Herr Sühl, Sie haben gesagt, Sie haben eine Kosten-Nutzen-Rechnung durchgeführt. Das heißt, um sozusagen eine Kosten-Nutzen-Rechnung quantifizieren zu können, muss ja der Nutzen irgendwie quantifiziert werden. Das heißt, wie hoch soll der Grad der Automatisierung bei der Ableitung sein? Es gehört doch dazu bei einer Kosten-Nutzen
Ja, durch die Automatisierung soll der Nutzen höher sein als ohne die Automatisierung. Anders kann ich es nicht ausdrücken.
Die Fragemöglichkeiten des Fragestellers sind erschöpft. Gibt es noch eine Nachfrage aus den Reihen des Hauses? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage, die in der Drucksache 6/801. Die Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Herold, AfD-Fraktion.
Laut Koalitionsvertrag plant die Landesregierung die Einführung eines Genderbudgets im Landeshaushalt analog dem Vorbild anderer Bundesländer (siehe Koalitionsvertrag Seite 23).
Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Feierabend vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Corinna Herold wie folgt:
Zu Frage 1: Unter Genderbudget oder auch Genderbudgeting als Prozess versteht die Landesregierung einen gendergerechten Haushaltsplan. Dies wiederum bedeutet die Etablierung und Durchführung von Maßnahmen innerhalb des Prozesses der Aufstellung von öffentlichen Haushalten mit dem Ziel, die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und schließlich zu erreichen. Im Thüringer Gleichstellungsgesetz ist bereits schon heute
in § 27 geregelt – ich darf zitieren: „Die in § 1 genannten Stellen sind verpflichtet, in allen Phasen eines Gesetzgebungsverfahrens sowie beim Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu achten. Gleiches gilt bei der Haushaltsaufstellung und Haushaltsdurchführung.“
Sehr geehrte Damen und Herren, die Einführung eines Genderbudgets im Landeshaushalt ist – und das hat Frau Herold gerade vorgetragen, es ist also bekannt – Auftrag im Koalitionsvertrag.
Die Fragen 2 bis 4 beantworte ich wie folgt: Wir stehen erst am Anfang, den Auftrag im Koalitionsvertrag zu realisieren. Wir haben dafür noch kein fertiges Konzept. Wir werden diesen Auftrag aber vor allem mit der neuen Beauftragten für die Gleichstellung von Mann und Frau angehen. Klar ist aber – das zeigen uns die Bundesländer, die bereits ein Genderbudget oder einen Genderbudgetingprozess entwickelt haben –, wenn wir dies einführen, dann kann ein Genderbudgetingverfahren nur den gesamten Haushalt eines Landes und dann auch den gesamten Haushalt hier im Land Thüringen im Blick haben. Beispiele aus anderen Ländern, wie zum Beispiel Sachsen oder auch Berlin zeigen, dass es durchaus sehr gute und intelligente Initiativen und Projekte gibt. Es gibt da durchaus Genderbudgetingwettbewerbe, die auch für Thüringen sehr gut umsetzbar wären. Herzlichen Dank.
Ich möchte gern die konkreten Haushaltskennziffern wissen, an denen das Genderbudget angesiedelt ist.
Sehr geehrte Frau Herold, ich wiederhole das noch mal. Vielleicht erläutere ich noch mal einen Genderbudgetingprozess, den wir hier in Thüringen noch nicht aufgestellt haben. Der besteht nämlich zunächst mal aus der Definition von Gleichstellungszielen – vor dieser Aufgabe stehen wir noch –, der Analyse des bestehenden gesamten Haushalts im Hinblick auf Einnahmen und Ausgaben, im Hinblick auf die definierten Gleichstellungsziele und schließlich dann die Veränderung mit Blick auf das Erreichen der Gleichstellungsziele. Insofern kann ich Ihnen natürlich heute keine einzelnen Haushaltstitel oder Kapital nennen, auch keine einzelfallbezogenen Analysen, weil, wie ich schon sagte, ein sol
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine ganz kurze Nachfrage. Wie lange soll dieser Prozess der Entwicklung andauern oder haben Sie da konkrete Vorstellungen, wann dieser Entwicklungsprozess abgeschlossen sein soll, ab wann der umgesetzt wird?
Wir haben einen klaren Auftrag im Koalitionsvertrag und werden das auch in diesem Zeitraum, denke ich, realisieren.
Herzlichen Dank, Frau Feierabend. Der nächste Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kuschel in der Drucksache 6/802.
In der Entwicklung komplexer IT-Systeme besteht das Risiko, dass solche Projekte schwer überschaubar werden und in der Folge hohe Kosten und lange Laufzeiten verursachen. Für IT-Systementwicklungen im behördlichen Umfeld sind deshalb Standards geschaffen worden, um die Projektrisiken bei der IT-Systementwicklung zu minimieren. Die geschaffenen Standards sind im behördlichen Umfeld verpflichtend anzuwenden. Seit dem Jahr 2009 beteiligt sich Thüringen finanziell und personell an einem Forschungs- und Entwicklungssoftwareprojekt (F+E), welches durch die Implementierungspartnerschaft ATKIS-Generalisierung imitiert wurde.
wenn ja, welcher Entscheidungspunkt nach Terminologie V-Modell XT wurde erreicht, und wenn nein, welches alternative IT-Vorgehensmodell wurde gewählt und warum?
2. Zu welchem Ergebnis je WiBe-Kriteriengruppe gelangte die obligatorische und für IT-Projekte standardisierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WiBe) , insbesondere vor dem Hintergrund alternativer Möglichkeiten zur Herstellung der Digitalen Topographischen Karte 1:50.000 (DTK50) – beispielsweise Bayern –, und wo sind die Ergebnisse der WiBe veröffentlicht?
3. Wie oft wurde eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (WiBe) in dem Softwareentwicklungszeitraum 2009 bis 2015 durchgeführt und mit welchem Ergebnis?
4. Wie viele wissenschaftliche Publikationen im Peer-Review-Verfahren wurden seit 2009 vom Projektteam veröffentlicht und welche wesentlichen waren das?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gentele beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das genannte IT-Projekt wird nicht nach dem Vorgehensstandard V-Modell XT durchgeführt. Da 12 Bundesländer an dem Projekt beteiligt sind, die nicht über ein einheitliches IT-Vorgehensmodell verfügen, wurde ein projektspezifisches Verfahren gewählt.
Zu Frage 2: Das Wirtschaftlichkeitsbetrachtungsverfahren ist das Konzept für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von IT-Projekten in der öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland. Es wird auch in einzelnen Ländern der Implementierungspartnerschaft ATKIS-Generalisierung, nicht jedoch in allen beteiligten Ländern eingesetzt. Eine Verwendung des Wirtschaftlichkeitsbetrachtungsverfahrens im Rahmen der Implementierungsgemeinschaft erfolgt insofern nicht.
Zu Frage 4: Von Beschäftigten des Freistaats Thüringen wurden im genannten Zeitraum keine wissenschaftlichen Publikationen im Peer-Review-Verfahren veröffentlicht. Bezüglich der Veröffentlichung von Mitgliedern des Projektteams aus anderen Bundesländern liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.