Ja, vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Vielleicht können Sie uns noch sagen, wie hoch die Summe insgesamt ist, die für diese Maßnahmen vorgesehen ist?
Ich habe jetzt den Haushaltsplan nicht dabei. Das steht in den jeweiligen Haushaltstiteln. Wenn Sie möchten, kann es nachgeliefert werden. Die sind alle untereinander deckungsfähig, das heißt, da ist auch genug Geld da.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Wir kommen zur nächsten Anfrage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Wucherpfennig aus der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/2143. Herr Wirkner nimmt das in Vertretung vor. Bitte schön.
Medienberichten zufolge droht die Schließung des Standorts Erfurt-Kühnhausen des Leibniz-Instituts für Gemüse- und Zierpflanzenbau Großbeeren/Erfurt e.V. (IGZ). Die Entscheidung hierüber wird am 24. Juni 2016 erwartet.
Für die Tradition Erfurts als Blumenstadt, die Gartenbaustudenten der Erfurter Fachhochschule und die Zierpflanzenbauer und -züchter – nicht nur in Erfurt, sondern bundesweit – wäre der Verlust immens. Erfurt-Kühnhausen ist der bundesweit einzige Standort, an dem wissenschaftliche Forschung zu Zierpflanzen stattfindet. Der Verlust der Spezialtechnik und der hervorragenden Infrastruktur wäre ein negativer Nachteil für die „grünen“ Studiengänge an der Fachhochschule Erfurt.
2. Wie schätzt die Landesregierung die Notwendigkeit der Fortführung der interdisziplinären anwendungsorientierten Forschung im Zierpflanzenbau am Standort Erfurt-Kühnhausen ein?
3. Welche Position hat die Landesregierung seit Bekanntwerden der Schließungsabsicht gegenüber der Leibniz-Gemeinschaft bezogen bzw. welche Maßnahmen werden ergriffen?
4. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die wissenschaftliche Zierpflanzenforschung am Standort Erfurt-Kühnhausen erhalten werden kann?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Sühl.
Danke, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wucherpfennig beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Antwort zu Frage 1: Das Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau Großbeeren/Erfurt e.V., kurz IGZ, ist als Partner deutscher Gartenbauunternehmen insbesondere bei der Entwicklung wissenschaftsbasierter Zuchtverfahren von zentraler Bedeutung. Das Institut spielt bei der wissenschaftlichen Bewertung neuer Zuchtverfahren in der Zierpflanzenzüchtung eine wesentliche Rolle. Die Forschungsarbeit des IGZ ist auf nationaler und internationaler Ebene für die mittelständischen Unternehmen der Zierpflanzenzüchtung und -produktion von Bedeutung, die einem hohen Wettbewerbsdruck unterliegen und die von innovativen, forschungsbasierten Weiterentwicklungen der Produktion abhängig sind.
Antwort zu Frage 2: Aufgrund der bundesweiten Bedeutung des IGZ – wie in meiner Antwort zu Frage 1 dargestellt – spricht sich die Landesregierung für eine Fortführung der gemeinsamen Förderung und damit den Erhalt des Standorts Erfurt aus.
Antwort zu Frage 3: Das Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, kurz GWK, hat die Zuwendungsgeber – das sind das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg – als anteilige Förderer aufgefordert, eine gemeinsame Stellungnahme zum Evaluierungsbericht und der Empfehlung des Senats der Leibniz-Gemeinschaft über die
weitere Finanzierung abzugeben. Die Zuwendungsgeber Brandenburg und Thüringen konnten sich nicht auf eine gemeinsame Stellungnahme einigen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das den Bund als Zuwendungsgeber repräsentiert, hat sich bisher nicht positioniert. Daher hat sich der Chef der Staatskanzlei aktuell an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gewandt und für eine Unterstützung des Bundes für den Erhalt des Erfurter IGZ-Standorts geworben.
Während Brandenburg der Empfehlung zur Schließung des Standorts Erfurt dem Grunde nach zustimmt, setzt sich Thüringen für dessen Erhalt ein. In seiner einvernehmlich zwischen dem federführenden Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, dem Wissenschaftsministerium und dem Finanzministerium abgestimmten Stellungnahme an die GWK schlägt Thüringen vor, den Beschlussvorschlag des Senats der Leibniz-Gemeinschaft an die GWK anzupassen und das Gesamtinstitut einschließlich des Standorts Erfurt als Einrichtung der Forschung und der wissenschaftlichen Infrastruktur weiter zu fördern und nach vier Jahren erneut zu evaluieren. Grundlage für diesen Vorschlag sind die ausgezeichneten Evaluationsergebnisse aus dem Jahr 2008 und die insgesamt positive Einschätzung der Bewertungskommission hinsichtlich der aktuellen wissenschaftlichen Leistungsund Entwicklungsfähigkeit des Gesamtinstituts. Diese sprechen für den Erhalt des Standorts Erfurt.
Antwort zu Frage 4: Die Überprüfung der Fördervoraussetzung wird nach heutigem Stand am 24. Mai im Ausschuss der GWK aufgerufen. Die Thüringer Vertreter des TMWWDG und des TFM im Ausschuss erhalten hier noch einmal Gelegenheit, die Thüringer Position zu erläutern und sich für einen Erhalt der gemeinsamen Förderung des Standorts Erfurt auszusprechen. In Abhängigkeit der Beratung und des Abstimmungsergebnisses im Ausschuss wird am 24. Juni in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz möglicherweise eine anschließende Befassung auf Ministerebene erfolgen. Diese Entscheidung ist abzuwarten. Im Falle einer Entscheidung gegen den Standort Erfurt obliegt es an erster Stelle dem IGZ als vollrechtsfähige juristische Person und seinen Gremien, also der Mitgliederversammlung und dem wissenschaftlichen Beirat, ein Konzept zur zukünftigen wissenschaftlichen und administrativen Steuerung zu erarbeiten und der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Danke schön.
Eine Nachfrage bitte, Herr Staatssekretär: Wird die Landesregierung die seit Jahren zugesagten, aber nicht realisierten Maßnahmen erbringen – Neubau Versuchsgewächshaus – und damit eine gemeinsame Professur mit der Friedrich-Schiller-Universität in Jena?
Herr Abgeordneter, für den Neubau eines Gewächshauses sind die Mittel im Haushalt eingestellt, sodass wir dabei wären, dieses Gewächshaus zu bauen und die letzte Information, die ich von der Friedrich-Schiller-Universität in Jena habe, ist, dass der geplante Lehrstuhl eingerichtet wird.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nächste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Meißner, CDUFraktion, in der Drucksache 6/2151.
Das Thüringer Blindengeld soll entsprechend dem Koalitionsvertrag bis 2018 von aktuell 270 Euro schrittweise auf 400 Euro angehoben werden. Die erste Erhöhung findet bereits am 1. Juli 2016 statt. Daneben wird im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie auch die Einführung eines Sinnesbehindertengelds als Nachteilsausgleich für gehörlose und taubblinde Menschen geprüft.
1. Wann soll das Sinnesbehindertengeldgesetz als offizieller Entwurf in den Landtag eingebracht werden?
3. Sind in diesem Doppelhaushalt 2015/2016 bereits Mittel für die Erweiterung des Sinnesbehindertengelds eingestellt und wenn ja, in welchem Haushaltstitel und wie hoch sind diese?
4. Steht die Landesregierung hinter der Forderung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, die Wirtschaft an der Finanzierung eines Sinnesbehindertengelds zu beteiligen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1: Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat einen Gesetzentwurf vorbereitet, in dem vorgesehen ist, dass blinde Menschen in Thüringen in mehreren Anhebungsschritten ein einkommens- und vermögensunabhängiges Landesblindengeld, orientiert am Bundesdurchschnitt, erhalten sollen. Der durchschnittliche Zahlbetrag der Landesblindengelder liegt bei rund 400 Euro. Darüber hinaus wird die Einführung eines Gehörlosengelds geprüft. Über die genaue Ausgestaltung der entsprechenden Gesetzesänderungen befindet sich die Landesregierung derzeit noch in der Abstimmungsphase. Die abschließende Meinungsbildung der Landesregierung ist abzuwarten.
Zu Frage 2: Über die genaue Ausgestaltung der entsprechenden Gesetzesänderung befindet sich die Landesregierung derzeit noch in der Abstimmungsphase, und ich weise noch einmal darauf hin, die abschließende Meinungsbildung ist abzuwarten.
Zu Frage 3: Es gibt keinen Doppelhaushalt 2015/ 2016, sondern 2016/2017. Für zusätzliche Ausgaben ist in Kapitel 08 11 Titel 681 12 – Landesblindengeld/Sinnesbehindertengeld – für das Haushaltsjahr 2017 eine haushaltsrechtliche Ermächtigung vorgenommen worden.
Zu Frage 4: Der Behindertenbeauftragte hat keine derartige Forderung gestellt. Vielmehr wurden Äußerungen von ihm zur Ausgleichsabgabe von den Medien falsch dargestellt und insofern ist eine Positionierung der Landesregierung entbehrlich.
Bei den Antworten zu den Fragen 1 und 2 waren Sie vage geblieben. Können Sie denn einen groben Zeitrahmen nennen, wann eine Entscheidung der Landesregierung in Aussicht gestellt werden kann?
Ist die Landesregierung auch in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden, um entsprechende Mehrbelastungen finanziell auszugleichen?
Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen zur nächsten Anfrage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Floßmann, CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/2153.
Am 7. Mai 2016 versammelten sich in Hildburghausen zahlreiche Neonazis zu einer Kundgebung. Durch die Ordnungsbehörde des Landkreises wurden zahlreiche Auflagen ausgesprochen. Für den 14. Mai 2016 wurde von SOLIBRI – „Solidarität bringt's“, Südthüringer Bündnisse gegen Rechtsextremismus – am selben Ort ebenfalls eine Kundgebung angemeldet. Der entsprechende Bescheid enthielt die gleichen Auflagen der Ordnungsbehörde wie der für die Kundgebung am 7. Mai 2016. Das Vorgehen der Ordnungsbehörde wurde dabei unter anderem durch Abgeordnete der Fraktion Die Linke kritisiert.
1. Wie viele der von Versammlungsbehörden im Jahr 2015 ausgesprochenen Verbote von rechtsextremen Kundgebungen wurden später durch Gerichte wieder aufgehoben?
2. Wie bewertet die Landesregierung Versammlungsverbote für rechtsextreme Gruppierungen im Hinblick auf den Artikel 8 des Grundgesetzes?