Protokoll der Sitzung vom 18.12.2015

(Beifall AfD)

Lassen Sie wie hier – ein weiteres peinliches Beispiel kommt gleich noch – unausgegorene Schnellschüsse sein und hören Sie uns öfter mal zu. Diese Peinlichkeit hätten Sie sich nämlich ersparen können, wenn Sie uns in der ersten Lesung einfach zugehört und das umgesetzt hätten, was wir da empfohlen hatten.

(Beifall AfD)

Immerhin, meine Damen und Herren, war es nicht zu spät und das ist ja immerhin erfreulich.

Nun wird wahrscheinlich ein Neuanlauf in Angriff genommen. Wir appellieren an Sie, Herr Ramelow – kommt immer noch nicht, Frau Taubert kann es ihm ja sagen –, bei diesem Anlauf dann wenigstens einen besser durchdachten und rechtstechnisch und handwerklich soliden Entwurf ohne rot-grünen ideologischen Ballast zu präsentieren. Das sollte angesichts einer großen Ministerialverwaltung, über die wir ja auch gerade beschlossen haben, die mit entsprechenden Mitteln ausgestattet wurde, möglich sein.

Bei dieser Gelegenheit sollten Sie dann auch grundsätzlich bedenken, ob es in unserem Lande überhaupt noch mehr Regelungen und Duldungsverpflichtungen, ob es also grundsätzlich noch mehr Zwang braucht. Das kann man vielleicht meinen, wenn man wie Sie den Staat als pädagogische Anstalt missversteht. Wir von der AfD lehnen so was ab. Wir sind für den schlanken Staat, so viel Freiheit wie möglich.

(Beifall AfD)

Eine Neuregelung des Nachbarrechtsgesetzes muss sich daher auf die Harmonisierung von Regelungen beschränken und vom Duldungszwang absehen. Darüber hinaus sehen wir – und ich will hoffen, dass sie uns dann diesmal folgen, um sich Peinlichkeiten zu ersparen – keinen Regelungsbedarf. Danke schön.

(Beifall AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Gibt es seitens der Regierung eine Wortmeldung?

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es ist doch alles gesagt worden!)

Keine Wortmeldung. Dann schließe ich die Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen.

Wir stimmen ab über die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz enthaltene Neufassung des Gesetzentwurfs in Drucksache 6/1425. Noch eine Zwischenbemerkung, Ausschussüberweisung war nicht beantragt. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das war ein einstimmiger Beschluss. Ich danke dafür.

Wir dokumentieren dieses Ergebnis in der Schlussabstimmung. Wer der Neufassung des Gesetzentwurfs seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Die

Gegenstimmen? Die Stimmenthaltungen? Auch eine einstimmige Entscheidung. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Thüringer Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1396 - Neufassung ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Frau Ministerin Siegesmund, bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich ganz kurz den vorliegenden Gesetzentwurf begründen. Er dient der Ratifizierung des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik. Mit diesem Änderungsabkommen sollen das Anerkennungsverfahren der Prüfstellen und die Überwachung der anerkannten Prüfstellen für Rohrfernleitungsanlagen nach der sogenannten Rohrfernleitungsverordnung bundesweit auf die ZLS, also die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, übertragen werden. Die Rohrfernleitungsverordnung dient dem Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen, die durch die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb entsprechender Anlagen auftreten können. Seit einer Neuregelung im Jahr 2008 liegt die Zuständigkeit für die Anerkennung der Prüfstellen nicht mehr bei der ZLS, sondern bei den Ländern, in Thüringen bei dem für die Umwelt zuständigen Ministerium, also bei uns. Schon bei der Neuregelung wurde eine Übertragung des Anerkennungsverfahrens und der Überwachung der anerkannten Prüfstellen auf die ZLS angestrebt. Hierdurch können wir eine kompetente, einheitliche, vor allen Dingen aber effiziente und kostensparende Anerkennung und Überwachung von Prüfstellen gewährleisten. Deswegen bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache und mir liegt eine Wortmeldung vom Abgeordneten Kießling, AfD-Fraktion, vor.

(Abg. Brandner)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und auch am Bildschirm, die technische Umsetzung der Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wurde bereits in der vorletzten Sitzung des Umweltausschusses als formale Notwendigkeit anerkannt. Dabei war die Debatte im Ausschuss auch logischerweise sehr kurz, da, wie gesagt, jene Notwendigkeit erkannt wurde. Zur Übertragung der Aufgaben der Anerkennungsverfahren und der Überwachung der anerkannten Prüfstellen wird das Abkommen entsprechend geändert. Dem Ziel der Rohrfernleitungsverordnung, nämlich den Schutz der Menschen und der Umwelt vor Schäden durch den Betrieb von Rohrfernleitungsanlagen zu gewährleisten, wird nun durch ein neues Prüfverfahren Rechnung getragen. Statt der einzelnen Länder soll die Zentralstelle der Länder verantwortlich zeichnen. Die Durchführung der Benennungsverfahren sowie die Überwachung der für die Prüfung von Rohrfernleitungsanlagen zugelassenen Prüfstellen werden auf die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik übertragen. Die Länder werden dann von dieser Aufgabe entbunden. Im Sinne einer sparsamen Verwendung der knapper werdenden verfügbaren Haushaltsmittel ist dieser Regelung von uns, der AfD-Fraktion, zuzustimmen. Die Vorteile wurden bereits in der Bundesratsdrucksache 318/08 vom 7. Mai 2008 dargelegt und abgedruckt.

Die Umweltministerkonferenz hat diesen Vorschlag in ihrem Umlaufbeschluss Nummer 11 aus dem Jahr 2012 aufgegriffen. Von Vorteil sind bundesweit einheitliche Standards und die kompetente und effiziente Anerkennung und Überwachung der Prüfstellen. Von der Zentralstelle kann am ehesten erwartet werden, dass sie abwägen kann, ob die jeweilige Prüfstelle den Erfordernissen des § 6 der Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen entspricht, das heißt, dass sie in der Lage ist, die Fachkunde, die Erfahrung und Zuverlässigkeit des von der Prüfstelle beauftragten Personals einzuschätzen. Das heißt auch, zu sichern, dass bei der Prüfstelle die für die angemessene unabhängige Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Organisationsstrukturen bestehen. Aus den angeführten Gründen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Kummer, Fraktion Die Linke.

Vielen Dank, Herr Präsident. Zum Gesetz und den Ausführungen der Ministerin möchte ich keine weiteren Ausführungen machen. Das ist in Ordnung so. Es ist gut, dass die Länder hier zusammenarbeiten, um die Rohrfernleitungen zu überwachen. Ich will nur auf einen Umstand in der Rohrfernleitungsverordnung hinweisen, nämlich dass darin Rohrfernleitungen, die mit Bergbau zu tun haben, keine Rolle spielen. Deshalb, Frau Ministerin, will ich von dieser Stelle aus bloß die Bitte mitgeben, doch zu schauen, ob man das nicht ergänzen sollte. Wir werden in Zukunft möglicherweise noch weitere Rohrleitungen in der Region haben, in denen Kaliabwasser durch die Gegend gepumpt wird. Wenn es dort ein Leck gibt, die Erfahrungen der letzten Jahre haben das belegt, dann gibt es massive Schäden und deshalb, denke ich, sollte eine länderübergreifende Überwachungsstelle, wie sie hier auf den Weg gebracht wird, sich auch mit um diese Rohrleitungen kümmern. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Eine Ausschussüberweisung habe ich ebenfalls nicht vernommen. Das bleibt auch dabei. Dann schließe ich die erste Beratung zum Gesetzentwurf und rufe die zweite Beratung auf. Wird etwa hier die Aussprache gewünscht?

(Heiterkeit DIE LINKE)

Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/1396 in der Neufassung in zweiter Beratung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das war ein einstimmiger Beschluss.

Wir dokumentieren diese Entscheidung in der Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung erteilt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Auch hier stelle ich Einstimmigkeit fest. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Berufsakademien in Thüringen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/1397 ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Herr Staatssekretär Hoppe, bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Sie haben soeben mit der Rahmenvereinbarung IV zwischen dem Freistaat Thüringen und den Thüringer Hochschulen auch vorgesehen, dass die Thüringer Berufsakademie in eine duale Hochschule überführt werden soll. Dies ist für das Jahr 2016 vorgesehen. Der Gesetzentwurf wird zurzeit in der Landesregierung erarbeitet und wir gehen davon aus, dass dieser Entwurf bereits Anfang 2016 in den Thüringer Landtag zur Beratung eingebracht wird. Da wir die Thüringer Berufsakademie haben und überführen wollen, gleichwohl das Berufsakademiegesetz bis zum 31.12.2015 befristet ist, bitten wir aus nahe liegenden Gründen um Entfristung und damit auch um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich eröffne die Aussprache. Mir liegen keine Wortmeldungen vor. Eine Wortmeldung ergibt sich jetzt durch die Meldung des Herrn Abgeordneten Brandner, AfD-Fraktion.

Ja, meine Damen und Herren, Ihnen und mir bleibt heute nichts erspart, schönen Dank.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Uns auch nicht!)

Das habe ich ja gesagt: Ihnen und mir bleibt heute nichts erspart.

Dilettantismus, die dritte.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie können auch rausge- hen! Das stört uns nicht!)

Nach dem Förderfondsgesetz und dem Nachbarrechtsgesetz auch hier wieder eine peinliche Panne. Wenn die Landesregierung ihre Arbeit richtig machen würde, müssten wir hier nicht stehen und über ein Gesetz reden, das Hals über Kopf entfristet werden muss, weil Sie nicht in der Lage waren, richtige Schwerpunkte zu setzen und ein Gesetz vorzubereiten, was sowieso zur Entscheidung ansteht.

Meine Damen und Herren, wenn hier heute nicht zufällig eine Mehrheit dafür gefunden würde, dass in erster und zweiter Lesung diese Entfristung durchgeht, könnten ab 1. Januar die Berufsakademien zubleiben. Es ist schon sehr verantwortungslos von Ihnen, von der Regierung, dass Sie es vorziehen, sich auf Staatsdemonstrationen herumzu

treiben und sich nicht um die Sachen zu kümmern, die eigentlich wichtig sind, nämlich bei wichtigen Gesetzen bis zum letztmöglichen Termin zu warten, wie hier, und dann hoffen, dass schon alles gut geht.

Ein Tipp zur Güte insoweit, damit Sie nicht noch einmal in einen solchen Termindruck geraten: Entfristen Sie lieber gleich, dann können Sie sich mit den Gesetzentwürfen Zeit lassen, bis die Legislaturperiode beendet ist, was dann möglicherweise den angenehmen Vorteil für uns von der AfD hätte, dass wir uns als Regierungspartei darum kümmern können.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, auch der Zeitplan stimmt so nicht. Die Auftaktveranstaltung zur Novellierung des Hochschulgesetzes und die Weiterentwicklung der Berufsakademie Gera zu einer dualen Hochschule, die stattfinden sollte, war geplant für November 2015. Der Zeitplan des Herrn Tiefensee, der gestern hier um Mitternacht noch das eine oder andere nicht ganz Nachvollziehbare vom Stapel gelassen hatte, sah dann zum Wintersemester 2017/2018 eine Novellierung des Hochschulgesetzes vor. Zudem sah er auch vor, dass bereits im Jahr 2016 die duale Hochschule in Gera mit eigenständigen rechtlichen Strukturen einzurichten sei. Offensichtlich, Herr Tiefensee – lassen Sie es ausrichten, Frau Staatssekretärin –, gibt es auch innerhalb Ihres Ministeriums erheblichen Bedarf der Abstimmung. Aber zum Glück entfristen wir heute – übrigens mit den Stimmen der AfD, Frau Marx, nicht dass Sie gleich wieder das Gegenteil behaupten –, entfristen wir mit den Stimmen der AfD das Gesetz, sodass Sie sich wieder zurücklehnen und demonstrieren gehen können.

Meine Damen und Herren, zum Inhaltlichen. Mit der geplanten Gründung der dualen Hochschule Thüringen verfolgt der Freistaat das Ziel, die Attraktivität seines dualen Studienangebots zu erhöhen. Gerade in Zeiten zunehmender Kritik seitens der Wirtschaft wegen mangelnder Kenntnisse von Absolventen ist eine Verknüpfung von Theorie und Praxis außerordentlich wünschenswert. Genau diese Verknüpfung ist das Geheimnis des Erfolgs der dualen Ausbildung in Deutschland, die ein Exportschlager und die Stütze unseres Mittelstands ist. In Deutschland glaubt man aber mittlerweile, dass nur noch ein Bachelor, also so was wie Geselle, oder Master, so was wie Meister oder Herr, wenn man das noch sagen darf, der richtige Weg zum Erfolg sein kann. Dass wir diesen Irrglauben ablehnen, haben wir in der Vergangenheit schon deutlich gemacht. Das sage ich auch heute noch mal ganz klar. Wir sind der Überzeugung, dass das deutsche Bildungssystem so, wie es einmal war, also mit einer akademischen Ausbildung, die zum Diplom führte, und einer praxisorientierten dualen Ausbildung, hervorragend

(Vizepräsident Höhn)

war. Ob es eine duale Hochschule also überhaupt braucht, ist eine grundsätzliche Frage, die ich aber heute hier nicht erörtern will. Das machen wir dann mal an einer anderen Stelle. Aber wenn diese duale Hochschule nun schon mal da ist, dann sollte man wenigstens Planungssicherheit ermöglichen und nicht ein paar Minuten vor der Angst, so wie hier heute, über die Fortführung entscheiden, und das alles nur, weil Herr Ramelow und seine Mitstreiter anderes zu tun haben, als sich um klassische Regierungsaufgaben zu kümmern. Das ist schade.