Protokoll der Sitzung vom 28.01.2016

Ich frage die Landesregierung:

1. Um wie viel Prozent mindert sich der Ertrag für die ersten sieben Arten der am häufigsten angebauten Feldfrüchte bei einem Anbau ohne Düngung und Pflanzenschutz im Vergleich mit einem Anbauszenario mit Düngung und Pflanzenschutz?

2. Welche Ertragsausfälle in Prozent ergeben sich für die beiden häufigsten Dauerkulturarten bei einem Anbau ohne Düngung und Pflanzenschutz im Vergleich mit einem Anbauszenario mit Düngung und Pflanzenschutz?

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine fehlende Düngung die Erträge mit der Zeit soweit minimiert, dass eine landwirtschaftliche Nutzung des zehn Meter breiten Uferrandstreifens nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann und wenn nein, wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

(Abg. Muhsal)

4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der bei einer landwirtschaftlichen Nutzung zehn Meter breite Uferrandstreifen eine potenzielle Quelle für Schaderregerpopulationen darstellt, welche benachbarte Kulturen durch Winddrift/Migration schädigen können und wenn nein, wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Dr. Sühl.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Krumpe beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In Abhängigkeit vom Standort, also Boden und Witterung, von Fruchtart, Sorten und Dauer des Anwendungsverzichts können sich weite Spannbreiten für die Ertragsrückgänge ergeben. Für die wichtigsten Hauptkulturarten sind Ertragsminderungen von 25 bis 66 Prozent zu erwarten. Zu beachten ist neben der Minderung der Erträge auch die Veränderung der Qualität der Ernteerzeugnisse. So ist zum Beispiel eine Produktion von Qualitätsweizen nach langjähriger Unterlassung der Düngung nicht mehr möglich.

Zu Frage 2: Eine Ermittlung von Ertragsausfällen für die wichtigsten Dauerkulturen ist im Feldversuchswesen nicht erfolgt. Der Anbau von Dauerkulturen im Bereich der Gewässerschutzstreifen erfolgt nur in sehr geringem Umfang.

Zu Frage 3: Die Nutzung der Flächen in einem Gewässerrandstreifen ist bereits jetzt durch Regelungen der Fachgesetze für Düngung und Pflanzenschutz auf den ersten Metern eingeschränkt. Das gilt bisher zum Beispiel für einen Düngereinsatz bis zu 3 Metern von der Böschungsoberkante der Gewässer. Weiterreichende Einschränkungen wie eine Erweiterung des Anwendungsverbots für Dünger und Pflanzenschutzmittel auf Gewässerrandstreifen bis zu 10 Metern werden längerfristig eine landwirtschaftliche Nutzung als Ackerland aus wirtschaftlichen Gründen weitestgehend ausschließen. Eine Anrechnung dieser Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen im Greening, zum Beispiel als Pufferstreifen, Ackerrandstreifen und Brache, ist möglich und führt nicht zu einer Reduzierung der Agrarbeihilfen. Eine weitere landwirtschaftliche Nutzung als extensives Grünland oder Kurzumtriebsplantagen in den betroffenen Flächen ist ebenfalls möglich.

Zu Frage 4: Auf der Basis von Feldversuchen zur Überprüfung der zu erwartenden Schaderregerpopulation und deren Auswirkung auf benachbarte

Kulturen liegen in der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. Die Erfahrungen mit Abstandsregelungen im landwirtschaftlichen Fachrecht zeigen, dass keine erheblichen negativen Auswirkungen zu erwarten sind.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller. Bitte schön, Herr Abgeordneter Krumpe.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Ich habe eine Nachfrage, und zwar: Basieren die Antworten der Fragen 1 und 2 auf publizierten wissenschaftlichen Erkenntnissen oder auf nicht veröffentlichen Ergebnissen aus dem Feldversuchswesen der TLL?

Ich werde Ihnen die Antwort darauf schriftlich zuarbeiten.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich weiche jetzt von der vorgesehenen Reihenfolge ab. Auf Bitte der Landesregierung ziehe ich jetzt eine Frage vor, und zwar die Frage in der Drucksache 6/1660. Fragesteller ist Abgeordneter Dr. Voigt.

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Das ist aber nicht üblich! Ausnahmsweise!)

Manche sind eben gleicher. Entschuldigung. Er hat die Frage gestellt, nicht ich.

Herr Kollege, einen kleinen Moment. Ich hatte Ihr stillschweigendes Einverständnis vorausgesetzt, Herr Kollege Kowalleck.

(Zuruf Abg. Kowalleck, CDU: Das wurmt mich schon ein bisschen!)

Der Wunsch kam von der Landesregierung, nicht dass der Ausspruch falsch angekommen ist.

Kandidat der Internationalen Bauausstellung (IBA) „Dornburg: Dornröschen erwache“

Das Projekt „Dornburg: Dornröschen erwache“ ist über einen langfristigen und intensiven Ideenfindungs- und Entwicklungsprozess im Rahmen der IBA Thüringen gereift. Die Thüringer Bauministerin konnte sich im Rahmen einer Besichtigung am

(Abg. Krumpe)

12. August 2015 einen Eindruck von den örtlichen Begebenheiten und Akteuren machen, sodass der derzeitige Entwicklungsstand des Projekts der Landesregierung bekannt ist. Die Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg als auch die Projektbeteiligten Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten benötigen für den weiteren Fortschritt des Projekts eine verbindliche Basis und Entscheidungsgrundlagen, da die IBA-Kandidaten nicht nur planerisch, sondern auch baulich tätig werden müssen. Die Projektbeteiligten sind Eigentümer von Objekten, welche im integrierten Entwicklungskonzept eine tragende Rolle spielen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche speziellen Haushaltstitel für die Jahre 2016 und 2017 in welcher jeweiligen Höhe gibt es für die IBA-Kandidaten (einschließlich Dornburg)?

2. Zu welchem Zeitpunkt kann mit einer Entscheidung über die Mittel des EFRE und der Städtebauförderung kalkuliert werden?

3. Gibt es weitere Fördermöglichkeiten außerhalb von EFRE und der Städtebauförderung und wenn ja, wann und wo sind diese zu beantragen?

4. Gibt es die Möglichkeit, dass sich die in der Einleitung genannten Objekteigentümer finanziell am zu tragenden Eigenanteil der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg beteiligen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Dr. Sühl.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Voigt beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt und bedanke mich dafür, dass die Beantwortung vorgezogen werden konnte:

Zu Frage 1: Grundsätzlich ist die IBA Thüringen nicht als eigenes Förderprogramm zu verstehen. Auch deshalb hat das Kabinett auf Grundlage der Machbarkeitsstudie zur Durchführung einer IBA in Thüringen bereits im Jahr 2011 den IBA-Projekten einen Vorrang in allen im Land existierenden Förderprogrammen eingeräumt. Im Rahmen der Landesfinanzierung der IBA GmbH wurde mit dem Jahr 2016 der jährliche, unter anderem für die Initiierung, Planung, Qualifizierung und Umsetzung von Projekten der IBA GmbH zur Verfügung stehende Kapitalzuschuss um 300.000 Euro auf 1,5 Millionen Euro erhöht. Für den Fall, dass bestehende Förderprogramme nicht greifen bzw. die Mittel der IBA GmbH nicht ausreichen, sind im Kapitel 10 04, Titel 893 02 zusätzliche Mittel für Zuwendungen für

herausgehobene kommunale und sonstige Infrastrukturinvestitionen etatisiert. Im Rahmen dieser Mittel sind für die Umsetzung von IBA-Projekten im Haushaltsjahr 2016 2 Millionen Euro und 5 Millionen Euro für 2017 vorgesehen.

Zu Frage 2: Gemäß den Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien im Abschnitt 32.4 können die Kommunen, die eine Förderung aus der Städtebauförderung beantragen wollen, zum 1. November einen Jahresprogrammantrag für das Folgejahr stellen. Derzeit prüft die Bewilligungsbehörde diese Jahresprogrammanträge für 2016. Auf Grundlage der Prüfung erstellt das zuständige Ministerium die jährlichen Förderprogramme nach dem Abschnitt 32.5 der Thüringer Städtebauförderungsrichtlinie. Die Städte und Gemeinden werden von der Bewilligungsbehörde über das Ergebnis der Programmaufstellung informiert und können daraufhin ihre Bewilligungsanträge beim Thüringer Landesverwaltungsamt einreichen. Aufgrund der Fülle der eingegangenen Jahresprogrammanträge und teilweise Mehrfachbeantragung in unterschiedlichen Förderprogrammen kann derzeit nicht seriös prognostiziert werden, wann im Einzelfall mit einer Bewilligung von Fördermitteln aus dem EFRE oder der Städtebauförderung gerechnet werden kann. Nach Auskunft der Bewilligungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt, ist mit dem Abschluss der Erfassung der Jahresanträge nicht vor Ende März 2016 zu rechnen.

Zu Frage 3: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1. Grundsätzlich stehen seitens des Landes für IBA-Projekte die genannten Fördermöglichkeiten offen. Es ist eine der Aufgaben der IBA Thüringen, geeignete öffentliche Förderungen sowie weitere Finanzierungsmöglichkeiten, zum Beispiel Kooperation mit Industrie und Wirtschaft, für die von ihr ausgewählten Modellprojekte zu erschließen.

Zu Frage 4: Gemäß Abschnitt 7.8 der Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien kann im Fall einer besonderen Haushaltslage einer Stadt oder Gemeinde die Bewilligungsbehörde durch Einzelfallentscheidung zulassen, dass Mittel, die der geförderte Eigentümer aufbringt, als gemeindlicher Mitleistungsanteil gewertet werden. Der von der Gemeinde selbst aufgebrachte gemeindliche Mitleistungsanteil muss dabei mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es eine Nachfrage durch den Fragesteller? Herr Abgeordneter Dr. Voigt, bitte.

(Abg. Dr. Voigt)

Recht herzlichen Dank, Herr Staatssekretär für die Information. Die Friedrich-Schiller-Universität ist dem Projekt sehr zugewandt. Da die FriedrichSchiller-Universität jetzt durch die Rahmenvereinbarung IV auch Geld vonseiten des Landes erhalten hat, aber vornehmlich natürlich erst einmal für die wissenschaftlichen Aufgaben, würde mich interessieren, ob es einen Dialog zwischen dem Bauministerium und der Friedrich-Schiller-Universität gibt, wie sie sich im Zweifelsfall auch durch einen eigenen Mitleistungsanteil an dem Projekt beteiligen kann.

Herr Abgeordneter, selbstverständlich, wir sind im stetigen Dialog sowohl mit der IBA als auch mit den Partnern der IBA. Wie es jetzt konkret mit den Gesprächen über Zuwendungen, Beteiligungen und über finanzielle Maßnahmen aussieht, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich werde mich danach erkundigen und Ihnen schriftlich darauf antworten.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 23 für heute.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22

Wahl von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA) Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und DIE LINKE - Drucksache 6/1672

Gestatten Sie mir noch folgenden Hinweis: Gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der ThEGA hat der Landtag das Recht, zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. Die Mitglieder müssen nicht Abgeordnete des Landtags sein. Vorschlagsberechtigt sind nach dem d‘hondtschen Höchstzahlverfahren jeweils die Fraktion der CDU und die Fraktion Die Linke. Vorgeschlagen wurden von der Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Stefan Gruhner und von der Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Steffen Harzer. Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 6/1672 vor. Wird zu diesem Punkt Aussprache gewünscht? Ich sehe eine Wortmeldung vom Abgeordneten Möller, AfD-Fraktion.

Ja, wir wünschen die Aussprache.

Ach so, das war nur der geschäftsordnungsmäßige Beitrag. Das Wort ergreift jetzt Herr Abgeordneter Brandner für die AfD-Fraktion.

Meine Damen und Herren, zur Wahl steht unter anderem Herr Harzer, der gern damit kokettiert, Harzer Käse zu verbreiten. Das ist kein Wortspiel, was hier verboten sein könnte. Das macht er selber. Er hat gestern nicht nur Harzer Käse verbreitet, sondern abgrundtiefe, billigste, infantile Polemik aus der würdigen Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus heraus getwittert. Ich weiß nicht, wer von Ihnen das mitbekommen hat. Für uns ist das ein Skandal. Herr Harzer twitterte unter dem Begriff „Tolle Veranstaltung – suche den Fehler“ – ein Foto, was er von der Seite des Saals gemacht hatte, wobei Prof. Schramm, der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde auf dem Stuhl von Herrn Höcke saß. Darüber hat sich Herr Harzer wie ein politisches Trampeltier infantil gefreut und das auf Twitter verbreitet. Sekundiert wurde ihm dabei durch Herrn Sondermann-Becker, einen Angestellten des öffentlich-rechtlichen Staatsfunks, der sich auch vor Lachen kaum einkriegen konnte. Also, in billigster Art und Weise wurde diese Gedenkveranstaltung dazu benutzt, politische Polemik zu betreiben. Und diese Person soll heute gewählt werden. Für uns von der AfD ist das ein Ding der Unmöglichkeit. Das hat bewiesen, dass auch jenseits der gestern diskutierten Frage der Stasi-Akte sich der eine oder andere als offensichtlich parlamentsunwürdig disqualifiziert.

Deshalb wird die AfD-Fraktion der Wahl des Herrn Harzer nicht zustimmen und bittet darum, dass auch der Rest nicht zustimmt, denn solch ein politisches Trampeltier kann man nicht in einen Aufsichtsrat schicken. Vielen Dank.