Protokoll der Sitzung vom 13.09.2019

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist richtig, mit der vorliegenden Drucksache beschließen wir einen Flächentausch zwischen dem Freistaat Thüringen und der Stadt Erfurt mit einem Wertausgleich. Es werden an Quadratmetern gemessen gleich große Flächen getauscht. Dass die Stadt Erfurt nun einen Wertausgleich an den Freistaat zu zahlen hat, hat etwas damit zu tun, dass die Flächen des Freistaats als Bauerwartungsland zählen. Es ist auch richtig, dass die Stadt Erfurt plant, hier Parkflächen, unter anderem für die Bundesgartenschau 2021, zu schaffen. Unstrittigerweise braucht eine Bundesgartenschau auch temporäre Parkplätze, also Parkplätze für die Dauer der Bundesgartenschau.

Aber im vorliegenden Fall war die Begründung zu kurz gegriffen, da hier nicht nur temporäre Parkplätze angestrebt werden. Die Gothaer Straße ist eine der wichtigsten Stadteinfahrten von Erfurt.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Heißt ja auch Gothaer Straße!)

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf verweisen, dass jeden Tag rund 48.000 Arbeitnehmer nach Erfurt einpendeln. Wenn sich die Anbindung des öffentlichen Nahverkehrs nach Erfurt verbessert, werden zukünftig sicherlich noch mehr Pendler gern umsteigen. Mit den Parkplätzen werden 400 Pkw-Stellplätze am Endpunkt der Straßenbahnlinie 2 geschaffen, also ganz ideal für Pendler. Neben dem verbesserten Park-and-Ride-Angebot für Einpendler können natürlich auch Messebesucher diese Parkplätze nutzen. Wir sollten nicht außer Acht lassen, dass bei vielen Veranstaltungen in der Messe die Parkplatzkapazitäten nicht ausreichen. Hier würde dann auch eine dauerhafte Verbesserung eintreten. Ferner werden 50 Busstellplätze geschaffen, die in Erfurt nicht nur zur Bundesgartenschau dringend gebraucht werden. Zurzeit werden die Busse nach Ausstieg der Besucher am Domplatz am Lauentor oder am Juri-GagarinRing abgestellt. Dies führt in Erfurt immer zu Ärger. Insbesondere bei Großveranstaltungen ist das Parkplatzvolumen zu gering. Die Tourismusgesell

(Abg. Kuschel)

schaft kritisiert dies seit Jahren und fordert hier eine Verbesserung. Das Schöne an einem zentralen Stellplatz ist auch, dass hier bessere Arbeitsbedingungen für die Fahrer geschaffen werden können. Hier könnte mit der Errichtung eines Multifunktionsgebäudes auch ein Terminal für Buspersonal mit Sanitär- und Pauseneinrichtungen geschaffen werden. Dies würde bedeuten, dass es beispielsweise zukünftig beim Weihnachtsmarkt ein geordnetes Verfahren für das Busparken in Erfurt geben könnte. Letztendlich werden auch die Voraussetzungen für den Bau eines Reisemobilhafens mit 50 Stellplätzen geschaffen. Auch diese können vom errichteten Multifunktionsgebäude profitieren. Die Zulassungszahlen von Reisemobilen sind seit Jahren stetig ansteigend und es gibt eine Vielzahl von Städtetouristen, die auch mit ihren Reisemobilen nach Erfurt kommen wollen. Diese Stellplätze fehlen in Erfurt auch.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass mit dem Flächentausch eine dringende und notwendige geordnete Entwicklung für die Bundesgartenschau und die Zeit danach geschaffen wird. Deswegen bitten wir um Zustimmung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Für die Landesregierung Frau Ministerin Keller, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Thüringer Landgesellschaft mit Sitz in Erfurt verwaltet den staatlichen landwirtschaftlichen Grundbesitz. Zur Umsetzung eines Anliegens der Stadt Erfurt, nämlich der Errichtung von Parkplätzen für die Bundesgartenschau 2021 in Erfurt, schlägt die Thüringer Landgesellschaft im Einvernehmen mit der Stadt einen Flächentausch mit Ausgleich des Wertunterschieds in Geld vor. Demnach übereignet der Freistaat Thüringen in den Gemarkungen Hochheim und Schmira 22 als Acker genutzte Flurstücke mit einem Flächenumfang von circa 6,4 Hektar an die Stadt Erfurt, damit dort auf der Grundlage des aktuell im Entwurf vorliegenden Bebauungsplanes HOH716 „Parkplatz Gothaer Straße/Wartburgstraße“ ein Parkplatz für die Besucher der Bundesgartenschau errichtet werden kann. Die Thüringer Landgesellschaft hatte die noch landwirtschaftlich genutzten

Grundstücke vertragsgemäß zum 30. September 2018 gekündigt.

Um den Grundstock des staatlichen landwirtschaftlichen Grundbesitzes aber nicht zu verringern, übereignet die Stadt Erfurt im Gegenzug drei ihrer fiskalischen und als Acker genutzten Grundstücke in den Gemarkungen Azmannsdorf, Kerspleben und Töttleben mit einem Flächenumfang von circa 6,3 Hektar an den Freistaat Thüringen und erstattet die verbleibende Wertdifferenz in Geld. In einem hierzu vorliegenden Wertgutachten, das im Dezember erstellt worden ist, werden die Flächen des Freistaats mit knapp 1,8 Millionen Euro und die Flächen der Stadt mit knapp 100.000 Euro bewertet. Mit Umsetzung des Flächentauschs sind dem Freistaat Thüringen demnach 1.685.400 Euro von der Stadt Erfurt als Wertdifferenz zu erstatten. Bei einem Verkauf oder Tausch von Grundstücken im Eigentum des Freistaats und einem Wert von mehr als 1,5 Millionen Euro ist gemäß § 64 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Einwilligung des Landtags erforderlich. Der hierzu vorliegende Antrag der Landesregierung wurde bereits in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 6. September 2019 beraten. Der HuFA empfiehlt hier Zustimmung. Ich darf zum vorliegenden Beschlussvorschlag ebenfalls um Zustimmung des Landtags bitten. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Frau Dr. Scheringer-Wright, bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hier um einen Flächentausch. Wenn Flächen getauscht werden, könnte man sagen, ist ja alles in Ordnung, das Land bekommt den Gegenwert der Fläche in Fläche oder auch in Geld erstattet. Aber hinter diesem Flächentausch steckt doch eine viel tiefere Problematik. Ich bin jetzt noch einmal vorgegangen, weil ich auch deutlich machen will, dass es mir nicht darum geht, Erfurt Entwicklungschancen zu nehmen. Ich denke, gerade eine BUGA – das haben wir in Thüringen schon erlebt – ist eine Chance, um eine Stadt, eine Region richtig gut weiterzuentwickeln. Das sollte genutzt werden. Trotzdem glaube ich, dass man bei dieser Entwicklung nicht auf halbem Weg stehen bleiben sollte. Man muss auch zukunftsfeste Konzepte entwickeln. Seit Jahren kämpfe ich als landwirtschaftspolitische Sprecherin für den Erhalt von

(Abg. Warnecke)

Acker- und Waldflächen. Wir wissen alle, Boden ist nicht vermehrbar.

(Beifall AfD)

Es gibt Möglichkeiten, Städte so zu bauen, dass sie nicht immer mehr versiegelt werden. Es ist ja ein gutes Ziel, die Innenstädte von Autos zu befreien, und deswegen zum Beispiel Parkmöglichkeiten an den Stadtrand zu bringen.

(Zwischenruf Keller, Ministerin für Infrastruk- tur und Landwirtschaft: Das ist ja Stadtrand!)

Genau. Ich kenne die Fläche sehr gut, ich fahre öfter von Gotha kommend dort rein. Um die Messe herum gibt es einige Supermärkte, auch die haben Parkplätze. Die Messe hat Parkplätze. Es gibt diesen Park-and-Ride-Parkplatz direkt an der Straßenbahnschleife.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Der ist aber sehr klein!)

Genau. Wenn mehr Parkplätze gebraucht werden, dann gibt es auch technische Möglichkeiten, die sehr ausgereift sind, zum Beispiel Parkplätze in die Höhe zu bauen. Parkhäuser zum Beispiel wären die Alternative zu einer weiteren Flächenausdehnung.

Wir haben in dieser Legislatur zum Beispiel den Parkplatz an der Universität Erfurt und die angrenzende Ackerfläche besucht. Wir haben uns sehr dafür eingesetzt, dass der Parkplatz da nicht einfach in die Fläche erweitert wird, obwohl die Stadt das schon so geplant hatte, sondern dass auch dort ein Parkhaus gebaut wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Zukunftsfähigkeit bedeutet, den Boden zu schonen!

(Beifall AfD)

Wenn wir das Klima schützen wollen, können wir nicht weiter versiegeln. Aber dort, wo versiegelt worden ist, kann auch in die Höhe gebaut werden. Dafür ist die Technik da. Jedes neue Hotel muss die Auflage kriegen, eine Tiefgarage zu bauen. Man muss nicht immer in die Breite gehen. Zu dem, was ich im Vorfeld – ich habe das ja auch mit den Kollegen diskutiert – gehört habe, dass Kosten als Argument angeführt werden, warum man da kein Parkhaus bauen kann, muss ich sagen, wir können nicht ewig so weiterwirtschaften und immer das Billigste bauen und immer zulasten der Natur, der Ackerfläche und des Bodens. Ich weiß, dass hier eine Abwägung stattgefunden hat. Ich persönlich habe mich jahrelang gegen solche Projekte ausgesprochen. Ich kann diesem Flächentausch jetzt nicht zustimmen.

(Beifall AfD)

Und Ihnen ich sage eines: Ich brauche Ihren Beifall überhaupt nicht, weil Sie von Klimaschutz überhaupt keine Ahnung haben,

(Beifall DIE LINKE)

in der Sache keine Ahnung haben, sondern populistisch auf ein Pferd aufspringen und dieses Pferd reite ich nicht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Nehmen Sie es doch einfach mal so hin!)

(Zwischenruf Abg. Kießling AfD: Sie haben keine Ahnung!)

Vielen Dank. Gibt es noch Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 6/7672. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU und der Koalition. Wer ist dagegen? Dagegen ist die Fraktion der AfD und Frau Abg. Dr. ScheringerWright aus der Fraktion Die Linke. Enthält sich jemand? 3 Enthaltungen aus der CDU- und SPDFraktion. Damit ist der Antrag angenommen.

Wir kommen jetzt wieder zurück in unsere Tagesordnung, zum Tagesordnungspunkt 17

Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7415 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 6/7637 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Korschewsky für die Berichterstattung aus dem Ausschuss. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in Drucksache 6/7415 das Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes in den Thüringer Landtag eingebracht. Dieses wurde in der 153. Sitzung des Landtags am 4. Juli 2019 beraten. Dieses Gesetz

(Abg. Dr. Scheringer-Wright)

wurde dann an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen, ebenfalls am 4. Juli.

Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 72. Sitzung am 5. Juli 2019 beraten und hier eine schriftliche Anhörung beschlossen und in seiner 73. Sitzung am 3. September 2019 die Auswertung der Anhörung vorgenommen und diesen Gesetzentwurf ebenfalls beraten. Zu dieser Sitzung am 3. September 2019 haben im Ergebnis der Anhörung die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag eingebracht. An dieser Anhörung haben insgesamt 17 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowohl von den Spitzenorganisationen – sprich Gemeinde- und Städtebund, Landkreistag, Landessportbund – sowie Fachsportorganisationen und die Stadt Jena teilgenommen. Es hat also eine sehr umfangreiche Anhörung gegeben und im Ergebnis der Diskussion im Ausschuss am 3. September 2019 wurde der Gesetzentwurf mit den Änderungen in Vorlage 6/5897 in der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/7637 zur Annahme an den Thüringer Landtag zurücküberwiesen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Wir kommen jetzt zu der Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Grob von der CDUFraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe Sportfreunde, es ist noch kein Jahr her, da haben wir an dieser Stelle eine große Novelle des Thüringer Sportfördergesetzes beschlossen. Die Vertreter der Koalitionsfraktionen haben damals gejubelt, es sei ein guter Tag für den Sport, weil die unentgeltliche Nutzung der Sportstätten im Gesetz festgeschrieben wurde. Sowohl Anzuhörende als auch die CDUFraktion hatten bereits damals bei der Verabschiedung darauf hingewiesen, dass die Regelungen zur unentgeltlichen Nutzung in der Praxis zu erheblichen Umsetzungs- und Folgeproblemen führen werden. Allerdings schlugen die Koalitionsfraktionen diese Bedenken in den Wind, der nun vorliegende Gesetzentwurf ist die Folge dieser verfehlten Politik.

Künftig soll es nun doch wieder Ausnahmen von der unentgeltlichen Nutzung geben: Wir diskutieren jetzt zum einen über eine spezielle „Lex Jena“, eine Ausnahme, die einzig und allein die Nutzung der neu zu errichtenden Leichtathletikanlage in der

Wöllnitzer Straße in Jena betrifft. Hier soll der Friedrich-Schiller-Universität Jena durch eine Änderung in § 15 Abs. 2 des Gesetzes ermöglicht werden, für die Nutzung dieser Anlage ein Nutzungsentgelt an die Stadt Jena auf gesonderter vertraglicher Grundlage zu entrichten. Zum anderen ist eine solche Ausnahme von der unentgeltlichen Nutzung für die Fälle vorgesehen, in denen die Nutzung der Sportstätte im Landesinteresse liegt und besonderen überdurchschnittlichen Umfang annimmt, da die in § 15 Abs. 3 geregelte Pauschale in diesen Fällen nicht geeignet ist, die aufgrund der genannten Interessen entstehenden finanziellen Belastungen des öffentlichen Trägers angemessen zu kompensieren.

Ich habe mir manchmal überlegt: Ich bin in einem kleinen Ort, 6.000 Einwohner, wir haben eine Schwimmanlage, Sportplätze, eine Sporthalle, und ich überlege gerade, wie wir das packen wollen, das alles entsprechend einzureichen, um da überhaupt ein paar Cent zu bekommen. Das weiß ich nicht. Ich denke mal, wir werden das im Nachhinein doch irgendwo wieder anmelden müssen, dass da wieder Änderungen stattfinden; aber das ist jetzt hier nur ein Fall.

Ein solches besonderes Landesinteresse ist beispielsweise, wie ich gesagt hatte, bei der Nutzung von Sportstätten öffentlicher Träger durch die in Landesträgerschaft stehenden Spezialgymnasien gegeben. Auch für die Nutzung einer Sportstätte öffentlicher Träger durch Spitzensportfachverbände zur Förderung des Nachwuchsleistungssports soll es entsprechende Ausnahmen geben, weil auch diese Nutzung in besonderem Maße dem Landesinteresse entspricht.

Wie ich in meiner Rede zur ersten Lesung des Gesetzes bereits deutlich gemacht habe, hätte diese von Rot-Rot-Grün beabsichtigte Neuregelung jedoch insbesondere den Sportfachverbänden neue finanzielle Lasten auferlegt und sich in haushaltstechnisch schlechteren Zeiten sogar als Todesstoß für den Nachwuchsleistungssport erweisen können. Das kann nicht in unserem Interesse sein, das habe ich damals schon bemängelt. Aus diesem Grund befürworte ich auch ausdrücklich, dass das Land nun die Kosten für die Nutzung der Anlagen durch die Sportgymnasien für den Übungsbetrieb im Nachwuchsleistungssport tragen soll und nicht etwa die Sportfachverbände. Da ich selbst so einen Sportfachverband geleitet habe, weiß ich, wie eng die Finanzen sind. Denn wie schon im Gesetzentwurf erläutert wird: Liegt diese Nutzung im Landesinteresse, dann ist eine solche Regelung eigentlich folgerichtig.

An der Aufzählung der Änderungsbedarfe allein wird deutlich, dass nicht nur die ursprüngliche Än