Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Besucher, wir entscheiden heute über die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013, unterhalten uns nicht über die Haushaltsführung des Jahres 2015 oder 2016 oder 2017, sondern wir bewegen uns in der Vergangenheit im letzten Doppelhaushalt der Vorgängerregierung. Die Entlastung ist gemäß Artikel 102 Abs. 3 unserer Verfassung in Verbindung mit § 114 Abs. 2 bis 5 der Landeshaushaltsordnung jedes Jahr vom Landtag vorzunehmen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich in seinen letzten beiden Sitzungen mit dem Jahresbericht 2015 des Landesrechnungshofs zur Haushaltsrechnung 2013 und mit der dazugehörigen Stellungnahme der Landesregierung beschäftigt und die uns vorliegende Beschlussempfehlung gefasst. Wir, Bündnis 90/Die Grünen, lesen den Bericht des Landesrechnungshofs derart, als dass hier der Landesregierung – in diesem Fall der vergangenen – Anregungen gegeben werden, mögliche Fehler zu vermeiden oder Missstände zu beheben. Zugleich spiegelt der Bericht des Landesrechnungshofs uns den Umgang mit den uns anvertrauten finanziellen Mitteln wider.
Wichtige Kennzahlen zum Haushalt findet man im Teil A des Rechnungshofberichts, den allgemeinen Bemerkungen. Dort werden unter anderem die Gruppierungsübersichten zu Ist-Einnahmen und IstAusgaben, die Entwicklung des Landespersonals und wichtige Einzelposten beim Kommunalen Finanzausgleich sowie bei den Zuweisungen und Zuschüssen aufgezeigt. Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion hat diesem allgemeinen Teil schon in der Vergangenheit viel Aufmerksamkeit gewidmet. Er liefert auch wichtigen Input für die weitere Haushaltsplanung, das Personalentwicklungskonzept sowie für eine umfassende Aufgabenkritik in der Landesverwaltung und die in den nächsten Jahren umzusetzende Gebietsund Funktionalreform.
Im Teil B äußert sich der Rechnungshof zu einzelnen Punkten im Haushaltsvollzug, wo es seiner Meinung nach deutlichen Nachbesserungsbedarf gibt. Die Kritik richtet sich an Ministerien, die inzwischen alle neu besetzt sind. Dennoch ist es wichtig, dieser Kritik auf den Grund zu gehen. Meine Vorredner haben schon einiges zu diesen einzelnen Forderungen ausgeführt. Konkret geht es um die Aktualisierung des Pensionsberichts, um den halbjährlichen Bericht zum zentralen Planungsverwaltungsinstrument für das Thüringer Schulsystem, um Kosten durch die Kommunalisierung der Umweltverwaltung, die Flexibilisierung des zu hohen Zinssatzes bei Zinsbeihilfen, die Erstattung von EU-Fördermitteln und um ineffiziente Auftragsvergaben
beim Winterdienst. Wir werden die angeforderten Berichte abwarten und die Entwicklungen weiterverfolgen.
Für erwähnenswert empfinden wir die Feststellung des Landesrechnungshofs, dass der Freistaat die geplanten Einnahmen aus den EU-Strukturfonds – hier noch von ESF-Mitteln die Rede – deutlich verfehlt hat. Die Finanzierung erfolgte aus diesen Projekten zunächst komplett aus dem Landeshaushalt und erst bei tatsächlich getätigten Ausgaben kann das Land die Erstattung des EU-Anteils beantragen. Der Rechnungshof hatte schon wiederholt angemahnt, dass Einnahmen deutlich hinter den Ausgaben zurückbleiben. Im Juli 2012 gab es zwar ein Erörterungsgespräch zwischen dem damaligen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie und dem Rechnungshof, in dem das Ministerium versicherte, alle Erstattungen bis spätestens 2013 zu vereinnahmen, die erneute Prüfung des Rechnungshofs ergab aber unter anderem, dass die Differenz zum Jahresende 2013 noch immer 119 Millionen Euro betrug. Außerdem lagen bei der beauftragten Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung zu diesem Zeitpunkt noch rund neuneinhalbtausend ungeprüfte Aufträge mit einem Ausgabenvolumen in Höhe von rund 285 Millionen Euro. Wir haben daher die Landesregierung gebeten, uns über die Einnahmen und Ausgaben aus der Förderperiode 2007 bis 2013 zu berichten und die Übertragung der Aufgaben an die GFAW genauer unter die Lupe zu nehmen.
Nicht verschweigen möchte ich den Abschnitt D, in dem die Fälle aufgeführt werden, in denen die Verwaltungen den Anliegen des Landesrechnungshofs entsprochen haben. So wurden beispielsweise Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Zuge der Schadensbehebung aus dem Orkan Kyrill durchgeführt. Diese Ergebnisse fließen heute beispielsweise in die laufenden Vorgaben für die Waldverjüngung ein. Die beschleunigte Durchführung von Disziplinarmaßnahmen möchte ich nur der Vollständigkeit halber erwähnen.
Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend geht mein Dank an den Präsidenten, an das Kollegium und an alle Mitarbeiter des Thüringer Rechnungshofs. Hinweise auf die Fehler der CDU-geführten Vorgängerregierung
sind uns gerade im Hinblick auf unsere eigenen Ziele in dieser Legislaturperiode und unser Bekenntnis zur nachhaltigen Finanzpolitik von Bedeutung. Wir, Bündnis 90/Die Grünen, stimmen der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu und empfehlen somit die Entlastung des Thüringer Rechnungshofs und der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2013. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dr. Dette, alljährlich bietet uns Ihr Bericht, der Jahresbericht des Thüringer Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung, Gelegenheit, zurückliegende Haushaltsperioden noch einmal kritisch Revue passieren zu lassen. Das Jahr 2013, um das es im vorliegenden Bericht geht, war finanzpolitisch ein sehr stabiles Jahr. Die im Haushaltsplan veranschlagten Steuereinnahmen wurden nicht nur erreicht, sondern deutlich übertroffen. Das Zinstief bescherte im Haushaltsvollzug eine deutliche Einsparung bei den Zinskosten und auch die sonstigen Ausgaben des Jahres 2013 waren nicht von großen zusätzlichen Überraschungen geprägt. Außer bei den Investitionsausgaben wurden in den einzelnen Hauptgruppen die Ausgabeermächtigungen in Summe deutlich unterschritten. Das machte damals eine Rekordschuldentilgung in Höhe von 298 Millionen Euro möglich. Zudem musste weniger Geld als geplant der Rücklage entnommen werden und es konnten weitere 100 Millionen Euro der Rücklage zugeführt werden.
Meine Damen und Herren, die Frage, in welcher Höhe sollen Schulden getilgt werden und in welcher Höhe sollte die Rücklage bestückt werden, entzweite schon bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2013 die Thüringer Landespolitik, auch die damalige Koalition.
Natürlich ist es gut, wenn Schulden abgebaut werden, aber im Zeitalter der Schuldenbremse muss man in dieser Frage auch ein Stück weiter denken. Ohne ausreichende Rücklage müssen im Fall eines Konjunktureinbruchs sofort drastische Sparmaßnahmen ergriffen werden. Deshalb ist es richtig, einen richtigen Mix aus Tilgung auf der einen Seite und Rücklagenbildung auf der anderen Seite zu finden. Das sichert einen mit dem Auf und Ab der Konjunktur atmenden Haushalt, ohne immer gleich eine Einsparkeule schwingen zu müssen, wenn die Konjunktur und damit die Steuereinnahmen mal nicht so laufen.
Meine Damen und Herren, Finanzministerin Taubert hat in der Frage des Verhältnisses von Rücklagenbildung und Tilgung in den zurückliegenden zwei Jahren den richtigen Mix gefunden. Das Abschiedsgeschenk von Finanzminister Voß an die
neue Landesregierung war im Jahr 2014 die Verkündung, dass alle Rücklagen aufgelöst und deren Gelder in die Tilgung gesteckt werden sollen. Nicht nur, dass der scheidende Finanzminister damit seine Kompetenzen in eine neue Wahlperiode hinein ausdehnen wollte, dieses Plündern der Rücklage zugunsten einer politisch motivierten Tilgung war auch finanzpolitisch abenteuerlich. Heike Taubert wurde viel gescholten, als sie diesem Vorschlag ihres Vorgängers nicht folgte. Heute wissen wir, es war die richtige Entscheidung.
Ohne das Beibehalten der Rücklage hätte Thüringen im vergangenen Jahr die Kosten der Flüchtlingskrise nicht bewältigen können und auch nicht im Doppelhaushalt 2016/2017 darstellen können.
Meine Damen und Herren, natürlich muss sich eine vorausschauende Finanzpolitik für Unwägbarkeiten wappnen. Deshalb appelliere ich an alle, auch die kürzlich prognostizierten Steuermehreinnahmen nicht gedanklich schon wieder für neue Ausgabenprojekte zu reservieren. Erst einmal müssen die Einnahmen tatsächlich kommen, dann müssen trotz zurückgehender Solidarpaktzuweisungen alle bereits bestehenden Verpflichtungen erfüllt werden. Schließlich gilt es, für schlechte Zeiten vorzusorgen. Ich sehe deshalb keinen Spielraum für Ausgaben, die über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags hinausgehen.
Meine Damen und Herren, ausgiebig analysiert der Rechnungshof die Jahresrechnung 2013 und bescheinigt der damaligen CDU-SPD-Regierung die Einhaltung der Haushaltsvorschriften. Natürlich – das ist auch die Aufgabe des Rechnungshofs – legt er dabei auch wieder den Finger in vorhandene Wunden und gibt uns wieder wichtige Hinweise für unser finanzpolitisches Handeln mit auf den Weg. Das fängt an beim im Vergleich zu anderen Bundesländern nach wie vor zu hohen Personalbestand in den Ministerien und den nachgeordneten Behörden und geht bis hin zur Forderung nach einem Konsolidierungskonzept. Kritisch äußert sich der Rechnungshof auch zur Realisierung von ÖPPMaßnahmen und sieht hierbei die Gefahr der Aushöhlung der Schuldenbremse. Für Thüringen hat die Koalition daraus bereits Schlussfolgerungen gezogen. Schuldenverschleierung durch exzessiv eingegangene alternative Finanzierungsmodelle wie zu Zeiten der CDU-Alleinregierung hier in Thüringen gibt es mit Rot-Rot-Grün nicht. Der Rechnungshof fordert im vorliegenden Bericht im Übrigen neben einer Verwaltungsreform auch eine Gebietsreform und ist sich sicher, dass am Ende durch die Strukturverbesserungen auch Einsparungen erzielt werden.
mein äußert sich das Kollegium des Rechnungshofs auch zu einer Reihe von konkreten Einzelfeststellungen. Es sind keine großen Sachen, wie wir sie hier schon in den 90er-Jahren erlebt haben, aber trotzdem in vielen Fällen Dinge, über die man nachdenken sollte. Das findet auch die Landesregierung und hat bereits an vielen Stellen auf Kritiken reagiert und Missstände abgestellt.
Auf einige der Feststellungen möchte ich an dieser Stelle noch einmal eingehen. So hat der Rechnungshof festgestellt, dass es beim Thema „Innenrevision“ in den einzelnen Ministerien und nachgeordneten Behörden noch Nachholbedarf gibt. Diese Einschätzung teilen auch die Koalitionsfraktionen, weshalb sie die Landesregierung bitten, bis zum kommenden Jahr einen Sachstandsbericht vorzulegen. Die Einjahresfrist wurde bewusst gewählt, um den einzelnen Behörden Zeit zu geben, den eigenen Stand selbstkritisch zu hinterfragen.
Meine Damen und Herren, der Rechnungshof hat in seinem Bericht festgestellt, dass die von der Regierung Althaus am grünen Tisch und gegen den Rat aller Fachleute konzipierte Kommunalisierung der staatlichen Umweltämter allein in den Jahren 2008 bis 2012 den Freistaat insgesamt 57 Millionen Euro zusätzlich gekostet hat. Die Kommunalisierung war wirtschaftlich nicht vertretbar und ein Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, so der Rechnungshof. Kollege Huster hat darauf vorhin schon hingewiesen.
Liebe Kollegen von der Union, selbst die wenigen Reformen, die Sie in Ihrer Alleinregierung auf den Weg gebracht haben, haben sie noch derart versemmelt. Deshalb sollte man mal schön den Ball flach halten, wenn Sie sich zu den Reformen, die wir, die rot-rot-grüne Koalition, im Moment planen, äußern. Vielleicht haben Sie ja auch damals diese Reform nur gemacht, um zu zeigen, wie man es nicht machen soll. Für meine Fraktion wird es stets ein mahnendes Beispiel bleiben.
Deshalb beauftragen wir die Regierung, im Rahmen der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses eine Bilanz der Kommunalisierung der Umweltverwaltung vorzulegen. Zudem wird die Landesregierung gebeten, die Erfahrungen daraus bei der angestrebten Gebiets- und Funktionalreform zu berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, nicht gefolgt sind die Koalitionsfraktionen dem Rechnungshof in seiner Forderung, die Zinshilfen für die Stundung von Abwasserbeiträgen und Straßenausbaubeiträgen einzustellen.
hin unterstützt wird. Allerdings muss man angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase darüber nachdenken, ob es im Hinblick auf den anzusetzenden Zinssatz für die Stundung flexiblere Lösungen gibt als derzeit.
Der Thüringer Rechnungshof kritisiert zu Recht die unzureichenden Instrumente zur Planung des Lehrkräfteeinsatzes in Thüringen. Das geplante zentrale Planungs- und Verwaltungsinstrument für den Lehrereinsatz muss schnellstmöglich realisiert werden. Gelder dafür sind im Doppelhaushalt eingestellt, jetzt muss an der Umsetzung gearbeitet werden. In seiner Beschlussempfehlung fordert der Haushaltsund Finanzausschuss – das hat Kollege Kowalleck schon gesagt – eine halbjährliche Berichterstattung hierzu.
Meine Damen und Herren, die Wartung und Unterhaltung von Landesstraßen war zum wiederholten Male Gegenstand harscher Kritik des Rechnungshofs. Der Streusalzverbrauch habe sich seit der Privatisierung fast verdreifacht – so die Prüfer. Auch fehlender Wettbewerb bei der Ausschreibung der Winterdienstleistungen wurde beklagt. Aus Sicht der Koalitionsfraktionen sind diese Kritikpunkte durchaus ernst zu nehmen. Wir fordern deshalb von der Landesregierung eine Analyse der Kostenentwicklung seit der Privatisierung der Aufgaben unter Berücksichtigung der unterschiedlichen jährlichen Wetterlagen. Es soll zudem geprüft werden, wie die Aufgabe zukünftig kostengünstiger erfüllt werden kann. Auch das Ausschreibungsverfahren ist zu prüfen.
Meine Damen und Herren, in seinem Bericht führt der Rechnungshof auch zahlreiche Fälle auf, in denen die Landesregierung durch den Rechnungshof beraten worden ist. Auch Beispiele, in denen die Verwaltung den Anliegen des Rechnungshofs entsprochen hat, werden dargestellt. Ich bin froh, dass Landesverwaltung und Rechnungshof zu einem unverkrampften Miteinander gefunden haben. Die besagten Kapitel im Rechnungshofbericht sind beredtes Beispiel dafür. Probleme, die von vornherein miteinander besprochen und geklärt werden, tauchen später nicht negativ in Prüfberichten auf. So stelle ich mir ein konstruktives Miteinander vor.
Meine Damen und Herren, es gibt keinen Grund, die damalige Landesregierung für das Haushaltsjahr 2013 nicht zu entlasten. Das Gleiche gilt für die Entlastung des Rechnungshofs.
Zum Abschluss möchte ich mich ganz herzlich bedanken, zum einen beim Präsidenten und dem Kollegium, aber auch bei allen Mitarbeitern des Rechnungshofs für die kritische Begleitung, die wir immer wieder nicht nur durch den jährlichen Bericht erfahren, und zum anderen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien und den nachgeordneten Behörden für ihr tägliches, überwie
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Was mir stellvertretend für die Thüringer Landesregierung bleibt, ist ein ganz herzlicher Dank an alle Mitglieder und Stellvertreter im Haushalts- und Finanzausschuss für eine sehr intensive, aber eine sehr faire Debatte. Auch wenn die Debatte an manchen Stellen sehr kontrovers gewesen ist, so ist sie doch immer auch lösungsorientiert gewesen. Ich möchte mich ganz besonders bei Herrn Geibert als Vorsitzendem des Haushaltsund Finanzausschusses bedanken. Nicht nur Ihre sachliche und neutrale Leitung, sondern auch der Witz von besonderer Art, mit dem Sie den Ausschuss leiten, bringen uns auch immer wieder dazu zu sagen, es ist ein guter Ausschuss.
Man kann also als Abgeordneter nicht nur in den vermeintlich guten, sondern auch in den guten Ausschüssen sitzen und dazu gehört der Haushaltsund Finanzausschuss. Sie haben in besonderer Art und Weise Ihren Beitrag dazu geleistet – dafür ganz herzlichen Dank.
Ich möchte mich natürlich auch bei Herrn Dette und den Kolleginnen und Kollegen des Rechnungshofs bedanken. Seit vielen Jahren, glaube ich, ist die Zusammenarbeit mit der Thüringer Landesregierung Jahr für Jahr auf ein anderes, auf ein gutes Level gehoben worden, eben nicht nur die Kritik, die wir empfangen im Einzelfall, die im Übrigen – das kann ich auch als ehemalige Fachministerin sagen – einem durchaus bei einzelnen Vorgängen auch das Haus in einer anderen Art und Weise mal spiegelt, die man als Ministerin, als Minister nicht ganz so auf dem Schirm hat. Da ist diese Replik aus dem Vorvorjahr für die Zukunft natürlich hilfreich. Die Beratung, die der Rechnungshof übers Jahr anbietet und die sich dann, sage ich mal, in positiven Teilen dieses Prüfberichts widerspiegelt, ist unersetzlich, weil sie dazu führt, dass wir sparsam und wirtschaftlich und natürlich auch sinnvoll mit den Geldern, die uns die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler anvertraut haben, umgehen können. Deswegen nochmals meinen ganz herzlichen Dank. Und wie gesagt, es gibt auch einen Teil D des Rechnungshofberichts, der die „Erfolgsmeldungen“ enthält, also auch Dinge, die positiv gelaufen sind. Darauf hinzuweisen, glaube ich, ist für die, die sich sonst
mit dem Landeshaushalt nicht beschäftigen, die ihn zum Teil auch – was ich verstehe – nicht so intensiv verstehen können, durchaus wichtig, weil man dann merkt, es gibt eben nicht nur zu kritisieren, sondern es gibt auch gute, positive Entwicklungen. Ich empfehle natürlich auch, die Landesregierung vom Haushalt 2013 zu entlasten. Herzlichen Dank.