Protokoll der Sitzung vom 29.01.2015

In Ihrem Antrag sorgen Sie sich vor allem um die Entbürokratisierung, die Verwaltungsvereinfachung und die Prüfpflichten der Unternehmer. Kein Satz findet sich in diesem Antrag zu den Vorteilen des Mindestlohns. Mit dem Mindestlohngesetz werden 2,5 Millionen Beschäftigte, die im Jahr 2012 weniger als 6 Euro und 5,25 Millionen Beschäftigte, die unter 8,50 Euro pro Stunde verdienten, nun von ihrem Lohn leben können. Der politische und gesellschaftliche Skandal hat ein Ende. Denn Menschen, die tagtäglich schuften und dann nicht genügend verdienen, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu decken, waren und sind ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft.

(Beifall AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ganz zu schweigen von den Belastungen der sogenannten Aufstocker, die die Sozialkassen des Staates belasten. Fakt ist, dass schon vor dem Mindestlohngesetz in vielen Branchen Aufzeichnungspflichten existierten, ohne dass es da zu Problemen kam. Es liegt kein Argument vor, warum die Arbeitgeber den Auflagen plötzlich nicht mehr nachkommen können. Der Mindestlohn ist ein wesentlicher Pfeiler im Kampf gegen Armut trotz Erwerbstätigkeit. Manche bezeichnen diese Einführung des Mindestlohns sogar als die größte Sozialreform nach der Nachkriegszeit. Selbst die ehemalige Ministerpräsidentin Frau Lieberknecht hat am 04.07.2014 im „Freien Wort“ verkündet – ich zitiere –: Etwa 270.000 Thüringer profitieren nach Angaben des Wirtschaftsministeriums vom Mindestlohngesetz. Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht sprach davon, dass mit dem Mindestlohngesetz eine Gerechtigkeitslücke geschlossen werde. Das Gesetz folge dem einfachen Grundsatz, wonach Menschen von einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung auch leben können müssen. – Damals traten auch die CDU-Bundestagsabgeordneten aus Thüringen, insbesondere Albert Weiler, nur mit Verbesserungswünschen zum Mindestlohngesetz Richtung Ausnahmen an die Öffentlichkeit. Besonders heraus stachen hier die Ausnahmeregelungen für Zeitungszusteller. Ansonsten machte Albert Weiler immer den Eindruck, sich intensiv mit dem Mindestlohngesetz zu beschäftigen und auf Bundesebene im engen Kontakt mit der Arbeitsministerin Nahles zusammenzuarbeiten. Wenn nun Ausnahmen, zum Beispiel die Dokumentation, gefordert werden, so unterläuft man damit den allgemeinen Mindestlohn systematisch. Man schafft damit wieder neuen Niedrigstlohnsektor und schafft neue Schlupflöcher für fragwürdige Beschäftigungsverhältnisse.

Liebe CDU, Differenzierungen sind notwendig und ein genaues Hinschauen auf die wirklichen Problemlagen in Thüringen und Deutschland. Ihre Bundestagsfraktion hat in großer Einigkeit dieses Gesetz innerhalb der Großen Koalition beschlossen und will jetzt nach drei Wochen, in denen es in Kraft ist, sogenannte Nachbesserungen anregen. Das ist ein Armutszeugnis für eine Koalition. Sie können sich sicher sein, dass wir die Einführung und Umsetzung des Mindestlohns sehr intensiv und fachlich angemessen begleiten werden. Das wurde auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Ich zitiere: „Die Koalition strebt an, die flächendeckende Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes und die Durchsetzung von Bedingungen Guter Arbeit durch Erhöhung der Prüfdichte und weitere geeignete Maßnahmen bei Land und Bund, [zum Beispiel] durch die Einrichtung einer Mindestlohnhotline, zu unterstützen.“ Außerdem ist uns Grünen klar, dass es in manchen Branchen Gesprächsbedarf zu der

Finanzierung geben wird. Dennoch wollen wir hier eine Überprüfung der Regelungen zu gegebener Zeit. Hierbei müssen alle Sichtweisen betrachtet werden. Damit meine ich sowohl die Arbeitgeberals auch die Arbeitnehmerseite, aber auch Unternehmen, Vereine und Jobcenter. Deshalb schließe ich mich jetzt meiner Vorrednerin an, unsere Fraktion beantragt auch, diesen Antrag an den Wirtschaftsausschuss und den Sozialausschuss zu überweisen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Pfefferlein. Jetzt hat Abgeordneter Stefan Möller das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, liebe Gäste, das Thema „Mindestlohn“ war bereits im Kern der Sache ein sehr kontrovers diskutiertes Thema. Schaut man sich die konkrete Umsetzung durch das Mindestlohngesetz und die Ausführungsbestimmungen an, dann wird einem bereits auf dem Papier klar – und da muss man gar nicht noch ein halbes Jahr warten –, dass hier dringender Korrekturbedarf erforderlich ist. Man hört auch zurzeit in allen Zeitungen und von Stellungnahmen von Unternehmern, dass es da großen Korrekturbedarf gibt. Ein Teil davon ist die Dokumentation der Arbeitszeiten, diese Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeiten, die völlig überzogen ist und vor allem kleine und mittlere Unternehmen besonders stark belastet. Allein hier in Thüringen sind nach einer Zeitungsmeldung über 30.000 Jobs davon betroffen und, wie gesagt, hauptsächlich trifft das natürlich die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die über keine große Verwaltung verfügen und mit diesem ganzen Papierkrieg, der da verursacht wird, überfordert sind. Es stellt sich die Frage: Warum greift man nicht auf die klassischen Überwachungsorgane wie den Zoll zurück, der für solche Aufgaben auch gut personell ausgerüstet ist?

Darüber hinaus führt das Gesetz allerdings auch zur Rechtsunsicherheit aufseiten der Unternehmer. Das wirkt sich natürlich auch auf Angestellte und Auszubildende aus. Die Frage etwa, ob ein Praktikant einen Anspruch auf Mindestlohn hat, die kann ein Arbeitgeber nur nach Durchlaufen eines komplizierten mehrstufigen Entscheidungsprozesses beantworten und ihm obliegt im Hinblick auf die Ausnahmen die Darlegungs- und Beweislast; er trägt also komplett das volle Risiko der richtigen Beantwortung dieser Frage mit allen entsprechenden rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen. Sicher ist es richtig, den Missbrauch von Praktikanten als billige Arbeitskräfte zu bekämpfen; der im Min

destlohngesetz gewählte Weg ist allerdings der falsche. Unternehmer, die soziales Engagement zeigen und jungen Menschen beim Berufseinstieg helfen möchten, durch die Rechtsunsicherheit der komplizierten Regeln am Ende noch zu bestrafen, ist eindeutig der falsche Weg.

(Beifall AfD)

Das Gesetz ist sicherlich gut gemeint gewesen, gerade auch von Ihnen, aber es ist am Ende schlecht gemacht worden, leider auch von Ihnen.

(Beifall AfD)

Wir unterstützen daher den Antrag der CDU, die erforderliche Nachbesserung möglichst schnell durchzuführen, damit unsere Wirtschaft keinen Schaden nimmt.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Möller. Jetzt hat Abgeordneter Warnecke das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, ich bin der CDU dankbar über die Möglichkeit, uns heute über den Mindestlohn auszutauschen. Wir Sozialdemokraten haben hart um ihn gerungen, debattiert und letztlich mit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrags auf Bundesebene am 27. November 2013 ein klares Ja für Gute Arbeit gemeinsam mit dem Koalitionspartner festgehalten. Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, kurz Mindestlohngesetz, ist seit dem 1. Januar 2015 auch in Deutschland in Kraft. Da sind unsere europäischen Nachbarn schon einige Jahre voraus, Frankreich seit 15 Jahren und Großbritannien sogar seit 65 Jahren.

Fakt ist, seit der Einführung gilt ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Er ist branchenübergreifend und besonders wichtig für Thüringen, er gilt gleichermaßen in West wie in Ost. Nach Schätzungen der Bundesregierung profitieren von seiner Einführung 3,7 Millionen Arbeitnehmer. Nach den aktuellen Kennzahlen des DGB profitieren zum Beispiel im Ilm-Kreis mehr als 16 Prozent der Beschäftigten vom Mindestlohn.

Ein beachtlicher Teil, für den der Mindestlohn ein Stück Gerechtigkeit bringen wird, sind Frauen. So waren auch in Thüringen mehr Frauen im Niedriglohnbereich beschäftigt als Männer und sie profitieren jetzt insbesondere von seiner Einführung.

Vom heutigen Tage an gesehen sind es 29 Tage, seitdem das Gesetz eingeführt worden ist und anläuft. Eine Nachbesserung oder eine Einschätzung über die Auswirkungen dieses Gesetzes sind zu

(Abg. Pfefferlein)

diesem Zeitpunkt jedoch nicht realistisch. Ich kann auch die Beweggründe zu der Aussage der Bundeskanzlerin vom 19. Januar nicht nachvollziehen, Zitat Frau Merkel: „Wir gucken uns das jetzt drei Monate an und dann überlegen wir mal, wo müssen wir gegebenenfalls Bürokratie wegnehmen.“ Das sagte sie mit Blick auf den seit 1. Januar geltenden Mindestlohn. Ich möchte hier kurz anmerken, dass diese drei Monate noch nicht abgelaufen sind. Allerdings muss unabhängig von der Zeitfrage vorab eins ganz klar sein: Es wird mit uns keine Mogelpackung, es wird mit uns keine Hintertürchen geben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie Ihnen bekannt ist, werden Ihre Forderungen von der SPD auf der Bundesebene nicht mitgetragen und sie können auch nicht von der Thüringer SPD-Fraktion mitgetragen werden. Ich möchte kurz das Motiv dafür erläutern. Die Bundesregierung hat die Einhaltung des Gesetzes reglementiert und abgesichert. Zum einen wurde im Arbeitnehmer-Entsendegesetz und im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz die Kontrolle der Schwarzarbeit durch die Bundeszollverwaltung geregelt. Dafür sind bei der Finanzkontrolle 1.600 neue, zusätzliche Stellen geschaffen worden. Zum anderen sollen auch Betriebe mit Betriebsräten nach Kräften auf die Einhaltung des Mindestlohns achten. Die Dokumentationspflicht, die Sie im Antrag ansprechen, ist nicht neu. Arbeitgeber mussten ihre Arbeitszeiten bereits vor der Einführung des Mindestlohngesetzes bei geringfügiger Beschäftigung und im Rahmen des Schwarzarbeitsgesetzes dokumentieren. Es gilt auch und insbesondere, eine Umgehung dieses Gesetzes zu verhindern. Daher betrachte ich Ihre Forderung in Punkt 4 des Antrags, die Dokumentationspflicht zu streichen, als sehr bedenklich und als falsches Zeichen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.

Zusammenfassend möchte ich festhalten: Das Gesetz ist seit drei Wochen in Kraft, da sehen wir überhaupt keine Notwendigkeit, es zu ändern. Die exakten Bestimmungen im Gesetz sind eine klare Botschaft an alle: Wir dulden keine Mogelei. Wir können es uns nicht leisten, ein Mindestlohnversprechen gesetzlich zu garantieren und es dann mangels Kontrolle ins Leere laufen zu lassen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich begrüße die Initiative zum „Thüringer Runden Tisch Mindestlohn“, um auch hier Probleme, Hinweise und Anregungen aufzunehmen. Eine weitere Diskussion im Ausschuss über Ihren Antrag zum Mindestlohngesetz möchte ich unterstützen. Wir können darin die fachliche Diskussion aus der letzten Sitzung fortführen und vertiefen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Dr. Mario Voigt das Wort.

Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, erst einmal recht herzlichen Dank für die angekündigte Überweisung und Weiterdiskussion in den zuständigen Ausschüssen. Ich glaube, es ist eine gute Gelegenheit, noch einmal ein bisschen eine Vertiefung im Thema vorzunehmen. Das, was wir in unserem Antrag beschreiben, ist nicht eine Auseinandersetzung mit dem Mindestlohngesetz. Wir sagen, wir müssen die Ausführungsbestimmungen, die eine Dokumentation zur Bürokratiewut auf den Thüringer Mittelstand haben zulaufen lassen, verändern. Dafür soll sich die Landesregierung einsetzen und ich glaube, da können wir auch zu einem gemeinschaftlichen Konsens kommen, wenn wir in der Tiefe wirklich über die Sachthemen reden, sehr geehrte Damen und Herren.

Wenn Sie sich anschauen, heute Morgen im MDR: Thüringer Unternehmen klagen über zu viel Bürokratie wegen des gesetzlichen Mindestlohns – das wird Ihnen in Ihren Wahlkreisen nicht anders gehen. Der Bäckermeister kommt zu Ihnen, der Handwerksmeister kommt zu Ihnen und sagt: Das funktioniert so nicht, ihr überbürdet uns mit Bürokratie, wir kommen nicht mehr klar. Genau um diese Dokumentationspflichten zum Mindestlohngesetz geht es. Wir müssen sie verändern, sonst schaden sie dem Thüringer Mittelstand.

(Beifall CDU)

Und, sehr geehrte Frau Leukefeld, die Thüringer Union hat keinen Nachholbedarf in der Frage Mindestlohn. Die Union im Bund und Christine Lieberknecht als Ministerpräsidentin haben jeden einzelnen Mindestlohn, der jemals in Deutschland beschlossen wurde, mit initiiert und mit beschlossen.

(Beifall CDU)

Es gibt keinen Mindestlohn, den die Union nicht mit auf den Weg gebracht hat, jeden einzelnen branchenspezifischen Mindestlohn und auch den allgemein verbindlichen Mindestlohn. Insofern können wir bei Gelegenheit, gern auch im Ausschuss, mal über die Frage volkswirtschaftlicher Bedeutung von Mindestlöhnen sprechen. Es ist schon ein Unterschied, ob Sie in Bulgarien 27 Cent Mindestlohn haben, in Luxemburg 10,96 Euro, und dann eben feststellen, in all den Ländern, wo der Mindestlohn höher ist als der Durchschnittslohn, der in der jeweiligen Branche gezahlt wird, ist es quasi ein Einstellungshemmnis, ein Riegel.

(Abg. Warnecke)

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Das stimmt doch gar nicht in Lu- xemburg!)

Das sehen Sie am besten in Frankreich. Wenn Sie sich das anschauen: Jugendarbeitslosigkeit hoch, Frauenarbeitslosigkeit hoch, schlecht Qualifizierte sind vom Arbeitsmarkt abgeschnitten, weil dort staatlich orientierte Lohnpolitik dazu geführt hat, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber nicht mehr ordentlich arbeiten und leisten können.

(Unruhe DIE LINKE)

(Beifall CDU, AfD)

Deswegen wollen wir mit Ihnen gemeinschaftlich darüber reden, ob wir eine spezifisch Thüringer Perspektive, eine Perspektive der neuen Bundesländer über den Bundesrat einbringen können, um die Dokumentationspflichten zum Mindestlohn zu verändern, weil Frau Nahles hier klar handwerkliche Fehler gemacht hat. Nur damit wir klar sind: Wir stehen zu dem Mindestlohngesetz.

(Beifall CDU)

Aber uns geht es um die Verordnung, um die Verordnung, die allein das Arbeitsministerium auf Bundesebene beschlossen hat. Diese Verordnung hat grobe handwerkliche Schnitzer und hat sich zu einem Bürokratiemonster entwickelt.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: In welcher Richtung ist denn Nahles?)

Sie können sich ruhig wieder hinsetzen und mir zuhören, Frau Scheringer-Wright. Es ist alles gut.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Ich höre Ihnen zu!)

Frau Leukefeld sagt: Ja, Bürokratie da, wo es nötig ist. Dann lassen Sie uns mal drei Punkte ansehen, ob Sie diese Bürokratie auch als nötig empfinden. Die Dokumentationspflicht sieht vor, mindestens zwei Jahre am Ort der jeweiligen Beschäftigung des Arbeitnehmers die Unterlagen aufzubewahren. Sie sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer, der 2.958 Euro oder weniger verdient, dokumentiert werden muss. Sie sieht vor, dass Unternehmen nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihren Zulieferer und für den Zulieferer vom Zulieferer und vom Zulieferer vom Zulieferer dokumentieren müssen, dass die alle Mindestlohn zahlen. Das ist Dokumentationspflicht laut Frau Nahles.

(Beifall CDU, AfD)

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Da sind wir aber die falsche Adresse!)

Jetzt schauen wir uns mal an, was den durchschnittlichen Thüringer Mittelständler so ausmacht. Er sitzt abends vielleicht am Küchentisch und versucht noch, seine Buchhaltung hinzubekommen.

Der darf sich jetzt mit solchen Pamphleten des Bundesministeriums für Arbeit auseinandersetzen. Das ist ganz klar eine Verordnung, die lebensfremd ist. Ich will es Ihnen auch an ein paar praktischen Beispielen benennen. Es kommt ein Bäckermeister zu mir, der hat in meinem Wahlkreis zehn Filialen. Der sagt: Ich habe für alle meine Arbeitnehmer, die auch manchmal zwischen den Filialen hin- und herswitchen müssen, eine Dokumentationspflicht am Ort, am Hauptsitz meines Unternehmens. Dort dokumentiere ich deren Arbeitszeiten, dort habe ich die ganze Lohnbuchhaltung. Jetzt, seit dieser Dokumentationspflicht, die Frau Nahles da initiiert hat, muss der Unternehmer aufpassen, dass jeder Arbeitnehmer immer am Ort, wo er sich gerade in der Filiale befindet, auch ja seine Nachweise hat. Wenn er die nicht dort hat und dort kommt der Zoll hin, kontrolliert das, dann ist der Unternehmer in der Haftung und die Bußgelder sind bei 30.000 Euro. Wenn es nicht richtig ist, kann es bis zu 500.000 Euro hochgehen. Das kann doch bitte schön nicht unser Ernst sein! Das ist doch lebensfremd en masse! Wenn Sie sich eines anschauen, dann betrifft das natürlich in einem zweiten Feld nicht nur die Frage der Örtlichkeit und der Dauer, es ist ja auch die Frage, wie wir mit geringfügiger Beschäftigung umgehen. Da bin ich ganz bei Ihnen: Wir dürfen nicht zulassen, dass dort Schindluder mit geringfügiger Beschäftigung getrieben wird.