Protokoll der Sitzung vom 22.04.2016

ren, dass der bislang nicht berücksichtigte Lückenschluss Coburg-Südthüringen, also die Werrabahn, in den potenziellen Bedarf aufgenommen wird. Die ebenfalls nicht berücksichtigte Ausbaustrecke Halle-Leipzig-Großheringen-Weimar-Erfurt wollen wir außerhalb des Bundesverkehrswegeplans realisieren. Hierzu haben wir bereits erste Gespräche mit dem Infrastrukturbetreiber, der Bahn AG, geführt.

Schwerpunkt des Baugeschehens beim Straßenbau, sehr geehrte Damen und Herren, werden künftig die lange erwarteten Ortsumgehungen sein. Durch sie werden Anwohnerinnen und Anwohner von Verkehr und Lärm entlastet und Ortschaften wieder attraktiver. Gleichzeitig erhöhen sie auch die Verkehrssicherheit. Mit 36 Projekten in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ hat Thüringen einen ordentlichen Anteil am Investitionsvolumen des Bundesverkehrswegeplans erhalten. Acht weitere Projekte/Bauvorhaben gelten als bereits begonnene bzw. fest disponierte Maßnahmen.

Insgesamt sind im Bereich Straße für Thüringen bis 2030 laufende und neue Straßenbaumaßnahmen mit über 1 Milliarde Euro eingeplant. Weitere 36 Vorhaben zählen zum weiteren Bedarf, die erwartungsgemäß erst nach 2030 gebaut werden können. Hinzu kommen drei Maßnahmen, die bereits mit Planungsrecht versehen sind. So kann hier zumindest das notwendige Baurecht bereits mit den ersten Planungsstufen auch angestrebt werden. Nur 16 der von Thüringen angemeldeten Straßenbauprojekte wurden vom Bund nicht in den Planentwurf aufgenommen, weil nach seinen Berechnungen der Nutzen geringer ist als die Kosten. Diese Vorhaben seien daher aus haushaltsrechtlicher Sicht nicht bauwürdig. Diese Berechnungen überprüfen wir noch. Ziel der Prüfung ist dabei, den Bedarf für weitere Ortsumgehungen im Freistaat zu belegen, wie insbesondere an der B19 in Wasungen oder an der B62 in Dorndorf/Merkers.

(Beifall DIE LINKE)

Auch für die bisher nicht berücksichtigten Ortsumgehungen B19 Stockhausen und B88 Uhlstädt werden Änderungen von unserer Seite angestrebt. Ich habe mich beispielsweise durch einen Besuch im Mai des letzten Jahres über die Situation in Wasungen informiert. Wer sich wie ich dort vor Ort selbst ein Bild von der Lage macht, für den ist völlig unverständlich, dass man die B19 Stück für Stück von Meiningen in Richtung Eisenach ausbaut, um dann in der Mitte ein letztes Nadelöhr bei Wasungen bestehen zu lassen. Ich habe das so auch bereits der Presse gesagt. Das halte ich für einen Schildbürgerstreich, den wir auf keinen Fall mittragen können.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Klar ist aber auch, sehr geehrte Damen und Herren, mehr Geld wird es kaum geben. Wenn es uns

daher gelingt, das eine oder andere Projekt, das bisher nicht im BVWP aufgenommen ist, wie zum Beispiel die Ortsumfahrung Wasungen, doch noch in den Plan aufzunehmen, dann hat das zur Folge, dass die Realisierung anderer Bauvorhaben erst einige Jahre später erfolgen kann. Das muss uns bewusst sein.

Sehr geehrte Damen und Herren, vor der Veröffentlichung des BVWP-Entwurfs hat es eine einheitliche Bewertung aller Anmeldungen durch den Bund gegeben. Maßnahmen mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis unter 1 sind nicht in den BVWP-Entwurf aufgenommen worden, weil sie für den Bund aus haushaltsrechtlicher Sicht, wie ich bereits erwähnt habe, nicht bauwürdig sind, also die Rechtsgrundlage für die Finanzierung fehlt. Das Bundesverkehrsministerium hat sich bei der Priorisierung, wie in der Grundkonzeption angekündigt, in erster Linie am Nutzen-Kosten-Verhältnis auch orientiert. Die meisten Straßenbauvorhaben im vordringlichen Bedarf in Thüringen haben ein Nutzen-Kosten-Verhältnis größer 2,5. Im weiteren Bedarf kommt kein einziges Vorhaben über diesen Wert hinaus. Die von der CDU-Fraktion in ihrem Antrag geforderte Neubewertung aller in den weiteren Bedarf eingeordneten Vorhaben sehe ich schon vor diesem Hintergrund als wirklich illusorisch an. Es ist grundsätzlich nachvollziehbar und akzeptabel, dass die Projekte des weiteren Bedarfs erst nach 2030 in Angriff genommen werden. Erfreulich ist, dass für die Vorhaben im weiteren Bedarf „Stern“ das Recht besteht, zumindest mit den Planungen zu beginnen, und wir damit natürlich auch einen zeitlichen Vorlauf erreichen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Bund hat im BVWP-Entwurf festgestellt, dass zur Umsetzung des Investitionsvolumens die Planungskapazitäten erhöht werden müssen. Diese Aussage richtet sich an die Länder, die die Planungskosten für die Projekte an Bundesfernstraßen entsprechend grundsätzlich normierter Aufgabenverteilung aus ihrem jeweiligen Landeshaushalt bestreiten. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Umsetzung des jetzt vorliegenden BVWP für und in Thüringen auch eine große Herausforderung in finanzieller Hinsicht für den Freistaat bedeutet. Um in den kommenden 15 Jahren fast 1 Milliarde Euro an Bauvolumen für Neu-, Um- und Ausbau der Bundesfernstraßen umzusetzen, bedeutet das also jetzt, mehr als 65 Millionen Euro jährlich umzusetzen. Derzeit, zum Vergleich, ist unsere Straßenbauverwaltung lediglich in der Lage, jährlich 20 bis 25 Millionen Euro zu realisieren. Die Landesregierung prüft deshalb zurzeit den Bedarf an Personal und Planungsmitteln in der Straßenbauverwaltung und muss entsprechend reagieren. Hinzu kommt, dass die auch im Auftrag Thüringens tätige DEGES – die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH – inzwischen selbst an ihren Kapazi

(Ministerin Keller)

tätsgrenzen angelangt ist und voraussichtlich keine neuen Projekte übernehmen kann. Das ist die Situation.

Sehr geehrte Damen und Herren, die von der CDUFraktion angeregte Umsetzung von Vorhaben als ÖPP-Projekt wird vom Bundesverkehrsministerium bereits konkret verfolgt. In der Vergangenheit konnten zwei wichtige Autobahnabschnitte an der A4 und A9 als ÖPP-Projekt umgesetzt werden – Sie wissen das. Im BVWP-Entwurf ist deren Refinanzierung bei den laufenden Vorhaben mit eingeordnet, deshalb haben wir für Thüringen die Zahl 1,8 Milliarden und rund 1 Milliarde, was die neuen Projekte betrifft. Im BVWP-Entwurf sind diese Dinge also eingeplant. Nun ist geplant, die Ortsumgehung B247 Kallmerode-Mühlhausen-HöngedaGroßengottern mit einem Kostenvolumen von 157 Millionen Euro als ÖPP-Projekt zu planen und zu bauen. Hiermit wurde die DEGES bereits beauftragt. Über den Stand kann die Landesregierung – wenn es vom Landtag gewünscht wird – auch zu gegebenem Zeitpunkt einen Zwischenbericht liefern. Es ist das Ziel der Landesregierung, für die nicht berücksichtigten Anmeldungen noch eine Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan zu erreichen sowie weitere Projekte in den vordringlichen Bedarf zu heben, so wie ich es eingangs auch geschildert habe.

Lassen Sie mich abschließend zusammenfassen: Der vorliegende Entwurf kann in seiner derzeitigen Fassung noch nicht abschließend überzeugen. Ich rufe daher noch einmal alle Thüringerinnen und Thüringer, die Kommunen und die Verbände auf, die Öffentlichkeitsbeteiligung des Bundes zu nutzen. Noch bis zum 2. Mai liegt der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans zur Stellungnahme aus. Die Planungen finden Sie im Internet wie bereits dargestellt auch auf der Seite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Prüfen Sie, ob Sie die Vorschläge des Bundes nachvollziehen können oder welche Argumente für eine andere Lösung sprechen. Bringen Sie sich ein in die Debatte um den richtigen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Dabei kommt es nicht auf die Zahl der Stellungnahmen oder Unterschriften an, sondern auf die Stichhaltigkeit der Argumente. Der Termin 2. Mai gilt auch für die Länder als Abgabetermin für die Stellungnahme gegenüber dem Bundesverkehrsministerium. Das Kabinett hat mich nun gebeten, in dem Beteiligungsverfahren beim Bund für den Freistaat Thüringen unsere offizielle Stellungnahme abzugeben. Gegenüber dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten wurde bereits von meiner Seite zugesagt, dass die Stellungnahme auch gegenüber dem Ausschuss kommuniziert wird. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden anschließend in einem Bericht zusammengefasst und in den zweiten Referentenentwurf des BVWP einfließen. Der BVWP 2030 bildet

die Grundlage für die Bedarfspläne, die Anlage zum Bundesschienenwegeausbaugesetz und Bundesfernstraßenausbaugesetz sein werden. Die Beschlüsse des Bundeskabinetts zum Entwurf des BVWP und zum Entwurf der Ausbaugesetze sollen zeitgleich noch im Sommer 2016 erfolgen.

Sehr geehrte Damen und Herren, es bedarf keines Antrags, es ist selbstverständlich, die Landesregierung wird alles in ihrer Macht Stehende tun – und ich hoffe, das gemeinsam mit den dann für den Bundestagsbeschluss in Verantwortung stehenden Bundestagsabgeordneten –, um die Projekte, die bisher noch nicht im BVWP aufgenommen oder für die noch nicht der gewünschte Status gilt, in den vordringlichen Bedarf zu heben. Nach ersten Gesprächen mit dem Bundesverkehrsministerium sind wir guter Dinge, dass wir hier doch noch einiges bewegen können. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Meine Damen und Herren, ich sage es nicht gern, aber ich muss es tun. Sie wissen, Redezeiten nach Berichten der Landesregierung werden in langer, das heißt, in doppelter Redezeit ausgeführt. Ich hoffe, Sie verstehen meinen Hinweis. Und ich habe die Pflicht, die Fraktionen zu fragen: Wer wünscht die Aussprache? Ich gehe davon aus, aus allen Fraktionen. Alle Fraktionen wünschen die Aussprache. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Warnecke, Fraktion der SPD.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten jetzt zwei Anträge zum brandaktuellen Thema „Bundesverkehrswegeplan“, im weiteren BVWP genannt, einen Antrag von Rot-Rot-Grün und einen Antrag von der CDU. Wir müssen sie heute abschließend beraten, das möchte ich gleich vorwegnehmen.

Allgemein lässt sich sagen, dass es außer dem Bundeshaushalt an sich wohl kaum ein in regelmäßigen Abständen überarbeitetes Dokument im politischen Raum von so herausragender Bedeutung gibt wie den BVWP. Er ist das zentrale Element der Infrastrukturplanung in Deutschland. Das wird deutlich, wenn man sich die Dimensionen, um die es hier geht, vor Augen führt. Der Bund will bis 2030 insgesamt 264,5 Milliarden Euro in Straßen, Schienen und Wasserstraßen investieren. Investiert werden soll das in mehr als 1.000 Projekte, 49 Prozent davon in Straßen und 41 Prozent in Schienen und 10 Prozent in Wasserstraßen. An erster Stelle steht dabei der Erhalt und die Modernisierung

(Ministerin Keller)

bestehender Strecken. Dafür sollen 69 Prozent der Investitionen aufgewendet werden. Lediglich 31 Prozent werden in den Neubau investiert.

Angesichts dieser Zahlen – die Zahlen für Thüringen nannte die Infrastrukturministerin Frau Keller bereits –, finde ich, ist mehr als bemerkenswert, wenn nun in puncto Bürgerbeteiligung neue Wege beschritten werden. Denn erstmals wird die Öffentlichkeit bei der Aufstellung eines BVWP eingebunden und dieser öffentlich ausgelegt. Vom 21. März bis 2. Mai 2016 können Interessierte zum BVWP 2030 Position beziehen, Hinweise und Stellungnahmen abgeben. Das ist auch der Grund, warum wir heute und hier im Landtag die Anträge beraten und verabschieden müssen. Ich finde die Bürgerbeteiligung positiv, möchte aber darauf hinweisen, dass Bürgerbeteiligung auch Beteiligung heißt, und das heißt auch, wenn man wirklich etwas erreichen will, dass man aktiv werden muss, im Zweifel sogar aktiver als andere.

Deshalb will ich meine Rede hier und heute auch nutzen, um Werbung zu machen und alle dazu aufzurufen, sich für ihre Projekte einzusetzen und sich mit einer entsprechenden Stellungnahme zu beteiligen. Egal ob nun Gebietskörperschaften – ich weiß zum Beispiel, dass der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt vorgestern eine Stellungnahme eingereicht hat, bereits mit der Eingangsnummer versehen: DG 0004243 – oder auch Institutionen, Unternehmen, Bürgerinitiativen, Bündnisse oder Bürgerinnen und Bürger, jetzt können sie zeigen, wie wichtig ihnen die eine oder andere Ortsumfahrung, eine Autobahnanbindung oder natürlich Bahnverbindungen sind.

In diesem Sinne haben natürlich auch wir uns Gedanken gemacht. Die Quintessenz finden Sie in unserem Antrag. Wir wollen, dass sich die Landesregierung und der Landtag für verschiedene Thüringer Projekte starkmachen. Neben den fehlenden Ortsumgehungen, die die Landesregierung angemeldet hat, wie beispielsweise Wasungen, und nun nicht bestätigt sieht, geht es in unserem Antrag primär um öffentlichen Personennahverkehr, um Gleisausbau, um Elektrifizierung, um Lückenschluss, um Ausbau, Verbesserung und Modernisierung für Zugverbindungen – hier der notwendige Lückenschluss der Werrabahn und der weitere Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung. Hier wird die Landesregierung zum Handeln aufgefordert.

In Thüringen ist das Verhältnis von Investitionen in Straßen und Schienen unausgewogener als im Bund. Mehr als 30 guten Straßenbauprojekten steht ein einziges neues Projekt für den Schienenverkehr entgegen. Hier muss dringend nachgebessert werden. Eines dieser Thüringer Bahnprojekte möchte ich herausgreifen und heute dafür Werbung machen.

Die Koalition sieht insbesondere die Notwendigkeit, die Mitte-Deutschland-Verbindung vollständig zu elektrifizieren und zweigleisig auszubauen. Denn in meinen Augen dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass die drei großen Thüringer Hochschulstandorte und Ballungsräume Weimar, Jena und Gera dringend auf die Anbindung an den schnellen Zugverkehr und eine Anbindung an den Fernverkehr angewiesen sind. Hier kann das neue Fernverkehrskonzept der Bahn umgesetzt und mit Leben erfüllt werden. Die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung muss auch deshalb spätestens bis 2023 erfolgen, wenn der ICE-Knoten Jena fertiggestellt und in Betrieb gehen soll.

Auch für den weiteren Ausbau von Güterverkehrskapazitäten hat eine Elektrifizierung Vorteile. Darüber hinaus gilt es zu berücksichtigen, dass Thüringen angekündigt hat, die Elektrifizierung und den Ausbau der Bahnstrecke mit 30 Millionen Euro zu unterstützen. Auch sollen weitere Gelder als Vorfinanzierung für die Planung bereitgestellt werden. Wir müssen alles versuchen, den Ausbau der MitteDeutschland-Verbindung zu priorisieren. Deshalb sollten wir den Schulterschluss suchen. Damit wir den Bund für die nun anstehende Detailbewertung des BVWP von der Dringlichkeit der Projekte überzeugen können, sollten wir gemeinsam vorgehen und eine mit allen Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und den betroffenen Kommunen abgestimmte Stellungnahme erarbeiten und diese dem Bund vorlegen.

Ich bin überzeugt, nur so haben wir eine gute Chance. Ich bin auch überzeugt, wir sollten hier nicht den Fehler machen, alle möglichen Projekte einzeln zu thematisieren. Ich für meinen Teil will so deutlich machen, für wie wichtig ich den Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung halte, ohne andere Projekte herabstufen zu wollen.

Jetzt noch schnell zum CDU-Antrag. Wir werden den Antrag ablehnen, und zwar aus mehreren Gründen, unter anderem: Mit dem Antrag soll versucht werden, von uns freie und frei werdende Mittel nicht etwa aus dem Einzelplan des Verkehrsministeriums, sondern gar aus dem gesamten Landeshaushalt einzusetzen, um sie für die Planung für die im BVWP verankerten Projekte einzusetzen. Das klingt zunächst fachlich toll. Nun frage ich Sie: Wie passt das mit Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit zusammen? Wie passt das zusammen mit unseren Konsolidierungsbemühungen? Das ist nun mal ein Beschluss, den man nicht mal so nebenbei trifft, den trifft man höchstens im Zusammenhang und im Abschluss von Haushaltsberatungen.

Im Weiteren soll mit dem Antrag versucht werden, in den Personalbereich des Ministeriums einzugreifen. Damit verlassen wir auch unseren vereinbarten Stellenabbaupfad. Auch hier gilt: Das ist ein Beschluss, den trifft man nicht eben so im Vorbeige

hen und nebenbei, den trifft man höchstens im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen und den CDU-Antrag abzulehnen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Bevor wir in der Aussprache fortsetzen, noch eine Ergänzung von mir: Ich gehe davon aus, dass wir die Beratung nicht nur zu Nummer 1, sondern auch zu den Nummern 2 bis 4 des Antrags von Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und dem Antrag der CDU führen. Auf diese Feststellung legt das Protokoll wert. Ich sehe zustimmendes Nicken. Dann fahren wir jetzt in der Aussprache fort. Ich erteile Abgeordneten Malsch, CDU-Fraktion, das Wort.

Werter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream! Die Bundesregierung hat den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans als zentrales Element der Infrastrukturplanung vorgelegt. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 stellt wichtige verkehrspolitische Weichen für den Planungshorizont bis 2030. Mit dem Plan konnten die Voraussetzungen für den dringend notwendigen Ausbau und Erhalt der Thüringer Infrastruktur einen großen Schritt vorangebracht werden.

Einige wesentliche Vorhaben, die zur Verbesserung der Infrastruktur im ländlichen Raum und zur Steigerung der Lebensqualität der Bürger vor Ort essenziell beitragen, wurden allerdings nicht berücksichtigt. Insofern bleibt der Entwurf hinter den Erwartungen zurück. Dies betrifft beispielhaft den Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung, die Werrabahn und zahlreiche Ortsumfahrungsprojekte, wie zuvorderst die Ortsumfahrung Wasungen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier zwei Anträge vorliegen. Jetzt bin ich ein bisschen irritiert, weil die Ministerin gerade gesagt hat, es bedarf keiner Anträge, damit die Landesregierung aktiv wird.

(Zwischenruf Keller, Ministerin für Infrastruk- tur und Landwirtschaft: Nein, „nicht alles Er- denkliche tut“, so habe ich es gesagt!)

Sie haben das gerade so deutlich gesagt, okay.

Werte Kolleginnen und Kollegen, einer der Anträge, nämlich der der Regierungsfraktionen, zielt darauf ab, das in der Pressekonferenz der Ministerin Keller bereits bekannt gegebene Statement direkt nach

der Veröffentlichung des Bundesverkehrswegeplans zu wiederholen. Ich gebe zu bedenken, dass diese Pressekonferenz bereits vor nunmehr fünf Wochen war. Es klingt mir noch gut im Ohr, welche Feststellungen und Forderungen Sie, Frau Ministerin, damals bereits aufgemacht haben. Sie hatten damals angekündigt, zu den oben genannten Schwerpunktthemen sofort in Kontakt mit der Bundesregierung zu treten, sogar unter Zuhilfenahme des Landes, der Land- und der Bundestagsabgeordneten der in Berlin Verantwortung tragenden Fraktionen. Ich habe in den vergangenen Tagen bei meinen Kolleginnen und Kollegen nachgefragt: Keiner konnte mir nach über fünfwöchiger Ankündigung Ihrerseits eine Kontaktaufnahme bestätigen. Jetzt frage ich mich, ob das Sprichwort „Hunde, die bellen, beißen nicht“ auch hier greift. Oder ist es das Eingeständnis der rot-rot-grünen Koalitionäre einer isolierten und machtlosen Rolle in diesem Thema? Punkt 4 Ihres Antrags der Koalitionsfraktionen lassen dies vermuten. Der vorliegende Antrag ist daher höchstens als allgemeine Feststellung zu werten und hat sich bereits durch Ihre Erklärung, Frau Ministerin, vom 19. April überholt. Hier kündigen Sie wieder eine Nachjustierung des Plans an und beschreiben die Bitte des Kabinetts an Sie, eine Stellungnahme abzugeben. Das Wie lässt Ihre Erklärung allerdings vermissen. Ich denke, durch Erklärungen werden wir im Sinne der Thüringer Vorhaben auch nicht weiterkommen. Daher ist unser Antrag unter Berücksichtigung des bereits Gesagten mit Handlungsgrundsätzen unterlegt und gibt Lösungsansätze unter Berücksichtigung der aktuellen Lage.

Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzung hängen letztlich von der Priorisierung innerhalb des Bundesverkehrswegeplans, ebenso vom Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. Voraussetzung für die zügige Umsetzung, insbesondere von Straßenbaumaßnahmen, sind planungsbzw. ausschreibungsreife Projekte. Der Planungsvorlauf Thüringens zur Umsetzung von wichtigen Infrastrukturmaßnahmen wird voraussichtlich in absehbarer Zeit aufgebraucht sein. Das kann zur Folge haben, dass Infrastrukturprojekte scheitern oder sich die Realisierung noch weiter verzögert. Ziel muss deshalb sein, den Planungsvorlauf zur zügigen Umsetzung der bedeutsamen Verkehrsprojekte zu erhalten und weiter auszubauen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, zudem erwarten wir von der Landesregierung – Punkt 1 –, auf eine Neubewertung der Dringlichkeitseinstufung der im weiteren Bedarf aufgeführten Projekte mit dem Ziel, die wesentlichen und dringend benötigten Projekte im vordringlichen Bedarf vorzusehen, hinzuwirken und dabei auch auf Berücksichtigung jener im Jahre 2013 von Thüringen angemeldeten Verkehrsprojekte zu drängen, die derzeit unberücksichtigt geblieben sind. Zudem erwarten wir, dem zuständigen

(Abg. Warnecke)

Fachausschuss des Landtags die dabei vorgenommene Priorisierung zu begründen und ihn über die Umsetzungsperspektive dieser Projekte zu informieren.

Jetzt kommt ein Antragspunkt, Herr Warnecke, das haben Sie wahrscheinlich überhört, weil die Ministerin selbst darauf eingegangen ist, nämlich die personellen Voraussetzungen in den Straßenbauverwaltungen zu schaffen, um bereits vorgesehene Projekte mit einem durchschnittlichen Investitionsvolumen von 65 Millionen Euro im Jahr auch umsetzen zu können, notfalls auch mit externem Partner und Stellenabbaupfad. Man muss immer auch auf die Gegebenheiten eingehen, die vor uns liegen. Und 65 Millionen Euro umzusetzen, kann ich jetzt nicht damit begründen, wir haben einen Stellenabbaupfad, jetzt können wir sie nicht umsetzen. Der Thematik muss man sich dann auch schon stellen.

Weiterhin fordern wir, freie und frei werdende Mittel im Landeshaushalt für Planungsaufgaben bereitzustellen, um Baurecht zu schaffen und schnellstmöglich Ausschreibungsreife zu erzielen. Wir hatten gestern das Thema „Gemeindeinfrastrukturfördergesetz“ und wenn da Mittel übrig bleiben, dann muss man aufpassen, dass die nicht ins Finanzministerium gehen, sondern dass die für Planung eingesetzt werden. Das sind zum Beispiel frei werdende Mittel in unserem Sinn.

Weiterhin fordern wir, die alternative Umsetzung von Verkehrsprojekten als öffentlich-private Partnerschaften zu prüfen. Auch hier – da muss ich die Ministerin mal loben – hat sie gesagt, wir werden auch außerhalb des Bundesverkehrswegeplans schauen, wie wir Projekte umsetzen können. Das geht in der Regel mit öffentlich-privaten Partnerschaften – hat sich ja an den beiden Autobahnabschnitten gezeigt – sehr gut.

Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Projekte, welche bisher keine Berechtigung im Bundesverkehrswegeplan gefunden haben, kann man nur klar sagen, dass Ihnen bekannt war, dass eine KostenNutzen-Verhältnisrechnung für alle Projekte gemacht wird. Da Ihrerseits bekannt war, dass gerade die Ortsumfahrung Wasungen, aber auch die Ortsumfahrung Dorndorf/Merkers über dem Vergleichsfaktor 1 liegt – oder unter dem Vergleichsfaktor in dem Falle –, müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass die jetzt nach dem Ergebnis des Bundesverkehrswegeplans geübte Kritik in einer klaren Positionierung Ihrer Regierung vor der Veröffentlichung des Entwurfs und somit einer klaren Unterstützung mit Landesmitteln hätte vorweg erfolgen müssen. Die Zahlen waren Ihnen bekannt und auch, die einzubringenden Summen über den Kosten-Nutzen-Faktor 1 zu bringen.

Jetzt fangen Sie an und sagen, Sie rechnen jetzt einmal. Was kommt denn bei der Berechnung her