Eine Nachfrage zu den wissenschaftlichen Publikationen: Wie kann es sein, wenn sich eine Landesregierung an einem Forschungsentwicklungsvorhaben beteiligt, was ja jetzt schon seit sechs Jahren geht, dass noch keine einzige wissenschaftliche Publikation entstanden ist? Ist es aufgrund der mangelnden Projektergebnisse oder welche Gründe sind dort zu nennen?
Herr Krumpe, das kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich nehme an, dass die Ergebnisse eher intern behandelt werden, weil das Interesse an derartig fachspezifischen Fragen in der breiten Öffentlichkeit, selbst in der wissenschaftlichen Öffentlichkeit, nicht sehr ausgeprägt ist. Aber ich werde mich mal erkundigen und Ihnen dazu eine Antwort geben, die etwas spezifischer ist.
Sie haben ausgeführt, dass nicht das V-Modell XT genutzt worden ist, sondern ein anderer Projektmanagementstandard. Können Sie den benennen?
Auch da würde ich um schriftliche Nachreichung bitten. Weiteren Fragebedarf dazu sehe ich nicht. Damit kämen wir zu nächsten Anfrage in Drucksache 6/814. Der Fragesteller ist Abgeordneter Walk, CDU-Fraktion.
Medienberichten zufolge gibt es trotz erfolgreich abgeschlossener Bauvorhaben in den letzten 25 Jahren noch großen Sanierungsbedarf an Kirchen und Pfarrhäusern. Allein im Kirchenkreis EisenachGerstungen sind zurzeit 30 von 76 Kirchen sanierungsbedürftig. Nach Angaben der Kirchen würden sich Sanierungsarbeiten oft verzögern, da die Kommunen aufgrund ihrer Haushaltssituation keine eigenen finanziellen Beiträge mehr aufbringen könnten.
1. Teilt die Landesregierung die Ansicht, dass Sakralbauten prägende und erhaltenswerte Elemente unserer Kultur- und Architekturgeschichte sind, und wie begründet sie ihre Auffassung?
2. Ist der Erhalt und die Sanierung von Sakralbauten Bestandteil eines aktuellen Förderprogramms der Landesregierung, wenn ja, welches und in welcher Höhe werden Fördermittel bereitgestellt, und wenn nein, ist ein solches geplant?
Abschließend: 3. Nimmt die Landesregierung, gerade auch hinsichtlich des anstehenden Reformationsjubiläums 2017, Priorisierungen von Bauvorhaben vor, und wenn ja, welche Bauvorhaben werden bevorzugt gefördert?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Ich spare mir die Wiederholung der Fragen und beantworte die erste Frage wie folgt: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass Sakralbauten ortsbildprägende und erhaltenswerte Elemente der Thüringer Kultur- und Architekturgeschichte sind. Als Teil des kulturellen Erbes im Freistaat Thüringen sind Sakralgebäude Orientierungspunkte im Stadtbild und ortsbildprägend in den ländlichen Regionen.
Antwort zu Frage 2: Die Sanierung und damit der Erhalt von Sakralbauten zur Beseitigung von städtebaulichen Missständen in einem städtischen Fördergebiet sind Bestandteil aller Bund-Länder-Städtebauförderprogramme im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Der jährliche Einsatz von Finanzhilfen
der Städtebauförderung in den Bund-Länder-Programmen richtet sich nach den Anträgen der Kommunen als Zuwendungsempfänger und nach den finanziellen Möglichkeiten in den jeweiligen Förderprogrammen. Für den Erhalt von Sakralbauten im ländlichen Raum wurde im Rahmen des Landesprogramms „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“ die „Thüringer Förderinitiative Kirchen“ aufgelegt. Hier werden jährlich circa 1,5 Millionen Euro zum Erhalt von Sakralbauten eingesetzt. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt anhand der Prioritätenlisten der jeweiligen Landeskirchen bzw. der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen. Gemäß der Denkmalförderrichtlinie unterstützt der Freistaat Thüringen jährlich den Erhalt von Kirchenbauten mit Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Folgende Haushaltsmittel wurden hierfür in den letzten fünf Jahren ausgereicht: 2010 2.563.645 Euro, 2011 1.854.327 Euro, 2012 2.042.117 Euro, 2013 2.319.038 Euro, 2014 3.391.791 Euro und 2015 1.898.200 Euro als Plan. In den 2014 ausgereichten Zuwendungen sind Aufbauhilfemittel aus dem Hochwasserfonds 2013, aus dem Sondervermögen, enthalten. Für das laufende Haushaltsjahr 2015 werden die Planzahlen zugrunde gelegt. Darüber hinaus lässt die derzeit im Landesverwaltungsamt verwendete Version der Fachanwendung Städtebauförderung eine automatisierte Auswertung der Vorhaben hinsichtlich der Förderung von Sakralbauten nicht zu. Das würde bedeuten, dass jede Förderakte für die Einzelbewilligung der zurückliegenden Jahre manuell nach Programm und Höhe der bewilligten Finanzhilfen ausgewertet werden müsste. Aufgrund der hohen Zahl der geförderten Vorhaben wäre der Rechercheaufwand zu Anzahl und Umfang der geförderten Sakralbauten unverhältnismäßig hoch und kann aus der Sicht der Landesregierung im Rahmen der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage nicht geleistet werden.
Antwort zu Frage 3: Priorisierungen von Bauvorhaben hinsichtlich des anstehenden Reformationsjubiläums 2017 werden anhand einer Prioritätenliste, der sogenannten Zehnerliste, vorgenommen. Wichtige denkmalpflegerische Vorhaben an Sakralbauten hinsichtlich des Reformationsjubiläums sind: Altenburg – Stadtkirche Sankt Bartholomäus, Arnstadt – Oberkirche, Bad Frankenhausen – Unterkirche, Eisenach – Lutherhaus, Eisenach – Stadtkirche Sankt Georg, Erfurt – Allerheiligenfriedhof, Erfurt – Augustinerkloster, Erfurt – Kaufmannskirche, Weimar – Herderkirche und Weißensee – Stadtkirche St. Peter und Paul. Danke schön.
Herr Staatssekretär, besten Dank für die umfängliche Beantwortung. Ich habe noch zwei Nachfragen, zum einen, das war mir neu, vielleicht können Sie noch mal was sagen zu dieser besonderen Fördermaßnahme Kirche. Wie gestaltet sich da die Antragstellung? Was muss man beachten? Mit wem kann man sich in Verbindung setzen? Das war ein Volumen von 1,5 Millionen Euro, das zur Verfügung steht.
Herr Präsident, Herr Walk, das ist eine ganz einfache Angelegenheit. Sie wenden sich einfach an das Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung und dort an die Abteilung 2 und werden dann erfahren, was alles nötig ist, um an die dort vorhandenen Mittel zu kommen. Aber es ist meines Erachtens auch auf der Internetseite zu bekommen, aber rufen Sie einfach in der Abteilung 2 an.
Dann habe ich noch eine zweite Frage allgemeiner Art, nachdem ich die Ansprechpartner jetzt benannt bekommen habe. Hat das Thema Förderung von Kirchensanierung in den regelmäßig stattfindenden Gesprächen zwischen Landesregierung und Kirchen eine Rolle gespielt in der Vergangenheit bzw. aktuell und wie geht es in dieser Richtung weiter?
Herr Walk, ich gehe davon aus, dass in den regelmäßig, wie Sie sagen, stattfindenden Gesprächen zwischen dem Bauministerium und den Kirchen auch in der Vergangenheit diese Frage immer eine Rolle gespielt hat. Das kann ich aber aus eigenem Erleben nicht bestätigen. In diesem Jahr hat es in der Tat bei den Gesprächen mit den beiden Kirchen eine Rolle gespielt und wir haben uns über die geplanten und beabsichtigten Vorhaben ausgetauscht und in allen Punkten, soweit ich das erinnere, einvernehmlich verständigt, wie das weitere Vorgehen
Weiteren Fragebedarf sehe ich nicht. Herzlichen Dank. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage durch Frau Abgeordnete Meißner, CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/836.
Im Zuge des gesetzlich eingeführten Mindestlohns haben Wohlfahrtsverbände und Vereine das Problem, dass Amateure wie professionelle Arbeitende eingestuft werden, was viele Träger finanziell überfordert.
Ein davon betroffener Bereich sind Therapiewerkstätten. Dort gibt es viele Personen in Beschäftigungsverhältnissen, die zwischen Ehrenamt und professioneller Arbeit liegen. Weil diese Personengruppe jetzt unter den Mindestlohn fällt, haben es die Träger der Freien Wohlfahrtspflege schwer, solchen Menschen eine Beschäftigung anzubieten. Ebenso geht es den sogenannten Beschäftigungshöfen, die bei Vereinen angesiedelt sind und nichtbehinderte Menschen beschäftigen, denen schon damit geholfen ist, dass sie einen regelmäßigen Tagesablauf hätten und gebraucht werden.
Auch der Behindertenverband des Kreises Sonneberg e. V. ist mit seiner Handicap-Werkstatt betroffen, in der ein Dutzend behinderte und schwer vermittelbare Menschen regelmäßige Beschäftigung und Vergütung fanden. Weil für die einst vom Verband freiwillig initiierte Werkstatt nun voll die Bedingungen des Mindestlohngesetzes gelten, können die Verantwortlichen vor Ort dieses Angebot nicht mehr aufrechterhalten. Alle Bestrebungen, eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, scheiterten bisher.
1. Wie und wann hat die Landesregierung diese bestehenden Probleme an die Bundesebene weitergegeben?
2. Gibt es inzwischen Möglichkeiten, Ausnahmen für diesen Bereich zwischen professioneller und ehrenamtlicher Arbeit zu definieren?
3. Welche alternativen Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten gibt es, um Einrichtungen, wie die in Sonneberg, zu erhalten?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Abgeordnete Meißner, namens der Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Ob der Mindestlohn für Menschen mit Behinderung gilt, hängt von der Art des Beschäftigungsverhältnisses ab. Handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, wie zum Beispiel in Integrationsbetrieben, gilt der Mindestlohn. Stehen Menschen mit Behinderung in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis, etwa im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten, gilt der Mindestlohn für sie nicht. Im Ergebnis des ersten Thüringer Mindestlohngipfels am 5. März 2015 wurden der Bundesarbeitsministerin die seitens der Sozialverbände vorgetragenen Bedenken schriftlich mitgeteilt. Im zweiten Mindestlohndialog am 1. Juli 2015 wurde mit Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen die Problematik der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung thematisiert. Auch das Problemfeld Mindestlohn und Ehrenamt wurde hier angeschnitten.
Zu Frage 2: Ein besonderes Augenmerk hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch auf das Verhältnis von Mindestlohn und Ehrenamt allgemein gelegt. Der Mindestlohn kommt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Anwendung. Dies gilt auch für Tätigkeiten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem Wohlfahrtsverband oder anderen Sozialträgern erbracht werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten hingegen sind vom Anwendungsbereich des Mindestlohns explizit ausgenommen. Im Bereich des Ehrenamts gibt es mitunter Abgrenzungsschwierigkeiten. Hier konnten insbesondere für den Bereich des Sports schon viele Fragen geklärt und Unsicherheiten abgebaut werden. Was aber weiterhin für Unsicherheit sorgt, ist die Tatsache, dass es in Deutschland keine gesetzliche Definition des Ehrenamts gibt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch soll daher eine eigenständige Definition des Ehrenamts verankert werden. Eine entsprechende Regelung soll im Herbst zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesjustizministerium abgestimmt werden.
Die Antwort zu Frage 3: Die in der Anfrage benannte Therapiewerkstatt oder die Handicap-Werkstatt des Kreises Sonneberg e. V. ist der Landesregierung nicht bekannt. Da die Landesregierung diese Einrichtungen, die von Verbänden freiwillig initiiert sind, nicht kennt, können auch keine Hinweise zu alternativen Unterstützungen und/oder Finanzie