Habe ich schon mit den Fragen 1 und 2 beantwortet. Ich kann aber noch mal schauen. Die werden mit übernommen, also alle werden mit übernommen, auch die im Hort Beschäftigten, die keinen regulären Erzieherabschluss haben.
Herr Präsident, da ich mich jetzt erst ans Mikro gestellt habe, würde ich jetzt meine zwei regulären Nachfragen stellen.
Danke schön. Ich würde gern nachfragen, ob der Betriebsübergang nach § 613 a BGB vom Land die Regelungen zum tariflichen Urlaub einschließt, dass die vollständig übernommen werden?
Und die zweite Frage, die wir noch stellen wollen, ist: Was passiert mit den Beiträgen zur Zusatzrentenversicherung?
Die Tarifbedingungen werden so übernommen. Also wenn Sie zum Beispiel in E 8 sind und Stufe 3 haben, werden sie mit E 8 und Stufe 3 übernommen, also werden nicht behandelt wie Berufsanfängerinnen. Die Kosten für die ZVK werden wir mit den Kommunen aushandeln. Wir müssen noch Personalüberleitungsverträge machen, aber dazu wird es eine Regelung geben.
Ach so, das hatten Sie so nicht gesagt. Der Urlaub wird einfach so weiterlaufen. Also der Urlaub, der schon genommen ist, wird dann natürlich abgezogen vom Jahresurlaub und der normale restliche Jahresurlaub wird dann auch in der zweiten Hälfte gewährleistet. Es wird sozusagen kein Unterschied gemacht zwischen erstem und zweitem Arbeitgeber. Wenn noch 20 Tage Urlaub bestehen, bestehen sie noch, wenn es noch zehn sind, bekommen sie noch zehn Tage Urlaub. Da ändert sich nichts.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen? Die Abgeordnete Frau Lehmann hat noch eine Nachfrage. Bitte schön.
Der Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises, Herr Zanker, hat gestern in einem Bericht im Lokalteil der „Thüringer Allgemeine“ dargelegt, dass er das Optionsmodell für die Horte ab August in neuer und erweiterter Form fortführen möchte. Ich habe hierzu die Frage: Hat er dafür einen Antrag beim Ministerium eingereicht und falls ja, wie wird dieser voraussichtlich beschieden werden?
Meines Wissens hat Herr Zanker keinen Antrag eingereicht. Da wir aber den Kabinettsbeschluss dazu haben, dass wir alle Erzieherinnen und Erzieher wieder in den Landesdienst zurückführen werden, wird dieser Antrag auf jeden Fall negativ beschieden werden.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, Sie haben diese Woche angekündigt, dass befristet eingestellte Erzieherinnen im Landesdienst ebenfalls einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Ich frage: Wie wird das organisiert?
Das wird genauso organisiert wie der Arbeitsvertrag für alle anderen Erzieherinnen und Erzieher. Es werden erst mal alle mit Betriebsübergang in den Landesdienst überführt, soweit wir das schaffen vor dem 31.07., und dann bekommen …
Ich wiederhole noch mal die Frage. Es geht darum, dass angekündigt worden ist, dass befristet eingestellte Hortnerinnen im Landesdienst einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten, und ich frage, wie das zu organisieren ist.
Diese grundsätzliche Aussage haben Sie falsch verstanden. Wir werden auf jeden Fall auch bei den befristet eingestellten Erziehern im Landesdienst sehen, wer wie weiterqualifiziert werden kann und dann mit entsprechender Qualifizierung einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten kann.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit sind die Nachfragemöglichkeiten zu dieser Frage erschöpft. Wir kommen zur nächsten Frage, und zwar des
Die Schulleiterstelle am Staatlichen Gymnasium Arnstadt – mit knapp 1.000 Schülern eines der größten Gymnasien im Freistaat – ist seit August 2014 unbesetzt, obwohl schon seit Sommer 2009 bekannt war, dass die damalige Schulleiterin aus dem Amt ausscheidet und die Stelle daher neu besetzt werden muss. Erst nach mehrmaligem Nachfragen verschiedener Stellen kam es dann im August 2015 endlich zu einer Ausschreibung der vakanten Stelle im Staatsanzeiger. Diese Ausschreibung endete Ende September 2015; seit diesem Zeitpunkt hat sich bezüglich der Stellenbesetzung jedoch nichts getan. Die mit der Schulleiterstelle verbundenen Aufgaben werden nun seit mehr als 18 Monaten von der stellvertretenden Schulleiterin und ihren Kollegen mit übernommen. Die Belastungsgrenze ist an dieser Stelle längst überschritten.
Aus der Antwort der Landesregierung auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 6/240 in der 6. Plenarsitzung am 27. Februar 2015 ergeben sich weitere Nachfragen.
1. Warum wurde die Schulleiterstelle trotz der bereits seit Monaten beendeten Ausschreibung bislang nicht besetzt?
3. Wurden das Lehrerkollegium und der Elternbeirat entsprechend informiert bzw. bei der Entscheidungsfindung mit einbezogen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thamm beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Nachbesetzung der Schulleiterstelle erfolgt in einem Auswahlverfahren, welches gegebenenfalls einer gerichtlichen Überprüfung standhalten muss. An die Prüfung und an die die Auswahl begründenden Unterlagen werden hohe An
forderungen gestellt, deren Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt. Aus diesem Grund konnte das seit September 2015 laufende Auswahlverfahren noch nicht beendet werden.
Zu Frage 2: Es gibt geeignete Bewerber und Beendigung des Auswahlverfahrens steht in Aussicht. Ein verbindlicher Zeitpunkt der Beauftragung eines neuen Schulleiters kann in dieser Phase jedoch seriös nicht beantwortet werden.
Zu Frage 3: Noch nicht. Dies erfolgt immer erst am Ende des Auswahlverfahrens, und zwar wird gemäß § 33 Abs. 2 Thüringer Schulgesetz vor der Beauftragung eines neuen Schulleiters unter anderem die Stellungnahme der Schulkonferenz eingeholt. Der Schulkonferenz gehören gewählte Eltern, Lehrer und Schülervertreter an. Über die Beteiligung dieser Schulkonferenz wird die Einbindung der Lehrer und Eltern des Gymnasiums in Arnstadt bei der Schulleiterbesetzung abgesichert. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Vielen Dank. Damit kommen wir zur letzten Anfrage in Drucksache 6/1886. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Wucherpfennig, CDU-Fraktion.
Das Eichsfelder Bauhandwerk ist traditionell das wirtschaftliche Markenzeichen der Region. So ist das Eichsfeld auch nach den vom Landesamt für Statistik herausgegebenen Kreiszahlen für Thüringen – Ausgabe 2015 – die Nummer 1 der Landkreise bei den Erwerbstätigen im Baugewerbe. Nach dem Entwurf des Thüringer Berufsschulnetzplans vom 19. Oktober 2015 sollte die schulische Ausbildung der Maurer und Hochbaufacharbeiter weiterhin am Standort der Staatlichen Berufsbildenden Schule Eichsfeld in Leinefelde verbleiben. Demgegenüber erhielt der Landkreis Eichsfeld durch Bescheid vom 26. Februar 2016 des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport die Mitteilung, dass die Verlagerung der schulischen Ausbildung der oben genannten Berufe von Leinefelde nach Erfurt vorgesehen ist. Im Koalitionsvertrag bzw. im Regierungsprogramm steht, ich zitiere: „Zur Lösung der Herausforderungen, vor denen die ländlichen Räume in den nächsten Jahren stehen, werden wir die ländliche Entwicklung als Querschnittsaufgabe unter aktiver Einbeziehung unterschiedlicher Ressorts praktizieren und konsequent umsetzen.“
1. Mit welcher Begründung soll die bisher traditionell im Eichsfeld stattfindende schulische Ausbildung von Maurern und Hochbaufacharbeitern beendet und nach Erfurt verlagert werden, obwohl noch im Entwurf des Thüringer Berufsschulnetzplans Leinefelde als entsprechender Berufsschulstandort ausgewiesen war und das Eichsfeld die höchste Bauhandwerkerdichte aller Thüringer Landkreise hat?
2. Wie vereinbart sich die Verlagerung der schulischen Ausbildung von Maurern und Hochbaufacharbeitern von Leinefelde nach Erfurt mit der oben angegebenen Aussage unter Punkt 7.4 im Regierungsprogramm?
3. Wie hoch wären die Investitionskosten für die sächliche Ausstattung der in Erfurt zu etablierenden schulischen Ausbildung von Maurern und Hochbaufacharbeitern?
4. Sind in Erfurt qualifizierte Lehrkräfte für den Bereich Bauhandwerk vorhanden oder müssen diese von Leinefelde nach Erfurt zur Absicherung des schulischen Ausbildungsprofils umgesetzt werden?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wucherpfennig beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Nach Abschluss der Regionalberatungen sowie einer eigens für die künftige Schulnetzgestaltung im Berufsfeld Bautechnik durchgeführten Beratung mit den Schulträgern und den gemäß Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen – also den Kammern – war festzustellen, dass eine einvernehmliche, abgestimmte, tragfähige Lösung hinsichtlich der zukünftigen Schulstandorte für die Bautechnik nicht zu erreichen ist. Die Auswertung der einschlägigen Schülerzahlen der aktuellen Schuljahresstatistik macht deutlich, dass eine Fortschreibung der bestehenden Schulnetzstruktur im Berufsfeld Bautechnik nicht sachgerecht gewesen wäre. Eine abschließende Meinungsbildung ist noch nicht erfolgt. Die endgültige Lösung befindet sich noch in der Diskussion über die eventuelle Zusatzaufnahme von Schulstandorten. Unter Berücksichtigung der thüringenweiten deutlich zurückgegangenen Zahl der Auszubildenden im Baubereich sowie der hohen Zahl der in Kürze aus dem aktiven Schuldienst ausscheidenden Lehrkräfte der SBBS hat sich das TMBJS daher dazu entschlossen, die Beschulung im Berufsfeld Bautechnik an nur noch