Eine zustimmende Kenntnisnahme empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss hinsichtlich der Stellungnahme der Landesregierung zur Vergabe von Aufträgen an die Thüringer Landgesellschaft in den Jahren 2013 und 2014 mit einem Auftragsvolumen von 2,3 Millionen Euro. Während der Rechnungshof moniert hatte, dass eine wesentliche rechtliche Voraussetzung für diese In-House-Vergabe nicht erfüllt gewesen sei, hat die Landesregierung in für den Ausschuss überzeugender Weise dargelegt, dass diese Auftragsvergabe unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig war.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat mehrere Bitten an die Adresse der Landesregierung über die im Zusammenhang mit der Kommunalisierung der Umweltverwaltung bereits genannte hinaus gerichtet. So wurde die Landesregierung zum Beispiel gebeten, dem Haushalts- und Finanzausschuss bis zum 30. Juni 2017 über die Organisation und Struktur der Innenrevision in den einzelnen Ministerien und nachgeordneten Landesbehörden und halbjährlich – beginnend mit dem 30. Juni 2016 – über den Fortgang des Abbaus eines zentralen Planungs- und Verwaltungsinstruments für das Thüringer Schulsystem zu berichten. Ferner soll die Landesregierung dem Haushaltsund Finanzausschuss bis zum 31. März 2017 zur Prüfung der Einnahmen und Ausgaben im Bereich der Strukturfonds im Zeitraum 2007 bis 2013 und den eingereichten Ergebnissen sowie bis zum 31. Dezember 2016 über die Entwicklung der Kosten für den Winterdienst und des Salzverbrauchs auf Landesstraßen seit dessen Privatisierung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen jährlichen Wetterlagen berichten, wobei auch geprüft werden soll, ob und wie die Aufgabe kostengünstiger erfüllt werden kann.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt zudem, die Landesregierung aufzufordern, den Zinssatz bei der Stundung von Beitragsforderungen künftig flexibler zu gestalten. Hinweisen möchte ich auf den Umstand, dass in die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, die ich Ihnen sogleich vorstellen werde, neben Anträgen der Koalitionsfraktionen auch solche der CDUFraktion eingeflossen sind. Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei allen am Entlastungsverfahren Beteiligten für die kooperative und sachdienliche Zusammenarbeit, namentlich bei den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses, der Landesregierung, dem Thüringer Rechnungshof und den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag, der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung zu erteilen. Weiterhin wird dem
Landtag empfohlen, von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2015 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2013 in den Drucksachen 6/803 und 6/1190 Kenntnis zu nehmen sowie der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen im Abschnitt II zuzustimmen. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag über das hiernach Veranlasste zu den vorgegebenen Terminen zu berichten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind der Antrag des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 6/30 sowie die Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2013 in der Vorlage 6/15 – Neufassung – vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag des Thüringer Rechnungshofs in der Drucksache 6/30 zusammen mit der Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2013 in der Vorlage 6/15 – Neufassung – in seiner 24. Sitzung am 11. März 2016 und in seiner 26. Sitzung am 13. Mai 2016 beraten.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag, dem Thüringer Rechnungshof nach § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 zu erteilen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Geibert. Damit eröffne ich die gemeinsame Aussprache zu den beiden Tagesordnungspunkten. Als Erster hat Abgeordneter Huster für die Fraktion Die Linke das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, jedes Jahr legt der Rechnungshof seinen Jahresbericht zum Entlastungsverfahren vor. Wir erfahren an ausgewählten Beispielen, was aus Sicht des Rechnungshofs bei der Bewirtschaftung des Haushalts des betreffenden Jahres falsch gelaufen ist. Auch an der Haushaltsführung der Landesregierung des Jahres 2013 gibt es Kritik, die wir nun zu bewerten haben und für deren Abstellung wir Forderungen an die aktuelle Regierung stellen. Am Ende des Verfahrens steht üblicherweise die Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr, hier für das Haushaltsjahr 2013. Wie im letzten Jahr haben wir wie
der eine Entlastung für ein Jahr, in dem zwei der drei Koalitionspartner nicht an der Regierung beteiligt waren. Dennoch ist es ein ganz normaler parlamentarischer Vorgang.
Meine Damen und Herren, die Grundlage für unsere Entscheidung, der Landesregierung die Entlastung zu erteilen, ist nicht nur der Jahresbericht des Rechnungshofs aus dem Jahr 2015 mit den Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung des Jahres 2013, sondern auch die dazugehörige Stellungnahme der Landesregierung.
Auf wenige inhaltliche Punkte, die in der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses benannt sind und zum Teil schon vom Ausschussvorsitzenden, Herrn Geibert, vorgetragen wurden, möchte ich später kurz eingehen. Vorher möchte ich aber ausdrücklich der CDU-Fraktion danken, die sich sehr sachlich und konstruktiv in das Verfahren eingebracht hat. Einige der Anregungen haben wir auch in die Beschlussempfehlung aufgenommen. An einer Stelle haben wir sogar unseren Entwurf zurückgezogen, weil der entsprechende Text der CDU einfach besser gewesen ist.
Meine Damen und Herren, auch so kann Umgang mit der Opposition sein. Von Rot-Rot-Grün lernen – könnte man etwas salopp sagen –, heißt Regieren lernen, meine Damen und Herren.
Allerdings trifft mein Lob ausdrücklich nur die CDUOpposition. Die andere Oppositionsfraktion im Haus, die AfD, hatte wie so oft nichts Inhaltliches beizutragen. Genau genommen war das mehr als nichts, nämlich gar nichts.
Meine Damen und Herren, auf zwei Punkte in der Beschlussempfehlung möchte ich Sie besonders hinweisen. Erstens – ich zitiere aus der Beschlussvorlage, also dem Text, der die Landesregierung zu Konsequenzen aus dem Rechnungshofbericht auffordert und den die Abgeordneten mit ihren Änderungsanträgen zu verantworten haben: „Die Landesregierung wird gebeten, dem Landtag bis zum 30. September 2016 eine Bilanz der Kommunalisierung der Umweltverwaltung vorzulegen, in der die finanziellen Folgen dieser Maßnahme detailliert dargestellt sowie die fachlichen Auswirkungen und Probleme der Strukturveränderung bewertet werden.“ Der Rechnungshof ist der Meinung, dass die Übertragung der Aufgaben der Umweltämter auf die Kommunen nichts gebracht hat. Im Gegenteil, diese Kommunalisierung kam uns teuer zu stehen. Zwei Fehler sind hier zu nennen: Kommu
nalisierung als ausschließliche Dezentralisierung und Kommunalisierung im übertragenen Wirkungskreis. Aber, meine Damen und Herren, aus Fehlern kann und soll man lernen. Wir wollen deshalb die Umweltverwaltung künftig effizienter und gleichzeitig kostengünstiger strukturieren.
Zweitens, meine Damen und Herren, wurde der Winterdienst 2002 privatisiert. Seitdem kostet es immer mehr, die Straßen von Schnee und Eis zu befreien. Die Analyse des Rechnungshofs legt nahe, dass diese Privatisierung ein Fehler war. Deshalb fordern wir Folgendes – auch hier darf ich wieder aus der Vorlage zitieren: „Die Landesregierung wird gebeten, dem Haushalts- und Finanzausschuss bis zum 31. Dezember 2016 über die Entwicklung der Kosten für den Winterdienst und des Salzverbrauchs auf Landesstraßen seit dessen Privatisierung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen jährlichen Wetterlagen zu berichten. Dabei soll auch geprüft werden, wie die Aufgabe kostengünstiger erfüllt werden kann.“
Meine Damen und Herren, wenn der Bericht vorliegt, werden wir sorgfältig zu prüfen haben, ob wir auch an dieser Stelle alte Fehler der Vergangenheit, also der CDU-Regierungszeit, korrigieren müssen.
Meine Damen und Herren, im letzten Jahr hatte ich die fünf ehemaligen Minister, die heute in den Reihen der Opposition sitzen, gesondert aufgefordert, der Entlastung der Landesregierung zuzustimmen, also Frau Lieberknecht, Frau Walsmann, Herrn Geibert, Herrn Carius und Herrn Reinholz. Das kann ich mir dieses Jahr wohl sparen. Ich gehe davon aus, dass die beiden Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses zur Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2013 und zur Entlastung des Rechnungshofs für das Jahr 2013 mit großer Mehrheit angenommen werden. Ich darf mich deshalb auch am Schluss wie schon der Ausschussvorsitzende bei allen bedanken, die am Bericht, an der Stellungnahme und an der Beschlussempfehlung gearbeitet haben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle begrüße ich natürlich auch sehr herzlich den Präsidenten des Landesrechnungshofs, Herrn Dr. Dette, herzlich willkommen. Und natürlich auch von der CDU-Fraktion einen herzlichen Dank an den Ausschussvorsit
Herr Huster, wenn Sie sagen, von Rot-Rot-Grün lernen, heißt Regieren lernen, dann frage ich mich auch: Wo sind die Großteile der Regierung überhaupt hin? Den Ministerpräsidenten habe ich vorhin gesehen. Sie haben gesagt, es geht hier auch noch um Themen, die die alte Regierung betreffen und ich denke, die neue Regierung kann dann durchaus von bestimmten Punkten lernen. Da ist eben auch wichtig, die Debatte mitzuverfolgen. Wir hatten im Haushalts- und Finanzausschuss die entsprechende Unterstützung von den Mitarbeitern und von den anwesenden Ministern und Staatssekretären und wir werden in den folgenden Jahren die Jahresberichte behandeln, die dann die aktuelle Regierung betreffen.
Sie haben auch gesagt, die CDU-Fraktion hat sich intensiv mit der Haushaltsrechnung 2013 und dem Jahresbericht 2015 des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung beschäftigt. Mit der Vorlage 6/1214 hat die CDU-Fraktion eine entsprechende Beschlussempfehlung dazu in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht. Es wurde an dieser Stelle schon erwähnt, dass auch die Beschlussempfehlung, die Vorschläge mit in die Gesamtbeschlussempfehlung eingeflossen sind. Ich denke, das ist der richtige Umgang mit den Vorschlägen, denn es geht schließlich gerade hier bei den Empfehlungen auch um Interessen des Landes und darum, dass auch diese Prüfberichte, von denen wir in der Berichterstattung gehört haben, auf den Weg gebracht werden, damit hier die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden können.
Der Rechnungshof fasst in seinem Jahresbericht 2015 die Ergebnisse seiner Prüfung in Bemerkungen für den Landtag zusammen. Diese beinhalten die Feststellung zur Haushaltsrechnung sowie die Ergebnisse der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss vom Rechnungshof gehört, dass insbesondere die Haushaltskonsolidierung ein ganz wichtiger Aspekt ist. Hier muss insbesondere die Schuldenbremse im Jahr 2020 im Blickfeld bleiben. Da gab es entsprechende Hinweise. Der Präsident des Thüringer Rechnungshofs, Herr Dr. Dette, hat die Erstellung eines Konsolidierungskonzepts 2020 in die Diskussion eingebracht, was für unsere Fraktion auch ein wichtiger Punkt ist. Auf diesen Vorschlag, denke ich, sollte hier an dieser Stelle eingegangen werden.
In den Bemerkungen zur Haushaltsrechnung können wir sehen, dass deutliche Steuermehreinnahmen und geringere Ausgaben die Tilgung von rund 300 Millionen Euro ermöglichten. Wir sehen in den Bemerkungen zur Jahresrechnung immer auch ein Beispiel für zukünftiges Handeln und für zukünftige
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben betrugen im Jahr 2013 19,8 Millionen Euro und lagen damit 26 Millionen Euro unter den Ausgaben des Jahres 2012. Gerade aufgrund der politischen Ereignisse in jüngerer Zeit sehen wir auch – gerade im vorigen Jahr –, dass hier eine andere Entwicklung stattgefunden hat, die entsprechend begründet ist. Aber das wird sich dann auf die nächsten Jahresrechnungen und die entsprechenden Zahlen in diesem Bereich auswirken.
Bei den Personal- und Sachausgaben wurden Einsparungen von je rund 70 Millionen Euro erreicht und für Investitionen standen 50 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Ich wollte noch mal auf diesen Themenkomplex eingehen, weil er entsprechend im Berichtsersuchen erwähnt ist.
Ein wichtiges Thema in diesem Komplex sind für uns auch immer die Personalausgaben. Diese werden – das ist ersichtlich – trotz Personalabbau weiter steigen. Der Landesrechnungshof hat gesagt, dass ein weiterer Stellenabbau notwendig ist. Das Personal kann aber bei gleichem Aufgabenbestand nicht beliebig reduziert werden. Deshalb sollte gerade auch ein Augenmerk auf die Aufgaben gelegt werden, die weiterhin den Mitarbeitern der Landesverwaltung anvertraut werden können. Insbesondere die Ausbildung ist dabei ein wichtiger Punkt, auf den großes Augenmerk gelegt werden sollte.
Wir weisen auch darauf hin, dass wir wichtige Aufgaben gerade im Bildungsbereich und im Polizeibereich haben. Wir hatten gestern in der Aktuellen Stunde eine entsprechende Diskussion. Dabei müssen wir darauf hinweisen, dass gerade im Bereich der Polizei- und Rettungskräfte Aufgaben bestehen, wo man reagieren muss, auch was die Stellen angeht. Hier darf man nicht auf Verschleiß fahren.
Die Kommunalisierung der Umweltverwaltung war ein wichtiges Thema. Die Bemerkungen des Rechnungshofs zu diesem Thema wurden nach Veröffentlichung des Jahresberichts auch ausführlich in den Medien diskutiert. Hier hat der Rechnungshof darauf hingewiesen, dass zusätzliche Kosten entstanden sind. Für uns als CDU-Fraktion ist es in diesem Zusammenhang wichtig, dass die Landesregierung beim Landtag über die haushaltsrelevanten Auswirkungen ihrer Pläne zur zukünftigen Struktur der Umweltverwaltung berichtet, dies gerade vor dem Hintergrund der angekündigten Gebietsreform.
Mein Kollege Wolfgang Fiedler hatte vorige Woche deutliche Worte dazu gefunden, gerade was das Thema Gebietsreform angeht. Wir hatten die Debatte heute auch im Plenum. Die jetzt bekannt gewordene interne Analyse der Landesregierung
zeigt, dass nur etwa 45 von mehr als 20.700 der in Betracht gezogenen Stellen im Zuge der Kommunalisierung von Aufgaben vom Land an die Kommunen abgegeben werden können. Das ist natürlich auch eine Diskussion, der sich die Landesregierung in diesem Zusammenhang stellen muss.
Ich freue mich, dass Sie sich nahekommen, aber es wäre schön, wenn Sie jetzt die Frage stellen, Herr Kuschel. Alles Weitere können Sie nachher machen.
Herr Präsident, danke. Sie haben jetzt erneut aus einem Papier zitiert. Würden Sie mir zustimmen, dass die Landesregierung gegenwärtig zunächst in einem Referentenentwurf die Grundsätze für eine Funktional- und Verwaltungsreform debattiert, das dem Landtag zugeleitet wird, und nachdem das Grundsätze-Gesetz vom Landtag verabschiedet wird, das dann den Handlungsauftrag für die Landesregierung darstellt, dem Landtag Vorschläge zur Neustrukturierung der Landes- und Kommunalverwaltung zu unterbreiten? Das heißt, dass das von Ihnen zitierte Papier ein internes Arbeitspapier ist, unter der Maßgabe, dass es noch gar keine Grundsätze gibt, die wir als Legislative der Exekutive vorgegeben haben. Warum zitieren Sie ein derartiges Papier, wenn wir uns nicht mal mit den Grundsätzen beschäftigt haben und die noch nicht mal geklärt sind?