Protokoll der Sitzung vom 19.05.2016

Antwort zu Frage 3: Die Zahl der bekannten Islamisten, zu denen der Landesregierung Erkenntnisse vorliegen, dass sie aus Thüringen in vom Islamischen Staat kontrollierte Gebiete ausgereist sind, liegt im einstelligen Bereich. Über eine etwaige Angehörigkeit zur Bundeswehr bestehen keine Erkenntnisse. Es ist ein weiterer Fall bekannt, in dem ein ehemaliger in Thüringen stationierter Bundeswehrangehöriger in den Irak ausgereist ist, jedoch um dort gegen den IS zu kämpfen.

Antwort zu Frage 4: Die Einbringung des angesprochenen Gesetzesvorhabens in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist nach derzeitigem Stand noch nicht erfolgt. Diese und die anschließenden parlamentarischen Beratungen bleiben abzuwarten. Zudem betrifft das Gesetzesvorhaben im Kern bundesgesetzliche Neuregelungen und die Aufgabenwahrnehmung durch Behörden des Bundes, von deren Bewertung vonseiten der Landesregierung abgesehen wird.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Keine Nachfragen vom Fragesteller, auch

(Vizepräsident Höhn)

sonst nicht. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage, eine des Herrn Abgeordneten Walk aus der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/2116.

Danke, Herr Präsident.

Zukunft des Jagdschlosses „Hohe Sonne“

Das denkmalgeschützte Jagdschloss „Hohe Sonne“ in Eisenach hat seit Jahren dringenden Sanierungsbedarf und verfällt zusehends. In den letzten Jahren hatte es mehrere Eigentümerwechsel gegeben, ohne dass es zu einer Sanierung oder mindestens Sicherung des Gebäudes kam.

Das Landesamt für Denkmalpflege beurteilt die „Hohe Sonne“ als Objekt von landesweiter Bedeutung und drängt auf die unbedingte Erhaltung, möglicherweise auch unter Anwendung des § 11 Thüringer Denkmalschutzgesetz. Dieser regelt unter anderem, dass die Denkmalschutzbehörden auch ohne Einverständnis des Eigentümers Maßnahmen durchführen können, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für den Bestand des Kulturdenkmals geboten sind. Eigentümer, Besitzer oder sonstige Unterhaltspflichtige können dann auch zur Erstattung der entstandenen Kosten herangezogen werden. Laut Stadtverwaltung Eisenach sei die Kommunikation zum derzeitigen Eigentümer abgebrochen, auch Zustellversuche der Denkmalschutzbehörde – vergleiche „Thüringer Allgemeine“ vom 26. April 2016 – seien erfolglos geblieben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kriterien wendet das Landesamt für Denkmalpflege an, einem Bauwerk den Status einer landesweiten Bedeutung zuzuschreiben?

2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, den Kontakt zum Eigentümer des Jagdschlosses herzustellen?

3. Nach welchem Zeitablauf soll § 11 Thüringer Denkmalschutzgesetz angewendet werden, sollten diese Maßnahmen weiterhin erfolglos bleiben?

4. Existieren seitens des Landesamts bereits Planungen, welche Maßnahmen zu welchen Kosten dann gegebenenfalls durchgeführt werden?

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Frau Staatssekretärin Winter.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Bewertung der denkmalfachlichen Bedeutung von Denkmalen durch das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie ergibt sich aus dem jeweiligen wissenschaftlichen Kenntnisstand zum Objekt. Bei Objekten von landesweiter Bedeutung handelt es sich um Kulturdenkmale, in denen sich beispielhaft eine architektonische, städtebauliche oder wissenschaftliche, geschichtliche, künstlerische oder politische Leistung abbilden bzw. die zur Entwicklung einer Kulturlandschaft oder Kulturnation beigetragen haben. Dabei spielen Begriffe wie „Originalität“, „Authentizität“, „Qualität“, „Qualität architektonisch, künstlerisch, städtebaulich oder volkskundlich“, „Einmaligkeit, „Besonderheit“ und „Typik“ eine wichtige Rolle. Von besonderer nationaler oder internationaler Bedeutung können Denkmale zu Ereignissen oder Persönlichkeiten der Politik, Kunst und Wissenschaft sein, die über Thüringen hinaus Bedeutung haben. Da nenne ich als Beispiele die „Nationale Mahn- und Gedenkstätte Buchenwald“, die „Welterbestätten in Weimar“, Weimar als Ort der Geistesund Wissenschaftsgeschichte. Es können sein Denkmale zur Produktionsgeschichte – das ist zum Beispiel die Zuckerfabrik in Oldisleben –, Denkmale des Städtebaus – zum Beispiel die mittelalterlichen Stadtkerne, die wir in Erfurt und Mühlhausen haben, die in ihrer Vollständigkeit an städtebaulicher Struktur und Bausubstanz die Originalität haben –, Bauten der Architektur wie Schlösser und Kirchen, die aufgrund ihrer künstlerischen Qualität und ihrer Baumeister überregional bedeutend sind. Die überregionale Besonderheit bezieht sich in Thüringen neben den mittelalterlichen Stadtkernen vor allem auch auf die reiche fürstliche Residenzkultur – das wissen eigentlich alle hier im Plenum, eigentlich alle in Thüringen –, zu der eben nicht nur die herausragenden Schlösser zählen, sondern auch die dazugehörigen landesherrlichen Bauten und Hoheitsbauten wie Orangerien, Marställe, Arsenale, Amtsgerichte usw., die in fast allen ehemaligen Herzogtümern noch erhalten sind und deren Komplexität den hohen geschichtlichen und künstlerischen Wert ausmacht.

Zu Frage 2: Grundsätzlich ist erst mal festzustellen, dass gemäß § 23 Thüringer Denkmalschutzgesetz Eigentümer und Besitzer Schäden und Mängel, die an Kulturdenkmalen auftreten und ihren Denkmalwert und ihre Substanz beeinträchtigen, unverzüglich der Denkmalschutzbehörde anzuzeigen haben, das ist die rechtliche Grundlage. Im Fall des Jagdschlosses „Hohe Sonne“ steht das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie bereits in Kontakt mit dem vom Eigentümer beauftragten Planungsbüro, das mit der Projektentwicklung für das Jagdschloss beauftragt wurde. Das Planungsbüro hat eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu Sofortsicherungsmaßnahmen beantragt. Hierzu hat das Landesamt gegenüber der unteren

(Vizepräsident Höhn)

Denkmalschutzbehörde eine positive Stellungnahme abgegeben.

Zu Frage 3: § 11 Thüringer Denkmalschutzgesetz sieht keine zeitlichen Fristen vor. Damit haben die unteren Denkmalschutzbehörden die Möglichkeit, individuell im jeweiligen Fall über geeignete Maßnahmen zu entscheiden. Im Fall des Jagdschlosses „Hohe Sonne“ greifen die Bemühungen der Denkmalbehörden um den Erhalt. Vom Eigentümer wurde mittlerweile ein Planungsbüro beauftragt. Im denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren – ich sagte es gerade – hat das Landesamt eine positive Stellungnahme abgegeben.

Zu Frage 4: Für Planung und Kostenermittlung ist der Eigentümer zuständig. Im Fall des Jagdschlosses „Hohe Sonne“ belaufen sich die vom Eigentümer konzipierten Sicherungsmaßnahmen – Planung, Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung, Bauschuttentsorgung, Baufeldfreimachung, Abstützmaßnahmen usw. – nach Angaben des Planungsbüros auf Gesamtkosten in einer Größenordnung von 150.000 Euro.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Herr Walk, bitte schön, eine Nachfrage.

In dem Fall keine Nachfrage, ich würde mich aber gern noch bedanken für die umfangreichen und detaillierten Darstellungen. Das ist nicht immer der Fall und positiv waren sie auch noch. Danke.

Das nehme ich gern entgegen, danke.

So geht es auch. Gut, dann kommen wir zur nächsten Anfrage, eine des Herrn Abgeordneten Tischner aus der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/2142.

Jetzt liegt die Messlatte hoch.

Fehlende Landesmittel für Klassenfahrten?

Die Thüringer Landesregierung hat in den vergangenen Wochen eine Erhebung der Dienstreisekosten für Maßnahmen des Lernens am anderen Ort an den staatlichen Thüringer Schulen durchgeführt. Das Verfahren zur Erhebung der Schulbudgets für das Schuljahr 2016/2017 hat bei Lehrern, Schülern und Eltern zu vielen Unstimmigkeiten geführt. Schulkonferenzen wurden aufgefordert, Klassenfahrten nach Prioritäten zu bestimmen, wiederum andere Maßnahmen des Lernens am anderen Ort durften nicht erfasst werden.

Ich frage die Landesregierung:

Wie und mit welchen Haushaltsmitteln werden für das Schuljahr 2016/2017 die Dienstreisekosten für Lehrer erstattet, die

a) Schüler zu Schülerwettbewerben, Sport- oder Chorlagern etc. begleiten,

b) Schüler bei Schülerpraktika betreuen,

c) Schüler auf Fahrten im Rahmen von internationalen Schülerbegegnungen begleiten oder

d) Schüler zu Veranstaltungen begleiten, die überwiegend der Entwicklung von Sozial- und Selbstkompetenz dienen, zum Beispiel Wandertage, Teambildungsworkshops etc.?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Gestatten Sie mir eine kurze Vorbemerkung: Die meisten von Ihnen genannten Fahrten – also zum Beispiel Fahrten zu Schülerwettbewerben, Sportund Chorlager, Fahrten zu internationalen Schülerbegegnungen etc. – werden von der Richtlinie nicht als Lernen am anderen Ort definiert, weshalb nicht davon gesprochen werden kann, dass diese nicht erfasst werden durften. Sie werden anderweitig finanziert – danach fragten Sie.

Zur Frage – Wie?: Die Erstattung von Dienstreisekosten der Lehrkräfte erfolgt im Rahmen des regulären Reisekostenerstattungsverfahrens nach dem Thüringer Reisekostengesetz.

Zur Frage – Welche Haushaltsmittel?: Die Erstattung erfolgt je nach Kassenwirksamkeit der zu erstattenden Reisekosten aus dem Haushalt 2016 oder dem Haushalt 2017, und zwar je nach Zuordnung aus verschiedenen Haushaltstiteln, wobei zu unterscheiden ist nach Art der Dienstreise, ob sie ins Inland oder ins Ausland geht, und nach der jeweiligen Schulart.

Zu den Unterfragen a) und d): Die werden finanziert aus dem Titel 527 01 für Inland, Titel 527 02 für Ausland bzw. 527 05 – Lernen am anderen Ort – des jeweiligen Schulartkapitels.

Unterfrage b): Aus Titel 527 01 für Inland des jeweiligen Schulartkapitels.

Zu c): Aus Kapitel 045, Titel 527 74.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Staatssekretärin Dr. Winter)

Gibt es Nachfragen? Herr Tischner, bitte.

Wie können die Kolleginnen und Kollegen diese genannten Haushaltsmittel beantragen und abrufen?

Die werden ganz normal über die Dienstreisebeantragung beantragt und dann bewilligt und abgerufen.

Eine weitere Nachfrage, Herr Tischner.

Ja, vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Vielleicht können Sie uns noch sagen, wie hoch die Summe insgesamt ist, die für diese Maßnahmen vorgesehen ist?