Ich rufe auf die Abstimmung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer. Die Beschlussempfehlung empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs. Daher stimmen wir wie folgt ab: Zunächst stimmen wir direkt über den Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer in
Drucksache 6/1098 in zweiter Beratung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei den Jastimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und des Abgeordneten Helmerich, den Gegenstimmen der Fraktionen der CDU, der AfD und des Abgeordneten Krumpe und der Enthaltung des Abgeordneten Gentele ist das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wer dem Gesetzentwurf zustimmt. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei gleichem Stimmverhalten ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes. Wir stimmen zunächst ab über die Beschlussempfehlung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes in Drucksache 6/1344. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei den Jastimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und des Abgeordneten Helmerich und der Enthaltungen der Fraktionen der CDU, der AfD und der Abgeordneten Krumpe und Gentele ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung in zweiter Beratung über den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes in der Drucksache 6/1089 unter Berücksichtigung der angenommenen Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichnen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei dem gleichen Stimmverhalten ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes angenommen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wer dem Gesetzentwurf zustimmt. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Ich rufe auf die Abstimmung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes – Artikel 2 und 3. Da die Beschlussempfehlung unter Ausklammerung und Zurückstellung des Artikels 1 die Ablehnung der Artikel 2 und 3 empfiehlt, stimmen wir unmittelbar wie folgt ab: Zunächst Abstimmung direkt über den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes – Artikel 2 und 3 – in Drucksache 6/1101. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen?
Stimmenthaltungen? Bei den Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und des Abgeordneten Helmerich und den Jastimmen der Fraktionen der CDU, der AfD und der Abgeordneten Krumpe und Gentele
Entschuldigung, Herr Gentele, Sie haben sich enthalten? Ja. –, dann des Abgeordneten Krumpe und der Enthaltung des Abgeordneten Gentele ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Damit entfällt die Schlussabstimmung.
Wir kommen nun zur Abstimmung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes in Drucksache 6/1429 im Ganzen ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei den Jastimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und des Abgeordneten Helmerich und den Gegenstimmen der Fraktionen der CDU und der AfD und den Enthaltungen der Abgeordneten Krumpe und Gentele ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung in zweiter Beratung über den Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes in Drucksache 6/1090 unter Berücksichtigung der angenommenen Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei gleichem Stimmverhalten ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
Ich rufe die Schlussabstimmung auf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei dem gleichen Stimmverhalten ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
Ich rufe auf die Abstimmung über die Beschlussempfehlung zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019 für den Freistaat Thüringen in Drucksache 6/1430. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei den Jastimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und des Abgeordneten Helmerich und den Gegenstimmen der Fraktionen der CDU und der AfD und des Abgeordneten Krumpe und der Stimmenthaltung des Abgeordneten Gentele ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Ich rufe auf die Abstimmung über die Beschlussempfehlung zum Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in Drucksache 6/1431. Wer
der Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die Gegenstimmen, bitte. Stimmenthaltungen? Bei der Stimmenthaltung des Abgeordneten Gentele, den Gegenstimmen der Fraktionen der CDU, der AfD und des Abgeordneten Krumpe und den Jastimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und des Abgeordneten Helmerich ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Zustimmung zum Entwurf der Rahmenvereinbarung IV zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes – Laufzeit 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2019 – in der Drucksache 6/1432. Wer der Rahmenvereinbarung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei den Jastimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und des Abgeordneten Helmerich, bei Stimmenthaltungen der Fraktionen der CDU und der AfD und der Abgeordneten Krumpe und Gentele ist die Zustimmung zum Entwurf der Rahmenvereinbarung beschlossen.
Ich bedanke mich bei Ihnen allen für das zügige Abstimmverhalten in den namentlichen Abstimmungen, um in anderthalb Stunden so einen Abstimmungsmarathon hinzukriegen. Deswegen herzlichen Dank an Sie alle.
Danke, Frau Präsidentin. In Anbetracht der Abarbeitung der Tagesordnung, wie wir sie am Anfang der Plenarsitzung festgelegt haben, in Punkt 8 und 12, beantrage ich entsprechend § 22 Abs. 1 Nr. 4 der Geschäftsordnung die Absetzung der Tagesordnungspunkte 3, 6 und 7 von der Tagesordnung.
Gibt es anderweitige Wortmeldungen? Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Bei Jastimmen der Mehrheit des Hauses sind die Tagesordnungspunkte 3, 6 und 7 abgesetzt. Wir setzen die Beratung fort und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Nachbarrechtsgesetzes hier: Artikel 1 Nr. 9, 10 und Artikel 2
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1173 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/1425
Das Wort hat Frau Abgeordnete Berninger aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der in der Drucksache 6/1425 vorliegende Gesetzentwurf, Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Nachbarrechtsgesetzes, wurde durch Beschluss des Landtags vom 5. November 2015 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf in seiner 16. Sitzung am 6. November 2015 und in seiner 18. Sitzung am 11. Dezember 2015 beschäftigt und ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf durchgeführt. Im Ergebnis dieses Anhörungsverfahrens mussten wir feststellen, dass zu dem einen Teil des Gesetzentwurfs – nämlich den sachlich-inhaltlichen Änderungen, die im Nachbarrechtsgesetz vorgenommen werden sollen – zahlreiche Einwendungen und Bedenken durch insgesamt zwölf der angeschriebenen Anzuhörenden vorgetragen wurden, beispielsweise die Verkürzung der Fristen, mögliche unbestimmte Rechtsbegriffe. Wir haben uns deshalb im Ausschuss mehrheitlich dazu entschlossen, Artikel 1 Nr. 1 bis 8 nicht abschließend zu beraten, sondern den Gesetzentwurf in zwei Teile zu teilen und Ihnen heute zur Beschlussfassung zu empfehlen, dass das Gesetz wie in der Beschlussempfehlung vorliegend in Artikel 1 beschlossen wird, was die Entfristung betrifft, und uns für die inhaltliche Auseinandersetzung mit den sachlichen und inhaltlichen vorgetragenen Einwendungen und Bedenken mehr Zeit zu nehmen, obwohl wir meinen, das sind identische Regelungen wie bei der Änderung in Brandenburg und dort ist das Gesetz über ein Jahr, seit Juni 2014, in Kraft und es hat keine Probleme im Vollzug gegeben.
Trotzdem wollen wir uns mit den Argumenten sachlich auseinandersetzen und beschließen heute die Entfristung des Gesetzes und den Rest dann später nach ausführlicher Debatte.
Meine Damen und Herren, ich stand ja vor einiger Zeit – vier Stunden ist es her – hier vorne und habe schon darauf hingewiesen, wie dilettantisch dieses Förderfondsgesetz vorbereitet und dann wieder umgeworfen wurde.
Vor wenigen Wochen haben wir in erster Lesung den Gesetzentwurf aus der Drucksache 6/1173 beraten, bei dem es vor allem um die Etablierung eines Duldungszwangs ging. Nach dem Wunsch der Ramelow-Regierung sollten es ab 2016 Grundstückseigentümer grundsätzlich hinnehmen müssen, wenn Nachbarn auf aus ihrer Sicht fremde Grundstücke überbauen, weil ein an der Grenze stehendes Gebäude mit einer Außendämmung versehen werden soll. Die in das fremde Grundeigentum hereinreichende Außendämmung, die für das fremde Grundstück fraglos eine Nutzungsbeeinträchtigung darstellt, sollte also legalisiert werden. Erlaubt sein sollte nach dem Regierungsentwurf ein Überbau von bis zu 25 Zentimetern, was schon mal, je nach Länge, viele Quadratmeter ausmachen kann. Begründet wurde dieser Duldungszwang mit dem Hinweis, dass die bisherige Regelung die Anpassung von Bestandsgebäuden an den Stand der Dämmungstechnik erschwere und die Verbesserung der Energieeffizienz bei Bestandsgebäuden sogar verhindere und die Verbesserung der Energieeffizienz sei ja ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende.
Der bloße Hinweis auf diese Energiewende rechtfertigt nach Auffassung der rot-rot-grünen Verbotsund Bevormundungskoalition jeden staatlichen Eingriff, auch einen tiefgreifenden Eingriff in Privatautonomie und Eigentumsrechte. Denn um nichts anderes handelt es sich bei dem, was die RamelowKoalition da mit der Novelle des Nachbarrechtsgesetzes vorhatte. Und weil wir von der AfD nichts, und zwar gar nichts von Dogmen und Quasireligionen wie der Energiewende halten, Frau Siegesmund, und den gesunden Menschenverstand und die Vernunft auch ideologischer Verblendung vorziehen – also ich rede jetzt über die AfD, nicht über Sie –,
haben wir – der Satz war vielleicht ein bisschen lang – das Vorhaben abgelehnt, und zwar auch damals schon.
Hinzu kamen aus unserer Sicht grobe handwerkliche Fehler in diesem Gesetzentwurf. Nachdem der Gesetzentwurf dann an den Justizausschuss überwiesen worden war, fand eine schriftliche Anhörung statt, und zwar von potenziell Betroffenen und Beteiligten. Und dann – hoppla hopp – sollten die sich innerhalb von lediglich zwei Wochen zu dem Entwurf äußern. Das haben sie getan und es war für alle Altparteien einschließlich der CDU, die ja damals hier in der ersten Lesung Zustimmung signalisiert hatte, eine peinliche Klatsche.
Dann also Rolle rückwärts! Schwarz-Rot-Grün war plötzlich auch – so wie wir von der AfD von Anfang an – der Auffassung, dass der Gesetzentwurf doch keine so gute Sache sei, also haben die Regierungsfraktionen zum Gesetzentwurf der eigenen Regierung einen Änderungsantrag gestellt mit dem Inhalt, dass sämtliche Neuregelungen entfernt wurden und es sich lediglich um eine Entfristung handeln sollte, damit wir überhaupt ab dem 01.01.2016, Frau Rothe-Beinlich, überhaupt noch ein Nachbarrechtsgesetz haben, ansonsten hätten wir nämlich gar keines mehr.
Die AfD-Fraktion stimmt es auch hier nachdenklich, dass die Ramelow-Regierung offenbar nicht in der Lage ist, Gesetzentwürfe vorzulegen, die wenigstens handwerklich fehlerfrei sind. Herr Ramelow – wo ist er gerade? –, Sie und Ihre Regierung – Sie können es ihm ja ausrichten, Frau Siegesmund – sollten sich viel weniger mit ideologischen Schaufenster- und Weltrettungsfantasien beschäftigen als mit dem, was Ihre Aufgabe ist, nämlich dieses Land vernünftig zu regieren und auch vernünftige Gesetzentwürfe vorzulegen.