Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine werten Kollegen, mit Wirkung vom 01.11.2015 tritt auf Bundesebene das neue Meldegesetz in Kraft und wird das Meldewesen in Deutschland grundlegend reformieren. Meine Vorredner haben darauf schon hingewiesen. Die wesentliche Intention des Bundesgesetzes besteht in der Stärkung der inneren Sicherheit sowie in der Schaffung von Voraussetzungen für ein modernes, unbürokratisches Meldeverfahren in den Einwohnermeldeämtern. Überdies können Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder künftig auf bestimmte Melderegisterdaten des Meldeportals online zurückgreifen. Vieles müsste einfacher und schneller gehen. Die Landesregierung hat entsprechende Regelungen getroffen, um dieses Gesetz hier auf Landesebene anzupassen. Wir haben die schriftliche Anhörung durchgeführt – ich hatte es vorhin bereits erwähnt –, Gemeinde- und Städtebund, der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Stadt Erfurt, die insbesondere Kritik an diesem Gesetzentwurf geäußert haben sowie Änderungen und Nachbesserungen wollten. Gerade der kommunale Bereich hat darauf hingewiesen, dass die Landesregierung in diesem Gesetzentwurf die Mehrkosten als gering eingestuft hat. Das wurde vom Gemeinde- und Städtebund und der Stadt Erfurt dementiert. Überdies wurde moniert, dass der Gesetzentwurf melderechtlichen
und datenschutzrechtlichen Ansprüchen nicht hinreichend genüge. Zwar hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales die Kritik der CDU im Innenausschuss als unbegründet zurückgewiesen und hat auch die Kosten, die im Bereich der Entlastung und Vereinfachung anstehen, und die entstehenden Mehrkosten gegenübergestellt, dass sich dies in der Gegenüberstellung im Positiven darstellt. Das hat uns nicht überzeugt, deswegen wird es Sie nicht überraschen, dass sich meine Fraktion wie im Innenausschuss bei der Abstimmung zu diesem Gesetz heute enthalten wird. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, welche Gefahren in kurzen, versachlichten Debatten zum Meldegesetz liegen, konnten wir vor einigen Jahren im Bundestag erleben. Deswegen will ich vielleicht noch einige Bemerkungen mehr machen, denn der lange Zeitraum der Beratungen zum Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz, nämlich seit dem 30. April, zeigt, dass es doch eine Diskussion erfordert hat, zumindest bei den Leuten, die zukünftig mit der Ausführung des Bundesmeldegesetzes in Thüringen betraut sein werden, nämlich in den kommunalen Verwaltungen, in den Ordnungsbehörden, leider weniger in der Öffentlichkeit. Die Auswirkungen, die Menschen gerade im Umgang mit Daten durch öffentliche Verwaltungen erleben, werden erst nachfolgend deutlich werden. Wir hoffen, ich denke, das hier auch deutlich sagen zu können, dass sich Befürchtungen nicht bewahrheiten, dass sich beispielsweise der Datenaustausch zwischen einer nahezu nicht bezifferbaren Anzahl von Behörden in Zukunft ins Unendliche ermöglicht. Dennoch ist auf das hinzuweisen, was einige Vorredner bereits genannt haben: Welche Auswirkungen sind für die Kommunen tatsächlich mit dem Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz verbunden? Frau Holbe, da will ich Ihnen deutlich sagen, es nützt natürlich wenig, hier einfach über Glaubensfragen zu diskutieren. Wir haben heute den Gesetzentwurf zur abschließenden Beratung im Landtag auch deshalb, weil Ihre Fraktion es ausdrücklich erbeten hat, noch einmal die Sommerpause zu nutzen, diese Kostenbelastung für die Kommunen zu eruieren und zu erörtern. Wir blieben im Prinzip bei derselben Erkenntnis seinerseits der Landesregierung, die ausgeführt hat, es gibt in Teilbereichen geringe Mehrkosten und in anderen Teilbereichen, die das Ausführungsgesetz oder das Bundesmeldegesetz selbst hervorrufen, gibt es Kostenentlastungen für
die Kommunen. Sie haben nach einer langen Unterbrechung der Beratung im Innenausschuss festgestellt, Sie glauben dem einfach nicht. Nun stehen wir als Parlamentarier in der Pflicht, in irgendeiner Form natürlich Ihren Glauben oder auch unseren Glauben nachfolgend zu manifestieren. Das sind wir den Kommunen in Thüringen schuldig. Nun will ich Ihnen deutlich sagen: Die Möglichkeit hat die CDU uns in Thüringen mit der Abschaffung der Auftragskostenpauschale im Jahr 2013 genommen, denn dann hätten wir tatsächlich eine einzelne Sektion im Rahmen der Auftragskostenpauschale gehabt, wie viel Cent oder wie viel Euro pro Einwohner in Thüringer Kommunen für die Ausführung des Bundesmeldegesetzes ausgegeben oder durch das Land erstattet werden. Das ist im Rahmen des Mehrbelastungsausgleichs nicht mehr möglich, sondern Ihre Koalition hat sich im Jahr 2012 oder 2013 für die Einführung des pauschalen Mehrbelastungsausgleichs entschieden. Das wird uns aber dennoch nicht davon freimachen, auch zu gegebener Zeit wiederum mit dem Gemeinde- und Städtebund in Austausch zu treten, ob die Effekte, die beschrieben worden sind, tatsächlich so eingetreten sind, wie sie die Landesregierung beschreibt oder wie sie der Gemeinde- und Städtebund beschrieben hat.
Meine Damen und Herren, auf zwei inhaltliche Fragen will ich noch eingehen: Herr Adams hat dankenswerterweise bereits auf die Klarstellung der Landesregierung zur Regelung der Übermittlung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Religionsgemeinschaften hingewiesen. Ich möchte aber auf zwei Gegenstände hinweisen, die im Rahmen der schriftlichen Anhörung dem Ausschuss als Problemlage dargestellt worden sind: Da ist einerseits die Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der darauf hingewiesen hat, das bräuchte in einer Ausführungsbestimmung in Thüringen eine Normierung der Löschpflicht für im Zusammenhang mit der Ausführung von Wahlen entstehende Daten wie beispielsweise der gesammelten Unterstützungsunterschriften. Das ist, wenn wir das in diesem Gesetzentwurf nicht aufgenommen haben, nicht eine Absage an diesen doch durchaus wichtigen Einwand, sondern die Überzeugung, dass die Darstellung, dass dies ausreichend gesetzlich geregelt ist, auch zutreffend ist. Wir werden das sicherlich in der Ausführung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten weiter diskutieren, ob dem dann auch so ist. Gegebenenfalls erwarten wir natürlich auch durch das umsetzende Innenministerium hier eine entsprechende Klarstellung, wenn diese Fragen in den Kommunen auftauchen.
Auf einen weiteren Punkt der Anhörung will ich auch hinweisen: Jens Kubieziel vom AK Vorratsdatenspeicherung hat dem Innenausschuss mitgegeben, sich der Frage der Datenübermittlung an andere Stellen zuzuwenden, und angeregt, dass der
zu übermittelnde Datenbestand gesetzlich festgeschrieben auf den erforderlichen Bereich der angeforderten Daten, also den notwendigen Datenumfang, beschränkt wird, eine Regelung, die wir als Fraktion als sehr sinnvoll erachtet haben. Aber wir haben hier auch den Einwand der Landesregierung, des Innenministeriums beachtet und tragen dem gern Rechnung, dass eine entsprechende Regelung sehr sinnvoll ist, aber nicht im Ausführungsgesetz selbst zu regeln ist, sondern in der entsprechenden Rechtsvorschrift, in der Rechtsverordnung, die noch zu erlassen ist.
Das sind die beiden Erwartungshaltungen, die wir dann in der praktischen Umsetzung auch an das Thüringer Innenministerium hier äußern möchten. Unter diesen Bedingungen werden wir diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen. Vielen Dank.
Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Herr Abgeordneter Brandner hat sich zu Wort gemeldet.
Ich habe meine Diäten auch zu verdienen. Meine Damen und Herren, es ist alles gesagt, aber noch nicht von allen. Deshalb für die AfD-Fraktion: Wir schließen uns dem Votum auch an und stimmen auch zu. Danke schön.
Jetzt liegen keine Wortmeldungen der Abgeordneten mehr vor. Für die Landesregierung hat Staatssekretär Götze das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, das neue Bundesmeldegesetz wird am 1. November 2015 in Kraft treten und das bisherige Melderechtsrahmengesetz wird außer Kraft treten. Das auf der Grundlage des Melderechtsrahmengesetzes erlassene Thüringer Meldegesetz soll ebenfalls außer Kraft gesetzt werden. Das heute zur Beratung vorliegende Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz enthält – und das wurde bereits ausgeführt – die landesspezifischen Regelungen zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes.
Aber ich möchte auch darauf hinweisen, dass im Wesentlichen der Status quo des Melderechts in diesem Gesetz erhalten bleibt. Dies war auch eine Intention des Gesetzentwurfs. Meldebehörden sind und bleiben die Gemeinden, damit werden die bewährten landesrechtlichen Zuständigkeitsregelungen aus dem mit dem Inkrafttreten gegenstandslos gewordenen Meldegesetz Thüringens übernommen. Mit dem neuen Melderecht wird – und darauf muss man noch einmal hinweisen – ein besserer Service für den Bürger verbunden sein. Die Bereitstellung des vorausgefüllten Meldescheins der meldepflichtigen Person bei der Anmeldung durch die Zuzugsbehörde kann zukünftig auch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Dies wird unmittelbar aus dem zentralen Meldedatenbestand heraus erfolgen, was im Ergebnis zu einer effizienteren Aufgabenerledigung und damit auch zu einer kundenfreundlicheren Qualität der öffentlichen Verwaltung beiträgt.
Aufgrund der Umstellung im Melderecht zum 1. November 2015 werden die Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Thüringer Innenministeriums sowie das Verwaltungskostenverzeichnis im Hinblick auf die Gebühren im Einwohnermeldewesen überarbeitet werden. Die Anpassung soll bis zum Anfang des nächsten Jahres erfolgen. Damit wird auch den vom Thüringer Gemeinde- und Städtebund im Innenausschuss des Thüringer Landtags geäußerten Bedenken Rechnung getragen. Ich bedanke mich an dieser Stelle noch einmal für die konstruktive Mitarbeit und die zügigen Beratungen und darf um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf bitten. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es noch Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht.
Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/495 in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist die Zustimmung aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD und vom Abgeordneten Gentele. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand.
Oh, Entschuldigung, das muss natürlich für das Protokoll festgehalten werden. Ich bitte um Entschuldigung, das habe ich wirklich übersehen. Auch
unter Zustimmung der AfD-Fraktion. Gegenstimmen sehe ich nicht. Ich frage noch nach den Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen von der CDU-Fraktion und vom Abgeordneten Krumpe. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.
Wir dokumentieren dieses Ergebnis noch in der Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön, Sie können sich wieder setzen. Dann die Gegenstimmen? Da dürfte sich niemand erheben. Das ist auch so. Und die Stimmenthaltungen? Danke schön. Damit ist dieses Gesetz angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/929 ERSTE BERATUNG
Ich frage nach dem Wunsch der Begründung dieses Gesetzentwurfs. Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und ein Blick auf die Rednerliste zeigt mir den Abgeordneten Möller, AfDFraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, unser Gesetzentwurf ist eine Punktlandung, was die politische Aktualität betrifft. Die Aufnahmeeinrichtungen des Landes platzen aus allen Nähten, der Asylbewerberstrom nach Thüringen hat sich entgegen den Erwartungen oder besser gesagt Hoffnungen der Landesregierung weiter intensiviert. Wir rechnen aktuell für die nächsten zwei Jahre mit der Unterbringungen von weiteren Zehntausenden Asylbewerbern und Kosten in Höhe von sage und schreibe 860 Millionen Euro. Jedem dürfte klar sein, dass angesichts dieser Zahlen die heutigen Standards der sogenannten Flüchtlingsaufnahme, die für ganz andere Fallzahlen konzipiert worden sind, nicht mehr gelten können. Ein parlamentarischer Diskussionsprozess über die Unterbringungsstandards und die damit verbundenen Kosten, die Verteilung von Asylbewerbern und über die Kostenerstattungsfrage ist daher längst überfällig. Mit entsprechender politischer Weitsicht hätte man das auch schon im August erkennen können. Wir wollten deswegen diesen Gesetzentwurf auch bereits im Sonderplenum einbringen, da hätte es auch thematisch sehr gut hingepasst. Das wurde jedoch von der CDU und dieser folgend dann auch von den rot-rot-grü
nen Regierungsfraktionen gemeinsam abgelehnt. Das ist dann sozusagen die neue Große Koalition Thüringer Art.
Als Ursache für diesen gemeinschaftlichen Ablehnungsreflex ist der Grund auszumachen, der in unserem Politikbetrieb seit Langem dafür sorgt, dass unser Land auf Herausforderungen nicht bzw. nur ungenügend reagieren kann. Es ist derselbe Grund, der Menschen daran zweifeln lässt, ob es überhaupt Sinn macht, sich im politischen Leben einzubringen und sei es auch nur in Form einer Teilnahme an Wahlen. Sie alle kennen den Grund. In unserem Politikbetrieb kommt es nicht darauf an, ob ein Vorschlag vernünftig ist oder ob er zeitgemäß kommt, nein, entscheidend ist, von wem der Vorschlag kommt. Es geht eben nicht um die Sache, es geht nicht um die Regelung eines Sachverhalts im Interesse unseres Volkes, unserer Bevölkerung, unserer Wähler, es geht um parteipolitisches Kalkül, um das Ausbremsen des anderen, also schlicht um den politischen Machterhalt. Und in dieser Disziplin, meine Damen und Herren von der Linken bis zur CDU, da sind Sie Großmeister.
Nun fragen Sie sich vielleicht: Liebe AfD, warum macht ihr euch dann überhaupt die Arbeit? Die Antwort ist recht einfach: Selbst wenn Sie ihre politischen Beißreflexe nicht in den Griff kriegen, können wir immer noch als Impulsgeber wirken. Denn auch bei Ihnen schreitet der Erkenntnisprozess fort, also die Einsicht in die Richtigkeit der noch vor Kurzem als rechtspopulistisch oder schlimmer diffamierten Positionen der AfD. Entsprechende Erfahrungen haben wir im Bereich der Asylpolitik ja schon zur Genüge gemacht, ich erinnere da nur an unsere Initiative zur Erweiterung sicherer Herkunftsstaaten, an die Verbesserung des Rechtsvollzugs, an die Änderung des europäischen Rechtsrahmens etc. pp. Das zeigt uns, auch bei Ihnen fließt die Erkenntnis, wenn auch tröpfchenweise.
Nun aber zum Thema, dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, einem zentralen Gesetz der Landesasylpolitik, welches Vorgaben für das Verhältnis zwischen dem Land einerseits und den kommunalen Gebietskörperschaften andererseits regelt. Letztere müssen gerade in der Asylpolitik die Suppe auslöffeln, die ihnen die Bundesregierung und die Landesregierung mit grob fahrlässig ausgesendeten Fehlanreizen zu illegaler Zuwanderung eingebrockt haben. Die CDU/CSU-und-SPD-geführte Bundesregierung kuriert nur an Symptomen und fällt ansonsten durch Untätigkeit auf, wenn sie nicht, wie gerade erst am Wochenende durch die Bundeskanzlerin höchstpersönlich veranlasst, geltendes Recht außer Vollzug setzt und Asylbewerber aus Ungarn und Österreich
einreisen lässt. Was die Bundeskanzlerin damit ausgelöst hat, das kann man im Nahen Osten beobachten, wo arabische Fernsehsender nun behaupten, der Weg nach Deutschland wäre frei. So heizt man eine Völkerwanderung erst richtig an,
obwohl die Aufgabe der Bundesregierung wäre, das zu verhindern. Gern redet sich die Bundesregierung die Zuwanderung übers Asylrecht auch damit schön, dass die eigentlich selbst verursachte demografische Katastrophe und der Fachkräftemangel damit ausgebügelt werden könne. Dass es ausgesprochener Käse ist, erkennt man an den Prognosen der Arbeitsministerin Nahles, welche für 2016 von bis zu 460.000 zusätzlichen, nämlich zugewanderten Leistungsbeziehern im Bereich des Sozialgesetzbuches II ausgehen und für 2019 sogar mit einer weiteren Steigerung auf 1.000.000 Leistungsberechtigte. Und in Thüringen haben wir eine Landesregierung, die beim Rechtsvollzug des Aufenthaltsgesetzes ein Dreivierteljahr lang schwer versagt hat und damit einen Großteil der aktuellen Kosten zu verantworten hat, die die Kommunen zurzeit tragen müssen. Ich verweise da nur exemplarisch auf das gewaltige Abschiebungsdefizit in Höhe von 800 Fällen und daneben auf die ausgesprochenen 2.800 Duldungen, die eben auch zum Abschiebungsdefizit gehören. Und selbst Träumer, die immer noch nicht verstanden haben, dass man zwar offene Grenzen haben kann bzw. einen ausgebauten, hoch attraktiven Sozialstaat, nur eben nicht beides gemeinsam, selbst die sollten mitbekommen haben, dass die Kommunen, ja, unser ganzes Land, nicht nur finanziell mit der Flüchtlingsaufnahme überfordert sind. Ich bringe Ihnen da mal ein Beispiel, das ist die Erfurter Gemeinde Linderbach mit ihren etwas mehr als 820 Einwohnern, die soll 300 Asylbewerber aufnehmen. Das ist ein klarer Fall von Überforderung. Denn bei 300 Asylbewerbern in einem 830-Seelen-Dorf können Sie es vergessen, dass eine auch nur zeitweise Integration in die dörfliche Gemeinschaft gelingen könnte.
Das gelingt vielleicht bei einigen wenigen kulturell aufgeschlossenen Asylbewerbern, aber doch nie im Leben bei so vielen Menschen, bei solchen Massen. Denn, das muss man eben auch immer mit im Blick haben, die meisten Asylbewerber weisen gewaltige kulturelle, traditionelle und religiöse Unterschiede im Vergleich zu den hier ansässigen Einwohnern auf.
Wenn Sie uns da keinen Glauben schenken, meine Damen und Herren, dann wenden Sie sich doch bitte an den Stadtjugendpfarrer von Jena, den Vater
der geschätzten Kollegin König, der hat da selbst Erfahrung gemacht und wird Ihnen, so hat er das jedenfalls auch in der OTZ zum Besten gegeben, erstaunlich realistische Einsichten geben. Ja, Sie sollten sich vielleicht als Allererstes mal mit Ihrem Vater unterhalten.