplätze am Münchner Flughafen jeden Monat 420.000 Euro Miete aus. Wir werden nicht ganz so viel Miete in Erfurt zahlen müssen. Aber wenn man dagegen hält, dass wir insgesamt für diese 68 Abschiebehaftplätze, die wir in Anspruch genommen

haben in den Jahren, 270.000 Euro ausgegeben haben, zeigt sich, dass es wirtschaftlich Wahnsinn wäre, hier 100 nicht benötigte Abschiebehaftplätze in Thüringen zu schaffen. Die AfD stellt hier also eine Forderung, die so grotesk überzogen ist, dass wir sie nur ablehnen können, und dann wird sie wieder mit dem Finger auf uns zeigen und sagen: Rot-Rot-Grün verweigert die Abschiebung. Es ist nicht die Frage, ob wir diese Abschiebehaftplätze nicht brauchen – das, denken Sie, wird Ihre Wähler nicht interessieren –, aber die reinen Zahlen sagen aus, dass jeder, der rechnen kann, jeder, der sich mit der Materie beschäftigt, und jeder, der ein bisschen Verantwortung für den Umgang mit Steuergeldern hat, diesen Antrag ablehnen muss. Darum bitte ich Sie. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Möller von der AfD-Fraktion das Wort.

Na gut, dann mache ich eben heute Einzelbeatmung. Zunächst mal Herrn Hartung.

Herr Hartung, Ihre zwei wesentlichen Argumente lauten: kein Bedarf und wirtschaftlicher Wahnsinn. Da gehen wir das mal durch. Fangen wir mal mit „kein Bedarf“ an. Wir haben eine Kleine Anfrage, und zwar eine, die von meiner Wenigkeit gestellt worden ist, und darauf haben wir auch eine Antwort vorliegen. Ich sage Ihnen mal die Zahlen für versuchte Abschiebung und Rückführung aus Thüringen. Das waren im Jahr 2018 1.733 Fälle Versuch einer Abschiebung und vollzogen wurden im Jahr 2018