Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Herr Staatssekretär Götze, Sie haben das Wort für die Landesregierung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, heute berät das Plenum abschließend über den Entwurf zum Thüringer Gesetz zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften, nachdem dieser nebst Änderungsantrag vom Innen- und Kommunalausschuss in der letzten Woche zur Beschlussfassung empfohlen wurde. Der Gesetzentwurf – das wurde be
reits ausgeführt – hat ein umfangreiches Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, in dem die verschiedenen Positionen der von dem Gesetz Betroffenen, das heißt, den Personalvertretungen auf der einen Seite und den Dienststellen des Landes, der Kommunal- und Hochschulverwaltung auf der anderen Seite, sehr kontrovers diskutiert wurden.
Doch möchte ich zunächst noch einmal auf die Anfänge des Novellierungsprozesses zurückblicken. Im Regierungsprogramm der Landesregierung haben sich die Koalitionspartner für eine zukunftsorientierte Modernisierung und Fortentwicklung des Thüringer Personalvertretungsrechts ausgesprochen. Der daraufhin von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf entstand in enger Zusammenarbeit mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitsgemeinschaften der Hauptpersonalräte und entsprach daher von Beginn an den Bedürfnissen der personalvertretungsrechtlichen Praxis. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal die Gelegenheit nutzen, mich ausdrücklich für die wirklich konstruktive und angenehme Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen zu bedanken. Darüber hinaus wurden Änderungen aufgenommen, die aufgrund aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung notwendig waren.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf stärken wir maßgeblich die Rechte der Personalvertretungen. Dies bringt – auch das wurde bereits erwähnt – einen erhöhten Anspruch an die partnerschaftliche und kooperationsorientierte Zusammenarbeit von Dienststelle und Personalrat mit sich. Ich bin der festen Überzeugung, dass uns diese Zusammenarbeit in Zukunft auch sehr gut gelingen wird.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Entwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften wurde über einen Zeitraum von immerhin 13 Monaten im Innen- und Kommunalausschuss behandelt. Dies unterstreicht, dass Sie, werte Abgeordnete, sich umfassend mit den Positionen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Personalvertretungen auf der einen Seite und den Dienststellen auf der anderen Seite auseinandergesetzt und diese in eine Abwägung einbezogen haben. Die im Anhörungsverfahren vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurden sehr ernst genommen, sodass nach Abwägung der gegensätzlichen Positionen der Angehörten durch die die Regierung tragenden Fraktionen ein Änderungsantrag vorgelegt wurde.
Schwerpunkt dieses Änderungsantrags ist die Einführung der Mitbestimmung der Personalvertretungen in allen personellen, sozialen, organisatorischen und innerdienstlichen Maßnahmen der
Dienststelle, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken. Zugleich wird daneben die Freistellungsstaffel an das Betriebsverfassungsgesetz angepasst. Mit diesen Änderungen werden die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen auf ein Höchstmaß gestärkt und das Thüringer Personalvertretungsrecht zu einem der modernsten Personalvertretungsgesetze in Deutschland fortentwickelt.
In dem nachfolgend wiederholten Anhörungsverfahren wurden diese Änderungen von den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften, der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte und den Personalvertretungen ausdrücklich begrüßt, da hiermit deren Kernforderungen bei der Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes umgesetzt wurden. Dennoch wurden auch in dem erneuten Anhörungsverfahren im Hinblick auf die weitere Stärkung der Rechte der Personalvertretungen erneut grundsätzliche Bedenken von kommunaler Seite vorgetragen. Da sich die kommunalen Spitzenverbände und der Kommunale Arbeitgeberverband bereits gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung als zu weitreichend aussprachen, wird die im Änderungsantrag vorgesehene weitere Stärkung der Rechte der Personalvertretungen konsequenterweise erst recht abgelehnt. Gleichwohl – und das sei an dieser Stelle auch noch einmal betont – wird die rechtliche Systematik der im Änderungsantrag enthaltenen Regelungen von allen Angehörten als verfassungsgemäß eingeschätzt.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das erneute Verfahren hat ein breites Meinungsspektrum zum Thüringer Personalvertretungsrecht zutage gebracht. Es ist festzustellen, dass sich auch mit dem Änderungsantrag die gegensätzlichen Positionen in etwa die Waage halten.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung in Form des Änderungsantrags der Regierungsfraktionen liegt Ihnen nun zur Beschlussfassung vor. Nach meiner Ansicht ist es gelungen, einen zwischen den Positionen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der kommunalen Seite ausgewogenen und vermittelnden Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften zu erarbeiten. Ich würde mich freuen, wenn dieses Gesetzesvorhaben Ihre Zustimmung findet, freue mich darüber hinaus aber auch auf die Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen auf Basis des neuen Personalvertretungsrechts und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich schließe die Beratung und wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in Drucksache 6/7173. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Einzelne der CDU-Fraktion. Stimmenthaltungen?
Alle der CDU-Fraktion. Das war nicht erkennbar, Herr Mohring. Ich kann das ja mal im Protokoll, wenn ich es hier öffentlich mache, bekannt geben, wenn der Fraktionsvorsitzende der CDU die Hand hebt, gilt das für alle Mitglieder seiner Fraktion.
Also noch mal: Gegenstimmen? CDU-Fraktion. Stimmenthaltungen? Die AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses angenommen.
Wir stimmen nun ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/5575 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Herr Abgeordneter Heym.
Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. Ich eröffne die Abstimmung. – Hatten jetzt alle Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Es geht keine Tür mehr auf. Ich schließe die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Da wir nach der Abstimmung in die Mittagspause eintreten werden: Zur Beratung möchte sich jeweils 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause begeben: der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft in den Raum F 202 und der Untersuchungsausschuss 6/1 in den Raum F 004.
Ich darf Ihnen das Ergebnis bekannt geben. Anwesende Abgeordnete 90. Es wurden 75 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 42, mit Nein 27 und 6 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer sich für den Gesetzentwurf entscheidet, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir gehen jetzt in die Mittagspause und setzen die Beratung um 13.30 Uhr fort.
Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Frage vorzutragen. Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kuschel, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 6/7078. Bitte, Herr Kuschel.
Laut einem Bericht der Zeitschrift „Kommune 21“ – Ausgabe 04 aus dem Jahr 2019 – mit dem Titel „Auf dem richtigen Weg“ hat der Bundesrat am 15. Februar 2019 der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Damit wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, Stufe 3 der internetbasierten Fahrzeugzulassung – i-Kfz – umzusetzen. Erstmals wird es möglich sein, den vollständigen Lebenszyklus von Fahrzeugen sowie die damit verbundenen behördlichen Maßnahmen webbasiert abzubilden. Die Bürgerinnen und Bürger können die entsprechenden Verwaltungsdienstleistungen online nutzen oder, wie bisher, die Kfz-Zulassungsstellen persönlich aufsuchen. Voraussichtlich im Spätsommer oder Frühherbst 2019 soll der Wirkbetrieb starten und die praktische Umsetzung der in der Stufe 3 definierten Geschäftsvorgänge in den dezentralen Portallösungen verfügbar sein.
1. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Landesregierung der Stand der Einführung der internetbasierten Fahrzeugzulassung in den dafür zuständigen kommunalen Verwaltungen in Thüringen?
2. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten von Thüringen besteht bereits die Möglichkeit der internetbasierten Fahrzeugzulassung, bzw. in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten von Thüringen ist zu welchem Zeitpunkt die internetbasierte Fahrzeugzulassung vorgesehen?
3. In welcher Form unterstützt die Landesregierung die Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat bei der Einführung der internetbasierten Fahrzeugzulassung?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Dr. Sühl.
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Frank Kuschel beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Antwort zu Frage 1: Seit dem 1. Januar 2015 ist es grundsätzlich deutschlandweit möglich, Fahrzeuge internetbasiert außer Betrieb zu setzen – als Stufe 1 von i-Kfz – und seit 1. Januar 2017 auch internetbasiert unter bestimmten Rahmenbedingungen wieder zuzulassen – Stufe 2 von i-Kfz –. Mit der Einführung der 1. Stufe von i-Kfz konnte die Nutzung der Online-Service-Funktion über ein zentrales Portal des Kraftfahrtbundesamts erfolgen. Auf Wunsch des Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes wurde das zentrale Portal seit dem 1. Oktober 2017 eingestellt. Die Zulassungsbehörden haben sich alternativ mit ihren Softwareanbietern eigene Portale geschaffen und bedienen sich des Thüringer Antragsystems für Verwaltungsdienstleistungen – abgekürzt ThAVEL –, das vom Thüringer Finanzministerium vorgehalten, fortentwickelt und laufend gehalten wird. Die Stufen 1 und 2 von i-Kfz wurden durch das Thüringer Finanzministerium als zusammenhängendes Pilotverfahren für die Einführung weiterer E-Governmentbasiskomponenten, wie der Online-Ausweisfunktion sowie der elektronischen Bezahlfunktion E-Payment, umgesetzt und sind über ThAVEL nutzbar.
Antwort zu Frage 2: Derzeit nutzen neun Städte und Landkreise die Stufen 1 und 2 von i-Kfz produktiv über ThAVEL. Die anderen Zulassungsbe
hörden nutzen nach hiesiger Kenntnis eigene Portale ihrer jeweiligen Softwareanbieter. Einige wenige Zulassungsstellen bieten i-Kfz bisher noch nicht oder nur Stufe 1 an.
Am 29. März 2019 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 10 Seite 382 ff. die Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung verkündet. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Stufe 3 von i-Kfz geschaffen worden, die zum 1. Oktober 2019 in Kraft tritt. Ab diesem Datum und nach Bereitstellung der technischen Vorgaben der Bundesregierung bzw. des Kraftfahrtbundesamtes zur Umsetzung der Stufe 3 von i-Kfz wird dann neben der internetbasiert möglichen Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk, die internetbasierte Abwicklung der Neuzulassung, der Wiederzulassung mit oder ohne Halterwechsel und mit oder ohne Zulassungsbezirkswechsel sowie des Halter- oder Wohnsitzwechsels mit und ohne Kennzeichenmitnahme angeboten. Die kommunalen Verwaltungen entscheiden in diesem Zusammenhang wie bisher auch eigenständig über die verwaltungstechnische Umsetzung der rechtlichen Vorgaben und die dazu genutzten ITAnwendungen. Ziel der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände im Freistaat ist es, mit dem Thüringer Antragssystem für Verwaltungsdienstleistungen, also mit ThAVEL, auch für die 3. Stufe von i-Kfz eine gemeinsame landesweit nutzbare Plattform für die Zulassungsbehörden in Thüringen als Hilfe zur Verfügung zu stellen. Wie die Umsetzung der Stufe 3 i-Kfz durch die Landkreise und kreisfreien Städte konkret erfolgt und welche Portale zukünftig genutzt werden sollen, ist der Landesregierung noch nicht bekannt.
Zu Frage 3: Der Thüringische Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund Thüringen haben gemeinsam mit der Landesregierung unter Federführung des Thüringer Finanzministeriums im Rahmen der vorgenannten Pilotierung die informationstechnischen Voraussetzungen der Stufen 1 und 2 von iKfz im Thüringer Antragssystem für Verwaltungsdienstleistungen – ThAVEL – geschaffen. Die fachliche Umsetzung der Stufe 3 von i-Kfz wird durch das Thüringer Finanzministerium gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vorangetrieben. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft begleitet dabei die kommunalen Aufgabenträger fachlich bei der Umsetzung zulassungsrechtlicher Prozesse im Projekt „i-Kfz“ unter anderem auch über das Thüringer Landesverwaltungsamt als die Fachaufsichtsbehörde der Zulassungsstellen unter Einbindung des Kraftfahrtbundesamtes.
Danke, Frau Präsidentin. Danke, Herr Staatssekretär, für die ausführliche Beantwortung. Bis wann müssen denn die kommunalen Zulassungsstellen dieses Angebot zwingend vorhalten? Ab wann kann ein Nutzer darauf vertrauen, dass es dieses Angebot gibt? Gibt es da Fristen oder entscheiden das die Kommunen dann letztlich selbst?