Protokoll der Sitzung vom 26.11.2015

Weitere Nachfragen? Es geht doch nichts über eine vorsorgende Landesregierung. Herzlichen Dank, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Frage, eine von Herrn Abgeordneten Dr. Voigt, CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/1289.

Herzlichen Dank, Herr Präsident.

Einrichtung einer zentralen Stelle für Abschiebungen in Thüringen?

In dem gemeinsamen Beschlusspapier der Bundesvorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 5. November 2015 wurde sich unter anderem darauf verständigt, dass der Bund unter Fortentwicklung der bereits bestehenden Clearingstelle eine neue Organisationseinheit einrichtet, die in ständigem Kontakt mit den Botschaften der Herkunftsländer steht und die Papiere für Personen, die Deutschland wieder verlassen müssen, beschafft. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bundesländer jeweils eine zentrale Stelle für die Zusammenarbeit benennen und an die neue Organisationseinheit nach Bedarf Mitarbeiter entsenden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die vorgeschlagene neue Organisationseinheit hinsichtlich ihrer zu erwartenden Funktionalität?

2. Wird die Landesregierung die von der Bundesregierung angestrebte erleichterte Abschiebung unterstützen und eine zentrale Stelle für die Zusammenarbeit mit dem Bund einrichten?

3. Gibt es seitens der Landesregierung bereits konkrete Überlegungen oder Planungen, wo diese zentrale Stelle errichtet werden soll und falls ja, wie sehen diese Überlegungen aus?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Lauinger.

(Minister Lauinger)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Voigt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1 – Wie beurteilt die Landesregierung die vorgeschlagene neue Organisationseinheit hinsichtlich ihrer zu erwartenden Funktionalität? –: Wenn sich der Bund tatsächlich bereit erklärt, eine solche Organisationseinheit aufzubauen, werde ich das sehr positiv bewerten, weil das Problem der Passersatzbeschaffung für den Fall der Abschiebung von Asylbewerbern wohl derzeit mit das größte Problem ist, das wir haben. Grundsätzlich fällt die Pass- und Passersatzpapierbeschaffung in die Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung hat sich in diesem Beschluss bereit erklärt, die Länder in diesem Bereich zu unterstützen und zusammen mit den Ländern eine gemeinsame Clearingstelle Passersatzpapierbeschaffung Bund/Länder einzurichten. Die Landesregierung geht davon aus, dass dort Fachwissen und praktische Erfahrung gebündelt werden, um bestmögliche Ergebnisse im Bereich der Passersatzpapierbeschaffung zu erreichen. Die Landesregierung erwartet auch eine hohe Effektivität und Funktionalität dieser gemeinsamen Organisationseinheit.

Zu Frage 2 – Wird die Landesregierung die von der Bundesregierung angestrebte erleichterte Abschiebung unterstützen und eine zentrale Stelle für die Zusammenarbeit mit dem Bund einrichten? –: Die Landesregierung unterstützt grundsätzlich eine erleichterte Abschiebung, soweit dies rechtlich geboten ist und keine Abschiebungshindernisse vorliegen.

Den zweiten Teil beantworte ich im Zusammenhang mit der Frage 3 – Gibt es seitens der Landesregierung bereits konkrete Überlegungen oder Planungen, wo diese zentrale Stelle errichtet werden soll und falls ja, wie sehen diese Überlegungen aus? –: Es ist vonseiten der Landesregierung vorgesehen, diese Organisationseinheit, die jedes Land schaffen soll, in der zentralen Abschiebestelle im Landesverwaltungsamt anzusiedeln und diese Stelle mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Herr Dr. Voigt hat eine Nachfrage. Bitte.

Herzlichen Dank. Herr Minister, gibt es denn einen geplanten Zeitraum, wann die Stelle eingerichtet werden soll und bis wann sie dann ihre Aufgabe intensiv verfolgt?

Das wird damit in Zusammenhang stehen, wie der Bund seine Stelle schafft, denn es soll eine gemeinsame enge Verknüpfung zwischen Bund und Land sein. Bisher ist mir nicht bekannt, dass der Bund es schon geschaffen hat. Nur dann macht so eine Zusammenarbeit auch Sinn. Diese zentrale Abschiebestelle gibt es schon im Landesverwaltungsamt, die müsste zusätzlich dann auch noch beauftragt werden, wenn der Bund das geschaffen hat.

Eine weitere Nachfrage. Bitte.

Recht herzlichen Dank. Nun ist vielleicht davon auszugehen, dass dadurch zusätzliche Aufgaben auf diese Stelle zukommen, wenn Sie das jetzt gerade beschrieben haben; Sie wollen das Landesverwaltungsamt damit beauftragen. Ist dann zusätzliches Personal für die Erfüllung der Aufgaben vorgesehen?

Das wird man sicherlich prüfen müssen, auch in der Organisationsstruktur des Landesverwaltungsamts, ob in dieser Abteilung dann weitere Mitarbeiter benötigt werden.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Vielen Dank, Herr Minister. Nächste Anfrage in der Drucksache 6/1292, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Bühl, CDU-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Finanzielle Mittel zur Sanierung des Oeconomicum an der Technischen Universität Ilmenau

Das Oeconomicum an der Technischen Universität in Ilmenau bedarf dringend einer Sanierung. Aus brandschutztechnischen Gründen wurden bereits die oberen beiden Etagen freigezogen. Die dort untergebrachten Mitarbeiter sind mit zusätzlichen Mietausgaben in einem Fremdobjekt eingemietet. Die Elektroanlage entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand, außerdem ist aufgrund des fehlenden Aufzugs das Gebäude nicht behindertengerecht. Im Entwurf des Haushaltsplans 2016/2017 wurden hierfür bisher keine Mittel vorgesehen. Ein Bedarf wird erst ab dem Haushaltsjahr 2018 eingeplant.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung den baulichen Zustand und die Sanierungsnotwendigkeit des Oeconomicums ein?

2. Warum sind Haushaltsmittel zur Sanierung des Gebäudes erst ab dem Jahr 2018 vorgesehen?

3. Welche Möglichkeiten bestehen, eine Sanierung bereits vor dem Jahr 2018 durchzuführen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin... Nein, Entschuldigung, das geht eigentlich nicht. Wenn die Ministerin da ist, kann der Staatssekretär nicht antworten. Bei der Frage 6/1292 ist mir angezeigt, dass für die Landesregierung das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport antwortet. Aber wenn Sie sich anders verständigt haben, dann bitte schön, Herr Staatssekretär.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, das ist eine Baumaßnahme im Bereich der Hochschulen. Insofern bin ich dankbar, dass ich das Wort bekommen habe.

Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das 1989 fertiggestellte Gebäude ist bisher im Wesentlichen im Grundzustand verblieben und wird seither von der Technischen Universität Ilmenau genutzt. Am 7. Mai dieses Jahres fand eine gemeinsame Begehung des Gebäudes durch die TU Ilmenau, den Beauftragten für die Gefahrenverhütungsschau und die untere Brandschutzdienststelle der Stadt Ilmenau statt. Im Ergebnis dieser Begehung wurde festgestellt, dass in dem Gebäude zum einen durch nachträglich eingebrachte Nutzungen der Hochschule und zum anderen durch fehlende Abschottung und Rauchabzugsöffnungen sowie Treppenraumabschlüsse die brandschutzrechtlichen Anforderungen nicht vollständig eingehalten werden. Angesichts der notwendigen brandschutztechnischen Ertüchtigungsmaßnahmen und des Umstands, dass das Oeconomicum als einziges Gebäude auf dem Campus noch nicht saniert wurde, haben sich die Hochschulleitung und mein Haus darauf verständigt, die Brandschutzmaßnahmen und eine angemessene Sanierung des Gebäudes vorzunehmen.

Die Fragen 2 und 3 fasse ich zusammen und antworte wie folgt: Die Baumaßnahme wurde aufgrund ihrer nachgewiesenen Dringlichkeit im Entwurf zum Doppelhaushalt 2016/2017 nach § 24 Abs. 3 Landeshaushaltsordnung ohne Vorliegen der üblichen Planungsunterlagen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 3,25 Millionen Euro als Leertitel aufgenommen. Nach Vorlage des Bauantrags werden

diese Unterlagen erstellt. Hierfür stehen Planungskosten in Kapitel 18 20, Titel 758 02 zur Verfügung. Mit der Stellung der HU-Bau wird ein Bauablaufplan vorgelegt, der Auskunft über den möglichen Baubeginn und Mittelbedarf gibt. Erst zu diesem Zeitpunkt ist über die Bereitstellung der Mittel und deren Finanzierungsquelle zu entscheiden. Daneben wird mein Haus derzeit prüfen, ob das Vorhaben auch aus Mitteln des Hochschulpakts 2020 finanziert werden kann, um eine schnellstmögliche Realisierung erzielen zu können. So weit meine Antwort.

Keine Nachfragen. Ich will die Sache nicht künstlich verlängern, aber ich habe hier eine schriftliche Mitteilung der Staatskanzlei über die Federführung in der jeweiligen Beantwortung der Fragen. Hier ist eindeutig – schwarz auf weiß – uns als Landtag das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bei dieser entsprechenden Anfrage angezeigt worden, nur so nebenbei.

Wir kommen zur nächsten Anfrage in der Drucksache 6/1294, Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Bündnis 90/Die Grünen.

Schulbezogene Jugendsozialarbeit zur Unterstützung der Flüchtlingsintegration in Thüringen

Mit dem Schreiben vom 26. Oktober 2015 hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport den Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit eröffnet, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zeitweilig für die Unterstützung in der Flüchtlingsintegration einzusetzen. Mehrere Gebietskörperschaften haben davon bislang Gebrauch gemacht. Jugendpolitische Akteure, Lehrkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter kritisieren diesen Schritt, da für den Zeitraum des Abzugs von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern die wichtigen Aufgaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit an den Thüringer Schulen unerledigt bleiben. Hinzu kommt, dass den Jugendlichen ihre Ansprechpartner fehlen, obgleich allen bewusst ist, dass für eine funktionierende Schulsozialarbeit Verlässlichkeit und Kontinuität für alle Seiten gewährleistet sein muss.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gebietskörperschaften haben für wie lange von der eröffneten Möglichkeit, die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in der Flüchtlingsintegration einzusetzen, bislang Gebrauch gemacht?

2. Wie wird sichergestellt, dass die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter schnellstmög

(Abg. Bühl)

lich wieder an die ihnen zugewiesenen Schulen zurückkehren?

3. Welche Begründungen führen die Landkreise dafür an, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die notwendigen Stellen in der Flüchtlingssozialarbeit und in der Flüchtlingsintegration nicht durch die Einstellung von neuen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern realisieren, zumal den Gebietskörperschaften im Rahmen der Flüchtlingsaufnahme und der Erledigung des Achten Buchs Sozialgesetzbuch die Finanzierung durch das Land sichergestellt ist?

4. Welche Regelungen bezüglich des Einsatzes von schulbezogenen Jugendsozialarbeiterinnen und -arbeitern gibt es für freie Träger, die schulbezogene Jugendsozialarbeit für den örtlichen Träger der Jugendhilfe im Auftrag erledigen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Dr. Klaubert.

Herr Präsident, bei mir steht tatsächlich – schwarz auf weiß – jetzt Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bei der vorherigen Frage …

Da sind wir uns einig.

steht rot auf weiß – wahrscheinlich ist da eine Änderung vorgenommen worden –, dass das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft antwortet.

Richtigerweise.