Protokoll der Sitzung vom 29.03.2019

Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Frau Staatssekretärin Ohler, Sie haben das Wort für die Landesregierung.

(Abg. Tischner)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, auch diejenigen, die jetzt noch hereinkommen und am Livestream sind! Ich möchte auch noch einmal ganz herzlich Frau Grosse-Röthig und Herrn Richter begrüßen, die sehr engagierte Vertreter aller Kinder in den Kindergärten dieses Landes sind.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie haben sich – soweit ich mich erinnern kann – auch immer für ein beitragsfreies Kita-Jahr ausgesprochen. So viel dazu, dass die Eltern das nicht wollen. Ich möchte an dieser Stelle als allererstes den regierungstragenden Fraktionen ganz herzlich für die Einbringung dieses Gesetzes danken.

Gemeinsam haben wir das Ziel, unsere gute frühkindliche Bildung noch weiter zu verbessern und die Bundesgelder bestmöglich zu investieren. Erlauben Sie mir einen kurzen Schlenker in Richtung Herr Tischner. Es geht heute nicht um Schule, sondern um Kindergärten. Es ist aber falsch zu sagen, die Landesregierung hätte kein Interesse an einer Qualitätsverbesserung in den Schulen. Die Landesregierung hat nicht nur einen Schwerpunkt auf Bildung, sondern auch auf frühkindliche Bildung gelegt. Wir wollen damit alle Kinder erreichen, Ihre und meine genauso wie Kinder mit Migrationshintergrund oder jene, deren Wohnumfeld als sozial benachteiligt zu bezeichnen ist. Hierbei geht es – ich sage es immer wieder gern – um ein Angebot und nicht um Pflicht. Wir werden keine Kindergartenpflicht einführen. Am Rande bemerkt: Auch die Eltern, die ihre Kinder in den Kindergarten geben, erziehen diese Kinder.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Erst zum 1. Januar 2018 ist die Novelle des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes in Kraft getreten. Damit haben wir nicht nur ein beitragsfreies Kindergartenjahr eingeführt, sondern auch die Qualität in der Betreuung gesteigert. Der Betreuungsschlüssel der Drei- bis Vierjährigen wurde verbessert, die Leitungen wurden gestärkt und die Elternvertretung wurde ausgebaut. Bei unseren damaligen Überlegungen haben wir Empfehlungen wissenschaftlicher Studien umgesetzt und investieren seit dem vergangenen Jahr statt bisher rund 345 Millionen Euro jetzt rund 392 Millionen Euro für Kindergärten in Thüringen. Das ist gut angelegtes Geld und wir freuen uns jetzt darüber, dass wir Unterstützung durch den Bund bekommen. Wie Herr

Wolf schon gesagt hat, 4,5 Prozent des Geldes sind das.

Sehr geehrte Anwesende, ich halte es nach wie vor für richtig, die Bundesmittel zum Ausbau der frühkindlichen Bildung nicht einseitig zu investieren. Da stehen wir auch nicht allein, denn die Gespräche mit der Landeselternvertretung, dem Gemeindeund Städtebund, den Vertretern der freien Träger und den Gewerkschaften haben gezeigt, dass wir die Qualitätsentwicklung und den Ausbau der Beitragsbefreiung auch künftig parallel weiter angehen müssen. Eine einseitige Festlegung würde der Komplexität des Themas „Kindertagesbetreuung“ nicht gerecht. Zudem sind sich alle Akteure einig, dass wir Veränderungen in der Erzieherausbildung benötigen, um den Fachkräftebedarf auch mittelund langfristig decken zu können. Ich sage es auch an dieser Stelle noch einmal: Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen wird von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt. Der darin enthaltene Dreiklang aus einer Stärkung der Betreuungsqualität, einem Ausbau der Beitragsfreiheit und einer Veränderung der Erzieherausbildung wird dazu führen, dass wir spürbar und nachhaltig die Qualität der frühkindlichen Bildung noch weiter verbessern können. Durch die Stärkung der Betreuungsqualität durch einen verbesserten Personalschlüssel und zusätzlich 530 Erzieherinnen und Erziehern wird mehr Zeit für die Kinder sein bzw. mehr Zeit für Vorund Nachbereitung und Elternarbeit, was wiederum auch die Qualität verbessern wird. Mit dem Modellprojekt „Multiprofessionelle Teams“ sollen Kindergärten mit komplexen Herausforderungen unterstützt werden.

Zum Ausbau der Beitragsfreiheit: Mit der Erweiterung der Beitragsfreiheit von zwölf auf 24 Monate sparen Eltern pro Kind im Durchschnitt – Herr Wolf sagte, 2.900 Euro –, wir rechnen mit 3.000 Euro. Das ist für einen Normalverdienerhaushalt eine ganze Menge Geld. Damit erhalten Familien eine konkrete Nettoentlastung.

(Beifall DIE LINKE)

Erlauben Sie mir eine Anmerkung zu der Debatte, die Beitragsbefreiung würde nur die Wohlhabenden entlasten. Meines Wissens gehören die Straßenbahnfahrerin und der Krankenpfleger nicht unbedingt zu den Wohlhabenden. Aber gerade für diese Familien sind 3.000 Euro eine ganze Menge Geld.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zudem ist die Beitragsfreiheit auch eine Frage der Würde, denn wenn auch Familien mit geringem Einkommen heute bereits eine Erstattung der Kindergartengebühren beim Amt beantragen können,

ist es ein großer Unterschied, ob alle gleichermaßen sorgenfrei den Kindergarten besuchen können, oder ob das Grundrecht auf Bildung mit dem Bittstellergang zum Amt verbunden ist. Ja, es ist richtig, unser bildungspolitisches Ziel ist es, Bildung, auch frühkindliche Bildung, auf Dauer beitragsfrei zugänglich zu machen. Dieses ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg.

Nun zur Ausbildung: In einem Modellprojekt soll die praxisintegrierte Erzieherausbildung in Thüringen erprobt werden. Das heißt, die Auszubildenden sind von Anfang an in den Kindergärten und sie bekommen eine Ausbildungsvergütung. Wir als Landesregierung investieren im zweiten Jahr bereits 30 Prozent und im dritten Jahr 70 Prozent. Das sind die Bundesmittel, die in dieser Zeit abgeschmolzen werden. An dieser Stelle sei auch noch mal erwähnt, es ist nicht so, dass wir deutlich zu wenig Erzieherinnen und Erzieher ausbilden würden, es gehen nur immer noch ziemlich viele weg. Hier hat die Niedriglohnpolitik unserer Vorgängerregierung doch einiges verschlechtert. Wenn wir es schaffen, einen Anstieg in eine bezahlte Ausbildung für die Interessierten zu schaffen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie dann auch Thüringen bleiben, deutlich größer.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Unsere Berechnung für den Anteil an den 5,5 Milliarden Euro ist etwas vorsichtiger als die bereits vorgetragenen Berechnungen, weil es ein kompliziertes Ausrechnungsverfahren über die Umsatzsteuerverteilung gibt. Wir kommen im Moment – das kann sich auch noch nach oben verändern – auf 136,5 Millionen Euro für Thüringen. Das sind im Jahr 2020 circa 37,7 Millionen und für die beiden darauffolgenden Jahre 49,4 Millionen Euro.

Der Bund – das wurde auch schon erwähnt – lässt die Länder selbst entscheiden, wie das Geld vor Ort verwendet werden soll. Wenn er eine bestimmte Maßnahme ausdrücklich nicht gewollt haben würde, hätte er die nicht in den Maßnahmenkatalog aufgenommen. Die Entscheidung, was die Länder mit dem Geld machen, ist sinnvoll, weil so in den Ländern ein passgenauer Mitteleinsatz möglich wird. Ich bin sehr froh darüber, weil wir als kleines Thüringen sonst ganz oft drohen, unter die Räder zu geraten, gerade bei Maßnahmen wie Kindergartenausbau, bei dem deutlich größere Länder einen wesentlich größeren Nachholbedarf haben. Wenn in Bayern das Geld erst mal in die Kindergartenplätze investiert werden muss, können wir froh sein, dass wir auch anderes damit anfangen dürfen, weil die Anzahl unserer Plätze doch schon recht hoch ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, das absolut begrüßenswerte aktuelle finanzielle Engagement des Bundes bei der frühkindlichen Bildung darf aber kein einmaliger Geldsegen sein. Es muss darauf ankommen, die Mittel auch über das Jahr 2022 zu verstetigen. Frühkindliche Bildung ist und bleibt eine große Aufgabe, zu der alle ihren Beitrag leisten müssen auf hohem Niveau und dauerhaft. Uns allen muss es ein Anliegen sein, allen Kindern den bestmöglichen Zugang zu Bildung zu gewähren. Daran hängen entscheidend die Chancen, die sie später in ihrem Leben haben. Das wissen Sie alle genauso gut wie ich und das wurde durch unzählige Studien tausendfach belegt. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung, zunächst zur Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Kann ich keine erkennen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir stimmen über die Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Das hat Frau Rosin beantragt. – Das sind Teile der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Die AfD-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, weil es ein Gesetzentwurf der Fraktionen ist.

(Staatssekretärin Ohler)

Es ist die Überweisung an den genannten Ausschuss beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, AfD-Fraktion und die CDU-Fraktion. Damit ist diese Ausschussüberweisung beschlossen.

Wir stimmen über die Federführung ab. Ich gehe davon aus, dass sie beim Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport liegen soll. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist die Federführung für den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport festgelegt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen nun zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2

Thüringer Gesetz zur Beseitigung von Wahlrechtsausschlüssen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6495 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/7006 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Adams aus dem Innenund Kommunalausschuss zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, in seiner 135. Sitzung am 14. Dezember 2018 hat der Landtag den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in erster Lesung beraten. Der Landtag hat den Gesetzentwurf in dieser Sitzung federführend an den Innen- und Kommunalausschuss sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und den Gleichstellungsausschuss überwiesen. Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 66. Sitzung am 24. Januar 2019 und in seiner 68. Sitzung am 21. März 2019 beraten. Zu dem Gesetzentwurf wurden ein schriftliches Anhörungsverfahren und eine Online-Diskussion durchgeführt. Insgesamt gingen elf Stellungnahmen ein, unter anderem von den kommunalen Spitzenverbänden, dem Deutschen Institut für Menschenrech

te und dem Paritätischen. In der 68. Sitzung des federführenden Innen- und Kommunalausschusses am 21. März 2019 haben sich die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Auswertung der Anhörung entschlossen, einen Änderungsantrag – die Vorlage liegt Ihnen vor – in Vorlage 6/5381 einzubringen, mit dem das Inkrafttreten des Gesetzes auf den Tag nach der Verkündung geändert wurde. Damit soll das Gesetz bereits für die Kommunalwahlen und die Landtagswahlen greifen. Dazu wurde eine ergänzende schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände beschlossen. Die kommunalen Spitzenverbände wurden gebeten, bis zum 27. März schriftlich zum Inhalt des vorgenannten Änderungsantrags gegenüber den Abgeordneten des Thüringer Landtags Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen liegen unter der Zuschriftennummer 6/2805 vor. Die kommunalen Spitzenverbände äußerten sich hierbei kritisch gegenüber dem Inkrafttreten vor den Kommunalwahlen.

Der Innen- und Kommunalausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf mit folgender im Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Vorlage 6/5381 enthaltenen Änderung anzunehmen: In Artikel 3 wird die Angabe „am 1. Januar 2020“ – also das frühere Inkrafttreten – durch die Worte „am Tag nach der Verkündung“ ersetzt.

Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 76. Sitzung am 22. März 2019 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit der vom Innenund Kommunalausschuss empfohlenen Änderung in Artikel 3 anzunehmen. Dieser Beschluss liegt Ihnen unter der Vorlagennummer 6/5386 vor.

Der mitberatende Gleichstellungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 27. März 2019 beraten und empfiehlt ebenfalls die Annahme. Dies ist unter der Vorlagennummer 6/5406 nachlesbar. Die Protokolle der beteiligten Ausschüsse liegen Ihnen vor. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache und das Wort erhält Abgeordneter Thamm, Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Schülerinnen und Gäste! Besonders begrüße ich die 60 Schüler der neunten Klassen des Friedrichgymnasiums in Al

tenburg. Seien Sie herzlich willkommen hier im Plenarsaal!

(Beifall im Hause)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem die rot-rot-grüne Koalition im Dezember 2018 den Gesetzentwurf eingebracht hat, haben sich die Ereignisse zu diesem Themenkomplex im wahrsten Sinne des Wortes überschlagen und aus unserer Sicht zu einer völlig neuen Bewertung geführt.

Hinsichtlich der grundsätzlichen bzw. inhaltlichen Bewertung des Gesetzentwurfs durch meine Fraktion erlaube ich mir den Verweis auf meine Ausführungen in der 135. Plenarsitzung am 14. Dezember. Neu – und damit für die heutige Beratung entscheidungsrelevant – sind allerdings die von den Koalitionsfraktionen im Zuge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 29. Januar veranlassten Änderungen und Entscheidungen zu diesem Gesetzentwurf. Konkret beziehe ich mich hier auf den Änderungsantrag der Koalition in Vorlage 6/5381 vom 21. März 2019 sowie die von RotRot-Grün im Innen- sowie im Justizausschuss getroffene Entscheidung zum Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens.

Kritisch bewertet meine Fraktion zunächst die Entscheidung, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes nach vorn und damit nur wenige Wochen vor die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 zu legen. Hierzu hat das Innenministerium sowohl im Innenals auch im Justizausschuss ausführlich Stellung genommen und auf die rechtlichen sowie tatsächlichen Bedenken bezüglich möglicher Wahlanfechtung im Hinblick auf die Neufassung von Wählerverzeichnissen durch die Kommunen hingewiesen.

Insoweit will ich nur am Rande ergänzen, dass die bereits genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts keine unmittelbare Wirkung auf die Wahlrechtsausschlüsse im Freistaat haben, sodass gegenwärtig überhaupt keine Eile geboten ist. Überdies – und das ist der zweite Kritikpunkt – wurde eine nach unserer Auffassung zwingend gebotene nochmalige Anhörung der kommunalen Spitzenverbände nur sporadisch, aber auf keinen Fall im Rahmen einer vom federführenden Ausschuss offiziell beschlossenen Anhörung durchgeführt.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das stimmt nicht, Herr Thamm, Sie haben sogar Ihre Hand bei der Abstimmung gehoben!)