Protokoll der Sitzung vom 29.01.2015

(Zwischenruf Abg. Scherer, CDU: Danke.)

Vielen Dank. Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Vielen Dank, Frau Ministerin. Die nächste Anfrage hat die Drucksachennummer 6/94 und die Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Holzapfel, CDU-Fraktion.

Danke, Herr Präsident.

Zur Auftaktveranstaltung zum Start der neuen EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 auf der Messe in Erfurt am 8. Dezember 2014 hat der Thüringer Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee in seiner ersten Rede als Wirtschaftsminister den Teilnehmern verkündet, dass er das Gespräch mit der Thüringer Finanzministerin Heike Taubert über das Verhältnis zwischen Unternehmern und Finanzämtern suchen will. Das Ziel sollte sein, dass die Zusammenarbeit beider Akteure verbessert wird. Hier gibt es noch Nachholbedarf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Probleme in der Zusammenarbeit zwischen den Finanzämtern und den Unternehmern in Thüringen sind der Landesregierung bekannt?

2. Wie stellt sich die Landesregierung eine Verbesserung der Beziehung zwischen Unternehmern und Finanzämtern vor?

3. Wurden bereits bilaterale Gespräche zwischen dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und dem Thüringer Finanzministerium geführt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Und um eine Nachfrage zu verhindern:

4. Falls Frage 3 – aber sie wurde ja eben schon vom Ministerpräsidenten beantwortet –

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Ja!)

mit Nein beantwortet wird: Wann sollen bilaterale Gespräche aufgenommen werden und ist eine Beteiligung der Kammern und Verbände geplant, um eine breitere Vielfalt an Verbesserungsvorschlägen zu gewährleisten?

Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft. Herr Staatssekretär Hoppe, bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Abgeordnete Holzapfel!

Zu Frage 1: Bei der erwähnten Rede vom 8. Dezember 2014 handelte es sich in der Tat um die erste Rede von Wolfgang Tiefensee in seiner neuen Funktion als Thüringer Wirtschafts- und Wissenschaftsminister. Bei seinen Ausführungen zur Zusammenarbeit von Unternehmen und Finanzämtern berief er sich im Wesentlichen auf seine bisherigen Erfahrungen auf Bundesebene. Demnach sind beispielhaft folgende Probleme zu benennen: fehlendes Fingerspitzengefühl in der Kommunikation, Wartezeiten bei der Zuteilung von Steuernummern oder unterschiedliche Auslegung von Ermessensspielräumen in den Finanzämtern, beispielsweise beim Umsatzsteuerrecht.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ziel der Thüringer Landesregierung ist es, wie auch im Koalitionsvertrag verankert, einen partnerschaftlichen Dialog mit der hiesigen Wirtschaft zu führen. Dabei haben sich bereits in der Vergangenheit die Gespräche zwischen Finanzverwaltung und steuerberatenden Berufen bewährt, diese sogenannten etablierten Klimagespräche.

(Ministerin Keller)

Zu Ihrer Frage 3: Ja, ein Gespräch auf Ministerebene hat kürzlich stattgefunden. Die laufenden und zukünftigen Gespräche mit Unternehmen und Kammern sollen auch dazu dienen, mögliche Handlungs- oder Optimierungsbedarfe in Thüringen in Erfahrung zu bringen, so es sie denn gibt.

Und schließlich zu Ihrer vierten Frage: Sie erübrigt sich durch die Beantwortung der Frage 3.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Die sehe ich nicht. Ich rufe auf die Frage in der Drucksache 6/95. Frau Abgeordnete Meißner, CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen!

Neubesetzung des Geschäftsführers der Stiftung „HandinHand“

Seit über 20 Jahren hilft die Thüringer Stiftung „HandinHand“ Kindern, Schwangeren und Familien in Not. Insbesondere die Kinder in solchen Familiensituationen stehen im Fokus der Stiftungsarbeit. Im September 2014 wurde die Stelle des Geschäftsführers mit einem Politikwissenschaftler neu besetzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie und durch wen wurde die Besetzung der Geschäftsstellenleitung ausgeschrieben?

2. Welche inhaltlichen Anforderungen wurden an das berufliche und persönliche Profil der Bewerber gestellt?

3. Welches Gremium traf die Entscheidung über die Personalie?

4. Wie ist die Gehaltsgruppierung des neuen Geschäftsführers im Vergleich zu seiner Vorgängerin?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Dr. Albin.

(Zwischenruf Abg. Holzapfel, CDU: Feier- abend!)

Ach so, Entschuldigung, Feierabend. Da habe ich etwas Falsches hier stehen. Sorry. Frau Staatssekretärin Feierabend, bitte schön.

Danke. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte

Frau Meißner, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1: Die Ausschreibung der Stelle der Geschäftsführung oblag der Thüringer Stiftung HandinHand – Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not – als Stiftung des bürgerlichen Rechts. Gemäß § 7 Nr. 4 der öffentlich zugänglichen Satzung der Stiftung obliegt dem Stiftungsrat die Bestellung des Geschäftsführers und seine Entlastung. Eine Stellenausschreibung ist integraler Bestandteil dieser Aufgabe.

Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: Die Stellenausschreibung war öffentlich zugänglich. Deshalb kann ich Ihnen auch darüber Auskunft geben. Die Stellenausschreibung sah folgende Anforderungen vor: ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Wirtschafts-, Rechts- und Verwaltungs- oder Politikwissenschaften, Kenntnisse im SGB II und im SGB XII sowie der Unterstützungsmöglichkeiten für Schwangere und Familien, Bereitschaft, sich in Rechtsgebiete, die für die Stiftungsarbeit relevant sind, einzuarbeiten, Kenntnisse und berufliche Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Trägern und Einrichtungen, berufliche Erfahrung und Leitungskompetenz, Team- und Organisationsfähigkeit, hohe Belastung und Sozialkompetenz, Kenntnisse im Umgang mit Kommunikationssystemen, Durchsetzungsvermögen, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick, sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen sowie selbstständige Arbeitsweise und hohe Flexibilität.

Ihre Frage 3 beantworte ich wie folgt: Bei der Stiftung HandinHand – Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not – handelt es sich um eine selbstständige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Stiftung genießt unabhängig von der Herkunft des Stiftungskapitals den uneingeschränkten Schutz der juristischen Personen des bürgerlichen Rechts. Die Stiftung ist keine mittelbare Staatsverwaltung. Es gibt auch keine partizipatorischen Rechte des Freistaats. Dem TMASGFF steht keine Aufsicht über die Stiftung zu. Sie unterliegt allein der allgemeinen Rechtsaufsicht der bürgerlichen Stiftungen nach deren Regeln. Insofern hat Ihre Frage keinen rechtlich vermittelbaren Bezug zum Verantwortungsbereich der Landesregierung.

Ihre Frage 4 beantworte ich wie folgt – sie lässt sich dann wieder beantworten: Da die entsprechende Stelle öffentlich ausgeschrieben war, war auch öffentlich bekannt, wie die Eingruppierung war. Die Eingruppierung der Stelle ist nach Entgeltgruppe E 14 vorgesehen, war so ausgeschrieben und ist auch so besetzt worden.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Feierabend. Gibt es Nachfragen? Frau Abgeordnete RotheBeinlich, bitte schön.

(Staatssekretär Hoppe)

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich hätte zwei Nachfragen, und zwar zuerst: Wie erfolgte die Einstellung der vorher an dieser Stelle tätigen Geschäftsführerin? Kurzum: Gab es da ein anderes Verfahren?

Frau Rothe-Beinlich, ich darf Sie darauf aufmerksam machen, eine Fragestellung aus den Reihen, weil wir noch eine andere haben. Wenn ich Sie darum bitten dürfte, damit wir die Möglichkeit haben, dann noch die Frage von Frau Tasch zuzulassen. Danke schön.

Gern lasse ich Frau Tasch eine Frage übrig.

Ich kann nur davon ausgehen, dass die Stellenausschreibung entsprechend der Satzung der Stiftung auch vormals erfolgt ist, wie sie jetzt erfolgt ist, denn die Satzung war die Satzung.

Frau Abgeordnete Tasch, bitte schön.

Frau Staatssekretärin, Sie haben unter Punkt 2 jetzt ganz viel vorgelesen, welche beruflichen Anforderungen an den Bewerber gestellt werden. Meine Frage: Ist bei dem Geschäftsführer, der dann berufen wurde, geprüft worden, ob er das berufliche Profil erfüllt und in wie vielen vorherigen Tätigkeiten er sich dieses berufliche Profil erarbeitet hat? Und …

Mit viel Langmut habe ich jetzt die Frage zugelassen, deswegen eine Frage, Frau Abgeordnete. Da waren jetzt schon zwei drin.

Wo hat sich der Herr Hoffmeier das berufliche Profil erarbeitet, an wie vielen Arbeitsstellen?

Frau Staatssekretärin, bitte.

Ich wiederhole noch einmal meine Antwort. Es steht dem TMASGFF hier keine Aufsicht zu. Es handelt sich nicht um mittelbare Staatsverwaltung, sondern um eigene Stiftungstätigkeit, auch im Rahmen der Auswahl des Geschäftsführers und das im Rahmen der Satzung. Insofern gibt es keinen rechtlich vermittelten Bezug zum Verantwortungsbereich der Landesregierung zu Ihrer Frage.

Vielen Dank. Gibt es weitere Fragen, die jetzt nur noch von der Fragestellerin kommen können? Das ist nicht der Fall. Dann noch mal herzlichen Dank, Frau Rothe-Beinlich, für Ihr Entgegenkommen.

Die nächste Frage rufe ich in der Drucksache 6/108 auf. Herr Abgeordneter Walk, CDU-Fraktion. Wo ist er? Gibt es möglicherweise jemanden aus den Reihen der CDU-Fraktion, der dieses schwere Amt übernimmt?