Es gibt keine weiteren Nachfragen. Dann rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Gentele, fraktionslos, in der Drucksache 6/1395 auf.
Im Oktober 2012 wurde die Abellio Rail durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH, den Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig, den Nordhessischen VerkehrsVerbund, die Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen und die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen als Sieger der Ausschreibung des Saale-Thüringen-Südharz-Netzes benannt. Abellio wird damit ab Dezember 2015 bis Dezember 2030 mit Fahrzeugen des Typs Bombardier Talent 2 das Netz betreiben. Dieses umfasst Expresslinien von Leipzig nach Saalfeld/Saale, von Halle (Saale) bzw. Leipzig über Naumburg (Saale) nach Erfurt, von Halle (Saale) über Sangerhausen–Nordhausen nach Leinefelde/ Kassel sowie auf der Anschlussstrecke von Sangerhausen über Sömmerda nach Erfurt und die Regionallinien von Großheringen nach Saalfeld/Saale, von Halle (Saale) nach Eisenach und Nordhausen sowie von Nordhausen über Leinefelde nach Heiligenstadt.
1. Wie hoch waren die Förderungen vom Freistaat für die Anschaffung der neuen Talent-2-Züge, welche Abellio auf dem Saale-Thüringen-Südharz-Netz betreibt?
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu, das Abellio die Ausschreibung zum Nachteil der Mitarbeiter gewonnen hat, da sie deutlich schlechtere Arbeitsbedingungen und ein schlechteres Gehalt als bei der Deutschen Bahn haben?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Ministerin Keller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gentele beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 3: Die Ausschreibung der Verkehrsleistungen erfolgt im Wege eines europaweiten offenen Vergabeverfahrens. Dabei wurden alle ver
gaberechtlichen Vorschriften beachtet. Die Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH, welche die Vergabe für sich entscheiden konnte, hatte ihr Angebot mit vergleichbaren tarifvertraglichen Randbedingungen kalkuliert. Insofern war ein Wechsel zum Neubetreiber auch für die Beschäftigten der DB Regio AG möglich. Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH hat einen Tarifvertrag in Anlehnung an den Branchentarifvertrag des SPNV abgeschlossen. Nach Kenntnis der Landesregierung waren die Personalkosten nicht ausschlaggebend für die Wirtschaftlichkeit des Angebots.
Ich kann keine Nachfragen erkennen. Ich rufe auf die Anfrage der Abgeordneten Tasch, CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/1400.
Frau Präsidentin, in Vertretung der Frau Abgeordneten Tasch habe ich folgende Fragen an die Regierung:
Im 4. Nahverkehrsplan für den Schienenpersonennahverkehr im Freistaat Thüringen sind auf der Strecke zwischen Bad Langensalza und Kühnhausen Maßnahmen geplant, um eine Geschwindigkeitsanhebung auf 80 Kilometer pro Stunde zu realisieren.
1. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der geplanten Maßnahmen auf der Strecke zwischen Bad Langensalza und Kühnhausen?
3. Sind alle sicherungstechnischen Anpassungen an den Bahnübergängen zwischen Bad Langensalza und Kühnhausen abgeschlossen?
Es antwortet auf die Anfrage der Abgeordneten Tasch, vorgetragen von der Abgeordneten Holzapfel, das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Ministerin Keller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Tasch beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Von den insgesamt vier geplanten Maßnahmen konnten drei bereits abgeschlossen werden. So sind die Bahnübergänge in Elxleben und Döllstädt plangemäß aufgelassen und es ist eine Eisenbahnüberführung erneuert worden. Die Geschwindigkeitseinschränkungen an diesen Stellen sind daher mit dem jüngsten Fahrplanwechsel im Dezember 2015 entfallen.
Zu Frage 2: Nach Angaben der Deutschen Bahn AG kann im nächsten Jahr zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 mit der Fertigstellung der letzten Maßnahme gerechnet werden.
Zu Frage 3: Die technische Sicherung eines Bahnübergangs in Gräfentonna steht noch aus. Diese Maßnahme soll im Jahr 2016 erfolgen. Das Planrecht hierzu besteht bereits und die Kreuzungsvereinbarung liegt aktuell zur Unterzeichnung bei der Gemeinde.
Zu Frage 4: Die Fahrzeitgewinne der aktuellen Maßnahmen sind eher marginal. Die Maßnahmen dienen insbesondere der Erhöhung der Betriebsstabilität. Zielsetzung ist es, die Auswirkungen potenzieller Verspätungen zu reduzieren und die Anschlüsse in den Knoten zu sichern. In den letzten Jahren konnten die Fahrzeiten jedoch insgesamt bereits deutlich verkürzt werden. So betrug die Fahrzeit der Regionalbahnen zwischen Bad Langensalza, Döllstädt und Erfurt im Fahrplan 2010 noch 55 Minuten bzw. 50 Minuten in der Gegenrichtung. Im Jahresfahrplan 2016 beansprucht die Fahrt nur noch 46 Minuten bzw. 40 Minuten in der Gegenrichtung.
Es gibt keine Nachfragen. Ich rufe auf die Anfrage des Abgeordneten Schaft, Fraktion Die Linke, in Drucksache 6/1408.
In der Antwort zu meiner Kleinen Anfrage mit der Drucksachennummer 6/1348 verweist die Landesregierung auf eine bestehende Zivilklausel in der Grundordnung der Fachhochschule Nordhausen. Andere Thüringer Hochschulen hätten hier Fehlanzeige gemeldet.
Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde durch die Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich eine Kleine Anfrage – vgl. Drucksache 5/7221 – in diesem Themenbereich gestellt. In der Antwort zur Frage 5 wurde darauf verwiesen, dass außer der Fachhochschule Nordhausen auch die FSU Jena, die TU Ilmenau und die Gesellschaft für Schwerionenforschung entsprechende Klauseln besitzen.
1. Wurden die im Januar 2014 an der FSU Jena, der TU Ilmenau und am GSI Helmholtz-Zentrum für Schwerionenforschung GmbH bestehenden Zivilklauseln oder Friedensklauseln gestrichen und wenn ja, mit welcher Begründung?
2. Hat es seitens der drei nun nicht mehr aufgeführten Hochschulen bzw. Institute gegebenenfalls eine Neubewertung der entsprechenden Klauseln gegeben, sodass deren Gehalt von ihnen nun nicht mehr als Zivilklausel gewertet wird? Wenn ja, welche Beweggründe waren hier ausschlaggebend?
3. Besteht nach Kenntnis der Landesregierung die Möglichkeit, dass die befragten Thüringer Hochschulen eine unvollständige Rückmeldung gegeben haben und wenn ja, wie bewertet die Landesregierung diese Tatsache?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Staatssekretär Hoppe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schaft für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu 3.: Ja, das hat die Rückfrage der Landesregierung bei den Hochschulen ergeben. Sowohl die TU Ilmenau als auch die FSU Jena haben ihre Angaben korrigiert. Eine gesonderte Bewertung der Landesregierung, die über das Erfordernis vollständiger Angaben und damit einer notwendigen Korrektur hinausgeht, ist entbehrlich. Wir werden aber die Thüringer Hochschulen für dieses Erfordernis erneut sensibilisieren.
Ich kann keine Nachfragen erkennen. Ich rufe die Anfrage des Abgeordneten Krumpe, fraktionslos, der gesprintet kommt, in der Drucksache 6/1410 auf.
Kommunale Geoportale als Baustein der Geodateninfrastruktur Thüringen (GDI-TH) am Beispiel des Geoportals der Stadt Erfurt.
Die „Thüringer Allgemeine“ berichtete am 2. Dezember 2015 über die Online-Schaltung des neuen Geoportals der Landeshauptstadt Erfurt.
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Tatsache, dass eine Vielzahl der aufbereiteten und visualisierten Fachdaten mit INSPIRE-Bezug im Geoportal Erfurt noch nicht gemäß § 8 Abs. 2 Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz im Metadatenkatalog „GeoMIS.Th“ des Freistaats Thüringen recherchierbar sind (Stand: 10. Dezember 2015)?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Tatsache, dass eine Vielzahl der aufbereiteten und bereits visualisierten Fachdaten mit INSPIRE-Bezug im Geoportal Erfurt noch nicht gemäß § 7 Abs. 2 Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz im Geodatenportal „Geoproxy“ des Freistaats Thüringen eingebunden sind (Stand: 10. Dezember 2015)?
3. Welche Änderungen muss das Geoportal der Stadt Erfurt erfahren, damit die technischen und rechtlichen Anforderungen an die Bereitstellung von Geodaten mit Umweltbezug gemäß der INSPIRERichtlinien und dem Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz erfüllt werden?