Eins der wesentlichsten Güter, die wir haben, die nicht vermehrbar sind, die wir zu Zeiten, wo der Klimawandel diese Welt derart verändert, dass in vielen Gegenden dieser Welt Menschen auf ihrem Grund und Boden nichts mehr zu Essen anbauen können, ist Grund und Boden. Wir leben hier in Thüringen an einem Gunststandort für den Anbau von landwirtschaftlichen Produkten. Wir müssen einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass trotz Nachhaltigkeitsstrategie, die gesagt hat, wir wollen eine Nettoneuversiegelung null - - Wir wollen also, dass uns nicht mehr landwirtschaftlicher Boden – Exis
tenzgrundlage unserer Landwirte und Existenzgrundlage von Menschen, die von diesen Produkten leben – verloren geht. Und was passiert? Wenn wir den Zeitraum von 2006 bis 2015 betrachten, da ging in Thüringen jährlich ein Prozent Boden für Siedlungs- und Verkehrsfläche verloren. Jährlich brach ein Prozent weg, zugunsten einer Steigerung der Siedlungs- und Verkehrsfläche. Jetzt könnte man denken: Okay, mehr Menschen brauchen auch mehr Platz. Nein, die Bevölkerung hat sich in der gleichen Zeit genau in die entgegengesetzte Richtung entwickelt. Jährlich wurde es ein Prozent Bevölkerung weniger. Dem muss man doch endlich etwas entgegensetzen. Unsere Landwirte stehen draußen und demonstrieren: Stoppt Landfraß!
In der letzten Legislatur ist ein Nachhaltigkeitsbeschluss gefasst worden: Nettoneuversiegelung null. In der gleichen Plenarsitzung, wo das passierte, ist eine Großflächenoffensive des Wirtschaftsministeriums verabschiedet worden, unter anderem hundert Hektar Goldene Aue. Das geht so nicht weiter. Deshalb ist für mich eigentlich das, was hier in diesem Gesetz zu Kompensation steht, zu Ausgleich von Eingriffen, zu der Frage des Vorrangs von Entsiegelung bei Eingriffen, deren Hauptanliegen eine Versiegelung ist – also ein Straßenbau, ein Wegebau –, das Wesentlichste an diesem Gesetz, weil es die Möglichkeit schafft, dass wir unseren Kindern die landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten können,
dass das wichtigste Gut – dass wir uns etwas zu Essen produzieren können – für die Dauer gesichert wird.
Ganz wichtig ist auch die Frage „Umgang mit Biodiversität“. Hier will ich bloß mal daran erinnern, welcher Aufschrei durchs Land ging, als die Natura-2000-Stationen eingeführt wurden, als das angekündigt wurde. Die Kreise fühlten sich düpiert und haben gesagt: Ihr schafft hier eine Parallelstruktur, gebt uns lieber das Geld. Viele andere haben gesagt: Hier sollen Umweltverbände künftig Naturschutz machen und uns gängeln. Das, was wir mit den Natura-2000-Stationen erreicht haben – und da sage ich mal: auch dank der Mittel vieler in diesem Haus und außerhalb, die nicht nur den Fraktionen der Koalition zuzurechnen sind und den Parteien, die die Koalition tragen –, ist, dass hier eine vernünftige Struktur entstanden ist. Und, Frau Tasch, Sie haben die Finanzierung der kommunalen Ebene im Zusammenhang mit den Natura-2000-Stationen angesprochen: Träger der Landschaftspflegeverbände, die im Wesentlichen Träger der Natura-2000-Stationen sind, sind auch die Kreise. Das heißt, die Aufgaben, welche die Landschaftspflege
verbände wahrnehmen, dort, wo eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung den Erhalt der wertvollen Biotopflächen nicht mehr ermöglicht,
weil Landwirtschaft es aufgrund von schwierigen Entwicklungen in der Tierhaltung – gerade was Schafhaltung angeht –, aufgrund von schwierigen Entwicklungen in anderen Bereichen – in der Grünlandwirtschaft –, wo einfach das Einkommen nicht mehr auskömmlich ist, wo Bewirtschaftung in den letzten Jahren aufgegeben wurde, dort sichern Landschaftspflegeverbände, dass die Flächen erhalten bleiben. Das wäre, Frau Tasch, eine Aufgabe der Kreise, wenn Landwirtschaft diese Aufgabe nicht mehr erfüllen kann. Und hier sind die Natura-2000-Stationen eingesetzt worden, um diese Aufgaben mit abzusichern.
Ja, die Natura-2000-Stationen sind das Gerüst, sind der Rahmen, eigentlich eine Managementeinheit, um das zu organisieren. Und aus dem Fonds ENL – dankenswerterweise vom Landwirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt, das haben wir auch im Koalitionsvertrag entsprechend geregelt, dass der regelmäßig aufgestockt wird – ist das Geld dafür zur Verfügung gestellt worden. Damit kommen wir endlich in einen Bereich, dass nicht mehr jedes Jahr die NALAP-Gelder – Geld für Flächennaturschutz außerhalb der Landwirtschaft – gekürzt wurden, sondern wir haben wirklich mehr Geld hineingegeben, um zum Beispiel unsere wertvollen Bergwiesenstandorte zu erhalten. Und das ist ein Konstrukt, wo ich denke: Darauf können wir aufbauen.
Und ja, ich habe mir das vergleichenderweise auch mal in anderen Ländern angesehen. Andere Länder haben solche Konstruktionen durchaus auch mit mehr Geld für Kommunen untersetzt. Wir haben hier eine Evaluierungsklausel drin und diese Evaluierungsklausel sagt: Im Jahr 2024 sind dann entsprechende Konsequenzen aus der Evaluierung zu ziehen, wenn sich wirklich ein Mehrbedarf auf der kommunalen Seite ergibt. Und wenn ich mir die Entwicklung draußen im Zuge der Trockenheit des letzten Jahres und dieses Jahres anschaue, kann ich mir vorstellen, dass wir zu ganz anderen Maßnahmen kommen müssen, um unsere Biodiversität zu schützen, um unser Land zu schützen,
um unsere Lebensräume zu schützen, und dass wir dann dort auch nachlegen müssen. Aber das ist im Gesetzentwurf mit vorgesehen und ich denke, wir
Meine Damen und Herren, Biotopverbundplan – auch ein ganz wichtiges Element. Wenn ich daran denke, die Europäische Union hat mit ihrer Natura-2000-Richtlinie gesagt: Wir wollen ein europäisches Verbundnetz von Schutzgebieten, es soll die Vernetzung stattfinden. Das war eigentlich das Hauptziel der FFH-Gebietsausweisung. Was ist in den Ländern passiert? Man hat vorhandene Schutzgebiete genommen, man hat wertvolle Gebiete genommen, hat die als FFH-Gebiete ausgewiesen, aber der Fokus stand nicht auf der Vernetzung. Und das ist ein zentrales Problem des Netzes Natura 2000, dass wir jetzt sagen: Wir müssen auch planungsrechtlich schauen, wie wir den Biotopverbund sichern, wie wir diese Vernetzung garantieren, damit sich Arten auch zwischen den einzelnen Gebieten austauschen können, in denen sie noch vorkommen, damit es nicht zu genetischen Verengungen in den Beständen kommt. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt und deshalb finde ich es auch gut, dass wir diese entsprechenden Regelungen getroffen haben, auch das ist ein Grund, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, meine Damen und Herren.
Ich lege Ihnen den Gesetzentwurf wärmstens ans Herz, vor allem auch vor dem Hintergrund dessen, was wir im Bereich Kompensation von Eingriffen hier auf den Weg gebracht haben, Vorrang von Flächenpools, Vorrang der Entsiegelung. Ermöglichen Sie, dass künftig Landfraß in diesem Land nicht mehr stattfindet und dass wir unsere Böden erhalten! Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ja, es ist schon viel und Richtiges gesagt worden – nicht alles war richtig, aber vieles. Um noch mal darauf zurückzukommen: Der Ursprung dieses Naturschutzgesetzes wurde 2009 gelegt. Da wurde das Bundesnaturschutzgesetz geändert und ab 2010 hätten eigentlich neue Gesetzgebungen im Land Thüringen erfolgen müssen.
Es ist ähnlich wie beim Wassergesetz – das muss man einfach so sagen –, aber die letzte Koalition hat das nicht gemacht und so ist Rot-Rot-Grün jetzt an die...
Die Regierung legt vor. Manchmal kann aber auch der Landtag Gesetze vorlegen, die Gesetzgebungskompetenz ist schon auch beim Landtag.
Es ist in Ordnung. – Also seit 2010 ist dieses Gesetz überfällig, wir haben es jetzt vorliegen und ich finde, es ist ein gutes Gesetz.
Herr Kießling, um es noch mal zu sagen: Wir haben zwischendurch ein Wassergesetz verabschiedet, wir haben zwischendurch ein Grünes-Band-Gesetz verabschiedet, wir haben auch ein kleines Klimagesetz verabschiedet. Es ist also nicht so, dass wir in den letzten Jahren mal Langeweile hatten, die – würde ich sagen – hatte der Umweltausschuss nicht.
Ich glaube, alle diese Gesetzgebungsverfahren waren wichtig. Ich will keine Wertung vornehmen, es ist alles wichtig. Wichtig ist aber auch dieses Naturschutzgesetz. Das muss man so sagen. Wir regeln da einiges und ich glaube, Herr Weigand ist heute nicht nur als Gemeinde- und Städtebund da, sondern als Mitglied des Landesnaturschutzbeirats. Auch dieses Gremium leistet eine gute Arbeit und deshalb ist es auch sehr wichtig; Frau Tasch hatte es schon angesprochen. Natürlich kann man da auch unterschiedliche Meinungen haben und Gott sei Dank ist der Mensch nicht gleichförmig. Wenn Sie im Naturschutzbeirat sagen, wir könnten uns vorstellen, dass da doch Mehrkosten auf kommuna
ler Ebene entstehen, dann muss man das ernst nehmen – das ist einfach so – und dann muss man auch darauf eingehen. Aber darauf ist ja Tilo Kummer schon eingegangen. Wir haben eine Evaluierung dabei und dann soll das noch mal geprüft werden. Das ist vollkommen in Ordnung. Wir können nicht einfach immer nur Aufgaben übergeben, wir müssen auch kontrollieren, dass das dann auch mehr kostet. Und wir wollen ja auch, dass das umgesetzt wird, deshalb ist es wichtig.
Aber – auch das ist schon gesagt worden – das Wichtigste in diesem Gesetz ist die Verankerung der zwölf Natura-2000-Stationen. Das ist etwas, was wir allen Ländern voraushaben. In NRW wurde es mal ein bisschen angefangen, aber so richtig umgesetzt wurde es nicht. Für das grüne Herz Deutschlands ist das gut so, dass wir die zwölf Natura-2000-Stationen haben. Dass sie jetzt mit diesem Gesetz auch festgeschrieben werden, ist folgerichtig und vollkommen in Ordnung.
Die Verankerung des Naturmonuments in diesem Gesetz nehmen wir vor. Sie hatten dazu auch schon mal ein Gesetzgebungsverfahren, da wollten Sie es andersrum, dann haben wir gesagt, wir machen es so herum – vollkommen legitim und vollkommen richtig. Dass in diesem Zusammenhang auch die Umweltbildung und die Bildung zur nachhaltigen Entwicklung in diesem Gesetz festgeschrieben werden, ist genauso etwas, was wir sicherlich alle hier im Hohen Hause unterschreiben können. Das Verbot der Gentechnik in Bezug auf die Schutzgebiete wird vorgenommen – auch das ist vollkommen richtig und das ist auch längst überfällig. Dazu – das muss ich sagen – hat die letzte Koalition auch schon Beschlüsse gefasst, da sind wir uns im Hohen Haus auch ziemlich einig.
Über den Alleenschutz ist schon gesprochen worden. Es gab Veränderungen, der Gemeinde- und Städtebund ganz typischerweise: In den Anhörungen gab es Anregungen, was wir noch aufnehmen sollen, und dann haben wir das in den Umweltausschusssitzungen aufgenommen, haben uns auch Sachen angenommen und dann gehen wir wieder in die Anhörung. Ich will mal vorsichtig sagen: Dass ich dem nächsten Landtag nicht angehöre, wird wohl sicher sein, aber ich will sagen, dass Sie da unbedingt etwas regeln müssen. Es kann doch nicht sein, dass wir, wenn wir gute Anregungen des Gemeinde- und Städtebundes und des Landkreistags aufnehmen, sie dann umsetzen wollen, wieder in eine Falle kommen, wieder anzuhören und immer wieder anzuhören. Da muss dieses Hohe Haus eine Regelung finden, dass, wenn man gute Sachen aufnimmt, das dann auch mal annimmt und
Da stimmt irgendwas nicht, da muss sich dieses Haus noch mal etwas einfallen lassen, denn dann gibt man die Gesetzgebungsverfahren in eine Endlosschleife und wir kommen dann zum Schluss ein bisschen unter Zeitdruck, den Frau Tasch berechtigterweise beanstandet hat. Aber ich glaube, das, was vorlag, konnten wir überblicken, und das war jetzt keine Hetze. Es ist nicht schön, wenn man immer Sondersitzungen machen muss, das gebe ich schon zu, aber ich glaube, das, was darin geändert wurde, war überschaubar, und die Landtagsverwaltung hat ihres dazugegeben. Das sind wir ja gewöhnt und das ist auch ihre Aufgabe. Wir sind da auch dankbar, dass wir da auf Gesetzgebungsverfahren hingewiesen werden, wenn da formale Änderungen noch passieren sollen. Auch das ist passiert.
Zur Landeskompensationsverordnung ist gesprochen worden, das hat Herr Kummer schon gesagt. Ja, schön wäre es schon, wenn wir das verhindern könnten, aber der Glaube ist mir ein bisschen abhandengekommen, muss ich sagen. Wir werden immer weniger Menschen und wir brauchen immer mehr Flächen, da muss der Mensch auch mal sein Bewusstsein ein bisschen ändern. Die Goldene Aue ist das beste Beispiel. Im Gegensatz zu Herrn Primas, der es immer befürwortet hat, war ich immer dagegen, das muss man so sagen, ist ja okay. Die Mehrheit hat dann beschlossen, es gibt ein Industriegebiet Goldene Aue. Jetzt wachsen da wieder die Blumen und nichts steht drauf. Es ist nichts da, also wir wollen ja nicht sagen, dass sich da irgendwas an Industrie nach dieser Fläche gerissen hat. Es wäre auch schön gewesen, wenn auf der „Goldenen Aue“ weiter der Weizen hätte gedeihen können, das hätte der Goldenen Aue gutgetan,
aber Mehrheiten haben es anders gewollt, das muss man akzeptieren. Nur, wenn man jetzt vorbeifährt, ist es schon sträflich, wenn man ein eingezäuntes Industriegebiet sieht, wo der Bauer trotzdem noch anpflanzen kann, weil keine Industrie dorthin möchte. Gut, das ist ein anderes Thema, Gott sei Dank sind wir dafür nicht zuständig.
Nichtsdestotrotz finde ich: Dieses Naturschutzgesetz ist ein guter Kompromiss. Zu den Alleen habe ich schon etwas gesagt, zur Geschäftsordnung habe ich auch etwas gesagt. Ich finde, wir können dem heute guten Gewissens zustimmen. Ich be
und allen, die uns da auch wirklich zur Seite standen – das sind nicht nur der BUND, der NABU, der Bauernverband, das sind ganz viele: Gemeindeund Städtebund, Landkreistag. Also vom Landkreistag – das kann ich ja auch noch mal sagen – würde ich mir schon mal ein bisschen bessere Stellungnahmen wünschen. Die machen sich das immer ganz einfach. Die Qualität zwischen Landkreistag und Gemeinde- und Städtebund ist phänomenal, das muss man so sagen.