Protokoll der Sitzung vom 10.05.2019

Herr Zippel, ich weiß nicht, ob Sie das wissen, aber in unserem Nachbarland Sachsen ist es so, dass die Sächsische Impfkommission in Abstimmung mit dem CDU-geführten Gesundheitsministerium empfiehlt, die zweite Masernschutzimpfung erst mit Ende des vierten Lebensjahrs vorzunehmen. Das führt natürlich auch zu Unsicherheiten. Dafür gibt es Gründe, die man bei der SIKO nachlesen kann. Ich glaube, man sieht daran, dass die strikte Ablehnung von Impfungen aufgrund von vielleicht pseudowissenschaftlichen oder religiösen oder anderen Gründen tatsächlich nur eine untergeordnete Rolle spielt. Es ist vor allem wichtig, Aufklärung zu leisten, Hürden abzubauen und vor allem den Zugang zu Schutzimpfungen zu verbessern.

Dazu, meine Damen und Herren, gibt es eine Vielzahl von geeigneten Maßnahmen. Sie reichen von Für-Eltern-positive-Anreize-zu-schaffen – es gibt zum Beispiel in anderen Ländern die Idee, weniger Kita-Gebühren zu erheben. Aber es gibt natürlich auch Maßnahmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen. Das gilt insbesondere für Krankenhäuser, für Arztpraxen, für Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen zur Betreuung von Kindern. Ich habe gerade heute von einem Fall in einem Bundesland gehört, wo die Masernansteckung im Krankenhaus passiert ist, weil ein Krankenpfleger nicht die entsprechende Immunität hatte und die Masern verbreitet hat.

Dinge, die möglich wären – und das wurde hier auch schon benannt –, sind: ein nationales Impfregister, der elektronische Impfausweis, Erinnerungssysteme usw. Es könnten noch eine ganze Menge Beispiele genannt werden. Ich bedauere, dass hier auf Bundesebene in den letzten Jahren zu wenig passiert ist. Das ist eine Kritik, die man, denke ich, an die bisherigen Bundesgesundheitsminister stellen muss.

Thüringen dagegen hat seine Hausaufgaben erledigt. Die Thüringer Landesregierung hat bei den Themen „Information“, „Aufklärung“ und „Angebote“, welche die Impfbereitschaft der Bevölkerung verbessern sollen, in den vergangenen Jahren eini

ges auf den Weg gebracht. Ich will hier beispielhaft unser überarbeitetes Thüringer Impfportal nennen und kann Ihnen nur empfehlen, sich das unter www.thueringen-impft.de anzuschauen und sich zu informieren. Auf dieser Seite findet man wissenschaftlich fundierte Informationen rund um das Thema „Impfen“.

Wir wissen aus der Prävention, dass solche Informationen ganz besonders aufgearbeitet werden müssen. Sie müssen altersgruppenspezifisch, sie müssen leicht verständlich sein. Sie müssen für jedermann zugänglich sein. Man muss natürlich auch über mögliche Nebenwirkungen und Ähnliches informieren. Auf unserer Seite www.thueringenimpft.de kann man sich, denke ich, sehr anschaulich die Informationen holen. Es gibt dort auch Telefonnummern, die benannt werden, und mögliche Beratungssysteme, wo man weitere Fragen stellen kann.

Allein mit der Kampagne „impfen60+“ – Sie hatten mich letztens danach gefragt – wurden 40.000 Flyer an etwa 600 Arztpraxen, Apotheken in Thüringen versandt, 280.000 Flyer lagen in Zeitschriften und in Tageszeitungen bei. Aktuell – um noch mal auf unser Impfportal hinzuweisen – haben wir monatlich einen Zugriff von fast 2.000, also 2.000 Zugriffe auf die Homepage thueringen-impft.de. Ich glaube, dass dieses Impfportal auch deswegen so besonders ist und bundesweit einzigartig, weil es hier eine ganz enge Verzahnung mit der Forschung in diesem Bereich gibt.

Ich möchte auch auf die Einführung des Erinnerungswesens für die sogenannten U-Vorsorgeuntersuchungen vor einigen Jahren hinweisen, die immer auch eine Überprüfung des Impfstatus und eine Impfberatung beinhalten. Das hat sich in Thüringen bewährt und das belegen auch die außerordentlich hohen Teilnahmequoten deutlich. Außerdem hat mein Haus Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Impfen und Infektionsschutz“ für Thüringer Kindergärten durchgeführt und es gab hier einen sehr großen Zuspruch.

Eine weitere wichtige Maßnahme, um den Zugang zu Schutzimpfungen zu erleichtern, ist das aufsuchende Impfen zum Beispiel in Schulen oder Kitas. Hier müssen wir vor allen Dingen den Öffentlichen Gesundheitsdienst wieder auf stabile Beine stellen –

(Beifall DIE LINKE)

noch mal die Aufforderung auch an die CDU, hier auf den Kommunalen Arbeitgeberverband zuzugehen und für entsprechende tarifliche Entlohnung in den Krankenhäusern zu streiten. Der Öffentliche Gesundheitsdienst muss in die Lage versetzt wer

(Ministerin Werner)

den, solche Maßnahmen personell und logistisch auch zu stemmen. Deshalb sieht die Landesregierung die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdiensts als eine zentrale Aufgabe an und wir haben das ja mit zusätzlichen finanziellen Mitteln hier tatsächlich auch in Thüringen geleistet. Auch im Rahmen der Thüringer Landesgesundheitskonferenz haben wir uns mit diesem Thema beschäftigt und derzeit wird der Abschluss von Verträgen zwischen Krankenkassen und Betriebsärzten in Bezug auf die Durchführung von Schutzimpfungen vorangetrieben.

Sehr geehrte Damen und Herren, das alles sind wichtige und sinnvolle Maßnahmen, um die Impfquoten zu steigern. Wir müssen ja trotzdem darüber diskutieren, warum bisher Pflichtimpfungen eben nicht dazugehörten. Es gab eben verschiedene Untersuchungen des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags, aber auch ein Gutachten des Landtags Brandenburg, die hier eben verfassungsrechtliche Bedenken gefunden haben. Das war sicher auch ein Grund, warum eben das Thema einer Pflichtimpfung auf Bundesebene bisher nur zögerlich bzw. gar nicht angegangen wurde, und auch ein Grund, warum wir als Länder gesagt haben, es kann hier keinen Flickenteppich der Länder geben, weil es eben so diffizil ist, sondern wenn, muss es auch eine bundesweite Lösung geben.

Lassen Sie mich kurz etwas zu den Anträgen sagen: Aus meiner Sicht greift der Antrag der CDU zu kurz bzw. ist der Antrag der regierungstragenden Fraktionen weitergehend. Ich habe auch Bedenken, ob der Antrag der CDU rechtlich umsetzbar wäre. Er ist eigentlich auch durch die Vorlage des Referentenentwurfs des Bundesgesundheitsministeriums zum Schutz vor Masern überholt, wobei ich trotzdem sagen muss, dass aus meiner Sicht der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums insgesamt noch unbefriedigend ist. Ich bin froh, dass der Gesetzentwurf zumindest die Einführung eines digitalen Impfausweises vorsieht und die gesundheitliche Aufklärung über Impfungen verbessert werden soll. Es scheint eben auch einen Bedarf und eine Notwendigkeit dafür zu geben. Ferner soll klargestellt werden, dass jeder Arzt – außer Zahnärzte – Impfungen vornehmen kann; auch Impfpflichten für Personal in medizinischen Einrichtungen sind vorgesehen.

Doch in einem entscheidenden Punkt greift der Referentenentwurf immer noch viel zu kurz, weil er sich eben hauptsächlich auf die Masern bezieht. Dabei gibt es noch viel mehr impfpräventable Erreger, die jedes Jahr zu weitaus schwereren und vor allem zu häufigeren Erkrankungen führen. Ich

möchte als Beispiel nur noch mal die Influenza – also die Grippe – nennen, die nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts allein in Deutschland zu mehr als 20.000 Todesfällen pro Jahr führt. Das heißt also, in der weiteren Diskussion zu dem Gesetzentwurf des Bundes wird sich die Landesregierung deshalb unter anderem auch dafür einsetzen, weitergehende positive Anreize zur Inanspruchnahme von Schutzimpfungen zu schaffen, um bei den Regelungen auch andere impfpräventable Erkrankungen zu berücksichtigen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen uns aber vor allem – und das wurde hier schon gesagt – für ein stärkeres Bewusstsein für die Wichtigkeit eines vollständigen Impfschutzes für die eigene und die Gesundheit anderer einsetzen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann sind wir am Ende der Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen, zunächst über den Antrag der CDU in der Drucksache 6/7090. Hier war von den Koalitionsfraktionen Ausschussüberweisung beantragt. Deswegen lasse ich zunächst über die Ausschussüberweisung abstimmen. Wer für diese Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktionen der CDU und der AfD. Gibt es Gegenstimmen gegen die Überweisung? Das ist nicht der Fall. Dann ist das einstimmig so beschlossen und der Antrag damit überwiesen.

(Zwischenruf Abg. Wirkner, CDU: Enthaltun- gen!)

Enthaltungen. Gab es Enthaltungen? Es gibt 2 Enthaltungen. Das wollen wir dann auch noch im Protokoll festhalten. Entschuldigen Sie bitte, dass ich nicht gleich danach gefragt habe. Also bei 2 Enthaltungen ist der Antrag mit großer Mehrheit überwiesen.

Wir kommen dann zur zweiten Abstimmung, nämlich zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin?

(Ministerin Werner)

Ja?

Wir hatten auch die Überweisung an den Bildungsausschuss beantragt.

Entschuldigung, dann gehen wir noch einmal zurück.

Noch einmal zu dem Ursprungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/7090: weiterer Überweisungsantrag, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Bei 3 Enthaltungen, 4 Enthaltungen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!)

Nein, das ist der nächste Antrag, gut. Dann haben wir jetzt zwei Ausschussüberweisungen. Der federführende Ausschuss...

Der dritte Antrag auf Überweisung betraf den Justizausschuss wegen der rechtlichen Prüfung.

Das ist hier auch nicht richtig angekommen. Entschuldigung. Dann geht es auch noch um den dritten Überweisungsantrag, die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? 2 Enthaltungen. Damit ist der Antrag auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

Gehe ich jetzt recht in der Annahme, dass wir federführend den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit diesem Antrag befassen sollen? Das ist richtig. Ich werde darüber noch schnell abstimmen lassen. Wer die Federführung des Gesundheitsausschusses wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind wiederum Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das ist jetzt wirklich einstimmig. Damit ist der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit federführend zuständig.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Auch hier soll es an den Ausschuss gehen. Sollen hier auch alle drei Ausschüsse befasst werden?

Dann fangen wir mit dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit an. Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Niemand. Wer enthält sich? Stimmenthaltung von 3 Mitgliedern der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Damit ist auch dieser Antrag mehrheitlich an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen.

Als Zweites steht dann auch hier wieder die Abstimmung der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport an. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und Teile der Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Enthaltungen aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Dann ist das mehrheitlich auch so beschlossen.

Die dritte Überweisung des Alternativantrags ist für den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und Stimmen aus der CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Die AfD-Fraktion und einzelne Stimmen aus der CDU-Fraktion. Damit ist das mehrheitlich auch so beschlossen.

Die Federführung soll sicherlich hier auch beim Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegen. Wer der Federführung zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und Teile der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Teile der AfD-Fraktion. Damit ist auch die Federführung bestimmt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22

Integriertes Maßnahmenprogramm zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Freistaat Thüringen – IMPAKT II der Landesregierung gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Klimagesetzes hier: Stellungnahme durch den Landtag

Antrag der Landesregierung - Drucksache 6/7143 -

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung?

(Zuruf Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz: Ja!)

Ja. Dann erhält Frau Ministerin Siegesmund das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, extreme Wetter- und Witterungsereignisse nehmen mit dem globalen Klimawandel zu – auch in Thüringen. Der Klimaforscher Prof. Schellnhuber hat also völlig recht, wenn er sagt, dass die globale Erwärmung die größte längerfristige Bedrohung unserer modernen Zivilisation ist. Jetzt wissen Sie alle, Klima ist statistisch gemitteltes Wetter, das heißt, wir reden über Zeiträume von circa 30 Jahren und ein Normalwert ergibt sich aus dem Zeitraum rückblickend von 1961 beispielsweise bis 1990. Blicken wir dahin gehend zurück, sehen wir, dass wir nicht nur eine deutliche Temperatursteigerung haben, sondern auch deutlich trockenere Sommer und deutlich wärmere Winter. Schauen wir uns die letzten 13 Monate an, sind diese in Folge alle wärmer gewesen als die Durchschnittsmonate in der eben genannten Periode 1961 bis 1990. Das gab es seit Beginn der Wetteraufzeichnungen aus dem Jahr 1881 noch nie.

Mit dem Klimagesetz macht sich die Landesregierung auf den Weg, um zum einen im Klimaschutz und auch im Bereich Klimaanpassung aktiv zu werden und ein Teil des von Ihnen beschlossenen Klimagesetzes ist die sogenannte integrierte Strategie – richtig ausgesprochen: „Integriertes Maßnahmenprogramm zur Anpassung an den Klimawandel in Thüringen“, kurz IMPAKT II. Sie können es auch, wenn Sie wollen, als „impact“ bezeichnen, weil wir ja mit voller Wucht etwas gegen den Klimawandel unternehmen wollen.

47 Maßnahmen sind drin, keine Sorge: Ich will jetzt nicht alle 47 vorstellen. Ich habe mich jetzt mal für 5 aus 47 entschieden und will Ihnen kurz zu fünf Themen illustrieren, was wir uns als Landesregierung überlegt haben. Klimaanpassung berührt viele Lebensbereiche: von menschlicher Gesundheit über Forst-, Land- und Wasserwirtschaft bis zur Raumplanung, also auch den Baubereich. Auf folgende fünf will ich mich konzentrieren.

Der erste ist die Wasserwirtschaft. Anknüpfend an das heute von Ihnen beschlossene Wassergesetz

ist es wichtig, dass wir uns noch einmal vor Augen führen, welchen Bereich wir hier zu gestalten haben. Wenn wir auf das vergangene Rekordjahr 2018 zurückblicken, dann sehen wir, es war nicht nur eines der wärmsten, sondern auch eines der trockensten, sonnigsten Jahre seit Beginn der Wetteraufzeichnung. Wir sehen, dass es Änderungen im Kreislauf von Niederschlag und Verdunstung gibt. Das wiederum stresst im wahrsten Sinne des Wortes unsere Gewässer in Thüringen.

Wie reagieren wir also darauf? Wir müssen den Wasserrückhalt in den Flächen verbessern, wir müssen trotz veränderter Niederschlagsverteilung einen gleichmäßigen Wasserabfluss gewähren, wir müssen weg von den Wasserautobahnen, hin zu wieder lebendigen Gewässern. Das Ganze machen wir mit den Landesprogrammen Hochwasserschutz und Gewässerschutz. Bis jetzt sind bereits rund 300 Projekte in Richtung naturnahe Gewässer auf den Weg gebracht. Wir haben neue Überflutungsflächen, zum Beispiel an der Weißen Elster unterhalb von Gera, geschaffen. Wir haben mit dem Landesprogramm Hochwasserschutz, das wir seit 2016 umsetzen, bereits dreiviertel der darin beschriebenen Maßnahmen umgesetzt und mit dem heutigen Schwung durch das Wassergesetz können wir da noch aktiver werden.