Protokoll der Sitzung vom 09.05.2019

(Ministerin Werner)

verschiedenen Regionen. Mit der Einführung der verpflichtenden Wahl können wir hier eine weitere Lücke schließen, um die Beteiligungsrechte der Menschen ab 60 Jahren zu stärken. Im Gesetz wurde eine Regelung aufgenommen, wonach die Tätigkeit und die Projekte der Seniorenbeiräte und Seniorenbeauftragten im Rahmen des Landesprogramms Solidarisches Zusammenleben der Generationen gefördert werden können. Damit wird die Arbeit der Seniorinnen und Senioren in den Gesamtkontext der Solidarität aller Generationen gestellt.

Weiterhin wurden die Regelungen über die Mitgliedschaft im Landesseniorenrat überarbeitet – und ich will den Landesseniorenrat als ein wirklich wichtiges Gremium hier in Thüringen herausheben. Es ist nicht nur das zentrale Gremium der Meinungsbildung der Seniorinnen und Senioren, es ist auch das Gremium der Interessenvertretung, auch gegenüber der Landesregierung immer fordernd und kritisch, aber auch sehr konstruktiv, und es ist auch ein Gremium des Erfahrungsaustauschs. Ich will an dieser Stelle den Seniorinnen und Senioren des Landesseniorenrats wirklich sehr herzlich danken für eine intensive Arbeit in den letzten viereinhalb Jahren. Gerade als es um die Erarbeitung unseres Landesprogramms Solidarisches Zusammenleben der Generationen ging, waren das ganz wichtige Begleiterinnen und Begleiter. Wir treffen uns regelmäßig auch in der Landesgesundheitskonferenz und in weiteren wichtigen Projekten der Landesregierung. Hier an dieser Stelle mal herzlichen Dank an die Beteiligung von Seniorinnen und Senioren hier in Thüringen!

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit den weiteren Regelungen, die ich jetzt noch kurz erläutern möchte, wollen wir die Arbeit des Landesseniorenrats stärken; das war auch eine Empfehlung und ein Ergebnis der Evaluierung und der Diskussionen. Das alte Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz sah für den Landesseniorenrat stimmberechtigte Mitglieder und beratende Mitglieder ohne Stimmrecht aus verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen vor. Diese Regelung hat sich nicht bewährt, was auch in der Evaluation des Gesetzes deutlich wurde. Die neue Regelung sieht nun vor, dass der Landesseniorenrat neben den ordentlichen Mitgliedern bis zu zehn weitere Mitglieder im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium berufen kann, die sich in besonderer Weise um die Seniorenbelange in Thüringen verdient gemacht haben, und diese weiteren Mitglieder sind dann auch stimmberechtigt.

Ich glaube, dass wir mit unserem Gesetz wirklich eine gute Möglichkeit haben, um die Rechte von Seniorinnen und Senioren und vor allem um ihre Beteiligungsrechte weiter zu stärken. Gemeinsam mit der Umsetzung unseres Landesprogramms Solidarisches Zusammenleben der Generationen haben wir, denke ich, gute Projekte, haben wir gute Modelle begonnen, die jetzt umzusetzen sind. Der Landesseniorenrat wird hier ein wichtiger Partner sein, um die Beteiligungsrechte in Thüringen zu stärken flächendeckend und das Leben von Seniorinnen und Senioren in allen Teilen, in allen Regionen Thüringens, auch in den ländlichen Räumen auf eine gute Basis zu stellen.

Und ganz zum Schluss vielleicht noch eine Rückmeldung vom Landesseniorenrat. Ich habe ja zusammen mit der Vorsitzenden, Frau Hauschild, den Gesetzentwurf kürzlich vorgestellt und ich habe mich sehr gefreut, dass der Landesseniorenrat hier noch mal explizit gesagt hat, dass das Gesetz, sieht man die Praxis in anderen Bundesländern, singulär ist, dass mit dem Verpflichtungscharakter dieses Gesetz über die Gesetze anderer Länder hinausgeht, dass es auf den demografischen Wandel reagiert und dass sich vor allem der Ansatz, nämlich dass soziale Systeme partizipatorisch weiterentwickelt werden müssen, hier wirklich wiederfindet, dass hier ein moderner Politikansatz gewählt ist. Ich danke auch noch mal all denen, die sich an der Novellierung des Gesetzentwurfs beteiligt haben, und freue mich jetzt auf die Beratung in den Ausschüssen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache und als Erste hat Frau Abgeordnete Meißner von der CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Zuschauer, aber vor allen Dingen liebe Seniorinnen und Senioren! Viele Senioren in Thüringen sind bis in das hohe Alter fit und nehmen aktiv am gesellschaftlichen Leben teil, ob in ihrer Familie, in Seniorenbeiräten, in Vereinen, Verbänden oder Kirchen. Der Anteil von Senioren an der Gesamtbevölkerung Thüringens nimmt immer weiter zu. Unsere Gesellschaft wird aber nicht nur älter, auch das Bild des Alterns ändert sich. Die heutigen Senioren sind gesünder und sie sind glücklicherweise vitaler als vorangegangene Generationen. Sie wollen selbstbe

(Ministerin Werner)

stimmt leben, sie wollen sich einbringen, sie wollen im und am gesellschaftlichen Leben mitgestalten und sie tun es.

Umfragen zeigen, dass 28 Prozent unserer Senioren sich freiwillig engagieren wollen, und das Ehrenamt baut auf unsere Senioren, sei es im Sport, im sozialen Bereich, in der Umwelt oder im kulturellen Bereich. An vielen Stellen engagieren sich Senioren bereits jetzt. In Zukunft werden sie vor dem Hintergrund des demografischen Wandels für unser Land aber noch wichtiger werden. Uns ist es deswegen wichtig, dass sich die wachsende Bevölkerungsgruppe der Senioren in unserem Freistaat wohlfühlt.

Frau Ministerin, Sie sagten es schon, seit 2012 gibt es im Freistaat Thüringen das Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz. Und ich möchte es an dieser Stelle noch mal hervorheben: Dieses Gesetz ist damals noch unter der Großen Koalition von CDU und SPD verabschiedet worden und es ist ein gutes Gesetz. Wir wollten damit keine neuen künstlichen Strukturen schaffen, sondern auf den bewährten Strukturen vor Ort aufbauen und diese stärken. Wir wollten die Arbeit der Seniorenvertreter nicht von oben herab reglementieren, sondern den Ehrenamtlichen in den Kommunen Anerkennung zollen.

Das Gesetz dient vor allem dazu, Seniorenbeauftragte und Seniorenbeiräte in die Arbeit der Kommunen und des Freistaats stärker und verbindlicher einzubinden. Die über 60-Jährigen sollen bessere Möglichkeiten der Mitgestaltung bekommen und mehr in alle Lebensbereiche eingebunden werden. Dadurch sollte auch das Bild vom Älterwerden positiver werden und Altersdiskriminierung entgegengewirkt werden.

(Beifall CDU)

Dieses Gesetz ist nun sieben Jahre alt und es hat sich in vielen Teilen bewährt. Aber – so wie das mit der Zeit ist – es gibt Verbesserungsbedarf. Es ist nach wie vor wichtig, die Mitgestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten weiter zu fördern und nachhaltig zu stärken. Dafür wurden die Instrumente des bisherigen Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes ab dem Jahr 2016 evaluiert und sollen nun mit diesem Gesetzentwurf weiterentwickelt werden.

Unsere Fraktion hatte im vergangenen September bereits einen Antrag eingereicht, um dahin gehend nachzuhaken und die Landesregierung zum Bericht aufzufordern, welche Ergebnisse die externe Evaluation des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes hatte. Uns hat interessiert und interessiert auch immer noch, welche Wirksamkeit das Gesetz von 2012 hat und welche Erkenntnisse aus den Empfehlungen des Evaluationsberichts in die geplante

Novelle des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes einfließen werden. Deswegen werden wir im Ausschuss auch noch mal genau schauen, welche Ergebnisse die Evaluierung gebracht hat und welche sich jetzt im Gesetzeswortlaut wiederfinden.

Meine Damen und Herren, es hat sich gezeigt, dass trotz des Seniorenmitwirkungsgesetzes auf kommunaler Ebene keine ausreichende und flächendeckende Struktur von Interessenvertretungen für Senioren herausgebildet und gefestigt wurde. So haben beispielsweise 13 der insgesamt 23 Landkreise und kreisfreien Städte einen Seniorenbeauftragten. Das – Sie sagten es schon – führt natürlich zu deutlichen Unterschieden, zu Unterschieden zwischen Stadt und Land, aber auch zu Unterschieden in den einzelnen Regionen von Thüringen. Das neue Gesetz soll daher nun die Kommunen mehr in die Pflicht nehmen. Frau Ministerin sagte schon, welche Änderungen vorgesehen sind, aber ich möchte die Schwerpunkte an dieser Stelle noch einmal kurz benennen.

Es ist die Definition der Seniorenorganisationen, die neu gefasst werden soll, aber auch – und das wird Auswirkungen auf alle Kommunen haben – die verpflichtende Bildung eines Seniorenbeirats für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Darüber hinaus sollen Landkreise und kreisfreie Städte verpflichtet werden, einen ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten mit Stellvertretern zu wählen, und die Mitgliedschaft im Landesseniorenrat soll neu geregelt werden – viele Punkte, die natürlich bei der Landesseniorenvertretung auf offene Ohren gestoßen sind, wobei ich aber auch jetzt schon weiß, dass es dort Wünsche nach Verbesserung und verpflichtenderen Formulierungen gibt, die aber letztendlich auch von den kommunalen Vertretungen mitgetragen werden müssen.

Es war, ist und bleibt Ziel der CDU-Fraktion, die älteren Menschen unseres Landes bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und der Formulierung ihrer politischen Vorschläge ernst zu nehmen, sie zu unterstützen und damit Thüringen auch weiterhin für die ältere Generation anziehend und liebenswert zu gestalten. Dies muss aber, wie gesagt – und das war ja auch Grundgedanke des ursprünglichen Gesetzes –, im Einklang mit allen Betroffenen erfolgen, im Interesse der Seniorinnen und Senioren, aber auch zusammen mit den kommunalen Vertretern. Deswegen freue ich mich auf den Austausch im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Familie und Gesundheit, wo wir diesen Gesetzentwurf intensiv beraten werden, um zu gewährleisten, dass diesem ursprünglichen Anliegen des Gesetzentwurfs auch nach der Novellierung wirklich Rechnung getragen

wird und es tatsächlich mit Leben erfüllt wird. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke schön. Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Pelke das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auch sehr, dass wir heute endlich zu dieser Gesetzesnovelle im Plenum reden können. Ja, ich weiß, dass wieder wie auch an anderen Punkten immer mal gesagt worden ist: Es hat alles sehr lange gedauert und wir hätten das alles gern früher gehabt. Ja, das ist alles richtig, aber ich glaube – sowohl die Ministerin als auch meine Vorrednerin Frau Meißner haben schon darauf hingewiesen –, dass manche Dinge auch ihre Zeit brauchen, insbesondere die Evaluation.

Die Novelle des Seniorenmitwirkungsgesetzes ist als eines der wichtigsten Ziele im aktuellen Koalitionsvertrag von 2014 festgeschrieben worden. Deswegen haben wir uns natürlich mit diesem ursprünglichen Seniorenmitwirkungsgesetz, jetzt Mitwirkungs- und Beteiligungsgesetz, beschäftigt. Dementsprechend wurde das bis jetzt geltende Gesetz von einem unabhängigen Institut evaluiert. Die Ergebnisse dieser Evaluation sind in den aktuellen Gesetzentwurf eingeflossen. Genau deshalb hat es auch etwas länger gedauert, als wir uns das vielleicht selbst erhofft und gewünscht haben.

Nichtsdestotrotz möchte ich mich den Dankesworten anschließen und sagen: Herzlichen Dank an den Landesseniorenrat zum einen, der intensivst mitgearbeitet und begleitet hat, und an alle Senioren, die ihre Ideen mit einfließen lassen haben und diesen Prozess begleiteten! Es ist immer mal wieder wichtig, auf den Satz, der oft bemüht wird, hinzuweisen: Gründlichkeit geht oftmals vor Schnelligkeit. Das sollte auch bei diesem Gesetz gültig sein. Ich glaube, wir sind hier auf dem richtigen Weg.

Die wichtigsten Neuerungen im Gesetzentwurf sind bereits genannt worden. Ich will sie auch noch mal ganz kurz zusammenfassen und noch mal erwähnen: die Verpflichtung von Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern zur Bildung eines Seniorenbeirats und eine Verpflichtung für Landkreise und Städte zur Wahl eines Seniorenbeauftragten und eines Stellvertreters. Insbesondere wichtig, weil es eine wesentliche Forderung des Landesseniorenrates gewesen ist, dass der Landesseniorenrat neu

geordnet wird. Es ist schon festgestellt worden, die grundlegende Änderung im Gesetz ist der Wegfall der Unterscheidung zwischen stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern im Landesseniorenrat. Das heißt, dass sich alle einbringen können und ihre Stimme nicht nur gehört, sondern auch gezählt wird. Ich halte das für eine ganz wesentliche Sache.

Ich glaube schon, dass wir uns in diesem Haus alle einig sind, dass es einfach wichtig und notwendig ist, den Sachverstand und die Erfahrungen von Seniorinnen und Senioren zu nutzen – das klingt vielleicht ein bisschen böse –, aber einfach auch in die politische Arbeit mit einzubinden. Genau das – das ist ja auch gesagt worden – wollen Seniorinnen und Senioren. Sie sind aktiv, sie sind fit, sie beteiligen sich an ganz vielen ehrenamtlichen Aktivitäten, ob das in den schon genannten Sportvereinen ist, ob das in Sozialverbänden ist, ob das in ganz anderen Bereichen ist. Oftmals, gerade wenn Ehrenamtspreise vergeben werden, ist es immer wieder wunderschön zu erleben, wie aktive Seniorinnen und Senioren Aufgaben erledigen, sich beteiligen, Dinge ableisten – oftmals in schwierigen Situationen, wenn sie selbst krank sind oder auch kranke Angehörige zu Hause pflegen usw. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Aspekt.

Ich kann vielleicht in diesem Teil, weil ich auch darum gebeten worden bin, von einer ehemaligen Landtagsabgeordneten grüßen, von Frau Bechthum, die nun mit 75 Jahren auch schon weit im Seniorenalter ist. Sie arbeitet ganz aktiv im Großelterndienst mit und unterstützt dort, dass Enkelkinder von Familien mitbetreut und begleitet werden. Da gibt es ein sehr umfassendes Programm und das ist eine ganz tolle Aufgabe. Ja, und das tut sie, obwohl sie drei eigene Enkel hat. Insofern sage ich immer wieder: Das sind Dinge, die Seniorinnen und Senioren machen. Das ist nur ein Beispiel, man könnte ganz viele nennen. Sie bat mich aber und sagte, ich könne an diesem Punkt auch mal darauf hinweisen.

Manchmal ist es dann auch die Frage, wieso man Dinge, die eigentlich selbstverständlich sind – wie Mitwirkung und Beteiligung von Senioren –, überhaupt auch noch gesetzlich festlegen sollte. Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und man wäre schlecht beraten – sowohl in der Politik als auch in vielen anderen Bereichen –, die Erfahrungen von älteren Menschen nicht zu nutzen und sie nicht miteinzubinden.

Selbstverständlich ist es enttäuschend, dass nur 13 Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte bislang Seniorenbeauftragte haben. Ich glaube schon, dass wir noch eine intensive Diskussion, auch mit

(Abg. Meißner)

der kommunalen Ebene, bekommen werden, dessen bin ich mir auch bewusst. Aber das ist überhaupt nicht der Punkt, wir wollen dann auch über diesen Gesetzentwurf intensiv reden.

Was mir auch noch mal wichtig ist: Die Ministerin ist darauf eingegangen, dass es Projektförderungen für Projekte von Seniorenbeiräten gibt und damit wieder das Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben noch mal miteingebunden worden ist, um einfach deutlich zu machen, wie vielfältig auch dieses Landesprogramm ist und wie viele unterschiedliche Dinge wir unterstützen können. Wenn das dann auch noch die Seniorenbeiräte vor Ort, die die Situation vor Ort am besten einschätzen können, mitgestalten und dafür auch unterstützt werden, dann – denke ich – sind wir auf dem richtigen Weg, ich glaube, gerade auch deshalb, weil Frau Ministerin erwähnt hatte, dass sich der Landesseniorenrat auch positiv zum Gesetz geäußert hat.

Ich bin mir natürlich sicher, liebe Kollegin Meißner, dass Sie noch weitere Ideen haben und dass es noch viel mehr gibt, was mit eingebunden werden soll. Das haben wir ja bei anderen Gesetzen auch. Wir hatten am Dienstag eine Veranstaltung mit dem Außerparlamentarischen Bündnis für Menschen mit Behinderungen hier im Haus. Natürlich wird bei allen Vorhaben immer noch aufgelistet, was noch weitergehend mit eingebunden werden muss. Deswegen ist es auch – und auch da stimme ich der Ministerin zu – eine fortwährende Aufgabe. Wir werden nicht das letzte Mal dieses Gesetz evaluiert haben, sondern wir werden daran weiterarbeiten. Insofern freue ich mich sehr, dass wir diesen Entwurf im Sozialausschuss weiterdiskutieren. Selbstverständlich werden wir auch eine Anhörung in die Diskussion einbeziehen. Deswegen bin ich froh und dankbar, dass wir ohnehin morgen in der Mittagspause eine Sondersitzung des Sozialausschusses haben, sodass wir dann auch dort gleich bereden können, wen wir denn zur Anhörung einladen. In diesem Sinne bitte ich um Überweisung und danke für das Zuhören.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordnete Herold das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz, der AfD liegen die Anliegen der älteren Generation ganz beson

ders am Herzen. Darum setzen wir uns beispielsweise auch für eine Reform des Rentensystems ein, durch die Altersarmut verhindert wird.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja wohl ein Witz!)

Wir setzen uns ein für die Stärkung insbesondere der familiären Pflege, damit pflegebedürftige Senioren im gewohnten Umfeld in und von der Familie umsorgt werden können. Wir setzen uns dafür ein, dass der ländliche Raum nicht abgehängt wird, und vieles andere mehr.

(Beifall AfD)

Vor diesem Hintergrund haben wir auch keine grundsätzlichen Probleme mit den hehren Zielen, die der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt. Nach dessen § 1 geht es um die Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren, die Förderung der aktiven Teilhabe an der Willensbildung sowie um die Verbesserung und Unterstützung des Zusammenlebens der Generationen.

Wir von der AfD begrüßen grundsätzlich, wenn sich Menschen aller Altersstufen in den Bereichen von Familie und Gesellschaft engagieren und sich ihrer Mittel und Begabungen bedienen und sich damit an der Gestaltung unseres Gemeinwesens aktiv beteiligen. Dabei liegt uns vor allem die Stärkung der Familien als der Grundlage dieses Gemeinwesens am Herzen.

Im Zentrum des Gesetzentwurfs der Landesregierung stehen Gremien und Organisationen der Seniorenbeteiligung. Namentlich sollen zum einen Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern und eingeschränkt auch Landkreise in Zukunft verpflichtet werden, kommunale Seniorenbeiräte zu bilden bzw. ehrenamtliche Seniorenbeiräte und ‑beauftragte zu wählen. Andererseits werden die Mitgliedschaftsregeln für den Landesseniorenrat grundlegend geändert. Mit Blick auf die Zusammensetzung des Landesseniorenrats ist auffällig, dass sich hier die Regierung im Unterschied zur jetzigen Regelung des Seniorenmitwirkungsgesetzes ein erhebliches Einflussrecht verschafft. Das ist durchaus charakteristisch. Man gibt vor, ein Gremium zur Vertretung bestimmter gesellschaftlicher Interessen einzurichten, tatsächlich geht es aber um die Verlängerung des Arms der Regierung und darum, die eigenen Truppen zu versorgen. Der Staat soll so bald die gesamte Gesellschaft durchdringen. Hierher passt auch, dass man in § 3 eine Regelung schafft, mit der politisch nicht genehme Seniorenorganisationen diffamiert und von der Teilhabe ausgegrenzt werden können, indem man ihnen das Etikett anheftet, sie verfolgten Zwecke, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.

(Abg. Pelke)

Aber wer entscheidet das? Es gibt ja ein Vereinsrecht und darüber hinaus das Mittel des Vereinsverbots als Ultima Ratio einer wehrhaften Republik. Aber dieser Gesetzentwurf hier verfolgt ganz andere Absichten, nämlich die Etablierung einer staatlichen Gesinnungskontrolle. Da wird man die Frage aufwerfen müssen, ob eine solche Regelung überhaupt verfassungsgemäß ist.

(Beifall AfD)