Protokoll der Sitzung vom 22.04.2016

sondern es ist genau das, was in unserem Antrag steht: die Vermittlung von Informationen über Status, Rechte und Pflichten, über die Prinzipien, also über die Grundprinzipien des jeweiligen Verfahrens und des materiellen Rechts – mehr nicht. Darauf haben aus meiner Sicht alle Schöffen einen Anspruch, auch die Schöffen der Strafgerichtsbarkeit, im Übrigen auch die Schöffen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, das ist sicher genauso kompliziert, wenn man schon auf die Komplexität abstellt, wie Sozialgerichtssachen oder Arbeitsgerichtssachen. Auch die ehrenamtlichen Richter in der Finanzgerichtsbarkeit haben dann einen Anspruch und dem sollte man folgen. Deshalb sollte man, wenn man Fortbildung fördert, sie für alle Schöffen fördern.

(Beifall CDU, DIE LINKE, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Kollegen liegen mir nicht vor, sodass ich jetzt für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Albin das Wort gebe.

Sehr geehrte Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke den Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dass Sie mit Ihrem Antrag das wichtige Thema der Fortbildung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aufgegriffen haben. Auf die besondere Bedeutung der ehrenamtlichen Richter, die sich auch in der Thüringer Verfassung ausdrückt, haben meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits ausführlich hingewiesen. Deswegen will ich mich nur noch mal darauf beschränken, darauf zu verweisen, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter das Vertrauen in die Justiz stärken, nicht zuletzt indem sie die Juristen immer wieder zwingen, sich verständlich auszudrücken. Sie gewährleisten somit, dass die Justiz nicht losgelöst und abgeschottet von der Gesellschaft wirkt, sondern fest in ihr verankert ist.

Den Bürgerinnen und Bürgern, die sich zur Übernahme dieser wichtigen und verantwortungsvollen Tätigkeit bereit erklären, gebührt unser Dank und unsere Unterstützung.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz leistet diese Unterstützung bereits in vielfältiger Weise – darauf will ich nur kurz eingehen –: Es stellt Broschüren und Informationsblätter zur Verfügung, die detailliert und anschaulich über die Aufgaben der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter unterrichten. Darüber hinaus finden zu Beginn einer jeden Schöffenperiode in allen Amts- und Landgerichten Einführungsveranstaltungen statt. In diesen informieren die jeweiligen Vorsitzenden Richterinnen und Richter die Schöffen über ihre Aufgaben und die Besonderheiten gerichtlicher Verfahren. Mit Aufnahme der praktischen Tätigkeit wird diese Unterrichtung stetig fortgesetzt. Wie mir die richterliche Praxis bestätigt hat, gehört der ständige Wissensaustausch mit den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern zu den selbstverständlichen Aufgaben eines Berufsrichters, die gern und mit großem Einsatz wahrgenommen werden.

Vor diesem Hintergrund ist sich die Landesregierung mit den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und auch mit der Fraktion der CDU der Bedeutung bewusst, die der ehren

(Abg. Rothe-Beinlich)

amtlichen Tätigkeit von Richterinnen und Richtern in der Thüringer Justiz zukommt. Die Landesregierung begrüßt es deswegen ausdrücklich, dass auch im Landtag Überlegungen angestellt werden, wie das Ehrenamt in der Justiz noch besser unterstützt werden kann.

Sollte der Antrag an den zuständigen Ausschuss überwiesen werden, wird das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz die Beratungen konstruktiv begleiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Frau Staatssekretärin. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, zunächst zum Antrag.

Hier wurde die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Und Enthaltungen? Die sehe ich jeweils nicht, damit überwiesen.

Wir kommen zur Abstimmung zum Alternativantrag. Hier wurde ebenfalls die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind ebenfalls Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist auch dieser Antrag an den Ausschuss überwiesen.

Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und schlage vor, dass wir in eine Mittagspause eintreten und 13.30 Uhr die Sitzung dann wieder aufnehmen. Ich darf darauf hinweisen, dass wir dann den Tagesordnungspunkt 23 a und b aufrufen. Herzlichen Dank und lassen Sie es sich gut schmecken.

Meine Damen und Herren, wir setzen die Sitzung fort mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 23 in den Teilen

a) Berücksichtigung Thüringens im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2016 – Prioritäten setzen, Lücken schließen und Verkehrsverlagerungen Vorrang geben Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/2006

b) Thüringer Verkehrsinfrastruktur zügig ausbauen – Planungsvorlauf erhalten Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2002

Wird das Wort zur Begründung der jeweiligen Anträge gewünscht?

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ja!)

Frau Müller für TOP 23 a, Antrag Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, und, wenn ich es richtig gesehen habe, Frau Liebetrau? Dann machen wir das in der Reihenfolge. Frau Müller, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, am 16. März 2016 wurde der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt. Er schreibt die Investitionen im Verkehrsbereich sowohl bei Straßen als auch bei der Schiene bis 2030 vor. Zunächst einmal seien zwei positive Aspekte vorangestellt: Erstens, der Entwurf ist gut für Thüringen, auch wenn es durchaus noch Verbesserungsbedarf gibt. Vor allem ist es zu begrüßen, dass das Bundesverkehrsministerium mehr Mittel für die Erhaltung der Verkehrswege als für den Neu- und Ausbau ausgeben will. Zweitens findet es unsere besondere Zustimmung, dass erstmals die Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche Gremien Deutschlands die Möglichkeit haben, sich in diesem Vorhaben einzubringen. Wir machen daher als Koalitionsfraktionen auch davon Gebrauch und wollen mit unserem Antrag den Thüringer Landtag ermuntern, sich diesem Votum anzuschließen. Wie gesagt, der Freistaat Thüringen ist im neuen Bundesverkehrswegeplan aus Thüringer Sicht grundsätzlich angemessen berücksichtigt. Dennoch gibt es einige Punkte, an denen wir nochmals nachbessern wollen und müssen. Wir haben diese in dem Antrag auch benannt, so zum Beispiel den vorrangigen vollständigen zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung und den Lückenschluss bei der Werrabahn. Wir wollen, dass mehr Verkehr runter von der Straße und rauf auf die Schiene kommt. Dennoch möchte ich auch das Augenmerk auf die Straßenbauvorhaben und hier insbesondere auf die Ortsumgehungen legen. Dabei geht es hier explizit um zwei Projekte, die Ortsumgehung der B19 bei Wasungen und der B62 bei Dorndorf/Merkers. Wer sich vor Ort die konkrete Situation anschaut, weiß um die Dringlichkeit dieser Vorhaben. Nicht umsonst gibt es die sehr intensiven Bestrebungen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die sich in Bürgerinitiativen zusammengefunden haben und unheimlich viele Unterschriften gesammelt haben und diese auch als Unterstützung an die Ministerin übergeben haben.

(Staatssekretärin Dr. Albin)

Und denen möchten wir auch Danke sagen für ihr Engagement.

(Beifall DIE LINKE)

Auch das Land hat sich mit diversen Vorplanungen und Studien mit dem Verkehrswegeplan befasst und ist sozusagen in Vorleistung gegangen. Auch wenn die Argumentation des Bundes ein Stück weit nachvollziehbar ist, zeigt es aber, dass rein finanzstatistische und betriebswirtschaftliche Hochrechnungen – das sind die Gründe, warum diese beiden Ortsumgehungen unberücksichtigt blieben – nur bedingt genügen, um die Dringlichkeit bei den Vorhaben zu beurteilen. Die Lebensqualität wie Lärmbelästigung, Umweltbelastung sowie die Verkehrssicherheit für die Thüringerinnen und Thüringer in den Wohnorten zu verbessern, ist und bleibt das Ziel des Landes und sollte neben der Kosten-Nutzen-Rechnung eine bedeutendere Rolle einnehmen. Die Landesregierung bemüht sich bereits, mit Verhandlungen Nachbesserungen zu erreichen. Wir wollen die Menschen vor Ort und die Landesregierung darum mit unserem Antrag unterstützen. Und wir rufen die Thüringerinnen und Thüringer auf, das Angebot des Bundes zur Bürgerbeteiligung intensiv zu nutzen. Noch bis zum 2. Mai können sich die Menschen mit Internet auf der Homepage www.bvwp2030.de oder im Landesamt für Bau und Verkehr, wo der Entwurf einsehbar ist, einbringen. Nutzen wir auch als Thüringer Landtag diese Möglichkeit. Ich bitte um Unterstützung für unseren Antrag.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nun zur Begründung zu TOP 23 b Frau Liebetrau, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihnen hier einen Antrag vorgelegt, der darauf abzielt, die Chancen auf die Umsetzung von Thüringer Projekten im Bundesverkehrswegeplan zu verbessern. Der Bundesverkehrswegeplan ist das zentrale Element der Infrastrukturplanung. Die Chancen, die sich daraus für Thüringen ergeben, müssen wir nutzen. Wir können es nicht allein den Bürgern des Landes überlassen, die sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung mit ihren Stellungnahmen einbringen können und dies auch schon kräftig tun. Nein, wir brauchen auch staatliches Handeln. Hier muss selbstverständlich die Landesregierung tätig werden. Deshalb erwarten wir von der Landesregierung, bei der Bundesregierung bis zum endgültigen Beschluss des Bundesverkehrswegeplans auf eine Neubewertung der Dringlichkeitseinstufung der im weiteren Bedarf aufgeführten Projekte mit dem Ziel hinzuwirken, die

wesentlichen und dringend benötigten Projekte im vordringlichen Bedarf vorzusehen. Wir wollen genauso darauf drängen, dass jene im Jahr 2013 von Thüringen angemeldeten Verkehrsprojekte berücksichtigt werden, die derzeit unberücksichtigt geblieben sind.

Sehr geehrte Damen und Herren, da die finanziellen Mittel für die Verkehrsinfrastruktur begrenzt sind, können zahlreiche Vorhaben voraussichtlich nicht bis zum Jahr 2030 begonnen werden. Die bewerteten Vorhaben wurden daher auf Basis fachlicher Kriterien in verschiedene Dringlichkeitskategorien eingeordnet und genau dort sehen wir Bedarf nachzujustieren. Kein Mensch kann verstehen, dass beispielsweise die Ortsumgehung B19 Wasungen und B62 Dorndorf/Merkers bislang durchgefallen sind.

Genauso unzufrieden sind wir mit dem Bereich Schiene. Der vollständige zweigleisige Ausbau und die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung und die Schließung der Elektrifizierungslücke von Gotha nach Leinefelde wurden nur in den potenziellen Bedarf eingeordnet. Die Schließung der Netzlücke mit der Werrabahn hat der Bund gar nicht berücksichtigt. Hier haben wir also noch Gesprächsbedarf mit der Bundesregierung, denn so kann es nicht bleiben.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung muss aber auch ihre Hausaufgaben im eigenen Land machen. Konkret heißt das: Die Landesregierung muss insbesondere die personellen Voraussetzungen in der Straßenbauverwaltung sichern oder schaffen – erste Signale wurden hier bereits ausgesendet –, um alle im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans vorgesehenen Projekte zügig umsetzen zu können. Ministerin Keller hat dies am Montag in der Pressekonferenz eingeräumt, dass ihr Personal vorne und hinten nicht reicht. Stimmen Sie unserem Antrag zu, damit sich das ändert.

Werte Damen und Herren Abgeordnete, Voraussetzung für die zügige Umsetzung insbesondere von Straßenbaumaßnahmen sind planungs- bzw. ausschreibungsreife Projekte. Der Planungsvorlauf Thüringens zur Umsetzung von wichtigen Infrastrukturmaßnahmen wird jedoch voraussichtlich in absehbarer Zeit aufgebraucht sein, wodurch die Thüringer Projekte ins Stocken zu geraten drohen. Projekte in anderen Bundesländern, die bereits weiter sind, erhalten dann den Vorzug. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, freie und frei werdende Mittel im Landeshaushalt für Planungsaufgaben bereitzustellen, um für die Projekte des Bundesverkehrswegeplans Baurecht zu schaffen und schnellstmöglich Ausschreibungsreife erreichen zu können. Ziel muss es sein, dem Planungsvorlauf zur zügigen Umsetzung bedeutsamer Verkehrsprojekte zu erhalten und weiter auszubauen. Auch das

(Abg. Müller)

kann gelingen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Die Landesregierung hat angekündigt, einen Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen zu erteilen. Diesem Wunsch kommen wir nach. Frau Ministerin Keller, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Bundesverkehrsminister hat seinen Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans Mitte März präsentiert. Diesen Entwurf haben wir eingehend geprüft und auf Arbeitsebene bereits erste Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium und der Deutschen Bahn geführt, um mögliche Änderungsoptionen auszuloten. Zunächst einmal ist es gut, dass der Bund in einem Plan zusammenfasst, welchen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur er für notwendig, für wirtschaftlich und auch für finanzierbar hält. Auch die Absicht des Bundesverkehrsministers, künftig zunächst den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur finanziell abzusichern und anschließend den Neubau zu planen, ist zu begrüßen. Allerdings habe ich Zweifel – das habe ich an anderer Stelle auch schon gesagt –, ob diese Ziele mit dem vorliegenden Plan wirklich erreicht werden. Auch die notwendige und angekündigte Verschiebung des Investitionsschwerpunkts von der Straße zur Schiene ist mit diesem Entwurf nur teilweise umgesetzt worden.

Thüringen ist aus Sicht des Landes – das will ich an der Stelle auch betonen – grundsätzlich angemessen in den Gesamtplan für das ganze Bundesgebiet berücksichtigt. Dennoch gibt es Punkte, die wir nachjustieren sollten und auch nachjustieren müssen. Darauf werde ich später noch mal eingehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 legt der Bund den Investitionsrahmen für den Bau und die Erhaltung der Bundesverkehrswege fest. Dieser Plan ist kein Finanzierungsplan und auch kein Gesetz. Er bildet die Grundlage für die Bedarfspläne, die als Anlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und des Bundesfernstraßenausbaugesetzes später vom Deutschen Bundestag verbindlich beschlossen werden. Der Entwurf des BVWP sieht für den Zeitraum 2016 bis 2030 ein Investitionsvolumen von 264,5 Milliarden Euro vor. Davon werden rund 69 Prozent für die Erhaltung reserviert. Die Investitionen für den Neu- und Ausbau werden vorrangig für die Beseitigung von Engpässen verwendet. Der

Thüringer Anteil am Gesamtvolumen der Investitionen für Neu- und Ausbauprojekte in Bundesfernstraßen beträgt 2,7 Prozent.

Angesichts der Tatsache, dass in Thüringen der Autobahnbau so gut wie abgeschlossen ist, konzentrieren wir uns in Zukunft auf die Ortsumgehungen. Auch beim Verkehrsträger Schiene sind wichtige Projekte im BVWP-Entwurf berücksichtigt.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein zentrales Ziel der Thüringer Landesregierung ist jedoch die Stärkung auch des Schienenverkehrs. Der Bund ist in der Pflicht, im ganzen Land Strecken auszubauen und zu erhalten. So sehr wir uns über die guten Fernverkehrsverbindungen mit dem ICE-Knoten Thüringen in Erfurt freuen, so wichtig ist uns die Umsetzung unserer Forderungen, dass wir mit dem Streckennetz in Thüringen auch die Fernverkehrsbahnhöfe erreichen können. Deshalb muss das Konzept der Bahn, Städte mit 100.000 Einwohnern direkt an den Fernverkehr anzubinden, durch den Ausbau des Schienennetzes unterstützt werden.

Thüringen hatte vor diesem Hintergrund eine Reihe von Projekten angemeldet, die vom Bund unterschiedlich berücksichtigt wurden. Bei den Schienenbauvorhaben wurde nur der Ausbau der Strecke Fulda-Eisenach-Erfurt in den vordringlichen Bedarf eingeordnet. Sowohl die Elektrifizierung der Strecke Gotha-Leinefelde als auch der weitere Ausbau und die Elektrifizierung der Mitte-DeutschlandVerbindung von Erfurt über Weimar, Jena und Gera nach Gößnitz wurden nur als Vorhaben des potenziellen Bedarfs eingestuft. Für diese Projekte wird erst im Nachgang zum Bundesverkehrswegeplan eine Detailbewertung durchgeführt und über die Einordnung in die Bedarfskategorien entschieden werden. Ein Verzicht auf den Ausbau würde jedoch nicht zum neuen Fernverkehrskonzept der Bahn passen. Schließlich will diese langfristig Fernverkehrsverbindungen vom Ruhrgebiet nach Sachsen/ Chemnitz über Jena und Gera anbieten. Das Land fordert daher, dass diese Vorhaben zügig bewertet und in den vordringlichen Bedarf aufgenommen werden. Hierfür werde ich mich gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten Bodo Ramelow bei der Bundesregierung starkmachen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Ich wünsche mir hier natürlich auch die Unterstützung der Bundestagsabgeordneten Thüringens und würde mich freuen, wenn Sie sich ebenfalls intensiv dafür einsetzen würden. Ich denke, das ist an der Stelle der richtige Appell.

Der Freistaat hat gerade bei der MDV dem Bund ein gutes Angebot gemacht. Wir sind bereit, bei der Planung in Vorleistung zu gehen, 3 Millionen Euro aus Landesmitteln und auch die EFRE-Förderung für den Ausbau in Höhe von 30 Millionen Euro einzusetzen. Das Land wird sich ferner dafür engagie

(Abg. Liebetrau)

ren, dass der bislang nicht berücksichtigte Lückenschluss Coburg-Südthüringen, also die Werrabahn, in den potenziellen Bedarf aufgenommen wird. Die ebenfalls nicht berücksichtigte Ausbaustrecke Halle-Leipzig-Großheringen-Weimar-Erfurt wollen wir außerhalb des Bundesverkehrswegeplans realisieren. Hierzu haben wir bereits erste Gespräche mit dem Infrastrukturbetreiber, der Bahn AG, geführt.