Protokoll der Sitzung vom 09.05.2019

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Wis- sen Sie überhaupt, wovon Sie reden? Offen- bar nicht!)

Wir lassen uns überraschen, wie die Gerechtigkeit und Klarheit in den nächsten Tagen und verbleibenden Monaten bei Rot-Rot-Grün hier in Thüringen aussieht. Wir werden also diesem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Kuschel, Sie sind jetzt da.

Frau Präsidentin, noch mal Entschuldigung, ich war im Foyer im Gespräch, ich wusste nicht, dass es so schnell geht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Wesentlichen kann ich mich den Beiträgen der Kollegen von SPD und Grünen anschließen und will diese noch mal durch ein paar Aspekte ergänzen, weil der CDU-Vertreter versucht hat, eine Relativierung dessen hier darzulegen, was damals 2004 mit Wirkung zum 01.01.2005 geschehen ist. Es wurde wieder so getan, als wäre das, was damals entschieden wurde, alternativlos gewesen.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Genau!)

Es gab eben Alternativen. Was damals geschehen ist, war aus Sicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zunächst vernünftig. Es ging nämlich um eine finanzielle Belastung infolge völliger Fehlplanungen, und diese Fehlplanungen hatten eben auch Landesbehörden mit zu verantworten, die die Fachund Rechtsaufsicht ausgeübt haben. Aber es war unstrittig auch der „Elan“ der kommunalen Akteure, in relativ kurzer Zeit auf der Grundlage falscher Plandaten die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung in Ordnung zu bringen, weil diesbezüglich 1990 unstrittig ein Investitionsstau bestand.

Da kamen natürlich Planer aus den alten Bundesländern, die den Kommunen Dinge vorgeschlagen haben, die völlig an den prognostizierten Entwicklungen vorbeigegangen sind. Und es gab ein starkes Interesse der Wirtschaft, nämlich der Anlagenbauer und der Tiefbauer, die ein Interesse daran hatten, dass Millionen in der Erde verbuddelt wurden. In der Situation musste eine Entscheidung getroffen werden und die war zunächst vernünftig und richtig.

Ich will noch mal die Zahlen nennen, die infolge der Abschaffung der Wasserbeiträge und der Privilegie

rung im Abwasserbereich jetzt zu verzeichnen sind. Die Bürgerinnen und Bürger haben 180 Millionen Euro gezahlte Wasserbeiträge zurückerstattet bekommen. Es war einmalig in der Fiskalgeschichte der Bundesrepublik, dass der Staat bzw. Kommunen, die einmal Geld eingenommen haben, das wieder an den Bürger auszahlten. Die Zweckverbände mussten auf geplante 400 Millionen Euro Wasserbeiträge dauerhaft verzichten, wobei – das muss man sagen – zum damaligen Zeitpunkt nur noch die Hälfte der Wasserversorger überhaupt diese Mitfanzierung der Investitionen über Beiträge satzungsgemäß geregelt hatte. Die andere Hälfte hatte ohnehin schon auf Gebührenfinanzierung umgestellt. Damals war mein Kollege Steffen Harzer Vorsitzender des Zweckverbands Hildburghausen. Das war übrigens einer der Zweckverbände, die keine Wasserbeiträge vorgesehen hatten. Trotzdem hat der Zweckverband mit anderen dann gegen die Abschaffung der Wasserbeiträge mitgeklagt – war auch ein bisschen kurios, aber so ist eben das Leben. Damals wurde prognostiziert, die Gebühren würden explodieren. Nichts ist eingetreten. Im Abwasserbereich wurden 85 Millionen Euro zurückgezahlt durch diese Privilegierung, und die Zweckverbände mussten zwischenzeitlich zunächst erst mal auf 300 Millionen Euro Beiträge verzichten, die gestundet sind. Das ist das eigentliche Problem, das jetzt eingetreten ist. Damit müssen wir uns noch mal beschäftigen, also das Haus, nach der nächsten Landtagswahl, unbestritten. Dieses Sondervermögen war gedacht als eine Zwischenfinanzierung im Abwasserbereich, weil man davon ausgegangen ist, dass diese Privilegierungen nur zwischenzeitlich wirken, weil dann durch die bauliche Nutzung der Grundstücke wieder eine Verrechnung erfolgt und die Anlagen nicht überdimensioniert sind. Heute nach 25 Jahren müssen wir feststellen, dass nahezu keines der Grundstücke, die unter Privilegierung gefallen sind, tatsächlich an die Abwasserentsorgung angeschlossen wurde. Damit handelt es sich um klassische Überkapazitäten, die nach 25 Jahren immer noch da sind. Da stellt sich natürlich die Frage: Müssen nicht auch die Kommunen an der Finanzierung dieser Überkapazitäten, die sie veranlasst haben, mit beteiligt werden? Oder ist es dauerhaft zulässig, dass das alles nur das Land bezahlt? Ich sage, das Land ist in einer Mitverantwortung, weil die Fach- und Rechtsaufsicht beim Land lag, insbesondere hinsichtlich der Fachaufsicht, was die abwassertechnischen Beseitigungskonzepte betraf, nicht eingeschritten wurde, wenn Kommunen überdimensionierte Anlagen gebaut haben.

Jetzt zur tatsächlichen Form der Finanzierung: Die CDU hat sich für dieses Sondervermögen entschieden. Da haben die Finanzexperten gewarnt und ge

(Abg. Kießling)

sagt, das ist ein ausschließliches Geschäftsmodell für Banken. Das hat sich bestätigt. Nur etwa ein Fünftel dessen, was wir dort bezahlen, dient zur Abdeckung von ungedeckten Auflösungsbeträgen, also man könnte sagen, Tilgung der Anlagen. Vier Fünftel sind Zinsen. Die Zinsen hätten wir uns sparen können als Land, wenn man auf einen Vorschlag eingegangen wäre, den die Bürgerinitiativen vorgeschlagen hatten und den wir als Linke damals mitgetragen haben. Die hatten nämlich vorgeschlagen, wir finanzieren das nicht über einen Kredit, über Sondervermögen, sondern machen einfach eine gesplittete Wasser- und Abwassergebühr, nämlich für die, die Beiträge bezahlt haben, und die, die keine bezahlt haben. Das hätte dazu geführt, dass wir nichts hätten zurückzuerstatten brauchen. Über 20 Jahre wäre über die Gebühr eine Rückerstattung erfolgt und wir hätten vor allen Dingen kein Sondervermögen oder keinen Kredit aufzunehmen brauchen. Ich frage mich heute immer noch, weshalb die CDU auf diesen Vorschlag, den die Betroffenen selbst gemacht haben, nicht eingegangen ist. Ich kann mir nur vorstellen – dahinter steht wie so oft Lobbyismus –, dass natürlich die Finanzwirtschaft gesagt hat, wir finanzieren den Staat und so ein Sondervermögen sehr gern, denn es ist ein sicherer Kreditnehmer. Von daher ist es also nicht einfach so zu machen, wie hier jetzt die Vertreter der CDU sagen, das war alles Gegenstand. Es zeigt übrigens, allzu viel versteht die CDU von Finanzen auch nicht. Mit fremdem Geld umzugehen und Schaden für dieses Land zu verursachen, das hat die CDU nicht nur an diesem Beispiel exzellent nachgewiesen, wie sie das können,

(Beifall DIE LINKE)

während wir viel verantwortungsbewusster umgehen. Und den Linken unterstellt man immer, wir könnten nur Geld ausgeben. Wir hätten dreistellige Millionenbeträge hier sparen können, wenn man damals auf unseren Vorschlag eingegangen wäre.

Eine letzte Klarstellung, weil im Zusammenhang jetzt mit diesem Gesetzentwurf wieder vor Ort Verunsicherung geschürt wird: In Bezug auf die Betroffenen und die Zweckverbände ändert sich durch diesen Gesetzentwurf gar nichts. Sie bekommen nach wie vor diese jährlichen Erstattungen, weil – und das finde ich tatsächlich bedenklich – einzelne Aufgabenträger jetzt Ängste schüren und sagen, möglicherweise kündigt Rot-Rot-Grün das Gesetz von 2004 – 01.01.2005 in Kraft getreten – auf und wir müssen jetzt wieder Wasserbeiträge erheben oder bei den Privilegierungstatbeständen die bisher gestundeten Abwasserbeiträge „eintreiben“. Das weise ich noch mal zurück. Das ist boshaft. Es ändert sich in Bezug auf die Empfänger aus dem Son

dervermögen überhaupt nichts. Aber ich appelliere noch mal, wir müssen uns in absehbarer Zeit darüber unterhalten, ob gerade im Abwasserbereich das Sondervermögen tatsächlich noch über weitere 30 oder 40 Jahre ausschließlich vom Land finanziert wird oder ob nicht die Kommunen ihren Beitrag mit leisten können, weil sie auch diese Fehlplanung der Überkapazität mit zu verantworten haben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kollege Kowalleck, ich will gern noch mal wiederholen, was Frau Becker da so vorhin reingeworfen hat. Es war einfach ein Versprechen, damit man die Alleinregierung behält, nichts anderes war das gewesen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Klar haben die Linken Druck gemacht. Ich kann mich gut entsinnen, weil wir natürlich auch unsere Meinung dazu hatten. Aber es war Ihr Versprechen: Wir nehmen euch diese Lasten weg. Obwohl das Rohr schon in der Straße liegt, muss der Stückkanal vom Land bezahlt werden. Das tun wir, solange das notwendig ist. So ist das Vermögen angelegt.

Wir wissen nicht, wann das Ende ist. Auch Sie haben damals kein Ende gesetzt für das sogenannte Sondervermögen, das nur ein Schuldenstand, eine Kreditaufnahmemöglichkeit ist. Sie haben einfach nur gesagt: Schnell, jetzt weg, damit da keiner mehr ruft. Das müssen wir schon festhalten. Deswegen finde ich es eine – ich will mich jetzt nicht im Ton vergreifen – sehr schwierige Argumentation, die Sie da anstrengen, um dann zu sagen: Rot-RotGrün ist schuld, man hätte ja schon... Hat man nicht.

Wir haben jetzt gute Steuereinnahmen. Das will ich auch immer wieder sagen, weil es immer so aussieht, als ob wir das nie zur Kenntnis nehmen. Natürlich haben wir gesagt, wir wollen mit diesen Steuereinnahmen verantwortungsvoll umgehen. Deswegen sagen wir zum einen, dann nehmen wir eben alles, was sonst kreditiert werden müsste, in den Landeshaushalt. Damit kann man auch schöne andere Sachen tun. Man könnte das auch bis 2031 laufen lassen, das würde auch keinen draußen stören. Wir gehen einen anderen Weg. Wir haben be

(Abg. Kuschel)

stimmte finanzpolitische Zielstellungen, die wir einhalten wollen. Deswegen sagen wir auch, jetzt muss mit diesem Sondervermögen und mit der möglichen Kreditaufnahme darin Schluss sein. Ich denke, die CDU kann in jedem Fall da mitstimmen, denn das, was Herr Kowalleck gesagt hat, widerspricht unserem Anliegen ja in keiner Weise. Es gibt auch keine erweiterte Möglichkeit, die besser ist, sondern jetzt es an der Zeit, dass wir den Termin nutzen und auch die Möglichkeit einer weiteren Verschuldung in dieser Sonderkreditaufnahmelinie verhindern und damit vorbeugen. Das macht RotRot-Grün, Leute, denen – es ist gerade erwähnt worden – man immer unterstellt, sie könnten nicht mit Geld umgehen. Rot-Rot-Grün macht das.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Wir haben das Nachhaltigkeitsmodell, wir haben über 1 Milliarde Euro Schulden getilgt und jetzt tun wir auch das. Wir haben alles in den Haushalt aufgenommen, auch die ökologischen Altlasten. Das müssen wir auch sehen. Das sind fast 100 Millionen Euro, die jährlich im Haushalt stehen, was Versprechen oder Verträge aus ganz alten Zeiten sind. Die müssen wir jetzt hier mit einbeziehen. Ich finde, das ist auch sachgerecht. Deswegen hoffe ich, dass hier im Landtag …

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Da- für könnte die CDU mal danke sagen!)

Das könnte sie sagen, ja. Das könnte sie machen. Sie wissen, wie das ist mit dem vielen Lob. Das sollte man nicht tun. Wir kommen auch ohne das Lob der CDU aus, Herr Kowalleck. Wir sind selbstbewusst genug.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Herzlichen Dank noch einmal für die Beratung auch im Ausschuss und ich bitte um Zustimmung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/6668 in zweiter Beratung seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD, das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der fraktionslose Abgeordnete Gentele. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktion der CDU und der fraktionslose Abgeordnete Rietschel. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer jetzt dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind der fraktionslose Abgeordnete Gentele, die Fraktionen der AfD, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer ist dagegen, den bitte ich jetzt, sich zu erheben. Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktion der CDU und der fraktionslose Abgeordnete Rietschel. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir waren übereingekommen, dass wir die Tagesordnungspunkte 12 und 11 heute auf alle Fälle aufrufen. Ich würde vorschlagen – ich schaue zu den Parlamentarischen Geschäftsführern –, dass wir jetzt den Tagesordnungspunkt 12 als vorletzten aufrufen – so hatten wir uns verständigt – und dann den Tagesordnungspunkt 11. Ja? Gut.

Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 12

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/7140 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das sehe ich nicht. Doch. Bitte schön, Herr Staatssekretär Höhn.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf dient der Aktualisierung des Thüringer Landesrechts im Ausweiswesen, und zwar der Aufhebung des Thüringer Personalausweisgesetzes vom 7. August 1991 sowie der Ausfüllung von pass- und ausweisrechtlichen Länderöffnungsklauseln. Infolge der Föderalismusreform I unterliegt das Ausweisrecht seit dem 1. September 2006 der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Mit dem am 1. November 2010 in Kraft getretenen Personalausweisgesetz hat der Bundesgesetzgeber von dieser ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Damit ist das Thüringer Personalausweisgesetz vom 7. August 1991 in seinem materiell-rechtlichen Teil überholt. Lediglich die darin enthaltene Regelung der sachlichen Zuständigkeit ist noch von Bedeutung. Dieses Gesetz, das Thüringer Personalausweisgesetz, ist deshalb aufzuheben.

(Ministerin Taubert)

Das vorliegende Ausführungsgesetz regelt nun die notwendigen Ausführungsvorschriften zum Personalausweisgesetz des Bundes. Da das Passrecht an vielen Stellen parallel zum Ausweisrecht läuft, werden die landesrechtlichen Ausführungsregelungen zum Paßgesetz mit denen zum Personalausweisgesetz zusammengefasst. Das Gesetz regelt in § 1 die sachliche Zuständigkeit der Gemeinden für den Vollzug des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes sowie in § 2 deren Zuständigkeit als Bußgeldbehörde im Pass- und Ausweisrecht. Mit der in § 3 geregelten Verordnungsermächtigung werden die in § 22 a Abs. 2 Satz 3 des Paßgesetzes und § 25 Abs. 2 Satz 2 des Personalausweisgesetzes enthaltenen Länderöffnungsklauseln ausgefüllt. Hierbei geht es um die landesrechtliche Bestimmung der für den automatisierten Lichtbildabruf für die Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen Polizeivollzugsbehörden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Ich danke Ihnen und eröffne die Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Fiedler von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Innenstaatssekretär hat es umfassend dargestellt, hier geht es nur darum, ein Bundesrecht in Landesrecht umzusetzen.

(Beifall SPD)

Wir stimmen der Überweisung an den Innenausschuss zu.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächster spricht Abgeordneter Adams von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste und Zuschauer des Thüringer Landtags, Herr Fiedler hat gerade eben in wahrscheinlich einer seiner kürzesten Reden zu einem Gesetzentwurf gesagt: Das ist ja einfach nur die Umsetzung von Bundesrecht in Landesrecht, wir sind dazu aufgefordert, wir müssen