Protokoll der Sitzung vom 19.06.2015

2. Wann ist mit einem Baubeginn der Verlegung der L 1023 zu rechnen?

3. Wann ist mit der Fertigstellung dieses Abschnitts zu rechnen?

4. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für den Ausbau des Abschnitts ein?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft durch die Ministerin Keller.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter Walk, ich beantworte Ihre Anfrage für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Für die nachgefragte Maßnahme läuft noch kein Plangenehmigungsverfahren.

Zu Frage 2: Ein Baubeginn für die Maßnahme steht nicht in Aussicht. Die Priorisierung der Vorhaben im Landesstraßenbau wird im Landesstraßenbedarfsplan festgelegt, der derzeit in Arbeit ist.

Zu Frage 3: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Und zu Frage 4: Eine belastbare Kostenberechnung liegt nicht vor.

Gibt es eine Nachfrage? Herr Abgeordneter Walk, bitte.

Besten Dank, Frau Ministerin. Die Antwort ist durchaus ernüchternd. Insofern noch einmal meine Frage: Was müsste denn aus Ihrer Sicht getan werden, um das Projekt nicht ganz sterben zu lassen und es möglicherweise doch noch in den nächsten Jahren umzusetzen?

Wie Sie wissen, wird der Landesstraßenbedarfsplan im Moment erarbeitet und es ist vorgesehen,

dass im Herbst hierzu der Arbeitsentwurf ins Kabinett geht. Wir haben natürlich eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen, die dann für das erste Halbjahr 2016 geplant ist. Hier macht es sicher durchaus Sinn, sich noch einmal entsprechend zu beteiligen.

Eine weitere Nachfrage des Kollegen Walk.

Besten Dank. Eine Frage habe ich noch. Ganz konkret: Wenn Sie sagen, die Öffentlichkeit wird beteiligt, wer müsste sich konkret an Sie wenden, was ist aus Ihrer Sicht Erfolg versprechend? Die Kommunen?

Das kann man, glaube ich, unterschiedlich betrachten. Ich kann nur aus den Erfahrungen sprechen. Zum einen sind das natürlich die beteiligten Kommunen, Anwohner usw., na klar.

Besten Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Die nächste Anfrage in der Drucksache 6/694 ist zurückgezogen. Wir kommen zur Anfrage des Abgeordneten Gruhner in der Drucksache 6/700. Herr Gruhner, Sie haben das Wort.

Herr Präsident.

Auswirkung der steigenden Netzentgelte auf den Strompreis in Thüringen

Einem Bericht der „Ostthüringer Zeitung“ vom 11. Juni 2015 war zu entnehmen, dass die energiepolitischen Ausbauziele der Landesregierung zu steigenden Netzentgelten und damit zu steigenden Strompreisen in Thüringen führen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Ausbaubedarf des Verteilnetzes in Thüringen infolge des Ausbaus der Windenergie entsprechend der Ausbauziele der Landesregierung?

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die mit ihren Windenergieausbauzielen einhergehende Steigerung der Netzentgelte?

3. Ist die Landesregierung bereit, steigende Strompreise aufgrund ihrer Windenergieausbauziele zu

(Abg. Walk)

akzeptieren und wenn nein, welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um steigende Strompreise zu verhindern?

4. Wann legt die Landesregierung den geplanten und schon seit Längerem angekündigten Windkrafterlass vor?

Vielen Dank, Herr Gruhner. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Möller.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Gruhner, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte sich die Thüringer Landesregierung das Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energie am Nettostromverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 45 Prozent zu steigern. An dieser Zielsetzung hat sich nichts geändert. Die Thüringer Energienetze GmbH rechnet damit, dass durch den erforderlichen Netzausbau Investitionskosten von circa 200 Millionen Euro für den Aus- und Neubau von Umspannwerken und notwendigen Verstärkungsmaßnahmen im Netz entstehen.

Zu Frage 2: Da es für Thüringen noch keine abschließenden Prognosen für den Ausbaubedarf gibt, sind belastbare Aussagen zu künftigen Netzentgelten derzeit nicht möglich.

Zu Frage 3: Die verstärkte Integration erneuerbarer Energien muss nicht zwangsläufig steigende Strompreise zur Folge haben, da der Ausbau der Anlagen zu niedrigeren Beschaffungskosten an den Strombörsen führt. Die Landesregierung wird sich im Gegenteil zu der in Ihrer Frage unterstellten Richtung dafür einsetzen, dass die Netzausbaukosten bundesweit ausgeglichen werden.

Zu Frage 4: Ein erster Entwurf für den Windkrafterlass wird im Juli 2015 vorgelegt werden.

Rückfragen? Herr Gruhner.

Ich hätte eine Rückfrage, Herr Staatssekretär. Sie haben auf die Frage 2 sinngemäß geantwortet, dass Sie hier keine belastbaren Aussagen treffen können. Deswegen möchte ich nachfragen. Meinem Kenntnisstand nach fand genau in Ihrem Haus am 1. Juni eine Beratung statt, wo die TEN sehr deutlich ausgeführt hat, dass sie hier mit entsprechenden Steigerungen der Netzentgelte rechnet. Das ist in Ihrem Ministerium im Beisein der Ministe

rin, soweit ich weiß, vorgetragen worden. Insofern wundert es mich etwas, dass Sie hier keine belastbaren Aussagen treffen können. Deswegen meine Frage: Ist es richtig, dass die TEN in Ihrem Haus am 1. Juni vorgetragen hat, dass sie mit einer Steigerung der Netzentgelte rechnet?

Es ist richtig, dass die TEN das vorgetragen hat. Es ist aber auch richtig, dass in derselben Veranstaltung darüber eine Diskussion geführt wurde und dass von anderen Teilnehmern dieser Veranstaltung die Prognosen der TEN durchaus infrage gestellt worden sind.

Eine weitere Nachfrage. Bitte.

Eine weitere Nachfrage: Stellen auch Sie diese Prognosen infrage, die die TEN getroffen hat?

Wie gesagt, wir möchten aufgrund der noch unscharfen Situation jetzt keine abschließende Aussage zu Prognosen in diesem Fall machen. Wir haben keine Glaskugel im Ministerium und deshalb werde ich mich auch hier dazu nicht äußern.

Vielen Dank. Es gibt nur zwei Zusatzfragen. Wir kommen nun zur nächsten Anfrage des Abgeordneten Kowalleck in der Drucksache 6/701. Herr Kowalleck, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Abbruch der Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters in Leutenberg – nachgefragt

Wie zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 6/613 ausgeführt wurde die im Jahr 1997 erlassene unbefristete Ausnahmegenehmigung zur Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters in der Einheitsgemeinde Stadt Leutenberg mit Bescheid vom 26. Februar 2015 für rechtswidrig erklärt. Nach Abbruch der Wahl hat die Stadt Leutenberg ab dem 1. Juli 2015 weder einen Bürgermeister noch einen geschäftsführenden Beamten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche zwingenden Gründe gab es, der Stadt Leutenberg eine seit über 17 Jahren bestehende unbefristete Ausnahmegenehmigung zur Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters zu entziehen,

(Abg. Gruhner)

nachdem das Wahlverfahren bereits ordnungsgemäß eingeleitet war?

2. Hält die Landesregierung die zwangsläufig angezeigte Wahl eines ehrenamtlichen Bürgermeisters und die Einstellung eines geschäftsführenden Beamten für ausreichend, um die Stadt Leutenberg weiterhin selbstständig zu verwalten?