Protokoll der Sitzung vom 04.07.2019

Verehrter Herr Abgeordneter, ich verstehe zwar den Hintergrund Ihrer Frage, aber auch hier möchte ich auf die derzeit laufende Prüfung des Landesverwaltungsamts verweisen und Sie dann gegebenenfalls von den entsprechenden Ergebnissen unterrichten.

Eine weitere Frage hat Herr Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, es verwundert, dass Sie in Ihrer Antwort nicht auf die Rechtsprechung in Thüringen abgestellt haben, zum Beispiel, was die Kreisumlagenproblematik betrifft, Klage der Stadt Bleicherode gegen Landkreis Nordhausen. Deshalb also die Frage, inwieweit es unter Einbeziehung dieser Rechtsprechung, die im Grundsatz davon ausgeht, dass die Landkreise bei freiwilligen Aufgaben eine absolute Zurückhaltungspflicht haben, weil sich alles auf die Kreisumlage durchschlägt – Wie ist dort dieser Vorgang zu bewerten? Also unter Hinzuziehung dieser Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in Bezug auf die Kreisumlage und die Zurückhaltungspflicht bei freiwilligen Aufgaben durch die Landkreise.

Lieber Herr Abgeordneter Kuschel, Sie werden doch sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich diese sehr umfassende, auf Rechtsprechung abstellende Fragestellung gerne mitnehme und Ihnen schriftlich beantworte.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wenn die Antwort dann nicht der Diskontinui- tät unterliegt.)

Es kommt so, wie es kommt.

So. Die Nachfragemöglichkeiten sind erschöpft und ich rufe die sechste Frage auf. Fragesteller ist Abgeordneter Herrgott, CDU-Fraktion, mit der Drucksache 6/7424. Bitte schön.

Sanierung der alten Kläranlage in Pößneck

Zur Sanierung wasserwirtschaftlicher Altlasten aus DDR-Zeiten wurde im Jahr 1993 der Altlastenzweckverband Nord- und Ostthüringen gegründet. Die letzte durchzuführende Maßnahme des Verbandes ist die Sanierung der alten Kläranlage in Pößneck. Die dafür notwendigen Kosten belaufen sich derzeit auf 7,5 Millionen Euro. Die vorhandenen Eigenmittel des Altlastenzweckverbandes und der vom Freistaat Thüringen im Haushalt eingeordnete Zuschuss reichen für die Durchführung der Maßnahme bei Weitem nicht aus. Eine vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz vorgeschlagene „Light-Sanierung“ kommt aufgrund der Lage der Kläranlage im Überschwemmungsgebiet und der sich dort befindlichen Stoffe nach Deponieklasse III aus fachlich einschlägiger Sicht nicht in Frage.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum werden dem Altlastenzweckverband für die Sanierung seiner letzten Maßnahme keine ausreichenden Zuschüsse, wie bei allen anderen Sanierungen des Altlastenzweckverbandes, zur Verfügung gestellt, um die Maßnahme durchzuführen, bevor die Eigenmittel des Verbandes durch den laufenden Geschäftsbetrieb aufgezehrt sind?

2. Welche Sanierungsmaßnahmen des Altlastenzweckverbandes wurden bisher und in welcher Höhe durch Fördermittel des Landes mitfinanziert?

3. Welchen Unterschied gibt es zwischen der Sanierung der Kläranlage in Pößneck und den durch das Land in den letzten Jahren in Millionenhöhe geförderten Einzelmaßnahmen wie die mit 4,2 Millio

nen Euro sanierte Altlastenfläche der ehemaligen Kettenfabrik in Barchfeld?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Möller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Herrgott, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Ihre Formulierung „LightSanierung“ provoziert mich natürlich dazu, vorab zu sagen, dass sich die Pflichten zur Gefahrenabwehr nach § 4 des Bundesbodenschutzgesetzes ergeben. Die konkreten Maßnahmen werden in einer Sanierungsanordnung festgelegt und werden natürlich durchaus nur nach fachlichen Kriterien dort festgelegt. Insofern sind Bemerkungen zur fachlich einschlägigen Sicht – um es mal ganz vorsichtig zu sagen – deutlich zu relativieren. Ich werde es jetzt mal auf den konkreten Fall bezogen auch noch mal sagen: Auch wenn die Kläranlage teilweise im Überschwemmungsgebiet liegt, handelt es sich dort um immobile bodengebundene Schwermetalle und da gibt es auch andere Möglichkeiten, als eine komplette Auskofferung und Verbringung, wo im Moment niemand weiß, wohin.

Zu Ihrer Frage 1 ist zunächst mal zu sagen, dass auf die Gewährung von Zuwendungen kein Rechtsanspruch besteht. Der Altlastenzweckverband Nord-/Ostthüringen hatte einen Antrag gestellt auf Zuwendungen, und zwar auf Mittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro und diesen Antrag haben wir bewilligt, in voller Höhe. Also, ja, ganz klar. Der Antrag ist gestellt worden, 1,5 Millionen Euro, und wir haben gesagt, die geben wir. Diese 1,5 Millionen – da greife ich mal auf Ihre Frage 2 vor – wären der zweithöchste Betrag gewesen, der durch das Land jemals für eine Sanierung, die durch den Altlastenzweckverband Nord-/Ostthüringen gemacht worden ist, gewährt worden wäre.

Es ist lediglich beim Heringer Ried in der Nähe von Nordhausen ein größerer Betrag zur Verfügung gestellt worden, aber auch nur 2,3 Millionen Euro. Also von den 7,5 Millionen Euro, die da jetzt in Rede stehen für eine komplette Auskofferung und Verbringung, wohin auch immer, sind wir immer weit entfernt gewesen. Und das Heringer Ried ist durchaus von den Dimensionen deutlich größer als die Kläranlage in Pößneck.

Also wir haben das, was beantragt worden ist, bewilligt. Es ist dann nicht abgerufen worden. Bisher

war es auch so, dass uns nur sehr begrenzt Mittel zur Verfügung standen und wir haben im Grunde alles, was irgendwie möglich war, an der Stelle möglich gemacht. Leider hat sich der Altlastenzweckverband Nord-/Ostthüringen und auch der örtliche Zweckverband, dem die Kläranlage gehört, da nicht entsprechend bewegt. Wir haben viele Gespräche geführt. Leider ist es am Ende nicht dazu gekommen, diese Altlast entsprechend zu sanieren, und zwar so zu sanieren, wie es finanziell möglich und auch notwendig ist.

Zu Ihrer Frage 2, zu den Zuwendungen des Landes für Maßnahmen der Altlastensanierung des Altlastenzweckverbands Nord-/Ostthüringen habe ich hier eine Aufstellung. Ich glaube, es ist relativ sinnlos, wenn ich Ihnen das jetzt vorlese, also das sind Beträge zwischen – wie gesagt – beim Heringer Ried waren es 2,384 Millionen Euro und teilweise auch ganz kleine Beträge von 11.000 Euro, da ist schon mal in Pößneck die Erkundung bezahlt worden, oder in Ohrdruf eine Sanierung mit 43.000 Euro bezuschusst worden usw. Ich lasse Ihnen dann die Tabelle zukommen, dann haben Sie das und können es dann von mir aus dann an das Protokoll geben, damit das allen zugänglich ist.

Zu Ihrer Frage 3, was ist der Unterschied, kann ich Ihnen sagen, die Sanierungskosten von bis zu 4,2 Millionen Euro werden vom Freistaat Thüringen im Unterschied zu Pößneck im Rahmen einer Altlastenfreistellung übernommen. Also es ist dort ein völlig anderer Fall. Die Voraussetzung für die Freistellung war eine Antragsstellung nach dem Umweltrahmengesetz bis zum 31.03.1992 sowie die dann zugesicherte wirtschaftliche Nachnutzung der Fläche und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Das war Umweltrahmengesetz, da ist damit in Barchfeld freigestellt worden, die Altlast ist jetzt mit Landesmitteln aufgearbeitet, saniert worden. Dazu muss man noch sagen, dass dieser Standort im unmittelbaren Einzugsgebiet des Wasserwerks Barchfeld liegt, sodass eine akute Gefährdung der Trinkwasserversorgung für rund 45.000 Einwohner zu besorgen war. Auch völlig anders als in Pößneck. Das zu den Unterschieden zwischen Pößneck und Barchfeld.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Herr Herrgott, bitte.

Herr Staatssekretär, ist es korrekt, dass mit der vorgeschlagenen Sanierung durch das Umweltministerium, die ja unter den Beteiligten abgestimmt wurde

und nicht zu einer Einigung gekommen ist, Pößneck damit mit einer Beibehaltung der deponierten oder zu deponierenden Stoffe vor Ort die einzige Anlage wäre, wo diese Stoffe eben nicht ausgekoffert und auf eine Deponie verbracht werden?

Nein, das ist nicht zutreffend. Es ist ein gängiges Verfahren auch an vielen anderen Standorten, dass man Altlasten auf Deponiekörpern vor Ort belässt, entsprechend einhaust und somit sozusagen von den Schutzgütern Grundwasser, Boden usw. fernhält, sodass davon dann keine Gefahren mehr ausgehen. Das ist ein absolut gängiges Verfahren und nichts anderes würden wir in einer Sanierungsanordnung auch verbescheiden. Das ist völlig klar, dass man nicht irgendwas anordnen kann, was am Ende nicht trägt.

Weitere Nachfrage? Bitte, Herr Herrgott.

Herr Staatssekretär, können Sie mir eine Liste zukommen lassen, bei welchen der durchgeführten Sanierungen des Altlastenzweckverbands eine Nicht-Wegverbringung, sondern eine Deponierung vor Ort durchgeführt wurde neben der Liste, die Sie mir zureichen wollen?

Also wenn es da solche Sachen gab beim Altlastenzweckverband Nord-/Ostthüringen, dann kann ich Ihnen das gern zukommen lassen. Aber ich habe davon gesprochen, dass es ein allgemein übliches Verfahren ist, Gefahrgüter, die irgendwo liegen, auch einzukoffern und damit von der Biosphäre und vom Boden, vom Grundwasser fernzuhalten. Wenn es beim Altlastenzweckverband dort entsprechende Maßnahmen gab, kann ich Ihnen das gern zukommen lassen.

Gibt es weitere Fragen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur siebten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Floßmann von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/7430. Bitte schön, Frau Floßmann.

Schönen Dank, Frau Präsidentin.

Fachärzte für Urologie im Landkreis Hildburghausen

Die Ärztelandschaft in Thüringen unterliegt einem Strukturwandel. Die Facharztsuche im ländlichen Raum wird zunehmend schwieriger. Patienten sind teilweise mit längeren Fahrwegen und Wartezeiten konfrontiert, um eine sorgfältige Facharztbehandlung nach den anerkannten Standards der wissenschaftlichen Medizin in Anspruch nehmen zu können. Nach Aussage von Patienten ist auch der Fachbereich der Urologie hiervon betroffen. Dies kann bei Akutfällen zu lebensbedrohlichen Situationen führen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Facharztsitze für Urologie sind mit welchem Stundenanteil – Vollzeit/Teilzeit – dem Landkreis Hildburghausen zugewiesen?

2. Nach welchen Kriterien werden Facharztsitze für Urologie vergeben?

3. Mit welchen Stundenanteilen sind die Sitze für Urologie im Landkreis Hildburghausen besetzt – bei einer Besetzung in Teilzeit bitte Stundenanzahl angeben –?

4. Wie häufig wird nach welchen Grundlagen die zugewiesene Anzahl der Sitze auf ihre Auskömmlichkeit überprüft?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Floßmann wie folgt:

Zu Frage 1: Für die Gruppe der Fachärzte für Urologie entspricht der Landkreis auch dem Planungsbereich. Im Planungsbereich Hildburghausen sind derzeit zwei Fachärzte für Urologie tätig. Einer dieser Fachärzte führt eine Einzelpraxis in Eisfeld, der zweite ist Angestellter des MVZ SRH Poliklinik Hildburghausen. Der im MVZ angestellte Arzt – derzeit erkrankt – hat einen Arbeitsvertrag für 40 Wochenstunden. Für beide Ärzte gilt die Mindestsprechstundenzahl von 25 Stunden je Woche.

Zu Frage 2: Jetzt will ich noch zunächst sagen, dass die Bedarfsplanungsrichtlinie eine Planungsrichtlinie des Bundes ist, und das ist die Grundlage dafür, wie diese Sitze vergeben werden, das wird

(Abg. Herrgott)

durch den Landesausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung entschieden. Wesentliches Kriterium ist, dass es im Planungsbereich entsprechend den Bedarfsplanungsrichtlinien einen freien Arztsitz gibt. Das ist regelhaft der Fall, wenn der Versorgungsgrad 110 Prozent unterschreitet. Der nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des Bundes derzeitige Versorgungsgrad im Planungsbereich Hildburghausen beträgt 137,9 Prozent. Weiterhin müssen vom Bewerber alle fachlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Zu Frage 3: Es handelt sich um zwei volle Arztsitze. Im Übrigen möchte ich auf die Antwort zu 1. verweisen.

Zu Frage 4: Die hierfür zuständige Kassenärztliche Vereinigung Thüringen hat derartige Überprüfungen bisher anlassbezogen durchgeführt. Das kann zum Beispiel eine Langzeiterkrankung sein.

Herzlichen Dank.

Gibt es Nachfragen? Frau Floßmann, bitte.

Wenn die Überprüfungen anlassbezogen durchgeführt werden, wann war dann die letzte für die Planungsregion Hildburghausen?

Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Da müssten wir bei der Kassenärztlichen Vereinigung nachfragen.