Wie reagieren wir also darauf? Wir müssen den Wasserrückhalt in den Flächen verbessern, wir müssen trotz veränderter Niederschlagsverteilung einen gleichmäßigen Wasserabfluss gewähren, wir müssen weg von den Wasserautobahnen, hin zu wieder lebendigen Gewässern. Das Ganze machen wir mit den Landesprogrammen Hochwasserschutz und Gewässerschutz. Bis jetzt sind bereits rund 300 Projekte in Richtung naturnahe Gewässer auf den Weg gebracht. Wir haben neue Überflutungsflächen, zum Beispiel an der Weißen Elster unterhalb von Gera, geschaffen. Wir haben mit dem Landesprogramm Hochwasserschutz, das wir seit 2016 umsetzen, bereits dreiviertel der darin beschriebenen Maßnahmen umgesetzt und mit dem heutigen Schwung durch das Wassergesetz können wir da noch aktiver werden.
Das zweite Feld, was ich beschreiben möchte, ist der Naturschutz. IMPAKT beschreibt Maßnahmen wie das Sichern von Schutzgebieten, Zurückgewinnen von Feuchtgebieten, den Abbau von Barrieren in Bächen und Flüssen. Sie alle wissen: Natur ist dynamisch. Eigentlich kann sie sich gut an ändernde Umweltbedingungen anpassen. Allerdings ist der Stress, der durch den Klimawandel plus intensive Landnutzung, Versiegelung von Flächen und Zerschneiden von Lebensräumen im Augenblick unsere Ökosysteme fordert, einfach zu hoch. Die Geschwindigkeit des Klimawandels überfordert die natürliche Anpassung. Sie beeinträchtigt die sensiblen Wechselbeziehungen zwischen den Arten im Ökosystem. Wir haben – darüber haben wir am Mittwoch in der Aktuellen Stunde gesprochen – einfach einen globalen Verlust von Arten, wo wir schauen müssen, wie wir an einzelnen Stellen Inseln schaffen, um das Ganze aufzuhalten.
Ich will Ihnen ein Beispiel für unsere Schutzgebietskonzeption oder unsere Roadmap nennen, wie wir solche Inseln schaffen wollen. Eine ist zum Beispiel der Pöllwitzer Wald im Thüringer Vogtland. Hier renaturieren wir Moorbruch- und Sumpfwälder. Dazu kommen wertvolle Auwälder. Natürliche und naturnahe Moore und wiedervernässte Wiesen können ein großes Maß an Wasser speichern. Sie puffern im Wasserhaushalt, sie sind – wenn Sie so wollen –
Der fünfte Bereich ist die Forstwirtschaft. Da will ich Ihnen ein Beispiel aus dem Waldumbau nennen. Die Landesregierung macht sich auf den Weg hin zu einem robusten Mischwald in Thüringen, zu klimastabilen Wäldern. Wir erleben ja auch in diesem Jahr – auch darüber haben wir am Mittwoch geredet – wiederholt, wie der Befall mit Schädlingen wie dem Borkenkäfer den Forstleuten durchaus die Sorgenfalten wachsen lässt. Wir brauchen, wenn es um das Einbringen von robusteren Arten wie Buche, Eiche, Weißtanne usw. geht, durchaus mehr Schwung und auch das beschreibt IMPAKT als eine von 47 Maßnahmen.
Baustein 4, der Bereich Bau, Stichwort „Hitze in den Städten und die menschliche Gesundheit“: Gerade ältere Menschen und Kinder leiden im Sommer massiv unter der Hitze. Das belastet den Kreislauf derjenigen, die gerade genannt sind. Für viele Menschen war der Sommer 2018 durchaus mit extremen Belastungen für die Gesundheit verbunden. Hitzeinseln in dicht bebauten und versiegelten Innenstädten, gerade in unseren größeren Städten wie Erfurt, Jena und Gera, werden deshalb umso wichtiger. Das heißt, wir brauchen eine Bauplanung, die sich mit Klimaschutz befasst. Wir müssen Wasserinseln schaffen, Dächer begrünen, Kühlungen ermöglichen und beim Neubau entsprechend darauf achten, dass Quartiersmanagement den Maßgaben des Klimaschutzes Rechnung trägt.
Fünfter Baustein, ein Thema aus dem Bereich Gesundheit: Selbstverständlich ist mit dem Klimawandel auch noch ein anderes Thema, was die Gesundheit beeinträchtigt, verbunden. Das ist die Zunahme von Allergien. Wer von Ihnen Allergiker ist, weiß, dass die Pollenbelastung und der Klimawandel nicht nur eng zusammenhängen, sondern auch im letzten und diesem Jahr massiv all jene, die in dem Bereich gerade im Frühjahr leiden, nicht nur sehr früh erwischt hat, sondern hochallergene Pflanzen wie Beifuß, Ambrosie und andere durchaus eine zusätzliche Belastung sind. Hinzu kommen Insekten wie der Eichenprozessionsspinner, die von wärmeren und trockeneren Bedingungen profitieren. Die Brennhaare der Raupen können starke allergische Reaktionen auslösen. Wir haben das vermehrte Auftreten von Zecken, erhöhte Infektionsraten mit Borreliose in dem Zusammenhang usw. Also auch die Frage menschliche Gesundheit, Allergien und Krankheitsfälle hängt damit zusammen. Auch darauf gibt IMPAKT eine Antwort, wie wir damit umgehen wollen.
zieren und unterstützen und wo wir die Kommunen quasi unterhaken und gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium zur Prävention beitragen wollen. Schon heute finanzieren wir in dem Bereich viel über Klima Invest. 6 Millionen Euro stehen für mehr Grünflächen und Bäume in den Kommunen bereit, für Dach- und Fassadenbegrünung, für das Aufbrechen von versiegelten Flächen, für das Verschatten von sensiblen Gebäuden, zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Senioreneinrichtungen, und, ja, auch für das Aufstellen der entsprechenden Hitzeaktionspläne.
Dann ist Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich nicht. Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Thüringer Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/7120 -
Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Frau Ministerin Taubert, bitte.
Herzlichen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, mit dem Staatsvertrag sollen die Zusammenarbeit und die Koordination der öffentlichen Verwaltungen in Bund und Ländern in der Informationstechnik weiterentwickelt werden. Die Vertragspartner wollen dazu mit Wirkung vom 1. Januar 2020 eine Anstalt des öffentlichen Rechts errichten. Die gemeinsame Anstalt sollte den Namen „FITKO“, als Föderale IT-Kooperation, tragen. Sie soll ihren Sitz in Frankfurt am Main haben. In dieser gemeinsamen Anstalt werden bereits bestehende personelle und finanzielle Ressourcen gebündelt, zudem werden zusätzliche Fachkompetenzen, insbesondere für die Projektsteuerung, aufgebaut. Die Finanzierung der gemeinsamen Anstalt und ihrer Aufgaben erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel erweitert um einen festen Finanzierungsanteil des Bundes in Höhe von 25 Prozent.
Neben der Gründung der FITKO verpflichten sich Bund und Länder mit diesem Änderungsstaatsvertrag im IT-Planungsrat für die Jahre 2020 bis 2022, ein Digitalisierungsbudget in Höhe von bis zu 180 Millionen Euro bereitzustellen. Nach langen Verhandlungen zur Aufteilung des Budgets soll der Bund einen Anteil von 35 Prozent tragen. Die verbleibenden 65 Prozent werden entsprechend des Königsteiner Schlüssels auf die Länder verteilt. Die genaue Höhe der Zuweisung an die FITKO wird im Rahmen der jährlichen Verhandlungen zum Wirtschaftsplan entschieden.
Die Finanzierungsverpflichtung des Landes, also des Freistaats Thüringen, für das Jahr 2020 ist im Entwurf des Einzelplans 16 für den Haushalt 2020 berücksichtigt. Mit dem Digitalisierungsbudget sollen Projekte und Produkte für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, die auf allen föderalen Ebenen zum Einsatz kommen, unterstützt werden. Damit wird auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gefördert, welches Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Die Landesregierung unterstützt die Errichtung der FITKO ausdrücklich. Dadurch wird die Aufgabe der Bund-Länder-Koordinierung erheblich verbessert und die Länder werden entlastet. Genau quantifizieren lassen sich die Effekte momentan noch nicht.
Die Ratifizierung des geänderten IT-Staatsvertrags soll in allen Landesparlamenten und im Bundestag bis zum 30. September 2019 erfolgen, deshalb bitte ich die Abgeordneten des Landtags, diese Fristsetzung bei den weiteren Beratungen zu berücksichtigen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile als erstem Redner Abgeordneten Kowalleck von der Fraktion der CDU das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Finanzministerin hat ja freundlicherweise schon den Gesetzentwurf vorgestellt und insoweit auch die Einzelheiten hier an dieser Stelle mit dargelegt.
Wir beantragen die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss. In den Ausschussberatungen ist dann gerade auch im Hinblick auf die Verhandlungen, die auf Bundesebene stattfinden, noch abzuwarten, inwieweit sich dann auch der Thüringer Ministerpräsident bei den Vorstellungen durchsetzen kann, die Thüringen betreffen, und, ich sage mal, weitere Details. Wir würden an dieser Stelle zunächst die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss abwarten und dann in der zweiten Beratung bzw. auch in den Ausschussberatungen unsere Vorschläge mit einbringen. Danke schön an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aufgrund der Zeit – Freitagabend und einer der letzten Tagesordnungspunkte – will ich jetzt mal nicht weiter ausholen zur Bedeutung von IT und IT-Planungsrat. Zu FITKO hat die Finanzministerin hier die Details dargelegt. Die sollten wir uns im Haushalts- und Finanzausschuss noch mal anschauen, insbesondere was die Finanzierung angeht und auch dieses Digitalisierungsbudget. Insofern ist das also folgerichtig. Und auch wenn wir das jetzt überweisen und im Haushalts- und Finanzausschuss beraten, sehe ich kein Problem, dass wir den 30.09. hier als vorgesehenen Ratifizierungstermin
Also entfällt ein Redebeitrag der AfD. Dann ist die nächste Rednerin Frau Abgeordnete Henfling, Bündnis 90/Die Grünen.
Aber jetzt bin ich hin- und hergerissen zwischen: Ich rede jetzt so lange, bis es um sechs ist, das gibt der Tagesordnungspunkt aber nicht her. Das ist das Problem.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben mal wieder ein Gesetz im Bereich Netzpolitik und Digitalisierung vorliegen, das Thüringer Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern usw. usf. Das ist insofern erst mal ein sehr sperriger Titel, aber dahinter verbirgt sich, wie die Ministerin gerade schon ausgeführt hat, die FITKO, also eine eigene Anstalt öffentlichen Rechts. Strukturell kommt das aus dem IT-Planungsrat. Die Aufgaben in diesem Bereich sind sehr mannigfaltig, beispielsweise die Umsetzung im Onlinezugangsgesetz oder das Verwaltungshandeln im Digitalbereich zu verbessern. Dafür brauchen Bund, Länder und die Kommunen nicht nur gemeinsame Konzepte, sondern auch echte Interoperabilität. Das heißt, wir brauchen Schnittstellen, offene Standards und Experten, die das umsetzen. Von daher brauchen wir Menschen, die in der Lage sind, die Digitalisierung auch umzusetzen. Die FITKO soll das alles bündeln, und wir halten das für sinnvoll.
Wir würden uns natürlich noch wünschen, dass es auf Bundesebene viel mehr im Bereich Digitalisierung gibt, zum Beispiel ein eigenes Ministerium. Aber das können wir ja gern dann im Ausschuss besprechen bzw. wenn das Ganze aus dem Ausschuss wieder rauskommt. Wir haben keine Bedenken dabei, das Ganze an den HuFA zu überweisen. Vielen Dank.
Damit gibt es auch keine weiteren Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten mehr. Es ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Ich lasse darüber abstimmen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses und auch der fraktionslose Abgeordnete Rietschel. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das ist dann einstimmig so überwiesen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.
Wir können noch einen weiteren Punkt abarbeiten – mindestens. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/7188 - ERSTE BERATUNG
Wird hier von der Landesregierung das Wort zur Begründung gewünscht? Ja. Herr Staatssekretär Götze, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Ihnen liegt der Entwurf eines Thüringer Gesetzes zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zur ersten Beratung vor. Zur Umsetzung des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrags in Thüringen ist dieses Zustimmungsgesetz erforderlich. Es handelt sich um einen neuen Anlauf seitens der Länder, gemeinsam einen Änderungsstaatsvertrag in Kraft zu setzen. Bereits im Herbst 2017 hat dieses Haus dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zugestimmt, der aber leider aufgrund fehlender Ratifizierung in einzelnen anderen Ländern gegenstandslos geworden ist.
Es soll mit diesem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag die durch diverse Gerichtsverfahren eingetretene Unmöglichkeit der derzeit vorgesehenen Vergabe von Konzessionen für Sportwetten behoben werden. Die zahlenmäßige Begrenzung der Sportwettkonzessionen entfällt durch diesen Vertrag, womit es ermöglicht wird, Schritt für Schritt nach dem Vorliegen der qualitativen Voraussetzungen Sportwettanbieter mit deutschlandweit geltenden Erlaubnissen auszustatten. Damit kann die