Protokoll der Sitzung vom 05.07.2019

Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Möller, Sie wollten die 32 Sekunden? Nein. Herr Fiedler?

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wie viel?)

30 Sekunden.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin nun fast 30 Jahre im Hohen Haus, aber so eine Arroganz der Macht, was Sie von Rot

Rot-Grün hier demonstrieren, habe ich noch nicht erlebt. Wie Sie Gutachter bezeichnen,

(Beifall AfD)

wie Sie darüber weggehen, das interessiert Sie alles nicht.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt mehrere Gutach- ten! Es gibt auch zwei, die dafür sprechen!)

Ja, Sie nehmen immer die Gutachten, die gerade passen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie machen das gerade!)

Und wenn der Wissenschaftliche Dienst – den Sie selbst beklagt hatten, er wäre in irgendeiner Form abhängig von irgendeiner Partei oder Präsidentin –, wenn der ein solches Gutachten macht, dann sagen Sie: Das interessiert uns nicht, wir machen es trotzdem. Ich will hier nur sagen: Ich finde es nicht in Ordnung, wie Sie hier damit umgehen. Es gab eine Anhörung dazu und ich glaube, es reicht, dass wir über 40 Prozent im Thüringer Landtag haben, dass wir es nicht notwendig haben, hier so einzugreifen, was Sie hier vorhaben. Ich kann hier nur sagen: Sie werden damit scheitern!

(Beifall CDU, AfD)

Danke schön. Frau Abgeordnete Müller, 3 Minuten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Fiedler, Sie haben mich jetzt wirklich noch mal nach vorne getrieben. In dieser Anhörung im Innenausschuss war es ein einziger Anzuhörender, der Bedenken geäußert hat. Zwölf andere haben dafür gesprochen

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Und der Wissenschaftliche Dienst zählt wohl nicht?)

und haben uns als Regierungsfraktionen noch dazu bewegt,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Änderungsanträge einzubringen, damit man nämlich die Ausschlussklauseln rausnimmt. Ich bedaure es, dass Sie da nicht folgen konnten, weil Sie nicht dabei waren. Aber noch mal fürs Protokoll: ein einziger Anzuhörender – und darauf wird jetzt rumgeritten.

Ja, heute ist ein wunderbarer Tag für die Frauen und für die diversen Personen bei uns in Thüringen.

Es gibt ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, es war ja immer noch die Frage, ob jeder, der sich jetzt divers nennen kann, da irgendwo kandidieren kann.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Vielleicht gibt es noch ein drittes und viertes Ge- schlecht! Was machen wir dann?)

Nein, erst mit der Eintragung in den Pass darf er auch kandidieren, und das dürfen wir in dieser Debatte nicht vergessen. Ich würde mir manchmal auch mehr Weiblichkeit und mehr Ruhe – wie es jetzt eben gerade nicht war – im Parlament wünschen, ein bisschen kulturvoller.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Nun ist aber gut! Seit wann sind Frauen ruhig!)

Und ich glaube – sehen Sie, wenn Sie die Erfahrungen machen würden, wie ich sie in meinem Gemeinderat erlebe. Ich war jahrelang die einzige Gemeinderätin. Da stand um 7.00 Uhr schon das Bier auf dem Tisch, weil der Gemeinderat so debattiert hat.

(Unruhe CDU)

Meine Damen und Herren, bitte etwas ruhiger.

Diese Kultur gäbe es nicht, wären da ein bisschen mehr Frauen drin. Also da gibt es Erfahrungen.

Ich will noch mal auf die Wahlrechtsgleichheit und Wahlrechtsfreiheit zurückkommen, auch weil das hier thematisiert worden ist. Wir haben in Thüringen eine Fünf-Prozent-Klausel. Diese Fünf-ProzentKlausel nimmt alle Stimmen weg, die auf diese Parteien fallen, und das entspricht auch nicht Wahlrechtsgleichheit und Wahlrechtsfreiheit, auch da sind durch die Fünf-Prozent-Hürde Einschränkungen drin. Das darf man nicht vergessen. Von daher – ja, heute ist ein guter Tag, wir bringen dieses Gesetz auf den Weg. Und wenn Sie, wie es eben schon gesagt worden ist, vor das Verfassungsgericht gehen, wer auch immer von Ihren beiden Parteien hier drüben, wir sind total gelassen.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Vielleicht gehen die zusammen!)

Die gehen auch zusammen, eben haben wir ja auch schon einiges erlebt.

Ich danke auch den Kolleginnen und Kollegen, die dafür gekämpft haben, dass wir das heute hier auf den Weg bringen. Danke Ihnen!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Fiedler)

Danke schön. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wieder etwas herunter mit den Emotionen! Bitte schön – 30 Sekunden, Frau Muhsal.

Frau Stange, ich fand Ihre Äußerung gerade erstens unverschämt und zweitens männerverachtend.

(Beifall AfD)

Herr Adams, Sie haben gesagt, es sei eine Schande, dass in anderen Landtagen nicht solch ein hoher Frauenanteil ist wie hier in Thüringen. Ich finde, es ist eine Schande, dass Sie Frauen ihre Lebensentscheidungen vorwerfen. Als Beispiel nenne ich mal den Stadtrat in Jena. Dort hat die SPD vor der Wahl groß Werbung damit gemacht: mehr Frauen in den Stadtrat. Am Ende der Wahl hat die SPDFraktion einen geringeren Frauenanteil als die AfDFraktion, obwohl wir keine Quote hatten.

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Kumu- lieren, panaschieren – schon mal gehört?)

Wollen Sie das den Wählern auch vorwerfen,

(Beifall AfD)

sagen Sie da auch, dass sei eine Schande, oder ist das vielleicht einfach der Wählerwille? Die Wähler haben ein Recht zu entscheiden.

Frau Muhsal, kommen Sie jetzt zum Ende.

Wir als AfD stehen für eine freie Wahl. Danke schön.

(Beifall AfD)

Ich sehe keine Wortmeldung mehr. Bitte wieder etwas Ruhe! Frau Müller, immer an den Blutdruck denken! Wir wollen doch gesund in die Sommerpause. Ich sehe keine Wortmeldung der Abgeordneten mehr. Für die Regierung spricht Herr Innenminister Maier. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags setzt Thüringen nach Brandenburg als

zweites Bundesland ein bedeutendes politisches Signal zur Verwirklichung der Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Männern und Frauen, jetzt auch in der Landespolitik.

(Beifall DIE LINKE)

Ein bedeutender politischer Beitrag zu etwas, was schon längst Normalität sein sollte. In Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes steht: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Die Thüringer Verfassung geht sogar noch ein Stück weiter und bestimmt in Artikel 2 Abs. 2 Satz 2: „Das Land, seine Gebietskörperschaften und andere Träger der öffentlichen Verwaltung sind verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern.“ Mit der paritätischen Ausgestaltung der Landeslisten der Parteien für die Landtagswahlen setzt der Landesgesetzgeber diese Verfassungsbestimmungen nun für den Bereich des Landtags um und gibt dadurch auf Landesebene ein positives Beispiel. Thüringen betritt damit nun gemeinsam mit Brandenburg durchaus gewissermaßen ein Stück weit juristisches Neuland, da eine solche Regelung verfassungsrechtlich – und das ist heute hier auch schon geschehen – durchaus kontrovers diskutiert wird.

Hervorzuheben ist, dass der Gesetzentwurf auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht berücksichtigt. Personen, die im Personenstandsregister als „divers“ registriert sind, können unabhängig von der Reihenfolge der Listenplätze kandidieren.

(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Das können sie jetzt schon!)