Protokoll der Sitzung vom 28.01.2016

die mich doch dazu bringt, von dieser Struktur zumindest in Teilen abzuweichen. Nun ist er leider nicht da, der liebe Mike, aber ich nehme an, in den Weiten dieses Raums wird er mich schon noch hören.

Der Kollege Adams hat es angedeutet, ich will das noch einmal etwas verdeutlichen oder etwas konkretisieren: Was ich hier heute gehört habe, das war eine Ansammlung von Suggestivfragen, die er während seiner Rede gestellt hat,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und als wäre das nicht schon genug, eine Ansammlung von Suggestivantworten nach dem Motto: „Was wäre, wenn, dann …“. Meine Damen und Herren, so sieht verantwortliche Politik vor allem auch für die kommunale Ebene definitiv nicht aus.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn ich dann am Ende seiner Rede ein – ja, wie soll ich das bezeichnen – vermeintliches Angebot an die Koalition, an die Landesregierung höre, doch da freundlicherweise mitzutun bei diesem Reformvorhaben: Das stellt erstens die 30 oder 35 Minuten Rede, die er vorher gehalten hat, in gewisser Weise infrage, denn da hat er alles dafür getan und dafür argumentiert, warum man eine solche Reform am besten nicht macht. Dann bietet er Hilfe an und da bin ich schon – also verunsichert nicht, so schnell kann mich da nichts erschüttern, da brauchen Sie keine Angst zu haben, aber mir fällt da das Gleichnis mit dem vergifteten Apfel ein.

Eine Frage stellt sich mir dann schon, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich frage mich: Was können wir als Koalition, speziell auch für meine Fraktion, für meine Partei gesprochen, als SPD jetzt, zum jetzigen Zeitpunkt mit Ihnen gemeinsam beim Thema „Gebietsreform“ hinbekommen, was wir fünf Jahre vorher in gemeinsamer Verantwortung nicht hinbekommen haben?

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Frage stelle ich mir schon ernsthaft. Ehrlich gesagt habe ich darauf gar keine Antwort, jedenfalls im Moment noch nicht und ich weiß auch gar nicht, ob ich da überhaupt eine finden will.

Meine Damen und Herren, ich hatte mir vorgenommen, zu drei Aspekten zu dem Thema hier einige Ausführungen zu machen. Einmal habe ich mir ganz fest vorgenommen – daraus ist auch der Wunsch zumindest meinerseits für die heutige Debatte hier im Landtag entstanden – ein Stück weit Reflexion oder – wenn man so will – ein Stück weit Auswertung dessen hier zu tun, was wir in den letzten Monaten in der öffentlichen Debatte auch bei den vom Innenminister organisierten Regionalkonferenzen so an Veranstaltungen und Argumenten gehört haben. Dann ist es mir wichtig, ein paar Aspekte zum Leitbild selbst hier darzulegen. Letztendlich geht es auch darum – das ist nach meiner Erfahrung auch wirklich wichtig für die kommunalen Verantwortungsträger vor Ort, mit denen ich, das können Sie mir ruhig abnehmen, in sehr intensivem Kontakt bin. Ich selbst hatte schon in den letzten Monaten mehrere, auch landesweit organisierte Veranstaltungen, die sicher nicht ganz so groß waren wie die des Ministers. Diesen Anspruch hatten sie auch gar nicht. Aber ich bin da sehr intensiv im Gespräch mit der kommunalen Ebene. Mir zeigt sich ein in Teilen deutlich anderes Bild als eben vom Kollegen Mohring hier dargestellt. Auch das will ich an dieser Stelle sagen. Den Leuten ist es vor allem wichtig – das war mein dritter Aspekt, noch etwas zum weiteren Verfahren in der Zukunft zu sagen, vor allen Dingen auf die Frage, die hier aufgeworfen worden ist, die die Verfassungsmäßigkeit dieses Verfahrens durchaus infrage stellt.

Meine Damen und Herren, was haben wir in den letzten Wochen nicht alles erlebt. Es ist schon erwähnt worden, das ging los mit der Veranstaltung in Saalfeld, die – mit Verlaub, ich will da niemanden namentlich nennen, aber die Beteiligten wissen das sicherlich alle – durchaus Karnevalscharakter oder zumindest in Teilen kabarettistischen Charakter gehabt hat. Dort gab es Menschen, die in kommunaler Verantwortung stehen, die sich dort nicht zu schade waren,

(Unruhe CDU)

die geistigen Werke, die durchaus honorige Professoren und Verantwortungsträger in der Vergangenheit – im Übrigen unter Ihrer Regie, der CDU, unter der Regie der ehemaligen Ministerpräsidentin Lieberknecht, erstellt haben, nicht nur im übertragenen Sinne, sondern mit den eigenen Füßen tatsächlich getreten haben. Ich muss ehrlich sagen, so etwas habe ich in den letzten Jahren mit meinen kommunalpolitischen Erfahrungen noch nicht erlebt. Ich finde, das war auch dem Anlass und dem Thema absolut unwürdig und sollte nicht wieder vorkommen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Natürlich ist es mir ein Bedürfnis, auf ein paar Argumente der Kritiker dieser Reform einzugehen, denn daran zeigt sich in wesentlichen Teilen, warum die

se Kritiken für uns hier in Thüringen für die Verhältnisse und für die Perspektiven, die wir haben, nicht geeignet sind oder – anders ausgedrückt – nichts taugen. Ich beschränke mich da wirklich auf drei Argumente; ich könnte eine ganze Latte hier aufzählen, aber mir sind drei an dieser Stelle besonders wichtig.

Das interessanteste Argument, was ich des Öfteren von Landräten, Oberbürgermeistern gehört habe, ist der Satz: Wir haben gar kein Strukturproblem, wir haben überhaupt kein Strukturproblem; unsere Strukturen funktionieren gut; wir haben nur zu wenig Geld. Meine Damen und Herren – Entschuldigung. Gibt es eigentlich ein unterirdischeres Argument, wenn man solche Probleme hat

(Beifall SPD)

und wenn man vor allen Dingen weiß: Der 1. Januar 2020 steht in gar nicht mal allzu langer Zeit, also in einem überschaubaren Zeitraum vor der Tür, wo wir doch in – ich will nicht übertreiben – in deutlicher, in drastischer Art und Weise an unseren Finanzierungsgrundlagen als Freistaat Abstriche machen müssen, wo wir auch bei verschiedenen Faktoren Degressionen hinzunehmen haben, die wir gar nicht beeinflussen können. Wenn wir diese im wahrsten Sinne Vogel-Strauß-Politik, wenn ich diese Argumentation fortführe, dann muss ich sagen, dann fällt mir das Gleichnis zu der Reform von 1994 ein. Mit diesen Begründungen hätte es 1994 niemals eine Gebietsreform geben dürfen. Die hätte es niemals geben dürfen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das stimmt nicht!)

Ich möchte an dieser Stelle einmal das Zitat eines Landrats aus der Regionalkonferenz in Meiningen darlegen, der einer derjenigen war, die nicht nur diesen Satz von vorher, dass wir kein Strukturproblem, sondern ein Finanzierungsproblem hätten, sagte, sondern der sich auch noch in der Behauptung verstieg: Ja, mit der Demografie, ach, wer weiß, ob das alles so stimmt; das kommt sowieso nicht so, ich glaube die Zahlen sowieso nicht.

Ich meine, das kann man alles so tun – wie gesagt, verantwortungsvolle Kommunalpolitik sieht aber deutlich anders aus. Der gleiche Landrat hat einen Satz weiter gesagt: Er habe in den vergangenen 20 Jahren – so lange ist er Landrat –, seit 1994, mehr als die Hälfte seines Personals abgebaut. Aha – sage ich, also doch ein Einspareffekt. In dieser Zeit zwischen 1994 bis zum heutigen Tag hat Thüringen über den Daumen gepeilt etwa 300.000 Einwohner verloren. Dadurch war eine Einsparung, einigen wir uns auf die Hälfte des Personals in diesem speziellen Landratsamt möglich. Wir werden aber in den nächsten 20 Jahren noch einmal 300.000 Menschen verlieren. Auch das ist eine Tatsache, die man zwar ignorieren kann, aber wir

als Koalition tun das ausdrücklich nicht, weil wir uns dieser Verantwortung bewusst sind.

(Beifall SPD)

Deshalb werden an dieser Stelle auch in den nächsten 20 Jahren Effizienzeffekte eintreten und das seriöserweise – und das habe ich in all meinen Veranstaltungen den Leuten gesagt und ich habe dafür großes Verständnis bekommen – in Euro und Cent heute beziffern zu wollen, das ist ein Argument derjenigen, die diese Reform absolut nicht wollen.

(Beifall SPD)

Man muss einen langen Atem haben, meine Damen und Herren, das weiß jeder, der ein solches Reformvorhaben in den Bundesländern, der Bundesrepublik durchgeführt hat. Man muss einen langen Atem haben über 10, 15, vielleicht 20 Jahre. Es käme niemand heute auf die Idee, die Effizienzgewinne der 94er-Reform in Thüringen in Zweifel zu ziehen. Wer das täte, wäre wirklich sehr weit fern von der Realität. Deshalb lasse ich dieses Argument an dieser Stelle nicht gelten. Diese Reform wird sich auszahlen, sie wird sich mittel-, aber sie wird sich mindestens langfristig auszahlen. Davon sind wir überzeugt.

Das dritte Argument, das hier dargelegt wird – das hat auch der Kollege Mohring getan –, man zitiert sozusagen die reine Lehre der Verwaltung: erst Funktionalreform, dann Verwaltungsreform und dann – wenn überhaupt – Strukturreform. Ja, das ist die reine Lehre, wenn man so etwas angeht. Nur, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, ich darf Sie daran erinnern, dass Sie in den letzten fünf Jahren gemeinsamer Verantwortung in der fünften Legislaturperiode auf der Bremse gestanden haben bei diesem Thema.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wegen Ihnen haben wir viel zu viel Zeit auf den Prozess versäumt, den wir notwendigerweise schon hätten in Gang setzen müssen, um eben 2020 auf die veränderten Finanzierungsbedingungen unseres Freistaats eingehen zu können. Das ist Ihr Versäumnis und das wird für alle Zeiten auch mit Ihnen nach Hause gehen. Deswegen können wir uns das gar nicht leisten, diese Schritte nacheinander zu tun, weil – wie gesagt – der Zeitpunkt, bis zu dem wir das erledigt haben müssen, nun einmal feststeht. Der steht fest, daran kann man auch nicht rütteln.

Herr Kollege Höhn, es gibt eine Zwischenfrage der Abgeordneten Floßmann. Lassen Sie die zu?

(Abg. Höhn)

Ja, herzlich gern.

Bitte, Frau Floßmann.

Schönen Dank, Herr Höhn. Sie haben gesagt, Sie haben mit kommunalen Verantwortungsträgern vor Ort geredet, die gesagt haben, wir haben keine strukturellen Probleme. Mir wurde das Gegenteil gesagt. Es wurde immer wieder argumentiert, strukturelle Probleme bestehen, die lassen sich aber nicht durch eine Gebietsreform lösen. Meine Frage ist: In welcher Region wird diese Argumentation vertreten, von der Sie reden?

Liebe Frau Kollegin, ich weiß nicht, wo Sie gerade waren, als ich diese Ausführungen gemacht habe. Ich habe gesagt, dass ich in den verschiedenen Veranstaltungen, die ich besucht habe, von kommunalen Vertretern den Satz gehört habe, wir haben kein Strukturproblem, wir haben nur ein Finanzierungsproblem. Dieses Argument kam in der Hauptsache von Landräten und Oberbürgermeistern, weniger von den Bürgermeistern kleinerer Kommunen, die dieses Thema durchaus differenziert betrachten – auch übrigens mit Mitgliedsbuch der CDU, das sei nur nebenbei bemerkt. Ich kann Sie gern einmal einladen, wenn ich in der Zukunft, so wie bisher, auch weiterhin kleinere Veranstaltungen in den Regionen Thüringens zwischen Heiligenstadt und Neuhaus-Schierschnitz durchführe, dann können Sie sich gern einmal mit der Argumentation der kommunalen Ebene, der Gemeinderäte und vor allen Dingen – was noch viel wichtiger ist – der Bürgerinnen und Bürger auseinandersetzen, die – das ist eine Erfahrung, die ich aktuell aus gegebenem Anlass durchaus machen darf – dieses Thema wesentlich entspannter sehen, als Sie das hier von diesem Pult aus den Leuten glauben machen wollen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Zurück zu der verwaltungsmäßigen Dreieinigkeit von Funktionalreform, Verwaltungsreform, Strukturreform. Meine Damen und Herren, wie gesagt, wir haben da in den letzten Jahren viel zu lange gezögert. Es wurde viel zu viel Zeit vergeudet auf diesem Weg, die Strukturen in Ordnung zu bringen. Dann will ich Ihnen an dieser Stelle noch ein Argument sagen: Man kann genauso gut in der Wissenschaft nachlesen – und auch das kam in verschiedenen Veranstaltungen zur Sprache –, dass natürlich auch dann, wenn ich eine Landesverwaltung mit der Absicht umstrukturiere, der kommunalen Ebene mehr Verantwortung, das heißt, mehr Aufga

ben zu übertragen, dass dann auch klar sein muss, auf welche Strukturen ich diese Aufgaben übertragen kann. Ich kann doch nicht erst Aufgaben definieren und dann schaue ich mal, wie ich mir die Strukturen danach zusammenbastle. Das macht doch keinen Sinn, meine Damen und Herren.

(Beifall SPD)

Starke Kommunen können mehr Aufgaben leisten. Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass unsere Kommunen strukturell gut und stark aufgestellt sind. Das ist das, was hinter dieser Reform steckt, meine Damen und Herren.

Ich will an dieser Stelle einige Aspekte, die meiner Ansicht nach bisher noch nicht so deutlich zur Sprache kamen, zum Leitbild selbst sagen, die wesentlichen Daten und – das interessiert natürlich die Öffentlichkeit am meisten, das ist mir schon klar – die Größenordnungen für die künftigen Strukturen. Ich glaube, das ist hinreichend diskutiert, aber der wesentlichste Punkt, der kommt mir an dieser Stelle viel zu kurz. Ich darf Sie daran erinnern, meine Damen und Herren, auch von den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion: Sie haben in einem Beschluss vom Dezember 2011 der Stärkung der zentralen Orte zugestimmt. Daran kann ich mich noch gut erinnern. Das war nach dem ersten Freiwilligkeitsgesetz, das wir in der 5. Legislatur auf den Weg gebracht haben, als wir – ich habe an dieser Stelle schon einmal hier an diesem Pult Asche auf mein persönliches Haupt gestreut – Dinge zugelassen haben, die wir im Interesse einer geordneten landesplanerischen Entwicklung besser nicht getan hätten. Ich will diese Beispiele nicht alle noch einmal aufführen, das kann man in den Protokollen nachlesen. Aber, meine Damen und Herren, das war der Anlass, uns damals zusammenzusetzen. Im Übrigen haben wir auch damals schon das Ende der Verwaltungsstruktur oder der Verwaltungsform Verwaltungsgemeinschaft mit diesem Beschluss eingeläutet. Da haben Sie alle – jedenfalls die, die damals schon dasaßen – auch mit zugestimmt, meine Damen und Herren. Ich darf Sie vielleicht an dieser Stelle noch einmal daran erinnern.

(Beifall SPD)

Schon damals stand in diesem Beschluss – und es findet sich in diesem Leitbild wieder – die Präferenz für Einheitsgemeinden oder Landgemeinden. Wie gesagt, der Unterschied besteht in einem etwas ausführlicheren Ortschaftsrecht, was ich ausdrücklich begrüße. Ich unterstütze auch sehr die im Leitbild formulierte – ja, kann man sagen – Vorgabe, um in Zukunft auch im Wissen von größeren gemeindlichen Strukturen die Frage der Beteiligung von Gemeinderäten, von Ortsteilräten besser zu realisieren, damit wir da auch im Gesetz, im Vorschaltgesetz an der Stelle nachjustieren, wo es darum geht, die Repräsentanz von Gemeinden zu verbessern. Stichwort „mehr Gemeinderäte“ an die

ser Stelle: Das halte ich zumindest als Übergangsphase für sinnvoll.

Meine Damen und Herren, die Größenordnungen von Landkreisen und Gemeinden – mein Gott, dann schauen Sie doch bitte in die benachbarten Länder, was dort an Reformen schon vollzogen worden ist oder was dort an Reformen auf diesem Sektor derzeit in der – wie man so schön sagt – Pipeline liegt. Da liegen wir mit der gemeindlichen Vorgabe von 6.000 Einwohnern demografiefest, das heißt mit der Perspektive 2035, durchaus am unteren Ende der Skala. Ich glaube, das ist deshalb gerechtfertigt, weil das auch der topografischen und historischen Entwicklung unseres Freistaats durchaus gerecht wird. Deswegen habe ich meinen Frieden mit dieser Untergrenze gemacht, mit den 6.000 Einwohnern, und ich stelle immer in den Diskussionen vor Ort fest: Das ist auch eine Größenordnung, die nicht nur von den Verantwortlichen, sondern auch von den Bürgerinnen und Bürgern durchaus akzeptiert wird. Die Größen von Landkreisen – ja, gut, da gibt es durchaus Vorstellungen, die sich von dem unterscheiden, was bisher öffentlich kolportiert worden ist. Es gibt den einen oder anderen Vorschlag, der nunmehr schon öffentlich geworden ist. Ich kann Ihnen sagen, die Reaktion darauf hat mich selbst überrascht – nicht deshalb, weil es auch viele Kritiker gibt, nein, meine Damen und Herren, schauen Sie sich die veröffentlichte Meinung zu diesem Thema an, da wird man zu erstaunlichen Erkenntnissen kommen. Was besonders auffällt...

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Da kann ich ja mal den Landrat zitieren!)

Danke, Herr Heym, für den Zwischenruf. Ich wollte gerade ansetzen.

Man muss allerdings unterscheiden zwischen denen, deren Strukturen wir durchaus verändern wollen, sprich Bürgermeister und Landräte und gegebenenfalls Oberbürgermeister, und den Bürgerinnen und Bürgern, die die Leistungen von diesen Ämtern in Zukunft in Anspruch nehmen sollen. Da ergibt sich ein völlig anderes Bild, meine Damen und Herren, aber wirklich ein völlig anderes Bild.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da wird die Monstranz, die Sie da vor sich hertragen, nämlich immer kleiner, meine Damen und Herren.