Protokoll der Sitzung vom 09.09.2015

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Das mache ich öfters. Aber mit Ihnen wird er nicht reden!)

Fest steht jedenfalls, liebe Frau König und auch liebe andere Kollegen, dass Ihre hilflosen Phrasen von der Willkommenskultur überhaupt nicht weiterhelfen, schon gar nicht in der aktuellen Lage der totalen Überforderung. Nein, die Lösung sieht anders aus. Sie beginnt eben mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Da bedarf es konkreter Vorgaben, eines parlamentarischen Diskussionsprozesses in allen Teilbereichen der Aufnahme von Asylbewerbern. Nach der bisherigen Konzeption des Gesetzes wird diese parlamentarische Auseinandersetzung mit all diesen Fragen verhindert. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz ermächtigt die Landesregierung in einer Vielzahl von Ermächtigungsnormen, diese Sachverhalte ohne Mitwirkung des Parlaments zu regeln. Und angesichts der damit verbundenen Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit in unserem Land, aber auch in Hinsicht auf die enormen Kostenbelastungen unseres Landeshaushalts ist dies bei der auf absehbare Zeit gesteigerten Bedeutung dieser Fragen natürlich nicht mehr hinnehmbar.

Da sind wir beim Stichwort: Kostenbelastung. Wie gesagt, das ist ein wesentlicher Aspekt des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, der der parlamentarischen Kontrolle entzogen ist. Dabei wäre es gerade in Zeiten der dringend erforderlichen Haushaltskonsolidierung notwendig, hier die parlamentarische Diskussion zu führen, denn die Landesregierung erweist sich von Woche zu Woche mehr als Sitzenbleiber in dieser Disziplin.

(Beifall AfD)

Hinsichtlich der Kostenerstattung finden wir eine äußerst diffus formulierte Verordnungsermächtigung, die bereits verfassungsrechtlichen Grenzen oder verfassungsrechtlichen Zweifeln genügend Anlass gibt. Dies ist mit verantwortlich dafür, dass die Kommunen durch den von ihnen zu bewältigenden Asylbewerberansturm finanziell völlig ausgelaugt werden und für andere wichtige kommunale Aufgaben das Geld fehlt. Denn wer glaubt, dass die Verordnungsermächtigung in einer Art und Weise ausgeübt worden ist, dass die asylpolitischen Fehlleistungen der Bundesregierung und der Landesregierung wenigstens durch eine Vollkostenerstattung gegenüber den Kommunen kompensiert werden, der hat sich getäuscht. Und das sieht man exemplarisch am besten an den Gesundheitsversor

gungskosten, die nicht einmal ansatzweise vollständig übertragen werden, aber auch an anderen Kostenarten.

Eng mit der Frage der Kostenerstattung verbunden ist die Frage nach Art, Umfang und Ausstattung der Unterkünfte. Es sollte eigentlich jedem einleuchten, dass bei der aktuellen Quantität der Zuwanderung Regelungen zu Ausstattungs- und Versorgungsstandards gleichbedeutend sind einerseits mit der Frage nach der Verwendung von Steuergeldern in dreistelliger Millionenhöhe. Diese sind weiterhin verbunden mit der Frage nach einer Vermeidung von Fehlanreizen und andererseits natürlich auch mit der Frage, wie bringe ich die ganzen Menschen menschenwürdig unter. Das sind Fragen, die im Parlament geklärt werden müssen, denn das ist auch eine Akzeptanzfrage bei der Bevölkerung, konkret also bei den Wählern. Die Wähler werden eben hier im Parlament vertreten. Also müssen diese Fragen natürlich auch hier im Parlament diskutiert werden.

Was ist also zusammenfassend zu tun? Dringenden Reformbedarf beim Flüchtlingsaufnahmegesetz gibt es in drei wesentlichen Punkten. Das sind einerseits die Standards, also die Ausstattungs-, Versorgungs- und Unterbringungsstandards. Dann die Fragen der Verteilung der Asylbewerber und zum Dritten die Frage der Kostenerstattung. In allen drei Punkten fehlt die Mitwirkung des Parlaments, die unser Gesetzentwurf deshalb nun vorsieht. Bei der Frage des Verteilungsschlüssels haben wir in unserem Gesetzentwurf die fehlende Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung durch konkrete Vorgaben geheilt und haben uns dabei auf einen bewährten Schlüssel bezogen. Es ist der Königsteiner Schlüssel, Sie kennen ihn alle. Der würde dann auch entsprechend die Leistungsfähigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte berücksichtigen, was momentan nicht der Fall ist. Ebenfalls ergänzt haben wir die Vorgaben im Rahmen der Verordnungsermächtigung für die Kostenerstattung, nämlich im Sinne einer vollständigen Kostenerstattung, also ohne Ermessensspielraum. Wir haben zu diesen erstattungsfähigen Kosten selbstverständlich auch die Kosten zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung und der Sozialbetreuungskosten erklärt.

Über eine inhaltliche Diskussion würden wir uns, gern auch mit Änderungsvorschlägen, natürlich freuen. In der Sache beantragen wir die Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales, und zwar federführend, und des Weiteren an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Abgeordnete Berninger, Fraktion Die Linke.

(Abg. Möller)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, vielleicht muss hier im Haus noch mal jemand den Unterschied zwischen Punktlandung und Bruchlandung erklären, meine Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Fraktion der rechtspopulistischen AfD nutzt hier im Landtag jede passende, vor allem aber auch alle unpassenden Gelegenheiten im Zusammenhang mit der aktuellen flüchtlingspolitischen Situation, Drohszenarien aufzubauen. In der Einleitung des Gesetzentwurfs und auch in der Rede, die wir eben hören mussten, sind es folgende Drohszenarien: Die Flüchtlingszahlen brächten Aufwendungen gewaltigen Ausmaßes mit sich, welche geeignet seien, die Erfüllung anderer staatlicher Aufgaben zu beeinflussen. Dabei fänden die berechtigten Interessen keinerlei Berücksichtigung.

Meine Damen und Herren, es ist mit parlamentstauglichen Formulierungen das ausgedrückt, was derzeit häufig von sogenannten Asylkritikern und „Ich bin ja kein, aber“-Leuten an die Wand gemalt wird, dass Bibliotheken oder Kitas geschlossen würden wegen der Flüchtlinge, dass Rentnerinnen und Erwerbslose benachteiligt würden wegen der Flüchtlinge, dass Leute keine Wohnung bekämen wegen der Flüchtlinge. Populistische Stimmungsmache, meine Damen und Herren.

In welchem Zusammenhang diese Einleitung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf steht, erschließt sich auch nicht, wenn man die parlamentarische Mitwirkung bezüglich der in Rechtsverordnungen bestimmten Standards direkt im darauf folgenden Satz nach der Einleitung formuliert. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird behauptet: 1. Der Landtag hätte keinerlei Mitwirkungsmöglichkeit. 2. Die Landesregierung könne ganz allein bestimmen. 3. Der bisherigen Verordnungsermächtigung in § 3 Abs. 1 des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes fehle es an der verfassungsrechtlich gebotenen Bestimmtheit nach Artikel 80 Abs. 1 Grundgesetz.

Meine Damen und Herren, Artikel 80 Abs. 1 Grundgesetz – Erlass von Rechtsverordnungen – besagt in Satz 1 und 2: „Durch Gesetz können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden.“ § 3 Abs. 1 des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes unter der Überschrift „Verteilung und Zuweisung“ regelt: „Die Landesregierung wird ermächtigt, die Verteilung der in § 1 genannten Personen auf die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Kriterien der Zuweisung in Gemeinschafts- und Einzelunterkünfte durch Rechtsverordnung zu regeln. Die Rechtsverordnung bestimmt auch den Schlüssel, nach dem die in § 1 ge

nannten Personen auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu verteilen sind. Örtlichen Besonderheiten, Unterbringungskapazitäten und Unterbringungsnotständen kann durch Regelungen zur Über- und Unterschreitung der Verteilungsquote Rechnung getragen werden.“ Was Art und Umfang sowie die Ausstattung der Unterkünfte und die soziale Betreuung betrifft, empfiehlt sich ein Blick in § 2 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, in dem zur Unterbringung in Absatz 4 die Ermächtigung zur Regelung von „Art, Umfang und Ausstattung der Gemeinschafts- und Einzelunterkünfte sowie die Grundsätze der Versorgung und sozialen Betreuung“ bestimmt ist. Wiederum der Blick auf § 7 – Kostenregelung – offenbart – lesen hilft eben – die Ermächtigung zur Flüchtlingskostenerstattungsverordnung. Schon dieser kurze Exkurs in das Flüchtlingsaufnahmegesetz dürfte deutlich gemacht haben, wie absurd die Behauptung ist, es fehle an der verfassungsrechtlich gebotenen Bestimmtheit. Wenn da noch die bundesrechtlichen Bestimmungen, das Asylverfahrensgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz usw., berücksichtigt werden, nach denen ja unabhängig des Thüringer Aufnahmegesetzes gehandelt werden muss – es braucht gar kein Landesaufnahmegesetz –, dann wird die Absurdität dieses Gesetzentwurfs noch deutlicher. Es ist also, meine Damen und Herren, blanke Zeitvergeudung, sich damit noch länger zu beschäftigen, geschweige denn im Ausschuss.

Deshalb nur noch kurz zum Schluss die Erwiderung auf die ersten beiden Behauptungen, nämlich der Landtag hätte keinerlei Mitwirkungsmöglichkeit und die Landesregierung bestimme ganz allein: Selbstverständlich obliegt es dem Landtag, beispielsweise durch Anfragen seiner Kontrollfunktion nachzukommen und durch parlamentarische Anträge Änderungen der Rechtsverordnungen vorzunehmen.

Namens der Koalitionsfraktionen kann ich zusammenfassend nur feststellen, die vorgeschobenen Gründe für die beantragten Änderungen sind tatsächlich nur vorgeschoben und der Gesetzentwurf ist deshalb abzulehnen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeordneten Herrgott, CDU-Fraktion, das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gebe, glaube ich, eine ganze Reihe von Dingen zu den einzelnen Punkten Ihres Gesetzentwurfs zu sagen, allerdings, wenn ich mir in der Gesamtheit das mal so anschaue, ist

leider allen gemein, dass sie uns im Konkreten aktuell weder weiterhelfen und in Thüringen auch zu keinen wirklichen Veränderungen führen. Auch wenn das auf den ersten Blick vielleicht so aussehen mag, Herr Möller hat das so ausgeführt, aber ich glaube, es ist in der Sache vernünftig, wenn ich es hier ganz kurz mache. Wir halten es als CDUFraktion nicht für dienlich, Ihrem Gesetzentwurf hier in irgendeiner Form zuzustimmen, weil wir ihn nicht für geeignet halten, die derzeitige Situation in Thüringen rein faktisch zu ändern oder auch in irgendeiner Form zu verbessern. An dieser Stelle kann ich nur sagen, dass wir als CDU-Fraktion die Landesregierung noch einmal dezidiert auffordern, endlich ihre Zusagen von den vielen Flüchtlingsgipfeln, Beratungen mit dem Ministerpräsidenten und dem zuständigen Minister einzuhalten und endlich umzusetzen.

(Beifall CDU)

Es geht da um Themen der Kommunikation. Es geht um Themen der endlich vollständigen Finanzierung der Kommunen, auch wenn das hier in Ihrem Gesetzentwurf vielleicht in Teilen anklingt, und es geht um koordiniertes, partnerschaftliches Handeln mit den Kommunen zusammen. Ihren Gesetzentwurf, verehrte Kollegen von der AfD, lehnen wir in dieser Form ab und die Landesregierung fordern wir auf: Setzen Sie endlich Ihre Ankündigungen um und halten Sie Ihre Zusagen ein! Viel mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es den Redewunsch seitens der Regierung? Den gibt es. Bitte schön, Herr Minister Lauinger, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es zeigt sich heute zumindest in der rechtlichen Bewertung eine relativ große Übereinstimmung zwischen schwarz-grün. Von daher könnte ich ähnlich wie eben sagen: Den Worten von Herrn Herrgott, was die rechtliche Einschätzung angeht, ist nicht viel hinzuzufügen. Der Gesetzentwurf der AfD zielt darauf ab, die im Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz derzeit bestehenden Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von grundlegenden Rechtsverordnungen im Bereich der Flüchtlingsunterbringung, -betreuung und -finanzierung zukünftig unter einen Zustimmungsvorbehalt seitens des Landtags zu stellen. Ich sage mal, wenn Sie nur einen Hauch Ahnung von der Realität hätten, die sich derzeit in unserem Land abspielt,

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: So wie Sie!)

dann würden Sie selbst erkennen, wie geradezu aberwitzig Ihr Vorschlag ist. Ich greife da mal nur einen Punkt heraus, nämlich, die Verteilung der Flüchtlinge auf Landkreise und kreisfreie Städte unter den Vorbehalt des Landtags zu stellen. Wir haben sich täglich ändernde Zugangszahlen. Täglich ist es so, dass wir mit den Landkreisen darüber reden, welche Kapazitäten die Landkreise noch haben, welche Landkreise können Flüchtlinge aufnehmen, welche sind derzeit gerade an der Kapazitätsgrenze und beantragen eine Verschiebung um ein oder zwei Wochen. Das läuft alles jeden Tag. Jetzt stellen Sie sich mal vor, wir würden Ihrem Vorschlag folgen und hätten vor vier Wochen in diesem Landtag festgelegt, welcher Landkreis wie viele Flüchtlinge aufzunehmen hat. Merken Sie vielleicht selber, wie absurd das ist? Was Sie hier fordern, hat mit der Realität überhaupt nichts zu tun, ist völlig unpraktikabel und nicht durchsetzbar. Zweitens, das ist noch ein Hinweis an die auch in Ihrer Fraktion vorhandenen Juristen: Es gibt so etwas wie Gewaltenteilung in Deutschland. Es gibt eine Exekutive und es gibt eine Legislative. Die Exekutive ist verantwortlich für ihr Handeln und die Legislative soll die Exekutive auch kontrollieren. Das ist die Aufgabe des Landtags an dieser Stelle. Das können und sollen Sie natürlich auch jederzeit tun, aber was nicht geht, ist die Vermischung von Legislative und Exekutive und von daher will ich es auch gar nicht weiter ausführen oder großartige, ergänzende Vorschläge machen. Die Vorredner haben das Wesentliche gesagt. Auch aufseiten der Landesregierung besteht keinerlei Anlass, über diesen Gesetzentwurf ernsthaft nachzudenken. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es weitere Wortmeldungen? Zwei. Können Sie sich einigen aus Ihrer eigenen Fraktion, wer jetzt? Herr Möller? Bitte schön, Herr Möller hat das Wort.

Vielen Dank. Nur ganz kurz, damit mein Kollege Brandner auch noch ein bisschen Zeit hat. Herr Lauinger, kein Mensch möchte die konkrete Verteilung der Asylbewerber hier im Parlament regeln. Da haben Sie unseren Gesetzentwurf nicht mal ansatzweise im Detail gelesen, denn was wir wollen, ist die Neuregelung des Schlüssels. Der Schlüssel, Herr Lauinger, ist etwas ganz anderes als die Verteilung selbst. Das sollten Sie eigentlich wissen und mindestens so weit sollten Sie in Ihrem Vortrag auch bei den Realitäten bleiben. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

(Abg. Herrgott)

Jetzt hat sich Abgeordneter Brandner zu Wort gemeldet.

Fliegender Wechsel hier, um auf Herrn Lauinger ein bisschen rumzuhacken. Herr Lauinger, Gewaltenteilung gibt es natürlich. Aber Sie wissen doch selbst – Sie haben doch selbst gesagt, Sie haben auch zwei Staatsexamen Jura hinter sich gebracht –, Gewaltenteilung wird doch nicht von vorn bis hinten durchgezogen. Das erleben wir doch gerade morgen wieder, wenn die Landesverfassungsrichter hier von der Legislative in die Judikative gewählt werden. Gewaltenteilung ist keine strikte Trennung, Gewaltenteilung ist ein Grundsatz, der natürlich an vielen Stellen in Deutschland durchlöchert ist. Vielleicht lassen Sie sich da von dem einen oder anderen Referenten noch mal ein bisschen auf Vordermann bringen.

(Beifall AfD)

Herr Lauinger, und Sie lassen auch ganz erschreckende Demokratiedefizite erkennen.

(Heiterkeit AfD)

Demokratie, so verstehe ich Sie, ist gut und schön, Mitbestimmen können alle machen. Aber wenn zu viele Flüchtlinge kommen, dann hört Demokratie auf, dann stellen Sie sich hin und sagen, ja, so ähnlich wie mit Ihren DIN-Normen und mit den Gesetzen, die man plötzlich nicht mehr beachten muss.

(Zwischenruf Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: Wie die Bun- deskanzlerin!)

Sie sagen: Das ist jetzt alles viel zu hektisch, das ist jetzt alles viel zu umständlich, Demokratie belastet, jetzt entscheide ich, und da macht kein Landtag mehr mit. So stellen Sie sich hier hin als Justizminister – das finde ich beschämend, Herr Lauinger. Sie versagen nicht nur im Bereich der Migration,

(Beifall AfD)

Sie versagen auch ganz massiv im Bereich des Justizministeriums. Zum Verbraucherschutz haben wir von Ihnen noch nicht viel gehört, aber ich vermute mal, da wird es nicht viel anders sein.

Herr Herrgott, ich habe langsam den Eindruck, Sie werden bezahlt dafür, dass Sie unsere Anträge alle ablehnen. Das muss ich ganz ehrlich sagen. Aber das Einzige, was mich so ein bisschen heute geadelt hat, war, wie kurz und knapp Sie – ich glaube, sogar entgegen Ihrer eigenen Überzeugung – unseren Antrag abgelehnt haben. Ich sage Ihnen eines, ich bin sicher …

Herr Abgeordneter Brandner, Entschuldigung, ich will Sie nur darauf aufmerksam machen, dass die Redezeit der AfD-Fraktion sich dem Ende zuneigt.