Protokoll der Sitzung vom 12.09.2019

Vielen Dank. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Mühlbauer von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zuerst einmal möchte ich sagen: Das ist ein guter Tag heute, dass wir einvernehmlich zu einer Regelung gekommen sind und heute hier den Staatsvertrag hoffentlich auch mit großer Mehrheit beschließen werden. Das ermöglicht den Bundesländern, gemeinsam eine Vereinbarung abzuschließen, damit nicht die heiß umkämpften und begehrten Medizinstudienplätze weiter beklagt werden und die Universitäten auch nicht weiter mit Rechtsunsicherheiten belastet werden. Aus diesem Grund – der Kollege Schaft hat den Rechtsrahmen ja schon vollumfänglich dargestellt – lassen Sie mich bitte noch zwei, drei Punkte erwähnen, die mir besonders wichtig sind.

Grundsätzlich müssen wir langfristig gemeinsam mit allen Beteiligten den Dialog und die Diskussion zur Absicherung von Medizinstudienplätzen weiterführen. Am 14. September 2018 haben wir hier schon einen Aufschlag gemacht mit einer gemeinsamen Konferenz und sind sehr froh, dass es eine Änderung gibt. Das heißt, zukünftig werden 10 Prozent der Studienplätze an Bewerber mit einer fachlichen Eignung vergeben. Das heißt, jemand der mit dem Hintergrund einer beruflichen Qualifikation aus unseren Kliniken kommt, hat einen Anspruch darauf. 10 Prozent sind immerhin – Herr Fiedler –

(Abg. Muhsal)

26 Studienplätze. Wir haben also momentan 256 Studienplätze im Humanmedizinbereich in Jena, die wir jedes Jahr vergeben. Davon können wir jetzt dauerhaft jedes Jahr 26 Studienplätze an Menschen mit einer beruflichen Qualifikation vergeben.

Warum sage ich das so? Ich halte das für sehr wichtig, weil wir leider – und darüber müssen wir nachdenken, da müssen wir Lösungen finden – über eine Umfrage unserer kommunalen Kliniken festgestellt haben, dass wir in den letzten fünf Jahren keine Bewerbungen von Absolventen der Universitätsklinik Jena an den kommunalen Kliniken im ländlichen Raum hatten. Wir haben Bewerbungen an der A4-Achse gehabt, aber im ländlichen Raum fehlt es an Bezügen. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir die Bindungen gerade im ländlichen Raum zu unseren Krankenhäusern stärken. Aus meiner Sicht kann es nicht der Weg sein, die Studienplätze erstmalig zu erhöhen, sondern erstmalig muss man darüber nachdenken, wie mehr dieser Absolventinnen den Bezug und eine Bindung zu unseren Kliniken entwickeln.

Die Zahl mit den 30 Prozent der Thüringer Kinder oder in Thüringen Abitur Absolvierenden, die dort einen Studienplatz bekommen, ist ja schon gefallen. Aus dem Grund halte ich eine Landeskinderregelung, die übrigens von Juristen – und, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen, dass ich keiner bin, aber ich erlaube mir, mich dem Fachvotum dieser Berufsgruppe anzuschließen – als nicht verfassungskonform gewertet wird, als sehr schwierig. Die Frage der Landarztquote muss im Verfahren weiterdiskutiert werden. Ich persönlich sage Ihnen deutlich: Jemand, der eine Ausbildung – möge es jetzt in einem Klinikum in Suhl, in Bad Berka oder sonst irgendwo in unserem wunderschönen Thüringen gewesen sein – als Rettungssanitäter, als Krankenschwester, als Pflegekraft, als Laborkraft gemacht hat, hat eine höhere Bindung gerade zum ländlichen Raum und ich würde mich freuen, wenn wir diese Gruppe, diese Berufsgruppe stärker berücksichtigen können.

Ansonsten freue ich mich, dass wir dieses Thema im Prinzip diskutieren konnten. Ich empfehle Ihnen heute die Zustimmung. Ich bedanke mich, dass wir das regeln können und damit auch Rechtssicherheiten für die FSU in Jena ermöglichen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Wirkner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Entwurf dient im Wesentlichen der Anpassung des Thüringer Hochschulzulassungsgesetzes an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 in Fragen des Verfahrens zur Studienplatzvergabe im Studiengang Medizin.

Die Anzuhörenden haben den Gesetzentwurf weitgehend begrüßt. So zeigt sich die Kassenärztliche Vereinigung damit zufrieden, dass die Anhebung der Abiturbestenquote um 10 Prozent auf insgesamt 30 Prozent bei der Studienplatzvergabe und damit vor allem eignungsorientierte Kriterien Berücksichtigung finden. Die Beschränkung der Ortswünsche innerhalb der Abiturbestenquote ist abgeschafft worden, das wurde zum Beispiel von der Kassenärztlichen Vereinigung im Wesentlichen begrüßt. Die Einführung einer zehnprozentigen Eignungsquote, in deren Rahmen vom Ergebnis der Hochschulzulassungsberechtigung unabhängige Kriterien Berücksichtigung finden können, ist ebenfalls auf eine große und positive Resonanz gestoßen.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird der unter den Ländern ausgehandelte Staatsvertrag in Gesetzesform gegossen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Medizinstudienplatzvergabe hat dazu geführt, dass der Staatsvertrag auf den Weg gebracht werden musste. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen.

Aber in diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass es uns einfach erscheint, wenn die Landesärztekammer auf eine Landeskinderquote hinweist und die Landesregierung sagt, dass es aus verfassungsrechtlicher Perspektive nicht möglich ist. Das mag sein. Aber die Landesregierung sollte sich schon klar äußern, ob sie einer Landeskinderquote positiv gegenübersteht oder nicht. Hinter der Verfassung verstecken, das gilt nicht, denn es ist immer auch die Frage der Gestaltung, ob wir solchen Forderungen gegenüber positiv eingestellt sind oder nicht. Deshalb hätten wir uns gewünscht, dass die Ansätze intensiv diskutiert und nicht einfach vom Tisch gewischt werden.

(Beifall CDU)

Auch eine Erhöhung der Medizinstudienplätze und entsprechende Förderungen, um dem drohenden Ärztemangel auf dem Land zu begegnen, müssen unbedingt thematisiert werden. Wir wollen das thematisieren, aber die Landesregierung scheinbar nicht. Danke sehr.

(Abg. Mühlbauer)

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Abgeordneter Müller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Vergabe von Studienplätzen kann in den Fächern Human-, Tierund Zahnmedizin sowie Pharmazie seit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1972 mit Zulassungsbeschränkungen belegt werden. Voraussetzungen für die Festlegung von Zulassungsbeschränkungen sind nach dem Urteil, dass die Ausbildungskapazitäten voll ausgeschöpft sind und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach sachgerechten Kriterien stattfindet, wobei alle Bewerberinnen und Bewerber zumindest eine Chance auf einen Studienplatz haben müssen.

So hatte sich in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen ein Verfahren etabliert, das die Kriterien Wartezeit und Abiturdurchschnittsnote mit jeweils 20 Prozent der Plätze vorsah und die Hochschulen in einem eigenen Auswahlverfahren 60 Prozent der Plätze vergeben ließ. Am 19. Dezember 2017 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften bezüglich der Zulassung zum Studium der Humanmedizin teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die Länder sind nun angehalten, bis zum 31.12.2019 neue Regelungen für die Zulassung zum Medizinstudium zu schaffen. Beanstandet hatten die Karlsruher Richter die aktuell hohe Zahl der Wartesemester sowie die zu starke Berücksichtigung der Ortspräferenz als Zulassungskriterium. Für verfassungswidrig hielten sie auch, dass die Hochschulen bislang nicht gesetzlich verpflichtet waren, Medizinstudienplätze neben der Abiturbestenquote auch nach anderen eignungsrelevanten Kriterien zu vergeben.

In den Verhandlungen zum Staatsvertrag haben sich die Länder auf neue Quoten und Kriterien verständigt. Leider kommt der Abschlussnote immer noch ein hoher Stellenwert zu. Die reine Orientierung an der Note soll zukünftig 30 Prozent der Studienplätze ausmachen. 10 Prozent sollen über eine Eignungsquote den Zugang zum Studium erhalten. Diese wird neu eingeführt und bewertet ausschließlich schulnotenunabhängige Kriterien. In einer Übergangsphase sollen dabei auch Langzeitwartende Chancen auf einen Studienplatz erhalten. Die restlichen 60 Prozent sollen die Hochschulen wieder in Eigenregie vergeben können. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Fakultäten zukünftig

zwei schulnotenunabhängige Auswahlkriterien einführen und berücksichtigen müssen. Zusätzlich dazu müssen die einzelnen Hochschulen Studieneignungstests für die Auswahl berücksichtigen.

Und da ist sie wieder – die Krux mit den Staatsverträgen. Staatsverträge sind immer Paketlösungen und bilden den Minimalkonsens ab, das Kleinste, auf das man sich einstimmig einigen konnte. Natürlich muss Thüringen diesem Staatsvertrag zustimmen. Alles andere wäre eine Gefährdung des Hochschulstandorts. So bin ich dem Ministerium sehr dankbar, dass es sich wenigstens enthalten hat, denn diese Quotenregelung ist fernab von großartig.

Auch der Marburger Bund ordnet den neuen Staatsvertrag als schwierig ein. Die KMK habe lediglich einen Formelkompromiss zustande gebracht, die Überbetonung der Abiturnote ist allerdings weiter verstärkt worden. Wir werden dem Staatsvertrag und seiner Umsetzung in Landesrecht zustimmen – mit Bauchschmerzen und unter dem Hinweis: Diese Quotenregelung geht an der Lebensrealität der angehenden Studierenden weit vorbei. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Schaft das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer hier auf der Tribüne und am Livestream, mit der heutigen Abstimmung über das Gesetz zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Änderung der hochschulzulassungsrechtlichen Bestimmungen tragen wir unseren Teil zur Ratifizierung des neuen Staatsvertrags bei. Ich kann mich da ganz gut an die Worte meines Kollegen von der Grünen-Fraktion anschließen und sagen, wir haben bei dem Staatsvertrag natürlich immer ein bisschen die Krux, dass wir am Ende dem kleinsten gemeinsamen Nenner hier zustimmen und dass man am Ende sagen kann, dass was dann vorliegt, der formelle Kompromiss ist, formalrechtlich dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen, aber es ist keine grundlegend inhaltlich andere Ausrichtung im Bereich der Hochschulzulassung.

Warum das jetzt alles notwendig war, dazu muss ich sicherlich nicht mehr viel sagen. Auch die notwendigen Neuerungen hatte ich schon in der Be

(Abg. Wirkner)

richterstattung erwähnt. Ich will aber auf ein, zwei Aspekte noch einmal konkreter eingehen. Am umstrittensten und auch von uns als Linke kritisch betrachtet war wohl die Streichung der Wartezeitquote, die bisher 20 Prozent umfasste. Abgemildert werden soll die nun durch eine Änderung mit einer Übergangszeit von zwei Jahren, in denen es Extrapunkte für Wartesemester geben soll, in der sogenannten neuen Eignungsquote. Die Umsetzung in den nächsten zwei Jahren, die Übergangszeit wird zeigen, wie sich die Neuregelung auf die betroffenen Studienbewerberinnen auswirkt. Wir können aber sicherlich davon ausgehen, dass dann so ein System auch dazu führen wird, dass Leute, die lange Wartesemesterzeiten hinter sich haben, eventuell dann dadurch rausfliegen. Das ist dann der unschöne Nebeneffekt dieses Staatsvertrags.

Beim Stichwort „Eignungsquote“ bin ich dann auch schon bei einem weiteren Grundkonflikt in der Debatte, nämlich der Frage: Wie viel gilt die Eignungsquote oder wie hoch ist die und wie viel gilt die Abiturnote? Das war ja auch eine Debatte, die geführt wurde. Für uns als Linke gilt an der Stelle zu sagen: Die Abiturnote allein sagt noch nicht viel darüber bzw. sagt nur sehr wenig darüber, welche Eignungen die künftigen Studienanfängerinnen beispielsweise für den Beruf als Ärztin oder als Arzt haben. Das hatte ich auch während der Verhandlungen der Länder zusammen mit meinen Kolleginnen Frau Mühlbauer von der SPD und mit der Kollegin Henfling von den Grünen deutlich gemacht, als über den Mix bei den Kriterien gesprochen wurde. Allein das Land Thüringen hatte sich leider vergeblich dafür starkgemacht, dass die Eignungsquote zulasten der Abiturnote ein Stückweit gestärkt wird. Warum? Weil wir wollen, dass insbesondere auch Menschen, die sich beispielsweise berufsspezifische Kompetenzen angeeignet haben, Praktika in dem Bereich hatten oder sich auf anderem Wege entsprechende Kompetenzen aneignen konnten, die Möglichkeit haben, über diese Anerkennung der Kenntnisse und Kompetenzen einen zulassungsbeschränkten Studienplatz zu erhalten.

Insofern gilt noch einmal der Dank an die Landesregierung, dass sie sich – wenn auch leider auf verlorenem Posten – dafür starkgemacht hat, dass die Eignungsquote höher ist. Am Ende wurde im Prinzip leider auf Druck von Bayern und dem Nichtpositionieren der anderen 14 Länder die Aufteilung der Quoten beschlossen, wie sie jetzt ist: 30 Prozent Abiturnote, 10 Prozent Eignungsquote, 60 Prozent Auswahlverfahren der Hochschulen.

Dennoch ist es am Ende ein kleiner Erfolg, dass Vorabquoten für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge den Weg in den Staatsvertrag und

damit auch in die gesetzlichen Regelungen gefunden haben. Vielleicht besteht damit die Möglichkeit, dass die Hochschulen in den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen an der einen oder anderen Stelle dann doch anderen eignungsorientierten Kriterien vor der Abiturnote den Vorrang geben. Ich hoffe, dass in Thüringen davon Gebrauch gemacht wird.

Damit die Hochschulen bei den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen die Möglichkeit bekommen, den Übergang auch rechtssicher zu gewährleisten, liegt der Änderungsantrag von RotRot-Grün vor, auf den ich schon in der Berichterstattung verwiesen habe.

Dann vielleicht noch eine Position von uns als Linke-Fraktion: Mit der Ratifizierung des Staatsvertrags und der Zustimmung heute zu den Änderungen bei den landesrechtlichen Regelungen können wir uns aber meines Erachtens jetzt nicht zurücklehnen und sagen: Das war es jetzt. Was bleibt, ist die Tatsache, dass es durch Zulassungsbeschränkungen weiterhin Hürden beim Zugang zu Studiengängen gibt. Als Linke wollen wir, dass sich Studieninteressierte möglichst ohne Hürden und Einschränkungen für ihren Ausbildungsweg und künftigen Beruf frei entscheiden können. Da stellt natürlich der Zugang zum Studium eine wichtige Weichenstellung dar, und da, wo es Hürden und Zulassungsbeschränkungen gibt, ist das eher eine Barriere. Denn es sind Zulassungsbeschränkungen, die dazu führen, dass junge Menschen beispielsweise keinen Studienplatz in ihrem Wunschstudienfach bekommen, für das sie brennen, für das sie Leidenschaft haben, und das ist am Ende immer auch ein Stück weit eine Einschränkung einer Wahlfreiheit. Es sollte unser gemeinsamer politischer Wille sein, das vielleicht dann doch zu vermeiden. Denn rufen wir uns mal in das Gedächtnis, warum es Kapazitätsberechnungen und Zulassungsbeschränkungen gibt: Weil es in bestimmten Bereichen auch immer ein Stück weit einen Mangel an Studienplätzen gibt. Das ist, glaube ich, ein Zustand, den es auf Dauer zu überwinden gilt. Der Zugang zum Studium sollte möglichst frei und ohne Hürden sein.

Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag hatte vor etwa dreieinhalb Monaten den Bund dazu aufgefordert, im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung davon Gebrauch zu machen, beispielsweise über den § 32 Hochschulrahmengesetz klare, transparente und eindeutige Regelungen vorzulegen und beispielsweise zu schauen, welche Möglichkeiten es gibt, den Hochschulzugang möglichst zulassungsfrei zu gestalten, sodass nur noch die allgemeine Hochschulreife oder eine abgeschlosse

ne berufliche Ausbildung oder ein vergleichbarer Abschluss eine Zugangsvoraussetzung ist mit dem Ziel, dass jede Studienbewerberin und jeder Studienbewerber die Möglichkeit haben soll, binnen zwei Jahren den Studienplatz und das Fach seiner Wahl zu studieren. Das mag naiv klingen, ich finde aber, es legt den Finger notwendigerweise in die Wunde, um deutlich zu machen, dass es künftig nicht dabei bleiben kann, das Hochschulzulassungsrecht hier und da mal anzupassen, sondern dass wir die grundständige bedarfsgerechte Ausfinanzierung der Hochschulen benötigen. Wir leisten hier in Thüringen mit der Finanzierung der letzten fünf Jahre unseren Beitrag dazu und kommen hoffentlich auch dazu, dass wir das in den nächsten fünf Jahren machen können. Insofern heute die Zustimmung zum Staatsvertrag und den hochschulzulassungsrechtlichen Änderungen. Aber das Grundproblem bleibt.

Dann vielleicht noch zwei Anmerkungen zu dem Bereich Medizin, weil von der AfD-Fraktion dann doch wieder nur genannt wurde, da muss man die Zahlen der Medizinstudierenden oder der Studienplatzkapazitäten erhöhen, und dann wieder das Lied von den Eignungsquoten, von der Landeskinderregelung. Ich glaube, wir müssen einen ganz anderen Blick wählen, wir müssen die Rahmenbedingungen vor Ort ändern. Wir müssen beispielsweise Rahmenbedingungen schaffen, damit die Selbstständigkeit als Allgemeinmedizinerin oder Allgemeinmediziner ohne großes Risiko vonstattengehen kann. Mit dem Modell der Stiftungspraxis ist da beispielsweise ein Weg gewählt. Wir müssen natürlich auch am Ende die Kommunen dabei unterstützen, aber auch in die Pflicht nehmen, die notwendigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass sich Medizinerinnen und Mediziner dort ansiedeln. Da ist es nicht nur eine Frage der heimatlichen Verbundenheit.

Da vielleicht auch noch zu Herrn Wirkner – weil Sie gesagt haben, Sie finden es schade, dass es kein Bekenntnis der Landesregierung zu der Forderung der Landesärztekammer gibt: Ich finde es schwierig, ein Bekenntnis der Landesregierung zu einer Regelung einzufordern, die beispielsweise schon im Rahmen des Bremischen Studienkontengesetzes als verfassungswidrig entschieden wurde. Wenn es darum geht, dass Bewerberinnen und Bewerber nicht aufgrund der Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden dürfen, finde ich es ein bisschen schwierig, hierzu ein positives Bekenntnis der Landesregierung abzufordern. Ich glaube, die Rahmenbedingungen gilt es vor Ort zu setzen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass dann am Ende auch mehr Medizinstudierende den Weg in

die Praxen oder die kommunalen Kliniken finden. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen von den Abgeordneten. Für die Landesregierung spricht Herr Staatssekretär Hoppe, bitte.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wir sind uns einig – nicht so lange.)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Hochschulzulassung – das hat auch die Debatte heute gezeigt – wird häufig gleichgesetzt mit der Zulassung zum Medizinstudium. Weit gefehlt: Das Hochschulzulassungsgesetz umfasst viel mehr und wenn es dem einen oder anderen suggerieren sollte, dass vieles zulassungsbeschränkt ist, dann muss man für Thüringen sagen: Das Gegenteil ist der Fall! Wir sind stolz darauf, dass in Thüringen über 80 Prozent der Studiengänge nicht zulassungsbeschränkt sind. Das ist im Ländervergleich in Deutschland Platz 1, also absolute Spitze.

(Beifall CDU)

In anderen Bundesländern haben wir im Durchschnitt 60 Prozent, nicht einmal 60 Prozent. Wir führen hier also mit großem Abstand und bieten damit einen vergleichsweise freien Zugang zu unseren Studiengängen. Darüber hinaus haben wir eine hervorragende Betreuungsrelation von Lehrpersonal im Verhältnis zu unseren Studierenden, weil wir unsere Hochschulen so gut grundfinanzieren. Alle, die in Thüringen studieren, tun das vergleichsweise schnell und vergleichsweise viele schließen ihr Studium erfolgreich ab. Mit anderen Worten: Thüringer Hochschulen bieten hervorragende Studienbedingungen.

Gleichwohl gibt es auch zulassungsbeschränkte Studiengänge und natürlich gehören die medizinischen Disziplinen dazu. Konkreter geht es hier um die Humanmedizin. Der Staatsvertrag, der in diesem Kontext mit beschlossen werden soll, ist in der Tat – das ist richtigerweise so bezeichnet worden – der kleinste gemeinsame Nenner zwischen 16 Bundesländern, dem wir in der Kultusministerkonferenz nicht einmal zugestimmt haben, sondern uns am Ende der Stimme enthalten haben. Ich gehe noch einen Schritt weiter und würde sagen: Die neue Regelung für das Medizinstudium ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine vertane historische Chance.

(Abg. Schaft)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)